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1.
Erscheinungsdatum:
18.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
So viel verdient der Oberbürgermeister nebenbei
Zwischenüberschrift:
Stadtrat schafft Klarheit, welche Einkünfte Griesert behalten darf
Artikel:
Originaltext:
Der
Oberbürgermeister
verdient
im
Jahr
rund
6000
Euro
durch
Nebentätigkeiten,
die
mit
seinem
Hauptjob
zu
tun
haben.
Das
Geld
darf
er
behalten.
Osnabrück.
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
nannte
diese
Summe
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
–
obwohl
er
zu
dieser
Auskunft
nicht
verpflichtet
ist.
Diese
Feststellung
ist
ihm
wichtig,
denn
die
Niedersächsische
Kommunalverfassung
verlangt
nur,
dass
die
Nebentätigkeiten
offengelegt
werden
müssen,
nicht
aber
die
Einkünfte
daraus.
Damit
trägt
der
Rathaus-
Chef
freiwillig
dazu
bei,
mehr
Offenheit
und
Klarheit
in
eine
rechtliche
Grauzone
zu
bringen,
über
die
vor
gut
zwei
Jahren
eine
intensive
Diskussion
entbrannte.
Anlass
war
die
jährliche
Sitzung
des
Regionalbeirates
des
Energiekonzerns
RWE,
dem
39
Landräte
und
32
Bürgermeister
angehören.
Sie
erhalten
allein
für
die
Mitgliedschaft
in
diesem
RWE-
Beitrat
3000
Euro
im
Jahr
und
je
1000
Euro
pro
Sitzung,
die
sie
nach
einem
Urteil
des
Bundesverwaltungsgerichts
an
ihre
Kommunen
abführen
müssen.
Eigentlich.
Einige
taten
das,
andere
nicht.
Auch
aus
diesem
Grund
sah
sich
Innenminister
Boris
Pistorius
(SPD)
veranlasst,
durch
Präzisierung
verschiedener
Vorschriften
und
Gesetze
Rechtssicherheit
bei
den
Nebentätigkeiten
zu
schaffen.
Zur
Klarstellung:
OB
Wolfgang
Griesert
ist
nicht
Mitglied
im
RWE-
Regionalbeirat,
aber
er
ist
Mitglied
mehrerer
Aufsichtsräte
von
städtischen
Tochtergesellschaften
und
öffentlichen
Einrichtungen
und
bezieht
dafür
Entgelte.
Welche
kann
er
behalten,
welche
sind
an
die
Stadt
abzuführen?
Drei
Kategorien
Vor
diesem
Hintergrund
hat
der
Stadtrat
im
Dezember
Klarheit
geschaffen
und
die
Nebentätigkeiten
des
Oberbürgermeisters
in
drei
Kategorien
eingeordnet.
Sie
wurden
differenziert
nach,
erstens,
Tätigkeiten,
die
er
als
Oberbürgermeister
ausüben
muss,
weil
er
„
als
geborenes
Mitglied″
diesem
Gremium
angehört.
Zweitens,
nach
Tätigkeiten,
die
er
auf
Weisung
des
Stadtrates
ausüben
kann,
aber
nicht
persönlich
ausüben
muss.
Und,
drittens,
nach
rein
ehrenamtlichen
Aufgaben,
die
mit
seinem
OB-
Job
nicht
zu
tun
haben.
Zur
ersten
Kategorie
gehören
die
Aufsichtsratsposten
bei
den
Stadtwerken,
im
Klinikum,
den
Städtischen
Bühnen
und
der
Beteiligungs-
und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
OBG.
Der
OB
hat
in
diesen
Fällen
keine
Wahl.
Sein
Dienstherr,
der
Stadtrat,
entsendet
ihn.
Damit
gilt
die
Arbeit
in
diesen
Aufsichtsräten
als
Bestandteil
des
Hauptamtes
und
ist
mit
dem
OB-
Gehalt
(9823,
94
Euro
brutto
monatlich,
Besoldungsstufe
B
8)
abgegolten.
Einkünfte
aus
diesen
Aufsichtsratsposten
muss
der
Oberbürgermeister
an
die
Stadt
abführen.
In
die
zweite
Kategorie
fallen
der
Aufsichtsrat
der
Flughafen
Münster/
Osnabrück
GmbH,
der
Itebo
GmbH,
des
Herzzentrums
Osnabrück-
Bad
Rothenfelde,
der
Osnabrücker
Parkstätten-
Betriebsgesellschaft
OPG
und
die
Mitgliedschaft
im
Brandkassenausschuss
der
VGH.
Die
Einkünfte
aus
diesen
Tätigkeiten
darf
der
Oberbürgermeister
privat
verbuchen.
Den
Itebo-
Aufsichtsratsitz
nimmt
Finanzchef
Thomas
Fillep
wahr,
der
dafür
ein
Sitzungsgeld
von
40
Euro
erhält.
Eine
Komplikation
gibt
es
im
Fall
der
Stadtwerke.
Dem
Aufsichtsrat
der
Stadtwerke
gehört
Griesert
als
„
geborenes
Mitglied″
an,
die
Position
des
Vorsitzenden
des
Aufsichtsrates
–
die
der
Oberbürgermeister
aktuell
innehat
–
ist
nicht
an
sein
Hauptamt
gebunden.
Das
Sitzungsgeld
von
225
Euro,
das
dem
Vorsitzenden
des
Aufsichtsrates
zusteht,
muss
Griesert
daher
nicht
an
die
Stadt
abführen.
Wäre
er
einfaches
Mitglied
des
Aufsichtsrates,
müsste
er
das
Entgelt
abgeben.
Die
Mitgliedschaft
im
Verwaltungsrat
der
Sparkasse
stuft
das
Rechtsamt
der
Stadt
als
Ehrenamt
ein,
das
mit
dem
OB-
Hauptamt
nicht
in
Verbindung
steht.
Eine
Ablieferung
der
gezahlten
Vergütung
stelle
sich
daher
nicht,
sagt
das
Rechtsamt.
9300
Euro
Höchstgrenze
Nach
der
Niedersächsischen
Nebentätigkeitsverordnung
(NNVO)
darf
der
Osnabrücker
Oberbürgermeister
bis
zu
einer
Höchstgrenze
von
9300
Euro
im
Jahr
durch
Nebentätigkeiten
hinzuverdienen.
Was
er
darüber
hinaus
einnimmt,
muss
er
an
seinen
Dienstherrn
abliefern.
Mit
den
rund
6000
Euro
bleibt
Griesert
deutlich
unter
der
Höchstgrenze.
Die
Einnahmen
sind
selbstverständlich
zu
versteuern.
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Autor:
Wilfried Hinrichs