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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
So viel verdient der Oberbürgermeister nebenbei
Zwischenüberschrift:
Stadtrat schafft Klarheit, welche Einkünfte Griesert behalten darf
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Der Oberbürgermeister verdient im Jahr rund 6000 Euro durch Nebentätigkeiten, die mit seinem Hauptjob zu tun haben. Das Geld darf er behalten.

Osnabrück. Oberbürgermeister Wolfgang Griesert nannte diese Summe auf Anfrage unserer Redaktion obwohl er zu dieser Auskunft nicht verpflichtet ist. Diese Feststellung ist ihm wichtig, denn die Niedersächsische Kommunalverfassung verlangt nur, dass die Nebentätigkeiten offengelegt werden müssen, nicht aber die Einkünfte daraus.

Damit trägt der Rathaus-Chef freiwillig dazu bei, mehr Offenheit und Klarheit in eine rechtliche Grauzone zu bringen, über die vor gut zwei Jahren eine intensive Diskussion entbrannte. Anlass war die jährliche Sitzung des Regionalbeirates des Energiekonzerns RWE, dem 39 Landräte und 32 Bürgermeister angehören. Sie erhalten allein für die Mitgliedschaft in diesem RWE-Beitrat 3000 Euro im Jahr und je 1000 Euro pro Sitzung, die sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an ihre Kommunen abführen müssen. Eigentlich. Einige taten das, andere nicht.

Auch aus diesem Grund sah sich Innenminister Boris Pistorius (SPD) veranlasst, durch Präzisierung verschiedener Vorschriften und Gesetze Rechtssicherheit bei den Nebentätigkeiten zu schaffen.

Zur Klarstellung: OB Wolfgang Griesert ist nicht Mitglied im RWE-Regionalbeirat, aber er ist Mitglied mehrerer Aufsichtsräte von städtischen Tochtergesellschaften und öffentlichen Einrichtungen und bezieht dafür Entgelte. Welche kann er behalten, welche sind an die Stadt abzuführen?

Drei Kategorien

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat im Dezember Klarheit geschaffen und die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters in drei Kategorien eingeordnet. Sie wurden differenziert nach, erstens, Tätigkeiten, die er als Oberbürgermeister ausüben muss, weil er als geborenes Mitglied″ diesem Gremium angehört. Zweitens, nach Tätigkeiten, die er auf Weisung des Stadtrates ausüben kann, aber nicht persönlich ausüben muss. Und, drittens, nach rein ehrenamtlichen Aufgaben, die mit seinem OB-Job nicht zu tun haben.

Zur ersten Kategorie gehören die Aufsichtsratsposten bei den Stadtwerken, im Klinikum, den Städtischen Bühnen und der Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft OBG. Der OB hat in diesen Fällen keine Wahl. Sein Dienstherr, der Stadtrat, entsendet ihn. Damit gilt die Arbeit in diesen Aufsichtsräten als Bestandteil des Hauptamtes und ist mit dem OB-Gehalt (9823, 94 Euro brutto monatlich, Besoldungsstufe B 8) abgegolten. Einkünfte aus diesen Aufsichtsratsposten muss der Oberbürgermeister an die Stadt abführen.

In die zweite Kategorie fallen der Aufsichtsrat der Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH, der Itebo GmbH, des Herzzentrums Osnabrück-Bad Rothenfelde, der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft OPG und die Mitgliedschaft im Brandkassenausschuss der VGH. Die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten darf der Oberbürgermeister privat verbuchen. Den Itebo-Aufsichtsratsitz nimmt Finanzchef Thomas Fillep wahr, der dafür ein Sitzungsgeld von 40 Euro erhält.

Eine Komplikation gibt es im Fall der Stadtwerke. Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke gehört Griesert als geborenes Mitglied″ an, die Position des Vorsitzenden des Aufsichtsrates die der Oberbürgermeister aktuell innehat ist nicht an sein Hauptamt gebunden. Das Sitzungsgeld von 225 Euro, das dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates zusteht, muss Griesert daher nicht an die Stadt abführen. Wäre er einfaches Mitglied des Aufsichtsrates, müsste er das Entgelt abgeben.

Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse stuft das Rechtsamt der Stadt als Ehrenamt ein, das mit dem OB-Hauptamt nicht in Verbindung steht. Eine Ablieferung der gezahlten Vergütung stelle sich daher nicht, sagt das Rechtsamt.

9300 Euro Höchstgrenze

Nach der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) darf der Osnabrücker Oberbürgermeister bis zu einer Höchstgrenze von 9300 Euro im Jahr durch Nebentätigkeiten hinzuverdienen. Was er darüber hinaus einnimmt, muss er an seinen Dienstherrn abliefern. Mit den rund 6000 Euro bleibt Griesert deutlich unter der Höchstgrenze. Die Einnahmen sind selbstverständlich zu versteuern.

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Autor:
Wilfried Hinrichs


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