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1
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1.
Erscheinungsdatum:
17.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Kopftuchträgerin verklagt Behörde
Zwischenüberschrift:
Lehrerin darf nicht unterrichten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Eine
muslimische
Lehrerin
darf
im
Raum
Osnabrück
nicht
an
einer
Schule
unterrichten,
weil
sie
im
Unterricht
ein
Kopftuch
tragen
will.
Die
Frau
klagt
nun
auf
Entschädigung.
Am
kommenden
Mittwoch
verhandelt
das
Verwaltungsgericht
den
Fall
der
Lehrerin,
die
von
der
Landesschulbehörde
bereits
2013
eine
Einstellungszusage
für
eine
Schule
im
Raum
Osnabrück
bekommen
hatte.
Die
Behörde
hatte
die
Zusage
aber
wieder
zurückgezogen,
nachdem
bekannt
geworden
war,
dass
die
Frau
beabsichtigte,
auch
in
der
Schule
ein
Kopftuch
zu
tragen.
Die
Lehrerin,
die
in
NRW
lebt,
klagt
gegenüber
der
Landesschulbehörde
nun
auf
Entschädigung
beziehungsweise
Schmerzensgeld
nach
dem
Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
.
Hintergrund
ihrer
Klage
ist
die
geänderte
Rechtsprechung
des
Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG)
,
das
im
Jahr
2015
erstmals
entschieden
hat,
dass
das
pauschale
gesetzliche
Verbot
des
Kopftuchtragens
bei
Lehrerinnen
an
staatlichen
Schulen
die
Glaubens-
und
Bekenntnisfreiheit
aus
Art.
4
GG
verletzt.
Die
Verhandlung
findet
statt
im
Fachgerichtszentrum
Osnabrück
am
Mittwoch,
18.
Januar,
um
10
Uhr,
Sitzungssaal
2.
Bildtexte:
Eine
Lehrerin
darf
im
Raum
Osnabrück
nicht
an
einer
Schule
unterrichten,
weil
sie
im
Unterricht
ein
Kopftuch
tragen
will.
Die
Frau
klagt
nun
auf
Entschädigung.
Symbolbild:
dpa
Autor:
ski/pm