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1.
Erscheinungsdatum:
17.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gleiches Recht für Musikschulen
Zwischenüberschrift:
Kommune muss Räume stellen
Artikel:
Originaltext:
Das
Urteil
ist
seit
Ende
September
rechtskräftig
und
könnte
weitreichende
Folgen
haben:
Die
Gemeinde
Bissendorf
muss
dem
gemeinnützigen
Osnabrücker
Verein
„
Musik
für
Kleine
und
Große″
Räume
zu
den
gleichen
Bedingungen
zur
Verfügung
stellen
wie
der
Kreismusikschule.
Osnabrück
/
Bissendorf.
Aus
Sicht
des
Musikschulverbands
Niedersachsen/
Bremen
im
Bundesverband
der
freien
Musikschule
könnte
dies
ein
bahnbrechendes
Urteil
sein.
Sprecher
Eric
Ridder:
„
Es
ist
unseres
Wissens
das
erste
Mal,
dass
es
so
ein
Gerichtsurteil
gibt.″
Das
bedeute
zum
einen
eine
große
Wertschätzung
für
die
Arbeit
privater
Musikschulen
und
könne
überregional
zu
einem
Präzedenzfall
werden,
auch
wenn
die
Entscheidung
sich
nur
auf
gemeinnützige
Vereine
beziehe
.
Vor
Ort
in
Bissendorf
ist
das
Urteil
bisher
noch
nicht
umgesetzt.
Ralph
Schulte,
Geschäftsführer
des
an
der
Osnabrücker
Dammstraße
ansässigen
Vereins,
dessen
Zweck
die
Förderung
der
kulturellen
Bildung
und
Musikerziehung
ist
und
der
in
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
mit
seinen
Angeboten
präsent
ist:
„
Das
Interesse
der
Einrichtungen
ist
da,
aber
es
drängt
sich
der
Eindruck
auf,
dass
die
Gemeinde
alles
versucht,
uns
keine
längerfristigen
Angebote
zu
ermöglichen,
damit
wir
nicht
zu
einer
größeren
Konkurrenz
für
die
Kreismusikschule
werden.″
In
dieser
als
Verein
organisierten
kreisweiten
Einrichtung
ist
auch
Bissendorf
Mitglied
und
ist
„
zur
Zahlung
nicht
unerheblicher
Beiträge″
sowie
aufgrund
der
Satzung
zur
kostenlosen
Überlassung
von
Räumen
verpflichtet,
wie
in
der
Urteilsbegründung
ausgeführt
wird.
Aus
letzterer
Praxis
ergibt
sich
aus
Sicht
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
auch
der
Rechtsanspruch
des
Vereins
„
Musik
für
Kleine
und
Große″,
Räume
der
Grundschule
im
Bissendorfer
Ortsteil
Wissingen
unentgeltlich
zu
nutzen
–
aus
Gründen
der
Gleichbehandlung.
Doch
hier
tun
sich
plötzlich
aus
Sicht
des
Osnabrücker
Vereins
immer
neue
Hürden
auf,
obwohl
die
Gemeinde
im
September
die
zunächst
beim
Oberverwaltungsgericht
eingelegte
Berufung
gegen
das
erstinstanzliche
Urteil
vom
20.
Juli
vergangenen
Jahres
zurückgezogen
hat.
Die
Vereinsvorsitzende
Constanze
Elster:
„
Obwohl
die
Entscheidung
des
Gerichts
die
Gemeinde
verpflichtet,
uns
die
Räume
der
Grundschule
zur
Erteilung
von
Musikunterricht
zur
Verfügung
zu
stellen,
wird
plötzlich
versucht,
den
erstrittenen
Anspruch
auf
ein
Jahr
zu
befristen.″
Außerdem
werde
dem
Verein
nicht
gestattet,
auch
Räume
anderer
Bissendorfer
Einrichtungen,
in
denen
die
Kreismusikschule
Angebote
macht,
zu
nutzen.
Für
Elster
und
Geschäftsführer
Schulte
ein
klarer
Verstoß
gegen
den
Tenor
des
Urteils:
Dort
sei
ganz
klar
ausgeführt,
dass
eine
Kommune,
wenn
sie
Räume
einer
Einrichtung
für
ein
Musikschulangebot
öffnet,
dies
auch
anderen
gemeinnützigen
Anbietern
ermöglichen
müsse.
Das
war
bis
Herbst
2014
auch
an
der
Grundschule
Bissendorf
rund
zehn
Jahre
übliche
Praxis.
Als
die
Umweltorientierte
Musikschule
Osnabrück
(UMO)
,
die
den
Unterricht
bislang
für
den
Verein
durchführt,
allerdings
im
Herbst
des
Jahres
ihre
Angebote
erweitern
wollte,
gab
es
plötzlich
Stress.
Die
Gemeinde
lehnte
den
Antrag
nicht
nur
ab,
sondern
untersagte
auch,
bestehende
Unterrichtsstunden
weiterzuführen.
Begründung:
Es
handele
sich
um
eine
unerlaubte
Nutzung,
die
auf
eine
der
Gemeinde
bis
dahin
nicht
bekannte
Absprache
zwischen
Schulleitung
und
Verein
zurückgehe.
Die
Erteilung
von
qualifiziertem
Musikunterricht
werde
durch
die
Kreismusikschule
abgedeckt
und
könne
anderen
Anbietern
nicht
ermöglicht
werden.
Für
den
Geschäftsführer
von
„
Musik
für
Kleine
und
Große″
war
das
überhaupt
nicht
nachvollziehbar:
„
Auf
einmal
wollte
die
Gemeindeverwaltung
nichts
davon
gewusst
haben,
dass
wir
in
der
Grundschule
tätig
sind.
Dabei
ist
der
Bürgermeister
selber
dort
bei
von
uns
organisierten
Veranstaltungen
vor
Ort
gewesen.″
Seit
das
Osnabrücker
Verwaltungsgerichturteil
Ende
September
rechtskräftig
geworden
ist,
wartet
der
Verein
jetzt
darauf,
dass
ihm
von
der
Gemeinde
wie
beantragt
einmal
wöchentlich
beantragte
Räume
in
der
Grundschule
Wissingen
sowie
der
Kindertagesstätte
Schelenburg
zur
Verfügung
gestellt
werden.
Geschäftsführer
Schulte:
„
Da
wird
immer
weiterer
Klärungsbedarf
angeführt.
″
Im
Dezember
ist
deshalb
jetzt
eine
neue
Klage
auf
den
Weg
gebracht
worden
–
um
endlich
mit
der
Arbeit
beginnen
zu
können.
Bissendorfs
Bürgermeister
Guido
Halfter
kann
diesen
Schritt
des
Vereins
nicht
nachvollziehen:
„
Natürlich
gibt
es
das
Problem,
dass
hier
auf
eine
klare
Trennung
zwischen
gemeinnützigem
Verein
und
der
wirtschaftlich
arbeitenden
UMO-
Musikschule
geachtet
werden
muss.
Aber
wir
halten
uns
an
das
Urteil.″
Hintergrund
der
Tatsache,
dass
die
Gemeinde
die
Räume
an
der
Grundschule
nur
befristet
anbieten
könne,
sei
das
im
neuen
Schuljahr
geplante
Ganztagsangebot.
Halfter:
„
Wir
können
deshalb
keine
Zusagen
über
den
Sommer
hinaus
machen
und
müssen
danach
prüfen,
was
zeitlich
noch
möglich
ist.″
Das
gelte
im
Übrigen
auch
für
die
Kreismusikschule,
bei
der
es
auch
eine
Befristung
gebe.
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im
Internet
auf
noz.de
Bildtext:
Nach
dem
erfolgreichen
Rechtsstreit
vor
dem
Verwaltungsgericht
machen
"
Musik
für
Kleine
und
Große"
-
Vereinsvorsitzende
Constanze
Elster
und
Geschäftsführer
Ralph
Schulte
(kleines
Foto)
der
Gemeinde
Bissendorf
,
damit
das
Musikangebot
endlich
beginnen
kann.
Das
große
Foto
zeigt
ein
Konzert
der
"
Regazzi-
Musici"
der
Kreismusikschule
Osnabrück
in
Wallenhorst.
Foto:
Gründel/
Elbers
Autor:
we