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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gleiches Recht für Musikschulen
Zwischenüberschrift:
Kommune muss Räume stellen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Das Urteil ist seit Ende September rechtskräftig und könnte weitreichende Folgen haben: Die Gemeinde Bissendorf muss dem gemeinnützigen Osnabrücker Verein Musik für Kleine und Große″ Räume zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen wie der Kreismusikschule.

Osnabrück / Bissendorf. Aus Sicht des Musikschulverbands Niedersachsen/ Bremen im Bundesverband der freien Musikschule könnte dies ein bahnbrechendes Urteil sein. Sprecher Eric Ridder: Es ist unseres Wissens das erste Mal, dass es so ein Gerichtsurteil gibt.″ Das bedeute zum einen eine große Wertschätzung für die Arbeit privater Musikschulen und könne überregional zu einem Präzedenzfall werden, auch wenn die Entscheidung sich nur auf gemeinnützige Vereine beziehe .

Vor Ort in Bissendorf ist das Urteil bisher noch nicht umgesetzt. Ralph Schulte, Geschäftsführer des an der Osnabrücker Dammstraße ansässigen Vereins, dessen Zweck die Förderung der kulturellen Bildung und Musikerziehung ist und der in Stadt und Landkreis Osnabrück mit seinen Angeboten präsent ist: Das Interesse der Einrichtungen ist da, aber es drängt sich der Eindruck auf, dass die Gemeinde alles versucht, uns keine längerfristigen Angebote zu ermöglichen, damit wir nicht zu einer größeren Konkurrenz für die Kreismusikschule werden.″

In dieser als Verein organisierten kreisweiten Einrichtung ist auch Bissendorf Mitglied und ist zur Zahlung nicht unerheblicher Beiträge″ sowie aufgrund der Satzung zur kostenlosen Überlassung von Räumen verpflichtet, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wird. Aus letzterer Praxis ergibt sich aus Sicht des Verwaltungsgerichts Osnabrück auch der Rechtsanspruch des Vereins Musik für Kleine und Große″, Räume der Grundschule im Bissendorfer Ortsteil Wissingen unentgeltlich zu nutzen aus Gründen der Gleichbehandlung.

Doch hier tun sich plötzlich aus Sicht des Osnabrücker Vereins immer neue Hürden auf, obwohl die Gemeinde im September die zunächst beim Oberverwaltungsgericht eingelegte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 20. Juli vergangenen Jahres zurückgezogen hat. Die Vereinsvorsitzende Constanze Elster: Obwohl die Entscheidung des Gerichts die Gemeinde verpflichtet, uns die Räume der Grundschule zur Erteilung von Musikunterricht zur Verfügung zu stellen, wird plötzlich versucht, den erstrittenen Anspruch auf ein Jahr zu befristen.″

Außerdem werde dem Verein nicht gestattet, auch Räume anderer Bissendorfer Einrichtungen, in denen die Kreismusikschule Angebote macht, zu nutzen. Für Elster und Geschäftsführer Schulte ein klarer Verstoß gegen den Tenor des Urteils: Dort sei ganz klar ausgeführt, dass eine Kommune, wenn sie Räume einer Einrichtung für ein Musikschulangebot öffnet, dies auch anderen gemeinnützigen Anbietern ermöglichen müsse.

Das war bis Herbst 2014 auch an der Grundschule Bissendorf rund zehn Jahre übliche Praxis. Als die Umweltorientierte Musikschule Osnabrück (UMO), die den Unterricht bislang für den Verein durchführt, allerdings im Herbst des Jahres ihre Angebote erweitern wollte, gab es plötzlich Stress. Die Gemeinde lehnte den Antrag nicht nur ab, sondern untersagte auch, bestehende Unterrichtsstunden weiterzuführen. Begründung: Es handele sich um eine unerlaubte Nutzung, die auf eine der Gemeinde bis dahin nicht bekannte Absprache zwischen Schulleitung und Verein zurückgehe. Die Erteilung von qualifiziertem Musikunterricht werde durch die Kreismusikschule abgedeckt und könne anderen Anbietern nicht ermöglicht werden.

Für den Geschäftsführer von Musik für Kleine und Große″ war das überhaupt nicht nachvollziehbar: Auf einmal wollte die Gemeindeverwaltung nichts davon gewusst haben, dass wir in der Grundschule tätig sind. Dabei ist der Bürgermeister selber dort bei von uns organisierten Veranstaltungen vor Ort gewesen.″

Seit das Osnabrücker Verwaltungsgerichturteil Ende September rechtskräftig geworden ist, wartet der Verein jetzt darauf, dass ihm von der Gemeinde wie beantragt einmal wöchentlich beantragte Räume in der Grundschule Wissingen sowie der Kindertagesstätte Schelenburg zur Verfügung gestellt werden. Geschäftsführer Schulte: Da wird immer weiterer Klärungsbedarf angeführt. Im Dezember ist deshalb jetzt eine neue Klage auf den Weg gebracht worden um endlich mit der Arbeit beginnen zu können.

Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter kann diesen Schritt des Vereins nicht nachvollziehen: Natürlich gibt es das Problem, dass hier auf eine klare Trennung zwischen gemeinnützigem Verein und der wirtschaftlich arbeitenden UMO-Musikschule geachtet werden muss. Aber wir halten uns an das Urteil.″

Hintergrund der Tatsache, dass die Gemeinde die Räume an der Grundschule nur befristet anbieten könne, sei das im neuen Schuljahr geplante Ganztagsangebot. Halfter: Wir können deshalb keine Zusagen über den Sommer hinaus machen und müssen danach prüfen, was zeitlich noch möglich ist.″ Das gelte im Übrigen auch für die Kreismusikschule, bei der es auch eine Befristung gebe.

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Bildtext:
Nach dem erfolgreichen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht machen " Musik für Kleine und Große"- Vereinsvorsitzende Constanze Elster und Geschäftsführer Ralph Schulte (kleines Foto) der Gemeinde Bissendorf , damit das Musikangebot endlich beginnen kann. Das große Foto zeigt ein Konzert der " Regazzi-Musici" der Kreismusikschule Osnabrück in Wallenhorst.

Foto:
Gründel/ Elbers
Autor:
we


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