User Online: 2 |
Timeout: 01:33Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
13.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Geflügelwirtschaft hofft auf Ende der Stallpflicht
Zwischenüberschrift:
Bislang 263 000 Tiere wegen Vogelgrippe getötet – Kaum Auswirkungen bei Konsum
Artikel:
Originaltext:
Oldenburg.
Mit
100
Millionen
Tieren
ist
Niedersachsen
Deutschlands
Geflügelland
Nummer
eins
.
Entsprechend
rigoros
reagierten
die
Behörden,
als
im
November
die
ersten
Vogelgrippe-
Fälle
bei
Wildvögeln
in
Deutschland
auftraten.
Inzwischen
gilt
in
nahezu
allen
Landkreisen
des
Bundeslands
eine
Stallpflicht.
Die
Branche
hofft,
dass
damit
bis
Ende
Januar
Schluss
ist.
Wie
viele
Tiere
sind
betroffen?
Bislang
mussten
nach
Angaben
des
Niedersächsischen
Landesamtes
für
Verbraucherschutz
und
Lebensmittelsicherheit
(Laves)
rund
263
000
Tiere
getötet
werden
–
viele
davon
nur
vorsorglich.
In
Niedersachsen
sind
nach
Laves-
Angaben
bislang
eine
Kleinsthaltung
und
elf
Putenbestände
von
der
Krankheit
betroffen
gewesen.
Bei
den
Wildvögeln
wurden
bislang
20
Tiere
positiv
auf
den
aggressiven
Grippe-
Virus
H5N8
getestet.
Welche
Regionen
sind
betroffen?
Die
kranken
Wildvögel
finden
sich
in
allen
Regionen
Niedersachsens
.
Der
Schwerpunkt
beim
Hausgeflügel
liegt
im
Oldenburger
Land:
Im
Kreis
Cloppenburg
mussten
rund
147
000
Tiere
getötet
werden,
im
Landkreis
Oldenburg
rund
86
500
Tiere,
und
im
Kreis
Vechta
etwa
29
300
Tiere
–
Puten
und
Hühner.
Wie
sind
die
Auswirkungen
für
die
Landwirte?
Nahezu
alle
Landkreise
haben
kreisweite
Stallpflicht
ausgerufen.
Das
betrifft
auch
Tiere,
die
normalerweise
in
Freilandhaltung
gehalten
werden.
Sollte
in
einem
Stall
der
Virus
nachgewiesen
werden,
wird
der
Bestand
getötet.
Um
den
Betrieb
herum
werden
ein
Sperrbezirk
und
ein
Beobachtungsgebiet
eingerichtet.
Unter
anderem
sind
strenge
Hygieneauflagen
zu
beachten.
Wie
hoch
sind
die
Schäden
für
die
Geflügelwirtschaft
bislang?
Die
Tierseuchenkasse
Niedersachsen
schätzt
,
dass
bislang
Entschädigungsansprüche
von
bis
zu
vier
Millionen
Euro
entstanden
sind.
Das
seien
aber
nur
Hochrechnungen,
weil
noch
keine
genauen
Zahlen
über
die
getöteten
Tiere
vorliegen.
Wer
wird
von
der
Tierseuchenkasse
entschädigt?
Die
Landwirte,
die
ihre
Tiere
töten
lassen
mussten.
Es
wird
aber
nur
der
Wert
der
Tiere
zum
Zeitpunkt
ihrer
Tötung
ersetzt:
Ein
gerade
erst
eingestalltes
Küken
ist
weniger
wert
als
ein
Tier
kurz
vor
der
Schlachtung.
Ersetzt
werden
auch
die
Kosten
der
Tötung,
und
es
wird
eine
Beihilfe
zur
Reinigung
des
Stalles
gewährt.
Haben
die
Landwirte
dann
überhaupt
finanzielle
Einbußen?
Ja.
Betriebe,
die
in
der
Sperrzone
liegen,
können
ihre
Tiere
nicht
mehr
als
Frischfleisch
absetzen.
Der
Lebensmittelhandel
nimmt
ihnen
diese
Produkte
nicht
mehr
ab,
und
exportieren
dürfen
die
Unternehmen
sie
auch
nicht.
Das
Fleisch
kann
noch
von
Fleischverarbeitern
oder
der
Tierfutter-
Industrie
abgenommen
werden.
„
Das
ist
mit
erheblichen
Preis-
und
Erlösminderungen
verbunden″,
sagt
Dieter
Oltmann,
Geschäftsführer
des
Niedersächsischen
Geflügelwirtschaftsverbandes.
Ein
Problem
haben
auch
Zuchtbetriebe,
weil
viele
Länder
Einfuhrverbote
erlassen
haben.
Wie
reagieren
die
Verbraucher?
Die
Geflügelwirtschaft
hat
noch
nicht
bemerkt,
dass
die
Verbraucher
sich
beim
Fleisch-
und
Eierkonsum
zurückhalten.
Was
ist
mit
den
Freilandeiern,
wenn
die
Hühner
im
Stall
bleiben
müssen?
Im
Moment
gilt
europaweit
eine
Zwölf-
Wochen-
Regelung,
wonach
Tiere
bis
zu
zwölf
Wochen
lang
im
Stall
bleiben
dürfen
und
die
Eier
dennoch
als
Freiland-
Eier
verkauft
werden
dürfen.
Müssen
sie
länger
im
Stall
bleiben,
dürfen
die
Eier
bei
konventioneller
Haltung
nicht
mehr
als
Freilandware,
sondern
nur
noch
als
Eier
aus
Bodenhaltung
verkauft
werden.
In
diesem
Fall
müssten
die
Eierproduzenten
mit
einem
deutlichen
Preisverlust
rechnen.
Gilt
das
auch
für
Bio-
Eier?
Nein,
die
Regeln
im
Bio-
Bereich
besagen
lediglich,
dass
ein
Huhn
ein
Drittel
seines
Lebens
in
Freilandhaltung
verbracht
haben
muss.
Die
Bauern
haben
also
mehr
Spielraum,
ihre
Tiere
im
Stall
zu
halten.
Bildtext:
Allein
in
Niedersachsen
wurden
Hunderttausende
Puten
auf
Verdacht
getötet.
Foto:
dpa
Autor:
dpa