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1.
Erscheinungsdatum:
12.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Juwelenräuber zieht erneut vor BGH
Zwischenüberschrift:
Revision nach Urteilskorrektur
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Überfall
auf
den
Osnabrücker
Juwelier
Kolkmeyer
vom
Herbst
2015
wird
wieder
ein
Fall
für
den
Bundesgerichtshof.
Nach
der
von
Karlsruhe
verlangten
Korrektur
eines
Hafturteils
durch
das
Landgericht
Osnabrück
hat
der
Angeklagte
erneut
Revision
eingelegt.
Der
Juwelenräuber
hatte
auf
eine
geringere
Strafe
gehofft,
als
der
BGH
die
Entscheidung
der
Vorinstanz
teilweise
aufhob
und
die
Sache
im
Dezember
vor
einer
anderen
Kammer
zum
zweiten
Mal
verhandelt
werden
musste.
Den
Gefallen
tat
ihm
das
Landgericht
Osnabrück
allerdings
nicht.
Es
hielt
an
dem
ursprünglichen
Strafmaß
von
viereinhalb
Jahren
Gefängnis
fest,
lieferte
dafür
bloß
eine
neue
Begründung.
Für
den
Angeklagten,
einen
22-
jährigen
Litauer,
offenkundig
nicht
akzeptabel.
„
Er
hat
erneut
Revision
eingelegt″,
teilte
eine
Gerichtssprecherin
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
mit.
Nun
soll
der
BGH
auch
das
neue
Teilurteil
zunächst
auf
Rechtsfehler
prüfen,
bevor
es
wirksam
werden
kann.
Wann
das
oberste
deutsche
Gericht
sich
damit
befasst,
ist
offen.
Noch
sei
die
Sache
nicht
in
Karlsruhe
angekommen,
erklärte
die
Verteidigerin
des
Angeklagten.
Die
Frist
zur
Begründung
der
Revision
laufe
noch,
und
bis
zu
einer
Entscheidung
durch
den
BGH
vergingen
erfahrungsgemäß
viele
weitere
Monate.
Der
Mann
hatte
im
September
2015
gemeinsam
mit
einem
älteren
Komplizen
und
Landsmann
das
Juweliergeschäft
Kolkmeyer
an
der
Großen
Straße
überfallen.
Wegen
versuchten
besonders
schweren
Raubes
und
gefährlicher
Körperverletzung
schickte
das
Landgericht
Osnabrück
beide
Angeklagten
dann
im
März
2016
für
jeweils
viereinhalb
Jahre
hinter
Gitter.
Der
Bundesgerichtshof
beanstandete
das.
Bei
anderer
Würdigung
der
Vorstrafen
hätte
die
Sanktion
im
Fall
des
jüngeren
Täters
niedriger
ausfallen
können,
erklärte
der
3.
Strafsenat.
Autor:
sst