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1.
Erscheinungsdatum:
12.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Streit um Fördermittel
Osnabrücker Möwe am Pranger der NBank
Zwischenüberschrift:
Kampf um Fördermittel-Abrechnung vor dem Verwaltungsgericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Streit
um
die
formaljuristisch
korrekte
Abrechnung
von
Fördermitteln
trafen
sich
jetzt
die
gemeinnützige
Möwe
GmbH
und
die
NBank
vor
dem
Verwaltungsgericht.
Das
Gericht
setzte
das
Verfahren
zunächst
aus.
Fördermittel
zu
beantragen
ist
schon
nicht
einfach.
Diese
Mittel
korrekt
abzurechnen
ist
offensichtlich
noch
wesentlich
komplizierter.
In
diesem
Verwaltungsdschungel
hatte
sich
nun
die
Möwe
verstrickt
und
deswegen
eine
gerichtliche
Auseinandersetzung
mit
der
landeseigenen
NBank
auszufechten.
Osnabrück.
Die
Verhandlung
vor
der
1.
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
entbehrte
nicht
einer
gewissen
Brisanz.
Zugespitzt
formuliert,
ging
es
um
die
Existenz
der
Möwe,
einer
gemeinnützigen
GmbH
in
Trägerschaft
des
Katholischen
Vereins
für
soziale
Dienste
in
Osnabrück
(SKM)
,
die
sich
vor
allem
um
die
Wiedereingliederung
Langzeitarbeitsloser
in
den
Arbeitsmarkt
bemüht.
Die
Möwe
hatte
über
die
NBank,
die
landeseigene
Investitions-
und
Förderbank,
Fördermittel
für
verschiedene
Projekte
beantragt,
die
2010
auch
bewilligt
und
ausgezahlt
wurden.
Die
Probleme,
die
zu
dem
nun
anhängigen
Prozess
führten,
tauchten
bei
der
Abrechnung
der
Projekte
auf.
Nach
Meinung
der
Bank
hatte
die
Möwe
die
im
Rahmen
der
Projekte
gemachten
Einnahmen
und
Ausgaben
nicht
zuwendungsrechtlich
ordnungsgemäß
abgerechnet.
Deshalb
hatten
die
Banker
die
Zuwendungen
widerrufen.
Gegen
diesen
Widerruf
hatte
die
Möwe
geklagt.
Einig
waren
sich
alle
Prozessbeteiligten
im
Saal
2
des
Verwaltungsgerichts
–
N-
Bank,
Möwe
und
auch
das
Gericht
–
dass
die
Möwe
eine
„
außerordentlich
wertvolle″
Arbeit
leistet.
Ebenso
unbestritten
ist
auch,
dass
es
nicht
um
persönliche
Bereicherungen,
Betrug
oder
Ähnliches
ging.
Ja,
es
wurde
eigentlich
nicht
einmal
wirklich
gestritten.
Vielmehr
wurden
Abrechnungsmodalitäten
verhandelt.
Die
Förderung
durch
die
NBank
lässt
sich
grob
in
zwei
Klassen
einteilen:
die
Projektförderung
und
die
institutionelle
Förderung.
In
Osnabrück
stand
die
Förderung
der
Möwe-
Projekte
„
Nutze
Deine
Chance″
und
„
jobtraining″
zur
Diskussion.
Beide
waren
jeweils
mit
etwa
80
000
Euro
aus
Fördermitteln
des
Landes
Niedersachsen
gefördert
worden,
die
aus
EU-
Töpfen
kommen.
Für
den
Verwendungsnachweis
und
die
Abrechnung
dieser
Mittel
müssen
Einnahmen
und
Ausgaben
des
Projektträgers
dem
konkreten
Projekt
zugerechnet
und
dargelegt
werden.
Bei
den
Möwe-
Projekten
besteht
aber
die
Besonderheit,
dass
projektübergreifend
gearbeitet
wird,
eine
Zurechnung
also
nicht
so
einfach
darzustellen
ist.
Da
die
übergreifende
Arbeit
Kern
der
Philosophie
der
Möwe
ist,
hatten
Vertreter
der
Osnabrücker
Einrichtung
bereits
2009,
mithin
schon
vor
der
Antragstellung,
das
Gespräch
mit
der
NBank
gesucht,
um
die
Handhabung
der
Formalitäten
zu
definieren.
Nach
Ansicht
der
Möwe
hat
es
seinerzeit
eine
mündliche
Regelung
gegeben,
die
dann
auch
so
umgesetzt
worden
sei.
Dem
widersprachen
die
Vertreter
der
NBank
vor
der
Kammer
in
Osnabrück
ebenso
wenig
wie
der
Tatsache,
dass
die
Fördergelder
von
der
Möwe
regelkonform
und
korrekt
verwendet
wurden.
Gleichwohl
hatte
die
Bank
im
Nachhinein
die
eingereichten
Belege
als
unzureichend
kritisiert,
weil
sie
einer
übergeordneten
Prüfung
nicht
standhielten.
Was
daraufhin
seit
etwa
2013
folgte,
waren
Verhandlungen,
wie
denn
nun
zuwendungsrechtlich
korrekt
abgerechnet
werden
könne,
und
ein
damit
verbundener
Austausch
von
Akten
und
Kopien,
der
sich
dem
Vernehmen
nach
nicht
mehr
in
Blattzahlen,
sondern
nur
noch
in
Kilogrößen
darstellen
lässt.
Das
alles
unter
dem
Strich
ohne
ein
für
beide
Seiten
befriedigendes
Ergebnis.
Die
1.
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
unter
ihrem
Vorsitzenden
Ulrich
Schwenke
hatte
nun
den
Spagat
zwischen
einer
Entscheidung
in
der
Sache
und
einer
Einigung
zwischen
NBank
und
Möwe
zu
bewältigen.
Schwenke
skizzierte
nach
einer
kurzen
Verhandlungspause
drei
Lösungsmöglichkeiten.
Die
erste
sei
eine
Entscheidung
in
der
Sache,
die
nach
Rechtslage
in
seinen
Augen
eine
Abweisung
der
Klage
der
Möwe
bedeuten
würde.
In
Folge
dieser
Abweisung
stünden
sämtliche
Fördermittel
zur
Rückzahlung
an.
„
Dann
wird
Sie
Ihr
Anwalt
über
ein
Insolvenzverfahren
aufklären
müssen″,
fand
Schwenke
drastische
Worte
für
die
daraus
resultierenden
Konsequenzen
für
die
Möwe.
Das,
so
Schwenke,
könne
in
niemands
Sinne
sein.
Die
zweite
Option
sei
ein
Vergleich,
die
dritte
das
Ruhen
des
Verfahrens.
Nach
kurzer
Beratung
votierten
sowohl
NBank
als
auch
Möwe
für
die
dritte
Variante.
Das
bedeutet,
dass
es
so
lange
keine
gerichtliche
Entscheidung
geben
wird,
bis
eine
der
Parteien
die
Wiederaufnahme
des
Verfahrens
beantragt.
Die
NBank
hat
sich
bereit
erklärt,
der
Möwe
binnen
zwei
Wochen
Muster
für
eine
ordnungsgemäße
projektbezogene
Abrechnung
der
Einnahmen
und
Ausgaben
zur
Verfügung
zu
stellen.
Sodann
erhält
die
Einrichtung
drei
Monate
Zeit,
die
Abrechnungen
ordnungsgemäß
und
projektbezogen
nachzuholen.
Gelingt
ihr
dies,
wird
die
Bank
die
Widerrufsbescheide
voraussichtlich
aufheben.
Die
Klageverfahren
hätten
sich
damit
erledigt.
Anderenfalls
wird
das
Gericht
ohne
erneute
mündliche
Verhandlung
in
der
Sache
entscheiden.
Dann
allerdings,
so
machte
es
Schwenke
deutlich,
käme
die
erste
Option
zum
Zuge.
Für
die
Möwe
bedeutet
dies,
dass
sie
abermals
sämtliche
Rechnungen
der
Einnahmen
und
Ausgaben
nach
den
Vorgaben
der
NBank
aufschlüsseln
muss.
Der
im
Jahr
2009
in
dem
Bewusstsein
aller
Beteiligten
gefundene
Schlüssel
für
die
Abrechnungen
ist
hinfällig.
„
Das
bedeutet
viel,
sehr
viel
Arbeit″,
so
Schwenke.
Mehr
aktuelle
Nachrichten
auf
noz.de
Kommentar:
Von
der
Bürokratie
zu
Tode
geritten
Niemand
hat
sich
bereichert,
niemand
hat
betrogen
oder
sonst
wie
Schindluder
getrieben
–
und
dennoch
muss
ein
Gericht
entscheiden,
wie
Fördergelder
abgerechnet
werden
müssen.
Muss
das
sein?
Ganz
klar:
nein.
„
Erreicht
den
Hof
mit
Mühe
und
Not;
in
seinen
Armen
das
Kind
war
tot″,
möchte
man
Goethe
beim
Blick
auf
den
Förderjammer
bemühen,
der
sich
da
abspielt.
Die
Verantwortlichen
der
Möwe
bemühen
sich
tagtäglich,
das
zarte
Kind
der
Hilfe
für
Langzeitarbeitslose
am
Leben
zu
erhalten,
und
hetzen
dabei
von
Fördertopf
zu
Fördertopf.
Dabei
reiten
sie
auf
einem
bockigen
Amtsschimmel,
der
sie
ständig
abzuwerfen
droht.
Der
Möwe
ist
nichts,
aber
auch
gar
nichts
vorzuwerfen.
Die
Verantwortlichen
hätten
sich
lediglich
die
erste
Absprache
mit
der
N-
Bank
zur
Regulierung
der
Abrechnung
schriftlich
bestätigen
lassen
sollen.
Das
Rennen
gegen
die
widrigen
Umstände
und
den
Kampf
mit
dem
bockenden
Subventionsgaul
hat
die
Möwe
bislang
immer
noch
gewinnen
können.
Diesmal
aber
stand
–
und
steht
es
–
kurz
vor
knapp.
Die
Möwe
muss
nun
über
jedes
Stöckchen
springen,
dass
ihr
die
NBank
hinhält.
Das
Gericht
hat
klar
gemacht,
dass
es
hier
nichts
mehr
zu
verhandeln
gibt.
Für
die
gemeinnützige
Gesellschaft
bedeutet
dies
einen
enormen
Verwaltungsaufwand.
Eine
flexible
Entscheidung
der
NBank
im
Sinne
der
Sache
verhindern
die
Regularien.
Mit
der
nun
zu
bindenden
Arbeitskraft
könnte
die
Möwe
eigentlich
viel
Positives
bewirken
–
eigentlich.
So
aber
wiehert
der
Amtsschimmel
weiter
vor
Freude,
und
das
Kind
mit
den
Namen
Hilfe
und
Nächstenliebe
ist
dem
Tode
näher
als
dem
Leben.
Traurig.
Autor:
dk