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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Streit um Fördermittel
 
Osnabrücker Möwe am Pranger der NBank
Zwischenüberschrift:
Kampf um Fördermittel-Abrechnung vor dem Verwaltungsgericht
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Streit um die formaljuristisch korrekte Abrechnung von Fördermitteln trafen sich jetzt die gemeinnützige Möwe GmbH und die NBank vor dem Verwaltungsgericht. Das Gericht setzte das Verfahren zunächst aus.

Fördermittel zu beantragen ist schon nicht einfach. Diese Mittel korrekt abzurechnen ist offensichtlich noch wesentlich komplizierter. In diesem Verwaltungsdschungel hatte sich nun die Möwe verstrickt und deswegen eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der landeseigenen NBank auszufechten.

Osnabrück. Die Verhandlung vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts entbehrte nicht einer gewissen Brisanz. Zugespitzt formuliert, ging es um die Existenz der Möwe, einer gemeinnützigen GmbH in Trägerschaft des Katholischen Vereins für soziale Dienste in Osnabrück (SKM), die sich vor allem um die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt bemüht. Die Möwe hatte über die NBank, die landeseigene Investitions- und Förderbank, Fördermittel für verschiedene Projekte beantragt, die 2010 auch bewilligt und ausgezahlt wurden. Die Probleme, die zu dem nun anhängigen Prozess führten, tauchten bei der Abrechnung der Projekte auf. Nach Meinung der Bank hatte die Möwe die im Rahmen der Projekte gemachten Einnahmen und Ausgaben nicht zuwendungsrechtlich ordnungsgemäß abgerechnet. Deshalb hatten die Banker die Zuwendungen widerrufen. Gegen diesen Widerruf hatte die Möwe geklagt.

Einig waren sich alle Prozessbeteiligten im Saal 2 des Verwaltungsgerichts N-Bank, Möwe und auch das Gericht dass die Möwe eine außerordentlich wertvolle″ Arbeit leistet. Ebenso unbestritten ist auch, dass es nicht um persönliche Bereicherungen, Betrug oder Ähnliches ging. Ja, es wurde eigentlich nicht einmal wirklich gestritten. Vielmehr wurden Abrechnungsmodalitäten verhandelt.

Die Förderung durch die NBank lässt sich grob in zwei Klassen einteilen: die Projektförderung und die institutionelle Förderung. In Osnabrück stand die Förderung der Möwe-Projekte Nutze Deine Chance″ und jobtraining″ zur Diskussion. Beide waren jeweils mit etwa 80 000 Euro aus Fördermitteln des Landes Niedersachsen gefördert worden, die aus EU-Töpfen kommen. Für den Verwendungsnachweis und die Abrechnung dieser Mittel müssen Einnahmen und Ausgaben des Projektträgers dem konkreten Projekt zugerechnet und dargelegt werden. Bei den Möwe-Projekten besteht aber die Besonderheit, dass projektübergreifend gearbeitet wird, eine Zurechnung also nicht so einfach darzustellen ist.

Da die übergreifende Arbeit Kern der Philosophie der Möwe ist, hatten Vertreter der Osnabrücker Einrichtung bereits 2009, mithin schon vor der Antragstellung, das Gespräch mit der NBank gesucht, um die Handhabung der Formalitäten zu definieren. Nach Ansicht der Möwe hat es seinerzeit eine mündliche Regelung gegeben, die dann auch so umgesetzt worden sei. Dem widersprachen die Vertreter der NBank vor der Kammer in Osnabrück ebenso wenig wie der Tatsache, dass die Fördergelder von der Möwe regelkonform und korrekt verwendet wurden.

Gleichwohl hatte die Bank im Nachhinein die eingereichten Belege als unzureichend kritisiert, weil sie einer übergeordneten Prüfung nicht standhielten.

Was daraufhin seit etwa 2013 folgte, waren Verhandlungen, wie denn nun zuwendungsrechtlich korrekt abgerechnet werden könne, und ein damit verbundener Austausch von Akten und Kopien, der sich dem Vernehmen nach nicht mehr in Blattzahlen, sondern nur noch in Kilogrößen darstellen lässt. Das alles unter dem Strich ohne ein für beide Seiten befriedigendes Ergebnis.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts unter ihrem Vorsitzenden Ulrich Schwenke hatte nun den Spagat zwischen einer Entscheidung in der Sache und einer Einigung zwischen NBank und Möwe zu bewältigen. Schwenke skizzierte nach einer kurzen Verhandlungspause drei Lösungsmöglichkeiten. Die erste sei eine Entscheidung in der Sache, die nach Rechtslage in seinen Augen eine Abweisung der Klage der Möwe bedeuten würde. In Folge dieser Abweisung stünden sämtliche Fördermittel zur Rückzahlung an. Dann wird Sie Ihr Anwalt über ein Insolvenzverfahren aufklären müssen″, fand Schwenke drastische Worte für die daraus resultierenden Konsequenzen für die Möwe. Das, so Schwenke, könne in niemands Sinne sein. Die zweite Option sei ein Vergleich, die dritte das Ruhen des Verfahrens. Nach kurzer Beratung votierten sowohl NBank als auch Möwe für die dritte Variante. Das bedeutet, dass es so lange keine gerichtliche Entscheidung geben wird, bis eine der Parteien die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Die NBank hat sich bereit erklärt, der Möwe binnen zwei Wochen Muster für eine ordnungsgemäße projektbezogene Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Sodann erhält die Einrichtung drei Monate Zeit, die Abrechnungen ordnungsgemäß und projektbezogen nachzuholen. Gelingt ihr dies, wird die Bank die Widerrufsbescheide voraussichtlich aufheben. Die Klageverfahren hätten sich damit erledigt. Anderenfalls wird das Gericht ohne erneute mündliche Verhandlung in der Sache entscheiden. Dann allerdings, so machte es Schwenke deutlich, käme die erste Option zum Zuge.

Für die Möwe bedeutet dies, dass sie abermals sämtliche Rechnungen der Einnahmen und Ausgaben nach den Vorgaben der NBank aufschlüsseln muss. Der im Jahr 2009 in dem Bewusstsein aller Beteiligten gefundene Schlüssel für die Abrechnungen ist hinfällig. Das bedeutet viel, sehr viel Arbeit″, so Schwenke.

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Kommentar:

Von der Bürokratie zu Tode geritten

Niemand hat sich bereichert, niemand hat betrogen oder sonst wie Schindluder getrieben und dennoch muss ein Gericht entscheiden, wie Fördergelder abgerechnet werden müssen. Muss das sein? Ganz klar: nein.

Erreicht den Hof mit Mühe und Not; in seinen Armen das Kind war tot″, möchte man Goethe beim Blick auf den Förderjammer bemühen, der sich da abspielt. Die Verantwortlichen der Möwe bemühen sich tagtäglich, das zarte Kind der Hilfe für Langzeitarbeitslose am Leben zu erhalten, und hetzen dabei von Fördertopf zu Fördertopf. Dabei reiten sie auf einem bockigen Amtsschimmel, der sie ständig abzuwerfen droht.

Der Möwe ist nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen. Die Verantwortlichen hätten sich lediglich die erste Absprache mit der N-Bank zur Regulierung der Abrechnung schriftlich bestätigen lassen sollen. Das Rennen gegen die widrigen Umstände und den Kampf mit dem bockenden Subventionsgaul hat die Möwe bislang immer noch gewinnen können. Diesmal aber stand und steht es kurz vor knapp.

Die Möwe muss nun über jedes Stöckchen springen, dass ihr die NBank hinhält. Das Gericht hat klar gemacht, dass es hier nichts mehr zu verhandeln gibt. Für die gemeinnützige Gesellschaft bedeutet dies einen enormen Verwaltungsaufwand. Eine flexible Entscheidung der NBank im Sinne der Sache verhindern die Regularien. Mit der nun zu bindenden Arbeitskraft könnte die Möwe eigentlich viel Positives bewirken eigentlich. So aber wiehert der Amtsschimmel weiter vor Freude, und das Kind mit den Namen Hilfe und Nächstenliebe ist dem Tode näher als dem Leben. Traurig.
Autor:
dk


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