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1.
Erscheinungsdatum:
10.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gebt den Verkäuferinnen ihren Sonntag
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Verdi
durchlöchert
das
Sonntags-
Shopping″
(Ausgabe
vom
5.
Januar)
.
„
Warum
will
man
eigentlich
nur
an
24
Stunden
am
Tag
zum
Einkaufen
gehen
können?
Wir
denken,
dieses
ist
nur
in
eine
Richtung
gedacht.
Wenn
man
rund
um
die
Uhr
tätig
sein
möchte,
dann
auch
richtig,
das
heißt,
dieses
trifft
auch
für
alle
Dienststellen
des
öffentlichen
Dienstes,
Rechtsanwälte,
Arztpraxen,
Handwerksbetriebe,
Badeanstalten,
Büros
und
so
weiter
zu
(sieben
Tage
jede
Woche)
.
Für
Schulen
und
Universitäten
sollte
dann
auf
jeden
Fall
auch
der
7-
Tage-
Unterricht
eingeführt
werden.
Dieses
würde
aufgrund
der
zusätzlichen
Unterrichtsstunden
bedeuten,
dass
bereits
mit
16
Jahren
das
Abitur
gemacht
werden
kann.
Die
Studenten
haben
dann
bereits
nach
zwei
Jahren
den
ersten
Abschluss
und
stehen
somit
der
Arbeitswelt
ebenfalls
früher
zur
Verfügung,
denn
hier
wird
jede
Frau
und
jeder
Mann
gebraucht,
um
den
24-
Stunden-
Betrieb
aufrechtzuerhalten.
Fazit:
Arbeitslose
gibt
es
nicht
mehr,
uns
allerdings
nach
circa
60
Jahren
auch
nicht
mehr,
denn
Gemeinsamkeit
oder
Erholung
beschränken
sich
auf
den
dann
auch
verkürzten
Urlaub
von
vielleicht
zwei
Wochen,
es
sei
denn,
das
Smartphone
ruft
uns
schon
früher
zurück.
Man
lebt
ja
,
um
zu
arbeiten.
Aber
ehrlich,
irgendetwas
ist
faul
an
der
Sache,
und
deshalb:
Gebt
den
Verkäuferinnen
und
Verkäufern
ihre
Freizeit
und
vor
allem
ihren
Sonntag,
denn
auch
sie
haben
ein
Recht
auf
Familie,
Freizeit,
Sport,
Theaterbesuche
und
so
weiter.″
Brigitte
und
Klaus
Möller
Osnabrück
„
Im
Grundgesetz
der
Bundesrepublik
Deutschland
von
1949
gibt
es
einen
Anhang
,
Auszug
aus
der
Deutschen
Verfassung
vom
11.
August
1919′.
Dort
steht
unter
dem
Artikel
139:
,
Der
Sonntag
und
die
staatlich
anerkannten
Feiertage
bleiben
als
Tage
der
Arbeitsruhe
und
der
seelischen
Erhebung
gesetzlich
geschützt.′
Dies
ist
noch
immer
Bestand
des
Grundgesetzes,
sonst
hätte
man
es
längst
gestrichen.
Im
November
2016
habe
ich
eine
Anfrage
an
den
Bundestag
geschrieben.
,
Ist
der
Anhang
Teil
des
Grundgesetzes?
Wenn
ja,
ob
dann
die
verkaufsoffenen
Sonntage
gegen
die
Verfassung
verstoßen′.
Bis
heute
hat
sich
niemand
dazu
geäußert.
Es
kann
nicht
sein,
dass
je
nach
Wünschen
von
Interessenten
und
Lobbyisten
vom
Grundgesetz
abgewichen
wird.
[...]
Gilt
das
Grundgesetz
nur
für
uns
Bürger,
wenn
es
darum
geht,
wie
wir
uns
zu
verhalten
haben?
Das
Seelenheil
von
Familien
kann
nicht
vom
Shopping
am
Sonntag
abhängen.
Es
könnte
familienfreundlicher
sein,
mal
in
die
Natur
zu
fahren
und
sich
nicht
stressig
durch
die
Stadt
zu
schieben.″
Manfried
Hoffmann
Bissendorf
Bildtext:
Statt
sonntags
durch
die
Stadt
zu
hetzen,
sollten
die
Bürger
lieber
mal
in
die
Natur
fahren
und
dort
entspannen,
findet
unser
Leser
Manfried
Hoffmann.
Foto:
dpa
Autor:
Brigitte, Klaus Möller, Manfried Hoffmann