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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gebt den Verkäuferinnen ihren Sonntag
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zum Artikel Verdi durchlöchert das Sonntags-Shopping″ (Ausgabe vom 5. Januar).

Warum will man eigentlich nur an 24 Stunden am Tag zum Einkaufen gehen können? Wir denken, dieses ist nur in eine Richtung gedacht. Wenn man rund um die Uhr tätig sein möchte, dann auch richtig, das heißt, dieses trifft auch für alle Dienststellen des öffentlichen Dienstes, Rechtsanwälte, Arztpraxen, Handwerksbetriebe, Badeanstalten, Büros und so weiter zu (sieben Tage jede Woche).

Für Schulen und Universitäten sollte dann auf jeden Fall auch der 7-Tage-Unterricht eingeführt werden. Dieses würde aufgrund der zusätzlichen Unterrichtsstunden bedeuten, dass bereits mit 16 Jahren das Abitur gemacht werden kann. Die Studenten haben dann bereits nach zwei Jahren den ersten Abschluss und stehen somit der Arbeitswelt ebenfalls früher zur Verfügung, denn hier wird jede Frau und jeder Mann gebraucht, um den 24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten.

Fazit: Arbeitslose gibt es nicht mehr, uns allerdings nach circa 60 Jahren auch nicht mehr, denn Gemeinsamkeit oder Erholung beschränken sich auf den dann auch verkürzten Urlaub von vielleicht zwei Wochen, es sei denn, das Smartphone ruft uns schon früher zurück. Man lebt ja , um zu arbeiten.

Aber ehrlich, irgendetwas ist faul an der Sache, und deshalb: Gebt den Verkäuferinnen und Verkäufern ihre Freizeit und vor allem ihren Sonntag, denn auch sie haben ein Recht auf Familie, Freizeit, Sport, Theaterbesuche und so weiter.″

Brigitte und Klaus Möller

Osnabrück

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 gibt es einen Anhang , Auszug aus der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919′. Dort steht unter dem Artikel 139: , Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.′ Dies ist noch immer Bestand des Grundgesetzes, sonst hätte man es längst gestrichen. Im November 2016 habe ich eine Anfrage an den Bundestag geschrieben. , Ist der Anhang Teil des Grundgesetzes? Wenn ja, ob dann die verkaufsoffenen Sonntage gegen die Verfassung verstoßen′. Bis heute hat sich niemand dazu geäußert.

Es kann nicht sein, dass je nach Wünschen von Interessenten und Lobbyisten vom Grundgesetz abgewichen wird. [...] Gilt das Grundgesetz nur für uns Bürger, wenn es darum geht, wie wir uns zu verhalten haben? Das Seelenheil von Familien kann nicht vom Shopping am Sonntag abhängen. Es könnte familienfreundlicher sein, mal in die Natur zu fahren und sich nicht stressig durch die Stadt zu schieben.″

Manfried Hoffmann

Bissendorf

Bildtext:
Statt sonntags durch die Stadt zu hetzen, sollten die Bürger lieber mal in die Natur fahren und dort entspannen, findet unser Leser Manfried Hoffmann.

Foto:
dpa
Autor:
Brigitte, Klaus Möller, Manfried Hoffmann


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