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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ex-Vorsitzender von osradio 104,8 wegen Betrugs verurteilt
Zwischenüberschrift:
Gericht verhängt 6000 Euro Geldstrafe – Bürgerfunkverein bekommt finanziellen Schaden teilweise ersetzt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der im Sommer 2014 aufgeflogene Betrugsskandal beim Osnabrücker Bürgerfunkverein osradio 104, 8 findet vorläufig ein juristisches Ende. Vor dem Landgericht nehmen Staatsanwaltschaft und der angeklagte Ex-Vorsitzende Anfang Juli überraschend ihre Berufungen zurück. Im parallel laufenden Zivilprozess, den der finanziell geschädigte Verein gegen seinen früheren Vorstandschef führt, kommt es kurz darauf zu einer gütlichen Einigung.

Mit der Rücknahme der Berufungen wird das im März gefällte Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig. Es erlegt dem 59-Jährigen wegen Betrugs in zwei Fällen eine Geldstrafe von 6000 Euro auf. Der Angeklagte wollte ursprünglich Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Ursachen des Strafverfahrens reichen bis 2010 zurück. Damals gerät osradio 104, 8 nach Entlassung der Geschäftsführerin in personelle und finanzielle Schwierigkeiten. Der damalige Vorsitzende springt auf Geheiß des Vorstands ein. Dauer, Umfang und Vergütung seiner kommissarischen Tätigkeit werden allerdings nie klar geregelt. Als Jahre später auffällt, dass inzwischen auf mutmaßliche kriminelle Weise ein mittlerer fünfstelliger Betrag von Konten des klammen Bürgerfunkvereins auf das Privatkonto des damaligen Vorsitzenden geflossen ist, hagelt es Strafanzeigen: des Vereins, der Niedersächsischen Landesmedienanstalt als größtem Geldgeber und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), die sich um Projektfördermittel betrogen sieht.

osradio 104, 8 verklagt den Ex-Vorsitzenden außerdem auf Rückzahlung von knapp 100 000 Euro. Vor Gericht verpflichtet sich der finanziell und gesundheitlich schwer angeschlagene Beklagte schließlich, 30 000 Euro an den Verein zu zahlen.



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