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1.
Erscheinungsdatum:
29.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Medienbriefinhaber doppelt gelackmeiert?
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Sonntagszeitung: Streit um Rückzahlung der „Zinsen″
Artikel:
Originaltext:
Um
die
Hinterlassenschaft
der
untergegangenen
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
ist
ein
juristischer
Wettstreit
entbrannt.
Es
steht
nach
Gerichtsurteilen
51:
1
für
den
Insolvenzverwalter
und
gegen
die
Medienbriefinhaber.
Doch
dieses
eine
Gegenurteil
sorgt
für
Aufsehen.
Osnabrück.
Der
Insolvenzverwalter
fordert
von
den
Inhabern
der
Medienbriefe
die
vermeintlichen
Zinsen
zurück.
Das
ist
das
Geld,
das
der
frühere
Chef
der
Sonntagszeitung,
Norbert
Fuhs,
den
Medienbriefinhabern
zweimal
pro
Jahr
ausgeschüttet
hatte.
Die
allermeisten
Zeichner
der
Medienbriefe
verstanden
die
Ausschüttungen
als
feste
Zinsen.
Nach
dem
Wortlaut
der
Medienbrief-
Verträge
handelte
es
sich
aber
um
Vorabvergütungen
auf
zu
erwartende
Gewinne.
Da
die
Sonntagszeitung
jedoch
mindestens
seit
2001
keine
Gewinne
mehr
abwarf,
hätte
Geschäftsführer
Fuhs
kein
Geld
an
die
Medienbrief-
Inhaber
ausschütten
dürfen.
Im
Gegenteil:
Er
hätte
sie
an
den
Verlusten
beteiligen
müssen.
Doch
dann
wäre
das
Finanzierungssystem,
das
die
Osnabrücker
Wirtschaftsstrafkammer
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
nannte,
schon
viel
früher
zusammengebrochen.
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
fordert
von
den
Medienbrief-
Inhabern
die
Vorabvergütungen
der
letzten
vier
Jahre
zurück.
Er
stuft
die
Zahlungen
juristisch
als
Schenkungen
ein.
Das
Gesamtvolumen
dieser
Forderungen
beziffert
Niemeyer
auf
1,
14
Millionen
Euro.
Das
Geld
soll
in
die
Insolvenzmasse
fließen,
aus
der
die
Gläubiger
der
Enorm
Verlagsgesellschaft
bedient
werden.
Zu
den
Gläubigern
gehören
Lieferanten,
das
Finanzamt,
Sozialversicherungen
–
und
ganz
am
Ende
der
Liste
auch
die
Medienbrief-
Inhaber
selbst
als
stille
Gesellschafter.
Schneeballsystem
In
insgesamt
51
Fällen
hat
der
Insolvenzverwalter
die
Ausschüttungen
erfolgreich
und
rechtsgültig
eingeklagt.
215
256,
69
Euro
sind
so
in
die
Insolvenzmasse
zurückgeflossen.
Niemeyer
listet
die
Gerichte
auf,
die
seine
Rechtsauffassung
bestätigt
und
die
Medienbriefinhaber
zur
Rückzahlung
verdonnert
haben:
Amtsgericht
Osnabrück
(15
Urteile)
,
Landgericht
Osnabrück
(14)
,
Amtsgericht
Bad
Iburg
(7)
,
Landgericht
Münster
(2)
,
Amtsgericht
Tecklenburg
(7)
,
Amtsgericht
Ibbenbüren
(5)
und
Amtsgericht
Stuttgart
(1)
.
Doch
nun
gibt
es
ein
gegenteiliges
Urteil,
das
die
Gegenseite
als
Durchbruch
feiert.
Das
Oberlandesgericht
Hamm
gab
einem
Medienbrief-
Geschädigten
recht,
der
die
Rückzahlung
der
Vorabvergütung
von
7475
Euro
verweigert
hatte
(Aktenzeichen
I-
8
U
44/
16)
.
Rechtsanwalt
Dieter
Niermann
aus
Lengerich
teilte
mit:
„
Wir
haben
anhand
der
Werbung
des
Betreibers
des
Schneeballsystems
bewiesen,
dass
die
Zahlungen
an
die
Anleger
Zinsen
sein
sollten.
Damit
sind
sie
die
Gegenleistung
für
die
Überlassung
von
Kapital.
Deshalb
war
die
Vergütung
gerechtfertigt
und
kann
vom
Insolvenzverwalter
nicht
zurückgefordert
werden.″
Die
Entscheidung
der
Hammer
Richter
sei
„
wegweisend″.
Niermann
geht
davon
aus,
dass
die
noch
offenen
Verfahren
im
Sinne
der
Anleger
entschieden
werden.
Der
Anwalt
sendet
ein
Signal
an
jene
Medienbriefinhaber,
die
bereits
freiwillig
die
„
Zinsen″
der
letzten
vier
Jahre
an
den
Insolvenzverwalter
gezahlt
haben:
Sie
könnten
jetzt
von
diesem
das
Geld
zurückfordern.
„
Dann
wird
es
für
den
Insolvenzverwalter
eng″,
schiebt
Niermann
in
einer
Pressemitteilung
süffisant
nach
und
erlaubt
sich
einen
weiteren
Seitenhieb
gegen
den
Osnabrücker
Kollegen,
der
sich
zu
Unrecht
„
mit
einer
Vielzahl
von
gewonnenen
Prozessen
gerühmt″
habe.
Insolvenzverwalter
Niemeyer
ficht
das
nicht
an.
Er
verweist
auf
die
51
Verfahren,
die
zu
seinen
Gunsten
ausgegangen
sind,
und
zeigt
sich
überzeugt,
dass
das
Hammer
Urteil
an
dieser
Tendenz
nichts
ändern
wird.
Das
Oberlandesgericht
Oldenburg
habe
in
einem
Medienbrief-
Verfahren
am
Rande
ausgeführt,
dass
die
Medienbrief-
Zeichner
als
stille
Gesellschafter
an
Gewinnen
und
Verlusten
zu
beteiligen
seien.
Dieser
Linie
sei
schließlich
auch
das
Landgericht
Osnabrück
gefolgt.
Niemeyer
meint,
dass
die
Entscheidung
des
OLG
Hamm
„
eine
bloße
Episode″
bleibt.
Wer
hat
recht?
Das
muss
am
Ende
wohl
der
Bundesgerichtshof
entscheiden.
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Juristen
streiten,
ob
die
Medienbrief-
Inhaber
die
Ausschüttungen
zurückzahlen
müssen.
Foto:
nn
Autor:
Wilfried Hinrichs