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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Medienbriefinhaber doppelt gelackmeiert?
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Sonntagszeitung: Streit um Rückzahlung der „Zinsen″
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Um die Hinterlassenschaft der untergegangenen Osnabrücker Sonntagszeitung″ ist ein juristischer Wettstreit entbrannt. Es steht nach Gerichtsurteilen 51: 1 für den Insolvenzverwalter und gegen die Medienbriefinhaber. Doch dieses eine Gegenurteil sorgt für Aufsehen.

Osnabrück. Der Insolvenzverwalter fordert von den Inhabern der Medienbriefe die vermeintlichen Zinsen zurück. Das ist das Geld, das der frühere Chef der Sonntagszeitung, Norbert Fuhs, den Medienbriefinhabern zweimal pro Jahr ausgeschüttet hatte. Die allermeisten Zeichner der Medienbriefe verstanden die Ausschüttungen als feste Zinsen. Nach dem Wortlaut der Medienbrief-Verträge handelte es sich aber um Vorabvergütungen auf zu erwartende Gewinne. Da die Sonntagszeitung jedoch mindestens seit 2001 keine Gewinne mehr abwarf, hätte Geschäftsführer Fuhs kein Geld an die Medienbrief-Inhaber ausschütten dürfen. Im Gegenteil: Er hätte sie an den Verlusten beteiligen müssen. Doch dann wäre das Finanzierungssystem, das die Osnabrücker Wirtschaftsstrafkammer ein betrügerisches Schneeballsystem nannte, schon viel früher zusammengebrochen.

Insolvenzverwalter Klaus Niemeyer fordert von den Medienbrief-Inhabern die Vorabvergütungen der letzten vier Jahre zurück. Er stuft die Zahlungen juristisch als Schenkungen ein. Das Gesamtvolumen dieser Forderungen beziffert Niemeyer auf 1, 14 Millionen Euro. Das Geld soll in die Insolvenzmasse fließen, aus der die Gläubiger der Enorm Verlagsgesellschaft bedient werden. Zu den Gläubigern gehören Lieferanten, das Finanzamt, Sozialversicherungen und ganz am Ende der Liste auch die Medienbrief-Inhaber selbst als stille Gesellschafter.

Schneeballsystem

In insgesamt 51 Fällen hat der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen erfolgreich und rechtsgültig eingeklagt. 215 256, 69 Euro sind so in die Insolvenzmasse zurückgeflossen. Niemeyer listet die Gerichte auf, die seine Rechtsauffassung bestätigt und die Medienbriefinhaber zur Rückzahlung verdonnert haben: Amtsgericht Osnabrück (15 Urteile), Landgericht Osnabrück (14), Amtsgericht Bad Iburg (7), Landgericht Münster (2), Amtsgericht Tecklenburg (7), Amtsgericht Ibbenbüren (5) und Amtsgericht Stuttgart (1).

Doch nun gibt es ein gegenteiliges Urteil, das die Gegenseite als Durchbruch feiert. Das Oberlandesgericht Hamm gab einem Medienbrief-Geschädigten recht, der die Rückzahlung der Vorabvergütung von 7475 Euro verweigert hatte (Aktenzeichen I-8 U 44/ 16). Rechtsanwalt Dieter Niermann aus Lengerich teilte mit: Wir haben anhand der Werbung des Betreibers des Schneeballsystems bewiesen, dass die Zahlungen an die Anleger Zinsen sein sollten. Damit sind sie die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital. Deshalb war die Vergütung gerechtfertigt und kann vom Insolvenzverwalter nicht zurückgefordert werden.″ Die Entscheidung der Hammer Richter sei wegweisend″. Niermann geht davon aus, dass die noch offenen Verfahren im Sinne der Anleger entschieden werden.

Der Anwalt sendet ein Signal an jene Medienbriefinhaber, die bereits freiwillig die Zinsen″ der letzten vier Jahre an den Insolvenzverwalter gezahlt haben: Sie könnten jetzt von diesem das Geld zurückfordern. Dann wird es für den Insolvenzverwalter eng″, schiebt Niermann in einer Pressemitteilung süffisant nach und erlaubt sich einen weiteren Seitenhieb gegen den Osnabrücker Kollegen, der sich zu Unrecht mit einer Vielzahl von gewonnenen Prozessen gerühmt″ habe.

Insolvenzverwalter Niemeyer ficht das nicht an. Er verweist auf die 51 Verfahren, die zu seinen Gunsten ausgegangen sind, und zeigt sich überzeugt, dass das Hammer Urteil an dieser Tendenz nichts ändern wird. Das Oberlandesgericht Oldenburg habe in einem Medienbrief-Verfahren am Rande ausgeführt, dass die Medienbrief-Zeichner als stille Gesellschafter an Gewinnen und Verlusten zu beteiligen seien. Dieser Linie sei schließlich auch das Landgericht Osnabrück gefolgt. Niemeyer meint, dass die Entscheidung des OLG Hamm eine bloße Episode″ bleibt.

Wer hat recht? Das muss am Ende wohl der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Bildtext:
Rendite oder Geschenk? Juristen streiten, ob die Medienbrief-Inhaber die Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

Foto:
nn
Autor:
Wilfried Hinrichs


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