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1.
Erscheinungsdatum:
30.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Haftungsrisiko auf Fahrer abgewälzt
Das Auto lenkt, der Fahrer haftet
Zwischenüberschrift:
Experte: Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren geht zulasten der Verbraucher
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
Ansicht
des
Leiters
des
Niedersächsischen
Datenschutzzentrums
Volker
Lüdemann
geht
die
Haftungsverteilung
in
dem
Gesetzentwurf
zum
automatisierten
Fahren
zulasten
der
Verbraucher
Automatisiertes
Fahren
soll
nach
dem
Willen
der
Hightech-
Industrie
schon
bald
Alltag
werden.
Doch
wer
trägt
die
Verantwortung,
wenn
das
Auto
alleine
fährt
und
ein
Unfall
passiert?
Noch
sind
viele
Fragen
offen.
Osnabrück.
Der
wissenschaftliche
Leiter
des
Niedersächsischen
Datenschutzzentrums
(NDZ)
Volker
Lüdemann
hat
die
in
dem
Gesetzentwurf
zum
automatisierten
Fahren
vorgesehene
Haftungsverteilung
kritisiert.
„
Die
Gewinne
aus
dem
Verkauf
selbstfahrender
Systeme
fallen
bei
den
Herstellern
an,
die
Haftungsrisiken
werden
auf
die
Autofahrer
abgewälzt″,
sagt
der
Experte
für
Wirtschafts-
und
Wettbewerbsrecht
in
einem
Gespräch
mit
unserer
Redaktion.
Die
Bundesregierung
vertrete
einseitig
die
Interessen
der
Hersteller.
Das
sei
Industrieförderung
zulasten
der
Verbraucher.
Der
Entwurf
der
Bundesregierung
sieht
nach
Medienberichten
unter
anderem
vor,
dass
die
automatischen
Systeme
jederzeit
durch
den
Fahrzeugführer
übersteuer-
oder
deaktivierbar
sein
sollen.
Der
Fahrer
behalte
die
letzte
Verantwortung,
heißt
es.
Nur
wenn
er
seine
Aufmerksamkeitspflicht
erfüllt
habe
und
es
dann
dennoch
zu
einem
Unfall
komme,
sei
nicht
er,
sondern
der
Hersteller
verantwortlich.
Verbraucherschützer
dagegen
fordern,
den
Hersteller
und
nicht
den
Fahrer
zunächst
für
einen
Unfall
verantwortlich
zu
machen.
Lüdemann
vertritt
in
diesem
Konflikt
eine
vermittelnde
Position.
Er
spricht
sich
dafür
aus,
„
dass
der
Hersteller
beim
Fahren
mit
Autopilot
haftet,
der
Fahrer
bei
manueller
Führung″.
Da
die
Hersteller
für
das
einwandfreie
Funktionieren
der
automatisierten
Fahrfunktionen
zuständig
seien,
sei
es
sachgerecht,
„
dass
sie
in
den
Phasen,
wo
ihre
Systeme
das
Fahrzeug
führen,
auch
die
Haftung
tragen″.
Menschliches
Versagen
Es
sei
aber
auch
aus
einem
ganz
anderen
Grund
fraglich,
ob
der
Gesetzgeber
dem
Fahrer
in
allen
Situationen
die
Letztverantwortlichkeit
zuweisen
solle,
meint
Lüdemann.
95
Prozent
der
Unfälle
mit
Personenschäden
seien
auf
menschliches
Versagen
zurückzuführen.
„
Ist
es
vor
diesem
Hintergrund
in
kritischen
Situationen
wirklich
zielführend,
den
menschlichen
Eingriff
unbeschränkt
zuzulassen?
″
So
sei
es
vorstellbar,
dass
der
Fahrer
in
einer
riskanten
Situation
abrupt
das
Steuer
übernehme
und
es
dadurch
zu
einem
Unfall
komme,
den
das
System
verhindert
hätte.
Gegen
die
im
Entwurf
vorgesehene
Haftung
des
Fahrers
spreche
auch
,
dass
der
Verbraucher
gar
nicht
wisse,
wie
er
sich
konkret
verhalten
müsse,
um
die
rechtlichen
Anforderungen
in
der
Autopilotphase
zu
erfüllen.
Im
Gesetzentwurf
sei
in
diesem
Zusammenhang
von
„
aufmerksam″
die
Rede.
Schlafen
hinter
dem
Steuer
sei
damit
sicher
ausgeschlossen,
meint
Lüdemann.
„
Aber
wie
ist
es
mit
Videos
schauen,
Pokémon
Go
spielen,
den
Kindern
auf
der
Rückbank
Zaubertricks
zeigen
oder
in
einer
Zeitschrift
blättern?
″
Wahrscheinlich
werde
es
Jahre
dauern,
bis
die
Autofahrer
aufgrund
von
Gerichtsurteilen
wüssten,
was
der
Begriff
„
aufmerksam″
hier
konkret
bedeute.
„
Bis
dahin
hat
der
Verbraucher
aber
keine
Sicherheit
und
kann
sich
einem
möglichen
Fahrlässigkeitsvorwurf
im
Grunde
nur
dadurch
entziehen,
indem
er
komplett
selbst
fährt″,
betont
der
Experte.
Auch
verkehrspsychologisch
sei
die
geforderte
Aufmerksamkeit
nicht
unproblematisch.
Studien
hätten
gezeigt,
dass
sich
in
Fällen,
wo
Fahrzeugführer
nicht
mehr
selber
lenkten,
Monotonie
und
Unterforderung
breitmachten.
Unter
diesen
Rahmenbedingungen
sei
es
ohnehin
fraglich,
warum
ein
Verbraucher
überhaupt
die
neue
Technik
einsetzen
solle.
„
Wer
einen
teuren
Autopiloten
als
Ausstattung
wählt,
wird
die
Erwartung
haben,
von
Fahraufgaben
befreit
zu
werden,
um
die
Zeit
im
Auto
anderweitig
zu
nutzen.
Die
Entlastung
tritt
aber
nicht
ein,
wenn
trotzdem
ständige
Aufmerksamkeit
gefordert
ist″,
stellt
Lüdemann
klar.
In
die
Technik
vertrauen
Am
Ende
laufe
die
Diskussion
auf
die
Kernfrage
zu,
ob
wir
der
Technik
vertrauten
oder
nicht.
„
Wenn
sie
hinreichend
ausgereift
und
der
menschlichen
Selbststeuerung
überlegen
ist,
dann
sollten
wir
sie
zur
Unfallvermeidung
weitgehend
nutzen″,
meint
der
Experte.
Mit
Blick
auf
die
Sicherheit
anderer
Verkehrsteilnehmer
dürfte
ihr
Einsatz
dann
aber
auch
nicht
in
der
freien
Entscheidung
des
Fahrers
liegen.
Solange
die
Technik
aber
noch
der
kontinuierlichen
Überwachung
durch
den
Autofahrer
bedürfe,
sollte
sie
im
öffentlichen
Verkehrsraum
gar
nicht
zum
Einsatz
kommen,
fordert
Lüdemann.
Die
in
dem
Gesetzentwurf
vorgesehene
Bildung
einer
Ethikkommission,
die
sich
mit
der
umstrittenen
Frage
befassen
soll,
was
der
Algorithmus
der
Fahrzeugtechnik
in
einer
sogenannten
Dilemmasituation
entscheiden
darf,
sieht
Lüdemann
grundsätzlich
positiv.
Dabei
geht
es
zum
Beispiel
um
Situationen,
in
denen
sich
das
Auto
entweder
für
das
Menschenleben
der
Autoinsassen
oder
das
von
unbeteiligten
Passanten
entscheiden
muss.
Lüdemann
warnt
allerdings
vor
zu
hohen
Erwartungen.
„
Weder
das
Recht
noch
die
Philosophie
halten
für
diese
schwierigen
Fragen
befriedigende
Antworten
bereit″,
meint
der
Experte.
Politik
und
Industrie
warnt
Lüdemann
davor,
das
selbstfahrende
Auto
als
Heilsbringer
auszurufen.
Die
Industrie
sollte
stattdessen
Transparenz
über
die
Möglichkeiten
und
Grenzen
der
Fahrzeugprogrammierung
herstellen
und
die
Handlungsstrategien
und
Entscheidungsmechanismen
offenlegen.
„
Wer
ein
Auto
kauft,
muss
wissen,
nach
welchen
Algorithmen
entschieden
wird.
Er
ist
es
ja
schließlich,
der
das
Auto
fährt
und
die
Konsequenzen
zu
tragen
hat″,
sagt
Lüdemann.
Ob
der
Gesetzentwurf
vor
diesem
Hintergrund
geeignet
sei,
das
von
Bundesverkehrsminister
Alexander
Dobrindt
verfolgte
Ziel,
Deutschland
zum
Leitmarkt
für
das
automatisierte
Fahren
zu
machen,
zu
erreichen,
dürfe
bezweifelt
werden.
Selbstfahrende
Autos:
Berichte
zum
Stand
der
Technik
auf
noz.de/
gzw
Bildtext:
Das
ist
die
Vision
des
automatisierten
Fahrens:
sich
zurücklehnen,
ein
Buch
lesen
und
dabei
vom
eigenen
Auto
gefahren
werden.
Foto:
Volvo
Autor:
wam