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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Rollstuhlfahrer nicht in Bus gelassen
 
Busfahrer verweigert die Mitnahme
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke Osnabrück entschuldigen sich bei Rollstuhlfahrer
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Lange diskutierte der E-Rollstuhl-Fahrer Wolfram Giese mit dem Busfahrer der Stadtwerke. Letztlich vergebens: Der Mann verweigerte ihm den Zustieg. Die Stadtwerke Osnabrück entschuldigten sich nun für den Vorfall.

Ein E-Rollstuhl-Fahrer hat in Osnabrück ein unschönes Erlebnis gemacht: Ein Busfahrer der Stadtwerke weigerte sich, ihn zu transportieren. Die Stadtwerke haben inzwischen offiziell um Entschuldigung gebeten, werben auch um Verständnis für die Position des Fahrers.

Osnabrück. Anfang Dezember wollte Wolfram Giese mit dem Bus in die Stadt fahren, um ein Konzert in der Schlossaula zu besuchen. Angekommen ist der Osnabrücker dort nicht. Der Fahrer habe ihm die Mitfahrt verweigert, berichtet Giese, der auf einen Elektrorollstuhl angewiesen ist. Die Abfuhr habe er sich nicht so einfach gefallen lassen und die Diskussion mit dem Fahrer gesucht. Diese habe schließlich geschlagene 45 Minuten gedauert sehr zum Missfallen der übrigen Fahrgäste, von denen er keinerlei Solidarität erfahren habe.

Ich bin schon Hunderte Male mit Osnabrücker Bussen gefahren″, sagt Giese. Das habe noch nie ein Problem dargestellt. Als der Busfahrer ihm nun mit dem Hinweis auf entsprechende Vorschriften die Mitfahrt verweigert habe, habe er ihn aufgefordert, einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die Stadtwerke Osnabrück tatsächlich keine E-Rollstühle mehr transportieren. Nach einigem Hin und Her sei ihm eine E-Mail weitergeleitet worden, aus der jedoch nur hervorgegangen sei, dass die Stadtwerke keine sogenannten Elektro-Scooter befördern. Giese fährt aber keinen Scooter, sondern einen E-Rollstuhl. Mitgenommen wurde er trotzdem nicht.

Das ist ein sehr sensibles Thema″, sagt Katja Diehl, Sprecherin der Stadtwerke für das Geschäftsfeld Mobilität. Leider gebe es in dieser Hinsicht keine eindeutigen Richtlinien vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Sie hoffe auf eine rechtsverbindliche Regelung im kommenden Jahr. Bisher müsse jeder Fahrer individuell entscheiden, ob er einen Kunden mit elektronischem Fortbewegungsmittel mitnimmt oder nicht. Im Falle eines Unfalls hafte nämlich der Busfahrer.

Bei einer Vollbremsung oder in Kurven könne es schnell dazu kommen, dass Gefährte mit einem höher gelagerten Schwerpunkt umkippten. Es sei also kein Wunder, dass die Busfahrer auf Nummer sicher gehen wollten, so Diehl.

Inzwischen hätten sich die Stadtwerke aber in aller Form bei ihm entschuldigt, so Giese. Damit sei die Angelegenheit für ihn geklärt. Dennoch dürfe es keine Rückschritte in Sachen Barrierefreiheit geben. Dazu müsse auch die Öffentlichkeit beitragen. Was Giese bei dem Vorfall nämlich am meisten getroffen hat, war das Verhalten der übrigen Fahrgäste. Solidarität habe es nur für den Fahrer gegeben, klagt er. Ein Passant habe sogar kommentiert, dass Betrunkene ja schließlich auch nicht mitgenommen werden dürften.

Wichtig ist, dass man miteinander spricht″, sagt Diehl. Betroffene ähnlicher Vorfälle sollten sich bei der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) melden. Nur so könne die Situation verbessert werden. Um Einzelfälle zu klären, bieten die Stadtwerke eine Prüfung der Mitnahmetauglichkeit des E-Rollstuhls oder des E-Scooters an. Unter Aufsicht des Betriebsleiters werde dann auf dem VOS-Gelände eine Busfahrt simuliert. Wenn ein Gefährt den Test bestehe, bekomme dessen Nutzer einen Ausweis ausgehändigt. Damit stelle der Transport in Zukunft kein Problem mehr dar.

Mehr aus Osnabrück und seinen Stadtteilen auf www.noz.de/ os

Bildtext:
E-Rollstuhl-Fahrer Wolfram Giese wurde Anfang Dezember die Mitfahrt in einem Osnabrücker Bus verweigert. Inzwischen haben sich die Stadtwerke Osnabrück für den Vorfall entschuldigt.

Foto:
Michael Gründel

Unterschied zwischen E-Rollstuhl und E-Scooter

Die sogenannten Senioren-Scooter″ sind im Gegensatz zu elektronischen Rollstühlen nicht verschreibungspflichtig und dürfen somit grundsätzlich von jedem benutzt werden, der älter als 15 Jahre ist. E-Scooter werden nicht nur von Sanitätshäusern, sondern zunehmend auch von anderen Unternehmen im freien Verkauf angeboten. Mittlerweile gibt es so viele Größen und Modelle, dass sich keine einheitliche Regelung für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr finden lässt. Bei Scootern mit erhöhtem Schwerpunkt könnte es bei einer Vollbremsung oder in Kurven dazu kommen, dass die Geräte umkippen. Die einzige verbindliche Richtlinie gibt es bislang im Hinblick auf die Tragkraft der Rampe, über die der Fahrgast mit seinem Rollstuhl oder Scooter in den Bus fährt. Diese ist auf 350 Kilogramm begrenzt.

Bildtext:
" Seniorenscooter"

Foto:
colourbox
Autor:
brab


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