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1.
Erscheinungsdatum:
30.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Rollstuhlfahrer nicht in Bus gelassen
Busfahrer verweigert die Mitnahme
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke Osnabrück entschuldigen sich bei Rollstuhlfahrer
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Lange
diskutierte
der
E-
Rollstuhl-
Fahrer
Wolfram
Giese
mit
dem
Busfahrer
der
Stadtwerke.
Letztlich
vergebens:
Der
Mann
verweigerte
ihm
den
Zustieg.
Die
Stadtwerke
Osnabrück
entschuldigten
sich
nun
für
den
Vorfall.
Ein
E-
Rollstuhl-
Fahrer
hat
in
Osnabrück
ein
unschönes
Erlebnis
gemacht:
Ein
Busfahrer
der
Stadtwerke
weigerte
sich,
ihn
zu
transportieren.
Die
Stadtwerke
haben
inzwischen
offiziell
um
Entschuldigung
gebeten,
werben
auch
um
Verständnis
für
die
Position
des
Fahrers.
Osnabrück.
Anfang
Dezember
wollte
Wolfram
Giese
mit
dem
Bus
in
die
Stadt
fahren,
um
ein
Konzert
in
der
Schlossaula
zu
besuchen.
Angekommen
ist
der
Osnabrücker
dort
nicht.
Der
Fahrer
habe
ihm
die
Mitfahrt
verweigert,
berichtet
Giese,
der
auf
einen
Elektrorollstuhl
angewiesen
ist.
Die
Abfuhr
habe
er
sich
nicht
so
einfach
gefallen
lassen
und
die
Diskussion
mit
dem
Fahrer
gesucht.
Diese
habe
schließlich
geschlagene
45
Minuten
gedauert
–
sehr
zum
Missfallen
der
übrigen
Fahrgäste,
von
denen
er
keinerlei
Solidarität
erfahren
habe.
„
Ich
bin
schon
Hunderte
Male
mit
Osnabrücker
Bussen
gefahren″,
sagt
Giese.
Das
habe
noch
nie
ein
Problem
dargestellt.
Als
der
Busfahrer
ihm
nun
mit
dem
Hinweis
auf
entsprechende
Vorschriften
die
Mitfahrt
verweigert
habe,
habe
er
ihn
aufgefordert,
einen
schriftlichen
Nachweis
zu
erbringen,
dass
die
Stadtwerke
Osnabrück
tatsächlich
keine
E-
Rollstühle
mehr
transportieren.
Nach
einigem
Hin
und
Her
sei
ihm
eine
E-
Mail
weitergeleitet
worden,
aus
der
jedoch
nur
hervorgegangen
sei,
dass
die
Stadtwerke
keine
sogenannten
Elektro-
Scooter
befördern.
Giese
fährt
aber
keinen
Scooter,
sondern
einen
E-
Rollstuhl.
Mitgenommen
wurde
er
trotzdem
nicht.
„
Das
ist
ein
sehr
sensibles
Thema″,
sagt
Katja
Diehl,
Sprecherin
der
Stadtwerke
für
das
Geschäftsfeld
Mobilität.
Leider
gebe
es
in
dieser
Hinsicht
keine
eindeutigen
Richtlinien
vom
Verband
Deutscher
Verkehrsunternehmen
(VDV)
.
Sie
hoffe
auf
eine
rechtsverbindliche
Regelung
im
kommenden
Jahr.
Bisher
müsse
jeder
Fahrer
individuell
entscheiden,
ob
er
einen
Kunden
mit
elektronischem
Fortbewegungsmittel
mitnimmt
oder
nicht.
Im
Falle
eines
Unfalls
hafte
nämlich
der
Busfahrer.
Bei
einer
Vollbremsung
oder
in
Kurven
könne
es
schnell
dazu
kommen,
dass
Gefährte
mit
einem
höher
gelagerten
Schwerpunkt
umkippten.
Es
sei
also
kein
Wunder,
dass
die
Busfahrer
auf
Nummer
sicher
gehen
wollten,
so
Diehl.
Inzwischen
hätten
sich
die
Stadtwerke
aber
in
aller
Form
bei
ihm
entschuldigt,
so
Giese.
Damit
sei
die
Angelegenheit
für
ihn
geklärt.
Dennoch
dürfe
es
keine
Rückschritte
in
Sachen
Barrierefreiheit
geben.
Dazu
müsse
auch
die
Öffentlichkeit
beitragen.
Was
Giese
bei
dem
Vorfall
nämlich
am
meisten
getroffen
hat,
war
das
Verhalten
der
übrigen
Fahrgäste.
Solidarität
habe
es
nur
für
den
Fahrer
gegeben,
klagt
er.
Ein
Passant
habe
sogar
kommentiert,
dass
Betrunkene
ja
schließlich
auch
nicht
mitgenommen
werden
dürften.
„
Wichtig
ist,
dass
man
miteinander
spricht″,
sagt
Diehl.
Betroffene
ähnlicher
Vorfälle
sollten
sich
bei
der
Verkehrsgemeinschaft
Osnabrück
(VOS)
melden.
Nur
so
könne
die
Situation
verbessert
werden.
Um
Einzelfälle
zu
klären,
bieten
die
Stadtwerke
eine
Prüfung
der
Mitnahmetauglichkeit
des
E-
Rollstuhls
oder
des
E-
Scooters
an.
Unter
Aufsicht
des
Betriebsleiters
werde
dann
auf
dem
VOS-
Gelände
eine
Busfahrt
simuliert.
Wenn
ein
Gefährt
den
Test
bestehe,
bekomme
dessen
Nutzer
einen
Ausweis
ausgehändigt.
Damit
stelle
der
Transport
in
Zukunft
kein
Problem
mehr
dar.
Mehr
aus
Osnabrück
und
seinen
Stadtteilen
auf
www.noz.de/
os
Bildtext:
E-
Rollstuhl-
Fahrer
Wolfram
Giese
wurde
Anfang
Dezember
die
Mitfahrt
in
einem
Osnabrücker
Bus
verweigert.
Inzwischen
haben
sich
die
Stadtwerke
Osnabrück
für
den
Vorfall
entschuldigt.
Foto:
Michael
Gründel
Unterschied
zwischen
E-
Rollstuhl
und
E-
Scooter
Die
sogenannten
„
Senioren-
Scooter″
sind
im
Gegensatz
zu
elektronischen
Rollstühlen
nicht
verschreibungspflichtig
und
dürfen
somit
grundsätzlich
von
jedem
benutzt
werden,
der
älter
als
15
Jahre
ist.
E-
Scooter
werden
nicht
nur
von
Sanitätshäusern,
sondern
zunehmend
auch
von
anderen
Unternehmen
im
freien
Verkauf
angeboten.
Mittlerweile
gibt
es
so
viele
Größen
und
Modelle,
dass
sich
keine
einheitliche
Regelung
für
die
Beförderung
im
öffentlichen
Nahverkehr
finden
lässt.
Bei
Scootern
mit
erhöhtem
Schwerpunkt
könnte
es
bei
einer
Vollbremsung
oder
in
Kurven
dazu
kommen,
dass
die
Geräte
umkippen.
Die
einzige
verbindliche
Richtlinie
gibt
es
bislang
im
Hinblick
auf
die
Tragkraft
der
Rampe,
über
die
der
Fahrgast
mit
seinem
Rollstuhl
oder
Scooter
in
den
Bus
fährt.
Diese
ist
auf
350
Kilogramm
begrenzt.
Bildtext:
"
Seniorenscooter"
Foto:
colourbox
Autor:
brab