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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Verurteilter Ex-Verleger fordert Schadenersatz
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Sonntagszeitung: Fuhs klagt gegen Land Niedersachsen und Medien
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der wegen Betrugs verurteilte Ex-Verleger der Osnabrücker Sonntagszeitung, Norbert Fuhs, fordert Schadenersatz vom Land Niedersachsen, vom Fachmagazin Kontakter″ und von der Neue Osnabrücker Zeitung.

Fuhs reichte nach eigenen Angaben Klage beim Landgericht Osnabrück ein. Er fordert 35 Millionen Euro Entschädigung für die Einlagen der Medienbrief-Inhaber, die Kosten des Insolvenzverfahrens und den geplatzten Verkauf seiner Enorm Verlagsgesellschaft, die bis zu ihrer Pleite 2014 die Osnabrücker Sonntagszeitung″ herausgab. Fuhs wirft den beklagten Medien und der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor, ihn in den Ruin getrieben zu haben. Als Rechtsbeistand hat Fuhs dem Vernehmen nach einen prominenten Medienanwalt verpflichtet: Ralf Höcker aus Köln, der auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in den Beleidigungsklagen unter anderem gegen Moderator Jan Böhmermann vertritt.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Osnabrück hat Fuhs Ende November 2016 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 165 Fällen und Insolvenzverschleppung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass der Ex-Verleger mit den Medienbriefen ein perfides System″ zur Täuschung seiner Geldgeber aufgebaut hatte. Wer Medienbriefe im Wert von 5000 Euro zeichnete, wurde stiller Gesellschafter der Enorm Verlagsgesellschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fuhs den Zeichnern das Verlustrisiko verschwiegen und ihnen vorgegaukelt hatte, es handele sich um sichere Anlagen mit festen Renditen von bis zu 6, 25 Prozent. Dieses laut Gericht betrügerische Schneeballsystem brach im Sommer 2013 zusammen, nachdem das Fachmagazin Kontakter″ und die Neue Osnabrücker Zeitung über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den damaligen Verleger berichtet hatten. Zahlreiche Medienbriefinhaber kündigten daraufhin ihre Beteiligung und forderten ihr Geld zurück.

Das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer gegen den früheren Verleger ist noch nicht rechtskräftig. Fuhs hat Revision eingelegt.
Autor:
hin


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