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1.
Erscheinungsdatum:
05.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Verurteilter Ex-Verleger fordert Schadenersatz
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Sonntagszeitung: Fuhs klagt gegen Land Niedersachsen und Medien
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
wegen
Betrugs
verurteilte
Ex-
Verleger
der
Osnabrücker
Sonntagszeitung,
Norbert
Fuhs,
fordert
Schadenersatz
vom
Land
Niedersachsen,
vom
Fachmagazin
„
Kontakter″
und
von
der
Neue
Osnabrücker
Zeitung.
Fuhs
reichte
nach
eigenen
Angaben
Klage
beim
Landgericht
Osnabrück
ein.
Er
fordert
35
Millionen
Euro
Entschädigung
für
die
Einlagen
der
Medienbrief-
Inhaber,
die
Kosten
des
Insolvenzverfahrens
und
den
geplatzten
Verkauf
seiner
Enorm
Verlagsgesellschaft,
die
bis
zu
ihrer
Pleite
2014
die
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
herausgab.
Fuhs
wirft
den
beklagten
Medien
und
der
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
vor,
ihn
in
den
Ruin
getrieben
zu
haben.
Als
Rechtsbeistand
hat
Fuhs
dem
Vernehmen
nach
einen
prominenten
Medienanwalt
verpflichtet:
Ralf
Höcker
aus
Köln,
der
auch
den
türkischen
Präsidenten
Recep
Tayyip
Erdogan
in
den
Beleidigungsklagen
unter
anderem
gegen
Moderator
Jan
Böhmermann
vertritt.
Die
Wirtschaftsstrafkammer
des
Landgerichts
Osnabrück
hat
Fuhs
Ende
November
2016
wegen
gewerbsmäßigen
Betruges
in
165
Fällen
und
Insolvenzverschleppung
zu
sechs
Jahren
Haft
verurteilt.
Das
Gericht
stellte
in
der
mündlichen
Urteilsbegründung
fest,
dass
der
Ex-
Verleger
mit
den
Medienbriefen
ein
„
perfides
System″
zur
Täuschung
seiner
Geldgeber
aufgebaut
hatte.
Wer
Medienbriefe
im
Wert
von
5000
Euro
zeichnete,
wurde
stiller
Gesellschafter
der
Enorm
Verlagsgesellschaft.
Das
Gericht
sah
es
als
erwiesen
an,
dass
Fuhs
den
Zeichnern
das
Verlustrisiko
verschwiegen
und
ihnen
vorgegaukelt
hatte,
es
handele
sich
um
sichere
Anlagen
mit
festen
Renditen
von
bis
zu
6,
25
Prozent.
Dieses
laut
Gericht
betrügerische
Schneeballsystem
brach
im
Sommer
2013
zusammen,
nachdem
das
Fachmagazin
„
Kontakter″
und
die
Neue
Osnabrücker
Zeitung
über
Ermittlungen
der
Staatsanwaltschaft
gegen
den
damaligen
Verleger
berichtet
hatten.
Zahlreiche
Medienbriefinhaber
kündigten
daraufhin
ihre
Beteiligung
und
forderten
ihr
Geld
zurück.
Das
Urteil
der
Wirtschaftsstrafkammer
gegen
den
früheren
Verleger
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Fuhs
hat
Revision
eingelegt.
Autor:
hin