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1.
Erscheinungsdatum:
02.01.2017
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
„Mogelpackung Landschaftsschutz″
Zwischenüberschrift:
Waldbauern kritisieren Landkreis für dessen Umsetzung der FFH-Richtlinien
Artikel:
Originaltext:
Private
Waldbesitzer
kritisieren
die
Pläne
des
Landkreises
Osnabrück
für
ein
Landschaftsschutzgebiet
mit
scharfen
Naturschutzregeln.
Die
Pläne
seien
ein
„
unzumutbarer
Eingriff
in
das
private
Eigentum″,
dem
Kreis
wird
sogar
„
Enteignung″
vorgeworfen.
Der
Landkreis
verweist
darauf,
dass
er
EU-
Vorgaben
umsetzt.
Osnabrück.
Nach
Angaben
des
Vereins
Kulturlandschaft
Osnabrücker
Land
(KOL)
,
der
vor
zwei
Jahren
von
Waldbauern
gegründet
wurde,
soll
das
FFH-
Gebiet
Teutoburger
Wald/
Kleiner
Berg
–
insgesamt
2300
Hektar
–„
Landschaftsschutzgebiet
mit
scharfen
Naturschutzregeln″
werden.
FFH-
Gebiete
sind
europäische
Schutzgebiete,
die
nach
der
Fauna-
Flora-
Habitat-
Richtlinie
ausgewiesen
wurden
und
dem
Schutz
von
Pflanzen,
Tieren
und
Lebensräumen
dienen.
Betroffen
von
den
verschärften
Regeln
sind
laut
KOL
299
private
Waldbesitzer,
die
sich
in
unterschiedlich
großen
Parzellen
600
Hektar
teilen.
Mehr
als
100
Waldbauern
trafen
sich
zur
Waldbegehung
im
Kleinen
Berg.
Das
Thema
„
Stilllegungen
der
Laubwaldflächen″
habe
sie
alarmiert,
heißt
es
in
einer
Mitteilung.
Der
Verein
KOL
hatte
daher
Bezirksförster
Johannes
Oestermeyer
als
Referenten
eingeladen.
Der
KOL-
Vorsitzende
Andreas
Frieling
zeigte
sich
tief
enttäuscht
von
den
Plänen
der
Landkreisverwaltung
und
von
den
Gesprächspartnern
im
Kreishaus.
Die
scharfen
Schutzmaßnahmen
von
Land
und
Landkreis
gehen
nach
Ansicht
der
privaten
Waldbesitzer
noch
über
die
EU-
Richtlinien
hinaus
und
werden
von
den
Waldbesitzern
als
unzumutbarer
Eingriff
in
das
private
Eigentum
betrachtet,
sie
sprechen
sogar
von
Enteignung.
Deshalb
wehren
sich
die
Waldbauern
nun.
Besonders
einige
Auflagen
bringen
die
Waldbauern
in
Rage.
Auf
einer
Fläche
von
einem
Hektar
Wald
würden
sechs
sogenannte
„
Habitatbäume″
stehen
bleiben,
bis
sie
am
Lebensende
zusammenkrachen.
Auch
dann
sei
die
Abfuhr
und
Nutzung
des
Holzes
den
Waldbesitzern
nicht
erlaubt.
Da
jeder
Habitatbaum
rund
250
Quadratmeter
Kronenabdeckung
benötige,
bedeute
das
nach
Ansicht
der
Waldbesitzer
einen
Gesamtbedarf
von
1500
Quadratmetern,
die
der
privaten
Nutzung
auf
10
000
Quadratmetern
verloren
gingen.
Zudem
solle
ein
erheblicher
Anteil
an
Totholz
liegen
gelassen
werden.
Die
„
Habitatbäume″
und
das
Totholz
seien
schon
seit
Jahren
fester
Bestandteil
in
forstwirtschaftlichen
Beständen
und
würde
somit
von
Waldbauern
in
Eigenregie
umgesetzt.
Insgesamt
befürchteten
die
Waldbesitzer
einen
Eingriff
auf
25
bis
40
Prozent
ihrer
Flächen.
Habitatbäume,
Totholz
und
Altholz,
die
künftig
nicht
angefasst
und
gepflegt
werden
dürften,
würden
zudem
eine
Gefahr
für
Waldnutzer
wie
Spaziergänger,
Wanderer,
Jogger
und
Radfahrer
bergen,
selbst
wenn
sie
auf
den
Wald-
und
Wanderwegen
blieben.
Falls
bei
einem
herabfallenden
Ast
Waldbesucher
zu
Schaden
kämen,
würden
die
Waldbesitzer
schadenersatzpflichtig.
KOL-
Vorstandsmitglied
Reinhard
Schuster
will
alle
politischen
Vertreter
des
Kreistages
ansprechen.
Er
bezeichnet
die
Maßnahme
als
„
Mogelpackung
Landschaftsschutz″
des
Landkreises.
Der
KOL
will
mit
einem
bundesweit
tätigen
Fachanwalt
dagegen
vorgehen.
Landkreis-
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
erklärt,
dass
der
Kreis
„
Vorgaben
der
EU
umsetzt.
Wegen
der
zögerlichen
Unterschutzstellung
von
FFH-
Gebieten
in
Deutschland
hat
die
EU
ein
Vertragsverletzungsverfahren
gegen
die
Bundesrepublik
eingeleitet,
das
mittelbar
auch
das
Land
Niedersachsen
betreffen
kann.
Der
Landkreis
handelt
im
übertragenen
Wirkungskreis
und
ist
durch
Erlasse
des
Landes
Niedersachsen
an
Mindeststandards
gebunden,
die
sich
nun
in
aktuellen
Überlegungen
für
einen
Schutzverordnungsentwurf
wiederfinden.″
Die
Kreisverwaltung
könne
„
eine
gewisse
Enttäuschung
der
Waldbesitzer
nachvollziehen″,
da
die
Botschaften
zur
Umsetzung
der
FFH-
Richtlinie
vonseiten
des
Landes
durch
Vorgängerregierungen
anders
und
weicher
ausgelegt
und
versprochen
worden
sei,
die
Sicherung
über
den
Vertragsnaturschutz
zu
gewährleisten.
Riepenhoff
betont:
„
Diese
Interpretation
hält
jedoch
der
heutigen
Rechtsauslegung
nicht
mehr
stand.″
Er
verweist
darauf,
dass
seit
vielen
Jahren
intensive
Abstimmungsrunden
mit
den
Waldbesitzern
stattfinden.
„
Hier
wurde
Kritik
geäußert,
und
es
wurden
Vorschläge
diskutiert,
die
die
Kreisverwaltung
im
Rahmen
ihrer
Möglichkeiten
berücksichtigt
hat.
Alle
Inhalte,
die
sich
im
jetzigen
Entwurfsstadium
wiederfinden,
entsprechen
1:
1
den
bindenden
Vorgaben
des
Landes
Niedersachsen″,
macht
Riepenhoff
deutlich.
Aktuell
werde
geprüft,
welche
Spielräume
bei
der
Umsetzung
der
Habitatbaumproblematik
gerade
auf
kleinen
Waldparzellen
bestehen
und
ob
Lösungen
für
eine
Konzentration
der
Habitatbäume
auf
einzelnen
Flächen
möglich
sind.
Der
Landkreis
selbst
sei
an
vereinfachenden
Umsetzungslösungen
interessiert.
Der
KOL
habe
angeregt,
ein
Gespräch
über
strittige
Fragen
mit
dem
Landesumweltministerium
zu
suchen.
Daraufhin
habe
der
Landkreis
zugesagt,
sich
an
diesem
Austausch
zu
beteiligen.
Im
kommenden
Jahr
rechnet
der
Landkreis
mit
der
Umsetzung
der
EU-
Vorgaben.
Alle
Betroffenen
hätten
die
Möglichkeit,
Einwendungen
und
Anregungen
dazu
abzugeben.
Mit
den
eingegangenen
Anregungen
werde
sich
der
Landkreis
dann
intensiv
inhaltlich
auseinandersetzen
und
dem
Kreistag
einen
Vorschlag
unterbreiten.
Falls
der
Kreistag
einer
Verordnung
zustimmt,
steht
allen
Beteiligten
offen,
dagegen
zu
klagen.
Dem
Landkreis
sei
aber
natürlich
an
einer
einvernehmlichen
Lösung
gelegen.
Weitere
Berichte
zum
Thema
„
Waldwirtschaft″
auf
noz.de
Bildtext:
Private
Waldbesitzer
machten
ihrem
Unmut
bei
einer
Waldbegehung
im
Kleinen
Berg
in
Bad
Laer/
Bad
Rothenfelde
Luft.
Die
Waldbesitzer
sehen
die
Pläne
der
Kreisverwaltung
für
ein
Landschaftsschutzgebiet
als
unzumutbaren
Eingriff
in
das
private
Eigentum
und
reden
sogar
von
Enteignung.
Der
Landkreis
verweist
darauf,
dass
er
nur
EU-
Vorgaben
umsetzt.
Foto:
Kulturverein
Osnabrücker
Land
Autor:
Jean-Charles Fays