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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
„Mogelpackung Landschaftsschutz″
Zwischenüberschrift:
Waldbauern kritisieren Landkreis für dessen Umsetzung der FFH-Richtlinien
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Private Waldbesitzer kritisieren die Pläne des Landkreises Osnabrück für ein Landschaftsschutzgebiet mit scharfen Naturschutzregeln. Die Pläne seien ein unzumutbarer Eingriff in das private Eigentum″, dem Kreis wird sogar Enteignung″ vorgeworfen. Der Landkreis verweist darauf, dass er EU-Vorgaben umsetzt.

Osnabrück. Nach Angaben des Vereins Kulturlandschaft Osnabrücker Land (KOL), der vor zwei Jahren von Waldbauern gegründet wurde, soll das FFH-Gebiet Teutoburger Wald/ Kleiner Berg insgesamt 2300 Hektar –„ Landschaftsschutzgebiet mit scharfen Naturschutzregeln″ werden. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen dienen. Betroffen von den verschärften Regeln sind laut KOL 299 private Waldbesitzer, die sich in unterschiedlich großen Parzellen 600 Hektar teilen. Mehr als 100 Waldbauern trafen sich zur Waldbegehung im Kleinen Berg. Das Thema Stilllegungen der Laubwaldflächen″ habe sie alarmiert, heißt es in einer Mitteilung. Der Verein KOL hatte daher Bezirksförster Johannes Oestermeyer als Referenten eingeladen.

Der KOL-Vorsitzende Andreas Frieling zeigte sich tief enttäuscht von den Plänen der Landkreisverwaltung und von den Gesprächspartnern im Kreishaus. Die scharfen Schutzmaßnahmen von Land und Landkreis gehen nach Ansicht der privaten Waldbesitzer noch über die EU-Richtlinien hinaus und werden von den Waldbesitzern als unzumutbarer Eingriff in das private Eigentum betrachtet, sie sprechen sogar von Enteignung. Deshalb wehren sich die Waldbauern nun.

Besonders einige Auflagen bringen die Waldbauern in Rage. Auf einer Fläche von einem Hektar Wald würden sechs sogenannte Habitatbäume″ stehen bleiben, bis sie am Lebensende zusammenkrachen. Auch dann sei die Abfuhr und Nutzung des Holzes den Waldbesitzern nicht erlaubt. Da jeder Habitatbaum rund 250 Quadratmeter Kronenabdeckung benötige, bedeute das nach Ansicht der Waldbesitzer einen Gesamtbedarf von 1500 Quadratmetern, die der privaten Nutzung auf 10 000 Quadratmetern verloren gingen. Zudem solle ein erheblicher Anteil an Totholz liegen gelassen werden. Die Habitatbäume″ und das Totholz seien schon seit Jahren fester Bestandteil in forstwirtschaftlichen Beständen und würde somit von Waldbauern in Eigenregie umgesetzt. Insgesamt befürchteten die Waldbesitzer einen Eingriff auf 25 bis 40 Prozent ihrer Flächen. Habitatbäume, Totholz und Altholz, die künftig nicht angefasst und gepflegt werden dürften, würden zudem eine Gefahr für Waldnutzer wie Spaziergänger, Wanderer, Jogger und Radfahrer bergen, selbst wenn sie auf den Wald- und Wanderwegen blieben. Falls bei einem herabfallenden Ast Waldbesucher zu Schaden kämen, würden die Waldbesitzer schadenersatzpflichtig.

KOL-Vorstandsmitglied Reinhard Schuster will alle politischen Vertreter des Kreistages ansprechen. Er bezeichnet die Maßnahme als Mogelpackung Landschaftsschutz″ des Landkreises. Der KOL will mit einem bundesweit tätigen Fachanwalt dagegen vorgehen.

Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff erklärt, dass der Kreis Vorgaben der EU umsetzt. Wegen der zögerlichen Unterschutzstellung von FFH-Gebieten in Deutschland hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, das mittelbar auch das Land Niedersachsen betreffen kann. Der Landkreis handelt im übertragenen Wirkungskreis und ist durch Erlasse des Landes Niedersachsen an Mindeststandards gebunden, die sich nun in aktuellen Überlegungen für einen Schutzverordnungsentwurf wiederfinden.″

Die Kreisverwaltung könne eine gewisse Enttäuschung der Waldbesitzer nachvollziehen″, da die Botschaften zur Umsetzung der FFH-Richtlinie vonseiten des Landes durch Vorgängerregierungen anders und weicher ausgelegt und versprochen worden sei, die Sicherung über den Vertragsnaturschutz zu gewährleisten. Riepenhoff betont: Diese Interpretation hält jedoch der heutigen Rechtsauslegung nicht mehr stand.″

Er verweist darauf, dass seit vielen Jahren intensive Abstimmungsrunden mit den Waldbesitzern stattfinden. Hier wurde Kritik geäußert, und es wurden Vorschläge diskutiert, die die Kreisverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt hat. Alle Inhalte, die sich im jetzigen Entwurfsstadium wiederfinden, entsprechen 1: 1 den bindenden Vorgaben des Landes Niedersachsen″, macht Riepenhoff deutlich. Aktuell werde geprüft, welche Spielräume bei der Umsetzung der Habitatbaumproblematik gerade auf kleinen Waldparzellen bestehen und ob Lösungen für eine Konzentration der Habitatbäume auf einzelnen Flächen möglich sind. Der Landkreis selbst sei an vereinfachenden Umsetzungslösungen interessiert.

Der KOL habe angeregt, ein Gespräch über strittige Fragen mit dem Landesumweltministerium zu suchen. Daraufhin habe der Landkreis zugesagt, sich an diesem Austausch zu beteiligen. Im kommenden Jahr rechnet der Landkreis mit der Umsetzung der EU-Vorgaben. Alle Betroffenen hätten die Möglichkeit, Einwendungen und Anregungen dazu abzugeben. Mit den eingegangenen Anregungen werde sich der Landkreis dann intensiv inhaltlich auseinandersetzen und dem Kreistag einen Vorschlag unterbreiten. Falls der Kreistag einer Verordnung zustimmt, steht allen Beteiligten offen, dagegen zu klagen. Dem Landkreis sei aber natürlich an einer einvernehmlichen Lösung gelegen.

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Bildtext:
Private Waldbesitzer machten ihrem Unmut bei einer Waldbegehung im Kleinen Berg in Bad Laer/ Bad Rothenfelde Luft. Die Waldbesitzer sehen die Pläne der Kreisverwaltung für ein Landschaftsschutzgebiet als unzumutbaren Eingriff in das private Eigentum und reden sogar von Enteignung. Der Landkreis verweist darauf, dass er nur EU-Vorgaben umsetzt.

Foto:
Kulturverein Osnabrücker Land
Autor:
Jean-Charles Fays


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