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1.
Erscheinungsdatum:
28.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zentrum für Inklusion geplant
Zentrum für schulische Inklusion entsteht
Zwischenüberschrift:
Einrichtung soll ab August 2017 Arbeit aufnehmen – Standortfrage noch offen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
„
Regionales
Beratungs-
und
Unterstützungszentrum
Inklusive
Schule″
(RZI)
soll
ab
August
2017
im
Landkreis
seine
Arbeit
aufnehmen.
Die
Einrichtung
soll
zentrale
Anlaufstelle
für
alle
Fragen
der
schulischen
Inklusion
werden.
Im
Landkreis
Osnabrück
entsteht
ab
August
2017
ein
„
Regionales
Beratungs-
und
Unterstützungszentrum
Inklusive
Schule″
(RZI)
.
Das
Zentrum
soll
als
zentrale
Anlaufstelle
für
alle
Fragen
der
schulischen
Inklusion
für
Eltern,
Schulen
und
Schulträger
geschaffen
werden.
Osnabrück.
Der
Landkreis
Osnabrück
wurde
vom
Land
unter
elf
weiteren
Standorten
in
Niedersachsen
für
ein
RZI
ausgewählt.
Der
Landkreis
Osnabrück
begrüßt
die
Einrichtung
des
Zentrums
zum
1.
August
2017
im
Landkreis
Osnabrück.
An
welchem
Standort
das
Regionale
Zentrum
für
Inklusion
im
Landkreis
Osnabrück
geschaffen
wird,
ist
laut
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
aber
noch
nicht
entschieden:
„
Diese
Frage
wird
von
der
noch
einzusetzenden
Projektgruppe
diskutiert
werden.″
Die
entsprechende
Planungsgruppe
zur
Errichtung
des
Zentrums
wird
Anfang
Februar
2017
ihre
Arbeit
aufnehmen.
Aber
wozu
bedarf
es
eigentlich
eines
RZI?
„
Mit
der
Einrichtung
dieses
Zentrums
sollen
Aufgaben
gebündelt
und
eine
zentrale
Anlaufstelle
für
alle
Fragen
der
schulischen
Inklusion
für
Eltern,
Schulen
und
Schulträger
geschaffen
werden″,
erklärt
Riepenhoff.
Um
das
Projekt
zum
Erfolg
zu
führen,
sei
es
nun
wichtig,
die
notwendigen
Rahmenbedingungen
zu
schaffen.
Insofern
müssten
die
personelle
Ausstattung
und
die
Ausstattung
mit
Sachmitteln
durch
das
Land
der
Aufgabenstellung
und
der
Größe
der
Region
entsprechen.
Details
dazu
sind
noch
nicht
bekannt.
Auch
rechtliche
Rahmenbedingungen
müssten
vor
dem
Start
im
August
angepasst
werden.
Der
Vertreter
der
allgemeinbildenden
Schulen
im
Landkreis-
Bildungsausschuss,
Andreas
Viehoff,
hält
die
Einrichtung
eines
RZI
noch
in
diesem
Sommer
jedoch
für
zu
früh.
„
Es
ist
sinnvoll,
erst
ab
Sommer
2018
ein
RZI
im
Landkreis
Osnabrück
aufzubauen″,
betont
er
und
verweist
darauf,
dass
im
Landkreis
und
in
der
Stadt
Osnabrück
aktuell
noch
sehr
unterschiedliche
Konzeptideen
diskutiert
werden.
Er
fügt
hinzu:
„
Im
Laufe
des
Jahres
werden
intensive
Diskussionen
im
Rahmen
des
Landtagswahlkampfs,
aber
auch
durch
Stadt-
und
Kreiselternrat
stattfinden.
Diese
Auseinandersetzung
sollte
man
abwarten,
um
nicht
in
die
Gefahr
zu
kommen,
eine
Modellregion
zu
werden,
deren
Arbeitsergebnisse
in
einigen
Jahren
wieder
zurückgedreht
werden.″
Außerdem
müsse
zunächst
abgeklärt
werden,
welche
Konditionen
für
einen
Landkreis
mit
mehr
als
350
000
Einwohnern
für
die
Umsetzung
des
Rahmenkonzepts
bestehen.
„
Wird
nur
ein
RZI
aufgebaut
oder
drei?
Verdreifacht
sich
das
Personal
bei
einem
so
großen
Träger?
Gibt
es,
wie
vorgesehen,
ortsnahe
Standorte?
″,
fragt
Viehoff.
Außerdem
interessiert
ihn:
„
Werden
die
aktuell
zurzeit
sechs
Förderschulen
Lernen
in
den
nächsten
Jahren
weiterhin
Förderzentrumsaufgaben
erfüllen
können?
″
Fest
stehe,
dass
die
verbleibende
Zeit
zur
Aufnahme
der
Arbeit
eines
RZI
im
Landkreis
Osnabrück
mit
drei
Monaten
relativ
kurz
bemessen
sei.
„
Es
sollte
darüber
nachgedacht
werden,
ob
zunächst
nur
einzelne
Aufgabenbereiche
auf
diese
neue
Institution
übertragen
werden″,
gibt
er
zu
bedenken.
Zudem
hält
er
für
„
dringend
erforderlich″,
dass
die
Ausgestaltung
eines
RZI
in
den
politischen
Gremien
diskutiert
wird.
Es
müsse
in
jedem
Fall
gewährleistet
bleiben,
dass
das
in
den
letzten
Jahren
entstandene
Beratungssystem
für
Eltern,
Schüler
und
Schulen
in
seiner
Qualität
aufrechterhalten
bleibe.
Landkreis-
Sprecher
Riepenhoff
verweist
auf
Anfrage
unserer
Redaktion
darauf,
dass
im
RZI
grundsätzlich
keine
neuen
Aufgaben
bearbeitet,
sondern
bestehende
Aufgaben,
die
im
Wesentlichen
zum
Aufgabenbereich
der
Niedersächsischen
Landesschulbehörde
gehören,
gebündelt
und
im
RZI
zusammengefasst
werden.
Er
erklärt:
„
Insofern
ist
die
Frage,
ob
der
Landkreis
hierauf
vorbereitet
ist,
von
untergeordneter
Bedeutung.″
Der
Landkreis
nehme
aber
gerne
die
Möglichkeit
wahr,
sich
an
der
konkreten
Ausgestaltung
der
künftigen
RZI
zu
beteiligen,
um
die
regionalen
Besonderheiten
und
Interessen
einzubringen.
Die
Hasberger
SPD-
Landtagsabgeordnete
Kathrin
Wahlmann
zeigt
sich
in
einer
Mitteilung
sehr
erfreut
„
darüber,
dass
auch
unser
Landkreis
ausgewählt
wurde″.
Das
Regionale
Zentrum
für
Inklusion
soll
die
bereits
bestehenden
regionalen
Kompetenzen
im
Bereich
der
inklusiven
Bildung
bündeln
und
eine
beratende
und
unterstützende
Rolle
für
die
Schulen
einnehmen.
So
werde
die
sonderpädagogische
Förderung
der
Schüler
auch
weiterhin
entscheidend
gestärkt.
Sie
kündigt
an,
dass
die
Planungsgruppe
neben
der
Gruppenleitung
aus
jeweils
zwei
Vertretern
der
Förderschulen
und
der
allgemeinen
Schulen
sowie
einem
Vertreter
der
Niedersächsischen
Landesschulbehörde
und
dem
Schulträger
bestehen
werde.
Vertreter
der
Eltern
und
Schüler
könnten
die
Planungsgruppe
zusätzlich
erweitern.
Wahlmann
sieht
die
regionalen
Zentren
als
zentralen
Baustein
des
„
Rahmenkonzepts
Inklusive
Schule″
und
erklärt:
„
Ziel
ist
eine
möglichst
flächendeckende
Errichtung
der
RZI
in
ganz
Niedersachsen.
Nach
einer
halbjährigen
Planungsphase
werden
wir
in
der
Region
Osnabrück
dann
an
die
konkrete
Errichtung
des
Zentrums
gehen
können.″
Das
sei
ein
weiterer
wichtiger
Schritt,
um
dauerhaft
allen
Schülern
einen
gleichberechtigten
Zugang
zu
den
Schulen
zu
ermöglichen.
Die
Lehrer
und
Schulen
würden
so
unterstützt.
Mehr
Nachrichten
auf
noz.de
.
Bildtext
m
Landkreis
soll
ab
August
2017
ein
Zentrum
für
Inklusion
als
zentrale
Anlaufstelle
für
alle
Fragen
der
schulischen
Inklusion
entstehen.
Foto:
dpa:
Kommentar:
Gleiche
Rechte
für
alle
Die
Generalversammlung
der
Vereinten
Nationen
hat
2006
die
UN-
Behindertenrechtskonvention
verabschiedet.
In
der
Bundesrepublik
Deutschland
ist
dieses
Übereinkommen
2009
verbindlich
in
Kraft
getreten.
Ziel
ist,
die
selbstbestimmte
Teilhabe
behinderter
Menschen
zu
fördern,
ihre
Diskriminierung
zu
unterbinden
und
einen
Inklusionsprozess
anzustoßen.
Inklusion
bedeutet
laut
UN-
Behindertenrechtskonvention,
dass
allen
Menschen
von
Anfang
an
in
allen
gesellschaftlichen
Bereichen
eine
gleichberechtigte
Teilhabe
möglich
ist.
Das
heißt
auch,
dass
Kinder
mit
und
ohne
Handicap
gemeinsam
an
Schulen
unterrichtet
werden,
also
plakativ
gesagt:
„
Eine
Schule
für
alle.″
Der
Inklusionsprozess
konzentriert
sich
selbstverständlich
nicht
nur
auf
Schulen.
Weitere
Stichworte
sind:
Barrieren
abschaffen
(in
Städten,
Gebäuden
und
bei
Transportmitteln,
im
Internet
und
in
der
Sprache)
,
ein
selbstbestimmtes
Leben
ermöglichen
(keine
Eingriffe
in
persönliche
Rechte
und
Menschenrechte,
keine
Entmündigungen
oder
Ausgrenzung
von
der
Gemeinschaft)
und
gleiche
Rechte
für
alle
(Recht
auf
Bildung
und
Erziehung,
Recht
auf
Arbeit)
.
Autor:
jcf