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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zentrum für Inklusion geplant
 
Zentrum für schulische Inklusion entsteht
Zwischenüberschrift:
Einrichtung soll ab August 2017 Arbeit aufnehmen – Standortfrage noch offen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Ein Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule″ (RZI) soll ab August 2017 im Landkreis seine Arbeit aufnehmen. Die Einrichtung soll zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der schulischen Inklusion werden.

Im Landkreis Osnabrück entsteht ab August 2017 ein Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule″ (RZI). Das Zentrum soll als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der schulischen Inklusion für Eltern, Schulen und Schulträger geschaffen werden.

Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück wurde vom Land unter elf weiteren Standorten in Niedersachsen für ein RZI ausgewählt. Der Landkreis Osnabrück begrüßt die Einrichtung des Zentrums zum 1. August 2017 im Landkreis Osnabrück. An welchem Standort das Regionale Zentrum für Inklusion im Landkreis Osnabrück geschaffen wird, ist laut Sprecher Burkhard Riepenhoff aber noch nicht entschieden: Diese Frage wird von der noch einzusetzenden Projektgruppe diskutiert werden.″ Die entsprechende Planungsgruppe zur Errichtung des Zentrums wird Anfang Februar 2017 ihre Arbeit aufnehmen.

Aber wozu bedarf es eigentlich eines RZI? Mit der Einrichtung dieses Zentrums sollen Aufgaben gebündelt und eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der schulischen Inklusion für Eltern, Schulen und Schulträger geschaffen werden″, erklärt Riepenhoff. Um das Projekt zum Erfolg zu führen, sei es nun wichtig, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Insofern müssten die personelle Ausstattung und die Ausstattung mit Sachmitteln durch das Land der Aufgabenstellung und der Größe der Region entsprechen. Details dazu sind noch nicht bekannt. Auch rechtliche Rahmenbedingungen müssten vor dem Start im August angepasst werden.

Der Vertreter der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis-Bildungsausschuss, Andreas Viehoff, hält die Einrichtung eines RZI noch in diesem Sommer jedoch für zu früh. Es ist sinnvoll, erst ab Sommer 2018 ein RZI im Landkreis Osnabrück aufzubauen″, betont er und verweist darauf, dass im Landkreis und in der Stadt Osnabrück aktuell noch sehr unterschiedliche Konzeptideen diskutiert werden. Er fügt hinzu: Im Laufe des Jahres werden intensive Diskussionen im Rahmen des Landtagswahlkampfs, aber auch durch Stadt- und Kreiselternrat stattfinden. Diese Auseinandersetzung sollte man abwarten, um nicht in die Gefahr zu kommen, eine Modellregion zu werden, deren Arbeitsergebnisse in einigen Jahren wieder zurückgedreht werden.″

Außerdem müsse zunächst abgeklärt werden, welche Konditionen für einen Landkreis mit mehr als 350 000 Einwohnern für die Umsetzung des Rahmenkonzepts bestehen. Wird nur ein RZI aufgebaut oder drei? Verdreifacht sich das Personal bei einem so großen Träger? Gibt es, wie vorgesehen, ortsnahe Standorte?″, fragt Viehoff. Außerdem interessiert ihn: Werden die aktuell zurzeit sechs Förderschulen Lernen in den nächsten Jahren weiterhin Förderzentrumsaufgaben erfüllen können? Fest stehe, dass die verbleibende Zeit zur Aufnahme der Arbeit eines RZI im Landkreis Osnabrück mit drei Monaten relativ kurz bemessen sei. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob zunächst nur einzelne Aufgabenbereiche auf diese neue Institution übertragen werden″, gibt er zu bedenken. Zudem hält er für dringend erforderlich″, dass die Ausgestaltung eines RZI in den politischen Gremien diskutiert wird. Es müsse in jedem Fall gewährleistet bleiben, dass das in den letzten Jahren entstandene Beratungssystem für Eltern, Schüler und Schulen in seiner Qualität aufrechterhalten bleibe.

Landkreis-Sprecher Riepenhoff verweist auf Anfrage unserer Redaktion darauf, dass im RZI grundsätzlich keine neuen Aufgaben bearbeitet, sondern bestehende Aufgaben, die im Wesentlichen zum Aufgabenbereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde gehören, gebündelt und im RZI zusammengefasst werden. Er erklärt: Insofern ist die Frage, ob der Landkreis hierauf vorbereitet ist, von untergeordneter Bedeutung.″ Der Landkreis nehme aber gerne die Möglichkeit wahr, sich an der konkreten Ausgestaltung der künftigen RZI zu beteiligen, um die regionalen Besonderheiten und Interessen einzubringen.

Die Hasberger SPD-Landtagsabgeordnete Kathrin Wahlmann zeigt sich in einer Mitteilung sehr erfreut darüber, dass auch unser Landkreis ausgewählt wurde″. Das Regionale Zentrum für Inklusion soll die bereits bestehenden regionalen Kompetenzen im Bereich der inklusiven Bildung bündeln und eine beratende und unterstützende Rolle für die Schulen einnehmen. So werde die sonderpädagogische Förderung der Schüler auch weiterhin entscheidend gestärkt. Sie kündigt an, dass die Planungsgruppe neben der Gruppenleitung aus jeweils zwei Vertretern der Förderschulen und der allgemeinen Schulen sowie einem Vertreter der Niedersächsischen Landesschulbehörde und dem Schulträger bestehen werde. Vertreter der Eltern und Schüler könnten die Planungsgruppe zusätzlich erweitern.

Wahlmann sieht die regionalen Zentren als zentralen Baustein des Rahmenkonzepts Inklusive Schule″ und erklärt: Ziel ist eine möglichst flächendeckende Errichtung der RZI in ganz Niedersachsen. Nach einer halbjährigen Planungsphase werden wir in der Region Osnabrück dann an die konkrete Errichtung des Zentrums gehen können.″ Das sei ein weiterer wichtiger Schritt, um dauerhaft allen Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu den Schulen zu ermöglichen. Die Lehrer und Schulen würden so unterstützt.

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Bildtext
m Landkreis soll ab August 2017 ein Zentrum für Inklusion als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der schulischen Inklusion entstehen.

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dpa:

Kommentar:

Gleiche Rechte für alle

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Übereinkommen 2009 verbindlich in Kraft getreten. Ziel ist, die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, ihre Diskriminierung zu unterbinden und einen Inklusionsprozess anzustoßen.

Inklusion bedeutet laut UN-Behindertenrechtskonvention, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Das heißt auch, dass Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam an Schulen unterrichtet werden, also plakativ gesagt: Eine Schule für alle.″

Der Inklusionsprozess konzentriert sich selbstverständlich nicht nur auf Schulen. Weitere Stichworte sind: Barrieren abschaffen (in Städten, Gebäuden und bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache), ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen (keine Eingriffe in persönliche Rechte und Menschenrechte, keine Entmündigungen oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft) und gleiche Rechte für alle (Recht auf Bildung und Erziehung, Recht auf Arbeit).
Autor:
jcf


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