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1.
Erscheinungsdatum:
20.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt prescht beim Mieterstrom vor
Zwischenüberschrift:
Energiewende soll für Mieter günstiger werden – Brief an Wirtschaftsministerium
Artikel:
Originaltext:
Die
Stadt
Osnabrück
fordert
in
einem
Brief
an
das
Wirtschaftsministerium,
dass
Mieter
künftig
von
der
Ökostromumlage
befreit
werden,
wenn
sie
im
Haus
erzeugten
Strom
nutzen.
Von
Niedersachsen
erhofft
sich
die
Stadt
Fördergelder
für
die
alternative
Energieversorgung.
Osnabrück.
Vom
Dach
in
die
Steckdose
ist
das
Motto
des
Mieterstroms,
einer
neuartigen
Energieversorgung,
die
in
deutschen
Großstädten
gerade
hochgejubelt
wird
wie
die
lokal
angebaute
Tomate.
Das
Prinzip:
Solarstrom
wird
auf
dem
Dach
eines
Mehrparteienhauses
erzeugt
und
vom
Eigentümer
der
Solaranlage
direkt
an
die
Mieter
verkauft.
Die
Stadt
Osnabrück
pocht
darauf,
dass
die
vom
Bundestag
im
Juli
verabschiedete
Novelle
des
Erneuerbare-
Energien-
Gesetzes
2017
endlich
umgesetzt
wird.
Darin
wird
das
Bundeswirtschaftsministerium
aufgefordert,
Mieterstrommodelle
zu
fördern.
Mieter,
die
vor
Ort
erzeugten
Strom
beziehen,
sollen
künftig
von
der
Ökostromumlage
(EEG-
Umlage)
befreit
und
damit
so
behandelt
werden
wie
Eigenheimbesitzer,
die
eine
Fotovoltaikanlage
auf
dem
Dach
haben.
Bisher
profitieren
nur
sie
von
der
Energiewende,
während
Mieter
und
Vermieter
draufzahlen.
Das
macht
das
Modell
unattraktiv.
Denn
Vermieter
mit
Solaranlage
müssen
die
volle
EEG-
Umlage
von
6,
354
Cent
pro
Kilowattstunde
zahlen,
wenn
sie
den
erzeugten
Strom
an
ihre
Mieter
im
Haus
verkaufen.
Der
Verbrauch
gilt
nicht
als
Eigenverbrauch.
Für
den
Mieter
wird
der
Strom
dadurch
auch
teurer.
Nächstes
Jahr
soll
der
Satz
auf
6,
88
Cent
angehoben
werden.
Zusätzlich
entstehen
hohe
Kosten
durch
Stromspeicher
und
-
zähler,
die
messen,
wie
viel
Strom
erzeugt
und
wie
viel
eingespeist
wird.
Teure
Stromzähler
Hauseigentümer
bezahlen
dagegen
für
Anlagen
bis
zehn
Kilowatt-
Leistung
gar
keine
und
für
Anlagen
ab
zehn
Kilowatt
eine
um
60
Prozent
reduzierte
EEG-
Umlage.
„
Einige
Menschen
würden
gerne
in
Fotovoltaik-
Anlagen
investieren,
aber
tun
es
nicht,
weil
sie
ohne
die
Möglichkeit
des
Selbstverbrauchs
unwirtschaftlich
sind″,
sagt
Ute
Fritsch-
Riepe
vom
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz.
Vom
Mieterstrom
würden
Mieter
und
Vermieter
profitieren.
Der
Vermieter
bekomme
deutlich
mehr,
als
wenn
er
den
Strom
ins
öffentliche
Netz
einspeisen
würde
(die
Einspeisevergütung
liegt
derzeit
nur
bei
zwölf
Cent
pro
Kilowattstunde)
,
und
der
Mieter
bekomme
den
Strom
günstiger
als
den
Netzstrom,
etwa
für
20
statt
für
25
Cent.
Vom
Mietstrommodell
erhofft
sich
die
Stadt,
Anreize
für
alternative
Energie
zu
schaffen.
„
Der
Bürger
muss
seine
eigene
Energie
erzeugen,
unabhängig
von
den
großen
Konzernen.
Das
ist
die
wahre
Energiewende″,
so
Volker
Bajus
von
den
Grünen.
Die
SPD
sieht
im
Mieterstrommodell
vor
allem
eine
Möglichkeit,
Nebenkosten
zu
senken.
„
Wohnraum
soll
dadurch
bezahlbarer
werden″,
so
Fraktionschef
Frank
Henning.
Die
Zähler
sollen
aus
Landesmitteln
finanziert
werden.
Von
Niedersachsen
fordert
der
Rat
eine
Förderung
des
Mieterstroms
und
orientiert
sich
dabei
an
NRW,
das
seit
November
Mieterstromprojekte
und
die
Installation
von
Stromspeichern
unterstützt.
Wann
das
Wirtschaftsministerium
reagiert,
ist
unklar.
Eine
Sprecherin
sagte:
„
Das
BMWi
erarbeitet
derzeit
einen
Vorschlag,
wie
Mieterstrom
aus
Solaranlagen
künftig
weiter
gefördert
werden
kann.″
Details
gebe
es
keine.
Ob
die
Förderung
über
eine
Verringerung
der
Ökostromumlage
oder
anderweitige
Modelle
laufe,
stehe
noch
nicht
fest.
Mehr
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Nachrichten
lesen
Sie
im
Internet
auf
noz.de
Bildtext:
Mieter,
die
vor
Ort
erzeugten
Strom
beziehen,
sollen
künftig
ähnlich
behandelt
werden
wie
Eigenheimbesitzer,
die
sich
eine
Fotovoltaikanlage
auf
das
Dach
ihres
Einfamilienhauses
gesetzt
haben.
Das
ist
bisher
nicht
der
Fall.
Foto:
Swaantje
Hehmann
Kommentar:
Geringer
Anreiz
Die
Stadt
setzt
sich
für
moderne
Modelle
der
Energieversorgung
ein,
was
eine
gute
Sache
ist.
Aber
ob
die
Ökostrom-
Novelle
überhaupt
den
Durchbruch
für
den
Mieterstrom
bringt,
ist
noch
nicht
klar.
Wie
groß
die
Ersparnisse
für
Mieter
und
Vermieter
sein
werden,
steht
erst
fest,
wenn
das
Bundeswirtschaftsministerium
eine
entsprechende
Rechtsverordnung
erlassen
hat.
Bei
einer
vollen
Befreiung
von
der
Ökostromumlage
würde
eine
vierköpfige
Familie
mit
einem
durchschnittlichen
Jahresstromverbrauch
von
3500
Kilowatt
gerade
mal
240
Euro
sparen.
Ein
Pärchen
mit
einem
jährlichen
Verbrauch
von
2000
Kilowatt
käme
auf
137
Euro.
Bei
einer
Reduzierung
der
EEG-
Umlage
um
die
Hälfte
wäre
der
Anreiz
noch
geringer.
Geschweige
denn,
dass
die
Kosten
für
Stromzähler
und
-
speicher
alle
Ersparnisse
sowieso
wieder
auffressen,
sollte
es
keine
Förderung
durch
das
Land
Niedersachsen
geben.
Die
Stadt
hat
bisher
schon
ganz
erfolgreich
Anreize
geschaffen
für
die
private
Nutzung
der
Fotovoltaik.
Ob
die
neue
Initiative
mehr
ist
als
ein
symbolischer
Beitrag,
wird
die
Zukunft
zeigen.
Autor:
Claudia Scholz
Themenlisten:
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