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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt prescht beim Mieterstrom vor
Zwischenüberschrift:
Energiewende soll für Mieter günstiger werden – Brief an Wirtschaftsministerium
Artikel:
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Originaltext:
Die Stadt Osnabrück fordert in einem Brief an das Wirtschaftsministerium, dass Mieter künftig von der Ökostromumlage befreit werden, wenn sie im Haus erzeugten Strom nutzen. Von Niedersachsen erhofft sich die Stadt Fördergelder für die alternative Energieversorgung.

Osnabrück. Vom Dach in die Steckdose ist das Motto des Mieterstroms, einer neuartigen Energieversorgung, die in deutschen Großstädten gerade hochgejubelt wird wie die lokal angebaute Tomate. Das Prinzip: Solarstrom wird auf dem Dach eines Mehrparteienhauses erzeugt und vom Eigentümer der Solaranlage direkt an die Mieter verkauft.

Die Stadt Osnabrück pocht darauf, dass die vom Bundestag im Juli verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 endlich umgesetzt wird. Darin wird das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert, Mieterstrommodelle zu fördern. Mieter, die vor Ort erzeugten Strom beziehen, sollen künftig von der Ökostromumlage (EEG-Umlage) befreit und damit so behandelt werden wie Eigenheimbesitzer, die eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach haben. Bisher profitieren nur sie von der Energiewende, während Mieter und Vermieter draufzahlen. Das macht das Modell unattraktiv.

Denn Vermieter mit Solaranlage müssen die volle EEG-Umlage von 6, 354 Cent pro Kilowattstunde zahlen, wenn sie den erzeugten Strom an ihre Mieter im Haus verkaufen. Der Verbrauch gilt nicht als Eigenverbrauch. Für den Mieter wird der Strom dadurch auch teurer. Nächstes Jahr soll der Satz auf 6, 88 Cent angehoben werden. Zusätzlich entstehen hohe Kosten durch Stromspeicher und - zähler, die messen, wie viel Strom erzeugt und wie viel eingespeist wird.

Teure Stromzähler

Hauseigentümer bezahlen dagegen für Anlagen bis zehn Kilowatt-Leistung gar keine und für Anlagen ab zehn Kilowatt eine um 60 Prozent reduzierte EEG-Umlage. Einige Menschen würden gerne in Fotovoltaik-Anlagen investieren, aber tun es nicht, weil sie ohne die Möglichkeit des Selbstverbrauchs unwirtschaftlich sind″, sagt Ute Fritsch-Riepe vom Fachbereich Umwelt und Klimaschutz. Vom Mieterstrom würden Mieter und Vermieter profitieren. Der Vermieter bekomme deutlich mehr, als wenn er den Strom ins öffentliche Netz einspeisen würde (die Einspeisevergütung liegt derzeit nur bei zwölf Cent pro Kilowattstunde), und der Mieter bekomme den Strom günstiger als den Netzstrom, etwa für 20 statt für 25 Cent.

Vom Mietstrommodell erhofft sich die Stadt, Anreize für alternative Energie zu schaffen. Der Bürger muss seine eigene Energie erzeugen, unabhängig von den großen Konzernen. Das ist die wahre Energiewende″, so Volker Bajus von den Grünen. Die SPD sieht im Mieterstrommodell vor allem eine Möglichkeit, Nebenkosten zu senken. Wohnraum soll dadurch bezahlbarer werden″, so Fraktionschef Frank Henning. Die Zähler sollen aus Landesmitteln finanziert werden. Von Niedersachsen fordert der Rat eine Förderung des Mieterstroms und orientiert sich dabei an NRW, das seit November Mieterstromprojekte und die Installation von Stromspeichern unterstützt.

Wann das Wirtschaftsministerium reagiert, ist unklar. Eine Sprecherin sagte: Das BMWi erarbeitet derzeit einen Vorschlag, wie Mieterstrom aus Solaranlagen künftig weiter gefördert werden kann.″ Details gebe es keine. Ob die Förderung über eine Verringerung der Ökostromumlage oder anderweitige Modelle laufe, stehe noch nicht fest.

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Bildtext:
Mieter, die vor Ort erzeugten Strom beziehen, sollen künftig ähnlich behandelt werden wie Eigenheimbesitzer, die sich eine Fotovoltaikanlage auf das Dach ihres Einfamilienhauses gesetzt haben. Das ist bisher nicht der Fall.

Foto:
Swaantje Hehmann

Kommentar:

Geringer Anreiz

Die Stadt setzt sich für moderne Modelle der Energieversorgung ein, was eine gute Sache ist. Aber ob die Ökostrom-Novelle überhaupt den Durchbruch für den Mieterstrom bringt, ist noch nicht klar. Wie groß die Ersparnisse für Mieter und Vermieter sein werden, steht erst fest, wenn das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen hat. Bei einer vollen Befreiung von der Ökostromumlage würde eine vierköpfige Familie mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3500 Kilowatt gerade mal 240 Euro sparen. Ein Pärchen mit einem jährlichen Verbrauch von 2000 Kilowatt käme auf 137 Euro. Bei einer Reduzierung der EEG-Umlage um die Hälfte wäre der Anreiz noch geringer. Geschweige denn, dass die Kosten für Stromzähler und - speicher alle Ersparnisse sowieso wieder auffressen, sollte es keine Förderung durch das Land Niedersachsen geben.

Die Stadt hat bisher schon ganz erfolgreich Anreize geschaffen für die private Nutzung der Fotovoltaik. Ob die neue Initiative mehr ist als ein symbolischer Beitrag, wird die Zukunft zeigen.
Autor:
Claudia Scholz
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