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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Osnabus-Fahrer und Stadtwerke einigen sich
Zwischenüberschrift:
Streit wegen Arbeitnehmerüberlassung endet mit Vergleich
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ein Busfahrer der Stadtwerke-Billigtochter Osnabus hat in zweiter Instanz den Versuch aufgegeben, sich beim Osnabrücker Verkehrsbetrieb einzuklagen. Vor dem Landesarbeitsgericht schlossen die Parteien nach jahrelangem Streit einen Vergleich.

Das seit langer Zeit praktizierte Geschäftsmodell der Stadtwerke Osnabrück, sich bei der nicht an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebundenen Tochtergesellschaft Osnabus günstig Busfahrer auszuleihen, bleibt damit intakt. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17. März 2015 hatte es ins Wanken gebracht.

Die 1. Kammer begründete ihre Entscheidung zugunsten des Klägers damals mit unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung. Der Mann sei bei dem verleihenden Busunternehmen Osnabus, das weder selbst Fahrten anbiete noch eigene Busse besitze, befristet beschäftigt, aber ausschließlich bei der Muttergesellschaft im Einsatz gewesen. Weil Osnabus die staatliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung fehle, nehme das Gesetz ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zum entleihenden Betrieb″ an in diesem Fall also zu den Stadtwerken. Dieses Arbeitsverhältnis bestehe grundsätzlich unbefristet.

Gegen das Urteil gingen die Stadtwerke Osnabrück rechtlich vor. Sie sind der Meinung, mit ihrer Billigtochter einen Gemeinschaftsbetrieb zu bilden, der sich nicht auf die Ausleihe von Busfahrern beschränkt. Dies würde eine Genehmigung zur Überlassung von Arbeitnehmern erübrigen, und entsprechende Verträge zwischen beiden Unternehmen blieben wirksam.

Mit der Berufung wurde die Sache dann ein Fall für das Landesarbeitsgericht. Zur klärenden Verhandlung in Hannover kam es aber erst, nachdem ein Versuch, sich außergerichtlich zu einigen, gescheitert war. Am 27. Oktober endete das Verfahren schließlich durch Vergleich.

Dabei verständigten sich die Parteien nach Angaben des LAG auf zwei Dinge: dass zwischen Kläger und Stadtwerken kein Arbeitsverhältnis bestand. Und dass der Kläger bei der Firma Osnabus weiterbeschäftigt wird. Letzteres sei seit dem 1. Dezember der Fall, teilten die Stadtwerke auf Nachfrage mit. Die Billigtochter des Verkehrsbetriebs war dem Rechtsstreit zum Vergleichsabschluss beigetreten.

Für das kommunale Unternehmen scheint damit die Gefahr einer Rebellion der Billigbusfahrer gebannt. Eine Niederlage auch in zweiter Instanz hätte eine Prozesslawine auslösen und letztlich sogar die Leiharbeitspraxis kippen können, durch die der Verkehrsbetrieb seit Anfang des Jahrtausends bereits Millionen von Euro gespart hat. Was den Busfahrer zum Einlenken gebracht hat? Die Kammer sah aufseiten des Klägers wohl durchaus Prozessrisiken″, sagte eine LAG-Sprecherin auf Nachfrage, ohne konkret zu werden.

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Autor:
sst


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