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1.
Erscheinungsdatum:
16.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osnabus-Fahrer und Stadtwerke einigen sich
Zwischenüberschrift:
Streit wegen Arbeitnehmerüberlassung endet mit Vergleich
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
Busfahrer
der
Stadtwerke-
Billigtochter
Osnabus
hat
in
zweiter
Instanz
den
Versuch
aufgegeben,
sich
beim
Osnabrücker
Verkehrsbetrieb
einzuklagen.
Vor
dem
Landesarbeitsgericht
schlossen
die
Parteien
nach
jahrelangem
Streit
einen
Vergleich.
Das
seit
langer
Zeit
praktizierte
Geschäftsmodell
der
Stadtwerke
Osnabrück,
sich
bei
der
nicht
an
die
Tarifverträge
des
öffentlichen
Dienstes
gebundenen
Tochtergesellschaft
Osnabus
günstig
Busfahrer
auszuleihen,
bleibt
damit
intakt.
Ein
Urteil
des
Arbeitsgerichts
Osnabrück
vom
17.
März
2015
hatte
es
ins
Wanken
gebracht.
Die
1.
Kammer
begründete
ihre
Entscheidung
zugunsten
des
Klägers
damals
mit
unzulässiger
Arbeitnehmerüberlassung.
Der
Mann
sei
bei
dem
verleihenden
Busunternehmen
Osnabus,
das
weder
selbst
Fahrten
anbiete
noch
eigene
Busse
besitze,
befristet
beschäftigt,
aber
ausschließlich
bei
der
Muttergesellschaft
im
Einsatz
gewesen.
Weil
Osnabus
die
staatliche
Erlaubnis
zur
Arbeitnehmerüberlassung
fehle,
nehme
das
Gesetz
„
ein
unmittelbares
Arbeitsverhältnis
zum
entleihenden
Betrieb″
an
–
in
diesem
Fall
also
zu
den
Stadtwerken.
Dieses
Arbeitsverhältnis
bestehe
grundsätzlich
unbefristet.
Gegen
das
Urteil
gingen
die
Stadtwerke
Osnabrück
rechtlich
vor.
Sie
sind
der
Meinung,
mit
ihrer
Billigtochter
einen
Gemeinschaftsbetrieb
zu
bilden,
der
sich
nicht
auf
die
Ausleihe
von
Busfahrern
beschränkt.
Dies
würde
eine
Genehmigung
zur
Überlassung
von
Arbeitnehmern
erübrigen,
und
entsprechende
Verträge
zwischen
beiden
Unternehmen
blieben
wirksam.
Mit
der
Berufung
wurde
die
Sache
dann
ein
Fall
für
das
Landesarbeitsgericht.
Zur
klärenden
Verhandlung
in
Hannover
kam
es
aber
erst,
nachdem
ein
Versuch,
sich
außergerichtlich
zu
einigen,
gescheitert
war.
Am
27.
Oktober
endete
das
Verfahren
schließlich
durch
Vergleich.
Dabei
verständigten
sich
die
Parteien
nach
Angaben
des
LAG
auf
zwei
Dinge:
dass
zwischen
Kläger
und
Stadtwerken
kein
Arbeitsverhältnis
bestand.
Und
dass
der
Kläger
bei
der
Firma
Osnabus
weiterbeschäftigt
wird.
Letzteres
sei
seit
dem
1.
Dezember
der
Fall,
teilten
die
Stadtwerke
auf
Nachfrage
mit.
Die
Billigtochter
des
Verkehrsbetriebs
war
dem
Rechtsstreit
zum
Vergleichsabschluss
beigetreten.
Für
das
kommunale
Unternehmen
scheint
damit
die
Gefahr
einer
Rebellion
der
Billigbusfahrer
gebannt.
Eine
Niederlage
auch
in
zweiter
Instanz
hätte
eine
Prozesslawine
auslösen
und
letztlich
sogar
die
Leiharbeitspraxis
kippen
können,
durch
die
der
Verkehrsbetrieb
seit
Anfang
des
Jahrtausends
bereits
Millionen
von
Euro
gespart
hat.
Was
den
Busfahrer
zum
Einlenken
gebracht
hat?
„
Die
Kammer
sah
aufseiten
des
Klägers
wohl
durchaus
Prozessrisiken″,
sagte
eine
LAG-
Sprecherin
auf
Nachfrage,
ohne
konkret
zu
werden.
Mehr
Geld
für
Osnabus-
Fahrer
ab
2017:
alle
Infos
auf
noz.de/
os
Autor:
sst