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1.
Erscheinungsdatum:
16.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Geflügelpest: Beobachtungsgebiet in Bohmte und Ostercappeln
Zwischenüberschrift:
Nach Virusbefall in Damme — Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen einhalten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Landkreis
Osnabrück
hat
am
Donnerstagnachmittag
wegen
der
hoch
ansteckenden
Vogelgrippe
H5N8
einen
Sperrbezirk
und
ein
Beobachtungsgebiet
in
Teilen
von
Bohmte
und
Ostercappeln
eingerichtet.
Anlass
ist
nach
Angaben
der
Aufsichtsbehörde
der
Virusbefall
in
einem
Geflügelbestand
in
Damme
im
Landkreis
Vechta.
Deshalb
seien
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften
ein
Sperrbezirk
und
ein
Beobachtungsgebiet
eingerichtet
worden,
die
auch
bis
in
den
Landkreis
Osnabrück
hineinreichten.
In
Teilen
der
Gemeinden
Bohmte
und
Ostercappeln
„
müssen
Geflügelhalter
Schutzmaßnahmen
einhalten″,
heißt
es
in
einer
Pressemitteilung
des
Landkreises.
Ein
Sperrbezirk
werde
nach
Bekanntwerden
von
Geflügelpest
in
einem
Umkreis
von
drei
Kilometern
rund
um
den
betroffenen
Betrieb
eingerichtet,
das
Beobachtungsgebiet
erstrecke
sich
in
einem
Radius
von
zehn
Kilometern.
Die
Allgemeinverfügung
mit
den
Schutzmaßnahmen
und
die
amtliche
Bekanntmachung
stehen
im
Internet
auf
der
Homepage
des
Landkreises
Osnabrück
unter
www.landkreis-
osnabrueck.de/
bekanntmachungen.
Der
Veterinärdienst
für
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
hat
vor
gut
einem
Monat
für
das
gesamte
Osnabrücker
Land
die
sogenannte
Aufstallung
angeordnet.
In
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
müssen
seitdem
–
und
zunächst
befristet
bis
zum
31.
Januar
2017
–
Hühner,
Truthühner,
Perlhühner,
Rebhühner,
Fasane,
Laufvögel,
Wachteln,
Enten
und
Gänse
entweder
in
geschlossenen
Ställen
oder
in
Schutzvorrichtungen
gehalten
werden,
die
nach
oben
und
seitlich
gegen
das
Eindringen
von
Wildvögeln
geschützt
sind.
In
Stadt
und
Landkreis
Osnabrück
werden
derzeit
mehr
als
7,
5
Millionen
Stück
Geflügel
gehalten.
Jede
Haltung
von
Geflügel
muss
bei
der
zuständigen
Behörde
gemeldet
werden.
Wer
dies
bisher
noch
nicht
gemacht
hat
und
deshalb
über
keine
Registriernummer
für
seinen
Geflügelbestand
verfügt,
der
sollte
diese
Meldung
beim
Veterinärdienst
dringend
nachholen.
Anlass
für
diese
Maßnahme
sind
mehrere
Infektionen
von
Wildvögeln
mit
hochpathogener
Aviärer
Influenza
vom
Subtyp
H5N8
–
sogenannter
Geflügelpest
(auch
Vogelgrippe
genannt)
–
in
weiten
Teilen
Deutschlands
und
Europas.
Bildtext:
In
Teilen
von
Bohmte
und
Ostercappeln
hat
der
Landkreis
Osnabrück
am
Donnerstag
wegen
der
hoch
ansteckenden
Vogelgrippe
H5N8
einen
Sperrbezirk
und
ein
Beobachtungsgebiet
eingerichtet.
Symbolfoto:
dpa
Autor:
pm