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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Geflügelpest: Beobachtungsgebiet in Bohmte und Ostercappeln
Zwischenüberschrift:
Nach Virusbefall in Damme — Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen einhalten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat am Donnerstagnachmittag wegen der hoch ansteckenden Vogelgrippe H5N8 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet in Teilen von Bohmte und Ostercappeln eingerichtet.

Anlass ist nach Angaben der Aufsichtsbehörde der Virusbefall in einem Geflügelbestand in Damme im Landkreis Vechta. Deshalb seien nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden, die auch bis in den Landkreis Osnabrück hineinreichten. In Teilen der Gemeinden Bohmte und Ostercappeln müssen Geflügelhalter Schutzmaßnahmen einhalten″, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Ein Sperrbezirk werde nach Bekanntwerden von Geflügelpest in einem Umkreis von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb eingerichtet, das Beobachtungsgebiet erstrecke sich in einem Radius von zehn Kilometern. Die Allgemeinverfügung mit den Schutzmaßnahmen und die amtliche Bekanntmachung stehen im Internet auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/ bekanntmachungen.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück hat vor gut einem Monat für das gesamte Osnabrücker Land die sogenannte Aufstallung angeordnet. In Stadt und Landkreis Osnabrück müssen seitdem und zunächst befristet bis zum 31. Januar 2017 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen gehalten werden, die nach oben und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.

In Stadt und Landkreis Osnabrück werden derzeit mehr als 7, 5 Millionen Stück Geflügel gehalten. Jede Haltung von Geflügel muss bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Wer dies bisher noch nicht gemacht hat und deshalb über keine Registriernummer für seinen Geflügelbestand verfügt, der sollte diese Meldung beim Veterinärdienst dringend nachholen.

Anlass für diese Maßnahme sind mehrere Infektionen von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 sogenannter Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) in weiten Teilen Deutschlands und Europas.

Bildtext:
In Teilen von Bohmte und Ostercappeln hat der Landkreis Osnabrück am Donnerstag wegen der hoch ansteckenden Vogelgrippe H5N8 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Symbolfoto:
dpa
Autor:
pm


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