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1.
Erscheinungsdatum:
14.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Osnabrück klagt gegen Netzausbau
Stadt klagt gegen Leitungsausbau
Zwischenüberschrift:
Vor dem Bundesverwaltungsgericht – Zu hohe Lärmbelästigung?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
beim
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
Klage
gegen
den
Ausbau
der
Hochspannungsleitung
zwischen
Lüstringen
und
Westerkappeln
eingereicht.
Grund
sind
Befürchtungen,
dass
die
Lärmimmission
durch
knisternde
Leitungen
deutlich
über
den
zulässigen
Grenzwerten
für
Wohngebiete
liegen
könnte.
Die
Aussagen
der
Stadt,
die
ein
eigenes
Gutachten
in
Auftrag
gegeben
hat,
und
des
Netzbetreibers
Amprion
widersprechen
sich
in
diesem
Punkt.
Die
Klage
der
Stadt
richtet
sich
gegen
den
aktuellen
Planfeststellungsbeschluss.
Schon
seit
1984
liegt
eine
grundsätzliche
Genehmigung
vor,
die
13,
7
Kilometer
lange
Leitung
(Trasse
18)
mit
380
Kilovolt
zu
betreiben.
Bislang
nutzt
Amprion
die
Verbindung
aber
nur
auf
der
110-
und
220-
Kilovolt-
Spannungsebene
Die
Stadt
Osnabrück
zieht
vor
das
Bundesverwaltungsgericht,
um
den
geplanten
Ausbau
der
Hochspannungsleitung
im
Osten
und
Süden
der
Stadt
zu
verhindern.
Osnabrück.
Die
Klage
der
Stadt
richtet
sich
gegen
den
im
Oktober
erlassenen
Planfeststellungsbeschluss
für
die
Trasse
18.
Das
ist
die
Hochspannungsleitung
zwischen
den
Umspannwerken
Westerkappeln
und
Lüstringen.
Über
13,
7
Kilometer
führt
diese
Trasse
zum
Teil
an
der
A
30
entlang
und
berührt
Wohngebiete
in
Hasbergen-
Gaste,
Hellern,
Nahne
und
Voxtrup.
Nach
Angaben
der
Stadt
leben
8600
Menschen
im
Wirkungskreis
dieser
Stromleitung,
die
als
kleiner
Baustein
der
großen
Energiewende
auf
380
Kilovolt
aufgerüstet
werden
soll.
Am
6.
Oktober
hat
die
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
den
Planfeststellungsbeschluss
gefasst.
Auf
dieser
Grundlage
kann
Netzbetreiber
Amprion
die
Umrüstung
auf
Höchstspannung
auf
den
Weg
bringen
–
wenn
der
Beschluss
die
höchstrichterliche
Prüfung
besteht.
Die
Stadt
will
eine
Aufhebung
des
Planfeststellungsbeschlusses
erreichen.
Ihr
wichtigstes
Argument:
Von
der
380-
kV-
Leitung
würde
eine
unzumutbare
Lärmbelästigung
für
die
Bewohner
der
betroffenen
Stadtteile
ausgehen.
Es
geht
um
die
Koronageräusche.
Wer
bei
Nieselregen
schon
einmal
unter
einer
Stromleitung
gestanden
hat,
weiß,
dass
es
in
der
Nähe
der
Leitungen
knistert,
prasselt,
rauscht
oder
brummt
–
je
nach
Wetterlage
und
Grad
der
Luftfeuchtigkeit.
Amprion
beruft
sich
auf
ein
Gutachten
des
Tüv
Süddeutschland,
das
in
Zusammenhang
mit
dem
Bau
einer
380-
kV-
Trasse
in
Hessen
entstanden
ist.
Demnach
liegen
die
Immissionen
selbst
im
schlimmsten
Fall
„
erheblich″
unter
den
Grenzwerten,
wie
es
im
Erläuterungsbericht
zum
Trassenausbau
heißt.
In
reinen
Wohngebieten
und
besonders
empfindlichen
Zonen
mit
Krankenhäusern
oder
Kureinrichtungen
sind
nachts
nach
der
TA
Luft
35
Dezibel
zulässig.
Amprion
sagt,
die
Lärmbelastung
der
Trasse
18
werde
deutlich
darunter
liegen.
Die
Stadt
glaubt
das
nicht
und
hat
ihre
Skepsis
mit
einem
eigenen
Gutachten
untermauert.
Wie
Marietta
Kleekamp-
Lübbe
vom
Rechtsamt
erklärt,
kommt
dieses
Gutachten
zu
dem
Ergebnis,
dass
die
Koronageräusche
bei
schwachem
Regen
oder
Nebel
bis
zu
56
Dezibel
erreichen
werden
und
damit
erheblich
über
dem
Grenzwert
für
reine
Wohngebiet
(35
Dezibel)
liegen.
In
allgemeinen
Wohngebieten
sind
nachts
40
Dezibel
zulässig.
Die
von
der
Stadt
beauftragten
Gutachter
sind
der
Ansicht,
dass
der
Netzbetreiber
veraltete
Daten
zugrunde
gelegt
hat.
„
Wir
sind
davon
überzeugt,
dass
unser
Gutachten
richtig
ist″,
entgegnet
Amprion-
Sprecher
Arndt
Feldmann.
Das
Unternehmen
werde
bei
der
Beseilung
„
selbstverständlich
den
neuesten
Stand
der
Technik
einsetzen″
und
damit
die
Belastung
auf
ein
Minimum
reduzieren.
Die
Stadt
Osnabrück
kann
Klage
einreichen,
weil
sie
sich
in
ihrer
Planungshoheit
verletzt
sieht.
Die
Stromleitung
überspannt
Ortslagen,
die
als
reine
oder
allgemeine
Wohngebiete
ausgewiesen
sind.
Die
Klage
liegt
seit
dem
11.
November
dem
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
vor.
Zugleich
stellte
Osnabrück
einen
Antrag
auf
Herstellung
der
aufschiebenden
Wirkung,
um
zu
verhindern,
dass
Amprion
schon
Fakten
schafft.
Rechtsexpertin
Kleepkamp-
Lübbe
geht
davon
aus,
dass
selbst
das
einstweilige
Verfahren
mehrere
Monate
dauern
wird.
Das
Hauptsacheverfahren
wird
sich
nach
ihrer
Einschätzung
„
wohl
über
Jahre
hinziehen″.
Der
Stadtrat
hat
mehrfach
Bedenken
gegen
die
geplante
Aufrüstung
der
Hochspannungsleitung
geäußert,
fand
damit
aber
kein
Gehör.
In
großer
Einmütigkeit
forderte
der
Rat
Amprion
auf,
nach
einer
Alternativtrasse
zu
suchen,
was
Amprion
ablehnt.
Eine
Neutrassierung
hätte
keine
Vorteile.
Verlagerung
gar
nicht
nötig.
Eine
Erdverkabelung
schließt
Amprion
unter
anderem
mit
Hinweis
auf
die
Kosten
aus.
Auch
die
Bürgerinitiative
„
Anwohner
der
Trasse
18″
will
gegen
den
Planfeststellungsbeschluss
vorgehen.
Die
Sprecherinnen
Annegret
Gutendorf
und
Mechthild
Thiesing
haben
sich
mit
einem
Spendenaufruf
an
die
Menschen
in
den
betroffenen
Stadtteilen
gewandt.
Für
den
Rechtsstreit
werde
eine
„
größere
Summe″
benötigt,
so
Gutendorf.
Seit
1984
betreibt
Amprion
die
Höchstspannungsfreileitung
zwischen
Lüstringen
und
Westerkappeln.
Die
Genehmigung
von
damals
schließt
die
380-
kV-
Leitung
bereits
ein,
bislang
wurde
die
Trasse
aber
nur
in
der
110-
und
220-
kV-
Spannungsebene
betrieben.
Zwei
380-
kV-
Leitungen
sollen
auf
den
oberen
Traversen
aufgehängt
werden,
zwei
110-
kV-
Kreise
auf
der
Traverse
darunter.
Auf
den
Strommasten
der
Trasse
18
in
Voxtrup
arbeiten
seit
einigen
Tagen
Mitarbeiter
von
Amprion
in
luftiger
Höhe.
Befürchtungen
von
Anwohnern,
die
Anlagen
würden
bereits
auf
die
380-
kV-
Beseilung
umgerüstet,
zerstreut
Amprion-
Sprecher
Feldmann:
„
Das
sind
ganz
normale
Sanierungsmaßnahmen,
reine
Routine.″
Energiewende:
noz.de/
energie
Bildtext:
Routinearbeiten:
Netzbetreiber
Amprion
lässt
zurzeit
die
Strommasten
der
Trasse
18
überprüfen.
Das
Foto
entstand
an
der
Huxmühle
in
Voxtrup.
Foto:
Jörn
Martens
Kommentar:
Alle
Zweifel
beseitigen
Die
Stadt
reicht
Klage
in
Leipzig
ein,
weil
sie
ihre
Bürger
vor
zusätzlichen
Belastungen
schützen
will.
Das
ist
recht
so.
Aber
auch
auf
der
anderen
Seite
stehen
berechtigte
Interessen
von
Bürgern,
die
direkt
oder
indirekt
von
der
Energiewende
betroffen
sind.
Die
Energiewende
braucht
den
Trassenausbau.
Gerade
gestern
kam
die
Meldung,
dass
2016
allein
in
Schleswig-
Holstein
300
Millionen
Euro
für
sogenannten
Wegwerf-
Strom
aufgebracht
werden
mussten.
Das
sind
die
Entschädigungen,
die
die
Verbraucher
den
Windpark-
Betreibern
zu
zahlen
haben,
weil
diese
ihren
Strom
wegen
fehlender
Leitungen
nicht
loswurden.
Ja,
es
gibt
ein
hohes
gesellschaftliches
Interesse
an
einem
zügigen
Ausbau
der
Leitungsinfrastruktur.
Aber
dieser
Zeitdruck
darf
die
sorgsame
politische
Abwägung
und
gründliche
rechtliche
Prüfung
in
jedem
Einzelfall
nicht
im
Geringsten
beeinträchtigen.
Die
Trasse
18
ist
auch
so
ein
Einzelfall,
der
freilich
fast
9000
Menschen
betrifft.
Deshalb
gilt:
Amprion
darf
mit
dem
Ausbau
auf
380
Kilovolt
erst
beginnen,
wenn
alle
Zweifel
beseitigt
sind.
So
viel
Geduld
muss
sein.
Autor:
hin