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1.
Erscheinungsdatum:
06.12.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Attacke in Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Iraner
Zwischenüberschrift:
35-Jähriger ging auf Cousin seiner Frau los – Opfer nimmt Entschuldigung an
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wegen
gefährlicher
Körperverletzung
verurteilte
das
Landgericht
Osnabrück
am
Montag
einen
35-
jährigen
Flüchtling
zu
einer
Haftstrafe
von
zwei
Jahren,
deren
Vollstreckung
zur
Bewährung
ausgesetzt
wurde.
Er
hatte
den
Cousin
seiner
Frau
in
der
Asylbewerberunterkunft
an
der
Hannoverschen
Straße
mit
einem
Messer
attackiert.
Im
Juni
hatte
der
Verurteilte
den
29-
jährigen
Cousin
seiner
Frau
in
der
Asylbewerberunterkunft
im
ehemaligen
Osnabrücker
Finanzamt
an
der
Hannoverschen
mit
einem
Messer
attackiert.
Dem
Angriff
ging
zunächst
ein
öffentlich
ausgetragener
verbaler
Streit
voraus,
der
später
in
eine
körperliche
Auseinandersetzung
mündete.
Der
35-
Jährige
habe
sich
dadurch
in
seiner
Ehre
tief
gekränkt
gefühlt,
wie
er
zu
Beginn
des
Prozesses
in
einer
Erklärung
von
seinem
Anwalt
verlesen
ließ.
Daraufhin
habe
er
nach
dem
Messer
gegriffen,
sei
dem
Opfer
in
den
Innenhof
gefolgt,
es
mit
dem
Messer
attackiert
und
in
den
Oberarm
gestochen.
Der
Staatsanwalt
hatte
in
seinem
Plädoyer
eine
Freiheitsstrafe
von
drei
Jahren
und
neun
Monaten
gefordert
–
ebenfalls
wegen
gefährlicher
Körperverletzung.
Vom
ursprünglichen
Vorwurf
des
versuchten
Totschlags
sah
er
zwar
nach
Abschluss
der
Zeugenbefragungen
und
der
Anhörung
zweier
Gutachter
ab.
Der
Grad
der
Ehrverletzung
sei
nach
iranischen
Gesellschaftskonventionen
eher
niedrig
und
stehe
in
keinem
Verhältnis
zu
einem
Tötungsversuch,
so
ein
Sachverständiger.
Zudem
sei
zu
beachten,
so
der
Staatsanwalt
weiter,
dass
der
35-
Jährige
bei
der
Ausführung
der
Tat
mit
dem
Messer
ein
„
gefährliches
Werkzeug″
einsetzte.
Zudem
liege
eine
„
lebensgefährdende
Behandlung″
vor.
Diese
ergibt
sich,
wenn
die
Tat
„
objektiv
dazu
geeignet
ist″,
das
Opfer
lebensgefährlich
zu
verletzen,
obwohl
es
nicht
wirklich
in
Gefahr
gewesen
sein
muss.
Zu
berücksichtigen
seien
auch
die
schweren
gesundheitlichen
Folgen,
die
der
29-
Jährige
durch
die
Attacke
erlitten
hat.
Das
Gericht
folgte
mit
seinem
Urteil
dem
Antrag
der
Verteidigung
und
verhängte
eine
Haftstrafe
von
zwei
Jahren,
deren
Vollstreckung
es
zur
Bewährung
aussetzte.
Die
Richter
gingen
bei
der
Bewertung
der
Tat
von
einem
minderschweren
Fall
aus.
Für
den
35-
Jährigen
sprach
dabei,
dass
er
bislang
nicht
strafrechtlich
in
Erscheinung
getreten
ist.
Außerdem
hatte
er
die
Tat
schon
zu
Prozessauftakt
eingeräumt.
Hinzu
käme,
so
der
Vorsitzende
Richter
in
der
Urteilsbegründung,
dass
der
Tat
eine
gezielte
Provokation
seitens
des
Cousins
der
Frau
vorausging.
Der
Entschluss
zu
der
Attacke
sei
überdies
spontan
und
unter
Alkoholeinfluss
erfolgt.
Zudem
habe
sich
der
Mann
bei
dem
Cousin
seiner
Frau
entschuldigt,
was
dieser
auch
annahm.
Auch
habe
er
dem
Opfer
eine
Entschädigung
von
1000
Euro
angeboten,
was
der
29-
Jährige
aber
ablehnte.
Strafmildernd
sei
überdies
die
bisherige
Untersuchungshaft
zu
berücksichtigen,
in
der
der
Verurteilte
seit
Juni
einsaß.
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Autor:
ue