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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Attacke in Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Iraner
Zwischenüberschrift:
35-Jähriger ging auf Cousin seiner Frau los – Opfer nimmt Entschuldigung an
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht Osnabrück am Montag einen 35-jährigen Flüchtling zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte den Cousin seiner Frau in der Asylbewerberunterkunft an der Hannoverschen Straße mit einem Messer attackiert.

Im Juni hatte der Verurteilte den 29-jährigen Cousin seiner Frau in der Asylbewerberunterkunft im ehemaligen Osnabrücker Finanzamt an der Hannoverschen mit einem Messer attackiert. Dem Angriff ging zunächst ein öffentlich ausgetragener verbaler Streit voraus, der später in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. Der 35-Jährige habe sich dadurch in seiner Ehre tief gekränkt gefühlt, wie er zu Beginn des Prozesses in einer Erklärung von seinem Anwalt verlesen ließ. Daraufhin habe er nach dem Messer gegriffen, sei dem Opfer in den Innenhof gefolgt, es mit dem Messer attackiert und in den Oberarm gestochen.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags sah er zwar nach Abschluss der Zeugenbefragungen und der Anhörung zweier Gutachter ab. Der Grad der Ehrverletzung sei nach iranischen Gesellschaftskonventionen eher niedrig und stehe in keinem Verhältnis zu einem Tötungsversuch, so ein Sachverständiger.

Zudem sei zu beachten, so der Staatsanwalt weiter, dass der 35-Jährige bei der Ausführung der Tat mit dem Messer ein gefährliches Werkzeug″ einsetzte. Zudem liege eine lebensgefährdende Behandlung″ vor. Diese ergibt sich, wenn die Tat objektiv dazu geeignet ist″, das Opfer lebensgefährlich zu verletzen, obwohl es nicht wirklich in Gefahr gewesen sein muss. Zu berücksichtigen seien auch die schweren gesundheitlichen Folgen, die der 29-Jährige durch die Attacke erlitten hat.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Die Richter gingen bei der Bewertung der Tat von einem minderschweren Fall aus. Für den 35-Jährigen sprach dabei, dass er bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Außerdem hatte er die Tat schon zu Prozessauftakt eingeräumt. Hinzu käme, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, dass der Tat eine gezielte Provokation seitens des Cousins der Frau vorausging. Der Entschluss zu der Attacke sei überdies spontan und unter Alkoholeinfluss erfolgt. Zudem habe sich der Mann bei dem Cousin seiner Frau entschuldigt, was dieser auch annahm. Auch habe er dem Opfer eine Entschädigung von 1000 Euro angeboten, was der 29-Jährige aber ablehnte. Strafmildernd sei überdies die bisherige Untersuchungshaft zu berücksichtigen, in der der Verurteilte seit Juni einsaß.

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Autor:
ue


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