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1.
Erscheinungsdatum:
25.11.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Landwirt zahlt für Umweltschaden
Zwischenüberschrift:
Düte: Vergleich im Zivilprozess
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
18
000
Euro
Entschädigung
hat
die
Deutsche
Bahn
AG
von
einem
Landwirt
aus
Hellern
gefordert,
den
sie
für
die
die
illegale
Einleitung
von
Silagesäften
in
ihr
Drainagesystem
an
der
Düte
verantwortlich
macht.
Vor
der
Zivilkammer
des
Landgerichts
einigten
sich
beide
Seiten
jetzt
auf
einen
Vergleich.
Erst
vor
wenigen
Tagen
war
der
58-
Jährige
im
Strafprozess
mit
einem
blauen
Auge
davongekommen.
Die
Gewässerverschmutzung
war
zwar
offenkundig,
und
es
lag
auch
nahe,
dass
die
saure
Silagebrühe
von
seinem
Bauernhof
aus
Hörne
stammte.
Aber
das
Landgericht
konnte
dem
Angeklagten
nicht
mit
letzter
Gewissheit
schuldhaftes
oder
fahrlässiges
Handeln
nachweisen.
So
wurde
das
Verfahren
gegen
den
Landwirt
unter
der
Bedingung
eingestellt,
dass
er
5000
Euro
in
die
Landeskasse
zahlt.
„
Im
Zweifel
für
den
Angeklagten″
–
dieser
Grundsatz
gilt
nicht
im
Zivilrecht.
Mit
dem
Blick
von
außen
näherte
sich
die
Vorsitzende
Richterin
dem
Umweltschaden:
Es
sei
doch
offensichtlich,
„
dass
sich
in
unmittelbarer
Nähe
kein
anderer
Hof
befindet″.
Irgendwo
müsse
die
Brühe
ja
hergekommen
sein.
Im
Übrigen
habe
es
auf
dem
Bauernhof
ein
ganzes
System
von
Rohrleitungen
gegeben,
durch
die
Abwässer
illegal
hätten
abgeführt
werden
können.
Die
Rohre
hatte
eine
Fachfirma
demontiert,
nachdem
der
Landwirt
einer
entsprechenden
Aufforderung
nicht
nachgekommen
war.
Auch
um
diese
von
der
Bahn
vorgestreckten
Kosten
ging
es
im
Rechtsstreit.
Am
Ende
einigten
sich
beide
Seiten
auf
einen
Vergleich.
Statt
der
geforderten
18
000
zahlt
der
Beklagte
12
500
Euro.
Die
Gerichtskosten
werden
aufgeteilt,
die
Anwaltskosten
trägt
jede
Seite
selbst.
Bislang
steht
diese
Einigung
unter
dem
Vorbehalt,
dass
die
Deutsche
Bahn
Netz
AG
ihre
Zustimmung
gibt.
Bildtext:
Tatort
Bahnstrecke:
Hier
wurden
Silagesäfte
illegal
abgeleitet.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
rll