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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Landwirt zahlt für Umweltschaden
Zwischenüberschrift:
Düte: Vergleich im Zivilprozess
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. 18 000 Euro Entschädigung hat die Deutsche Bahn AG von einem Landwirt aus Hellern gefordert, den sie für die die illegale Einleitung von Silagesäften in ihr Drainagesystem an der Düte verantwortlich macht. Vor der Zivilkammer des Landgerichts einigten sich beide Seiten jetzt auf einen Vergleich.

Erst vor wenigen Tagen war der 58-Jährige im Strafprozess mit einem blauen Auge davongekommen. Die Gewässerverschmutzung war zwar offenkundig, und es lag auch nahe, dass die saure Silagebrühe von seinem Bauernhof aus Hörne stammte. Aber das Landgericht konnte dem Angeklagten nicht mit letzter Gewissheit schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln nachweisen. So wurde das Verfahren gegen den Landwirt unter der Bedingung eingestellt, dass er 5000 Euro in die Landeskasse zahlt.

Im Zweifel für den Angeklagten″ dieser Grundsatz gilt nicht im Zivilrecht. Mit dem Blick von außen näherte sich die Vorsitzende Richterin dem Umweltschaden: Es sei doch offensichtlich, dass sich in unmittelbarer Nähe kein anderer Hof befindet″. Irgendwo müsse die Brühe ja hergekommen sein. Im Übrigen habe es auf dem Bauernhof ein ganzes System von Rohrleitungen gegeben, durch die Abwässer illegal hätten abgeführt werden können.

Die Rohre hatte eine Fachfirma demontiert, nachdem der Landwirt einer entsprechenden Aufforderung nicht nachgekommen war. Auch um diese von der Bahn vorgestreckten Kosten ging es im Rechtsstreit. Am Ende einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Statt der geforderten 18 000 zahlt der Beklagte 12 500 Euro. Die Gerichtskosten werden aufgeteilt, die Anwaltskosten trägt jede Seite selbst. Bislang steht diese Einigung unter dem Vorbehalt, dass die Deutsche Bahn Netz AG ihre Zustimmung gibt.

Bildtext:
Tatort Bahnstrecke: Hier wurden Silagesäfte illegal abgeleitet.
Foto:
Jörn Martens
Autor:
rll


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