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1.
Erscheinungsdatum:
23.11.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Strompreise bleiben zum Großteil konstant
Zwischenüberschrift:
Viele regionale Anbieter erhöhen Grundversorgungstarife nicht – Ausnahmen TEN und Stadtwerke Versmold
Artikel:
Originaltext:
Zum
Jahresende
gibt
es
für
viele
Verbraucher
Post
von
ihren
Stromanbietern.
Unsere
Redaktion
hat
bei
den
lokalen
Versorgern
nachgefragt,
auf
welche
Änderungen
sich
Kunden
einstellen
müssen.
Osnabrück.
„
Die
EEG-
Umlage
für
Stromlieferanten
steigt
zum
Jahresbeginn
2017
um
0,
5
Cent
pro
Kilowattstunde″,
erklärt
Klaus
Schultebraucks,
Pressesprecher
der
RWE-
Tochter
Innogy.
Eine
zusätzliche
Belastung
für
die
Anbieter,
die
–
zumindest
vorerst
–
nicht
auf
die
Endkunden
abgewälzt
werden
soll.
Grund
dafür
sind
die
derzeit
verhältnismäßig
geringen
Beschaffungskosten,
die
die
Erhöhung
der
EEG-
Umlage
wieder
ausgleichen.
Sprich:
An
der
Börse
wird
der
Strom
zu
moderaten
Preisen
gehandelt.
„
Wie
lange
das
noch
so
bleibt,
lässt
sich
jedoch
nicht
sagen″,
erklärt
Schultebraucks.
Der
Preis
für
die
Grundversorgung
liegt
bei
Innogy
bei
28,
55
Cent
brutto
pro
Kilowattstunde,
der
monatliche
Grundpreis
bei
sieben
Euro.
Bei
den
anderen
Anbietern
im
Landkreis
sieht
es
ähnlich
aus.
Laut
Pressesprecher
Marco
Hörmeyer
von
den
Stadtwerken
Osnabrück
wird
es
bei
der
Grundversorgung
zum
Januar
2017
keine
Preisänderungen
geben.
Die
Kosten
je
kWh
liegen
momentan
bei
25,
79
Cent
brutto
und
einem
Grundpreis
von
6,
78
Euro
im
Monat.
Eine
Prognose,
wie
sich
die
Tarife
im
Laufe
des
kommenden
Jahres
ändern,
könne
aber
nicht
abgegeben
werden,
heißt
es
in
einer
Mitteilung.
Wilhelm
Grundmann
–
Geschäftsführer
der
Stadtwerke
GMHütte
–
weist
darauf
hin,
dass
Erhöhungen
ohne
Weiteres
auch
zur
Mitte
des
Jahres
möglich
wären.
Der
Preis
von
26,
89
Cent
je
kWh
und
6,
43
Euro
im
Monat
solle
aber
möglichst
gehalten
werden.
Die
Stadtwerke
Versmold
heben
ihren
Grundversorgungstarif
wegen
der
höheren
Umlagen
zu
2017
von
27,
36
auf
27,
93
Cent
je
kWh
leicht
an.
Der
neue
Preis
soll
über
das
Jahr
konstant
bleiben.
Der
Grundpreis
liegt
bei
7,
69
Euro
im
Monat.
Eine
Erhöhung
von
zwei
Prozent
gibt
es
ebenfalls
bei
den
Teutoburger
Energiewerken
von
28,
25
auf
28,
83
Cent
je
kWh.
Der
Grundpreis
pro
Monat
beträgt
7,
14
Euro.
Die
Elektrizitätsgenossenschaft
Hasbergen
verspricht
dagegen,
vorerst
nichts
zu
ändern.
Die
25
Cent
je
kWh
und
7,
50
Euro
im
Monat
sollen
konstant
bleiben.
Ebenso
wie
bei
den
Stadtwerken
Lengerich,
die
aktuell
26,
45
Cent
je
kWh
und
13,
39
Euro
im
Monat
berechnen.
Diese
Angaben
entsprechen
den
Grundtarifen
der
Versorger.
Die
Beträge
liegen
bei
individuellen
Verträgen
teils
deutlich
niedriger.
Die
Verbraucherzentrale
Niedersachsen
warnt
in
einer
Pressemitteilung
vor
versteckten
Preiserhöhungen.
Die
Kundenanschreiben
seien
oft
so
gestaltet,
dass
eine
Preiserhöhung
nicht
auf
Anhieb
zu
erkennen
ist.
Das
Projekt
„
Marktwächter
Energie″
soll
die
Anschreiben
näher
untersuchen.
Strom-
und
Gaskunden
können
ihre
Dokumente
beim
Online-
Portal
marktwaechter-
energie.de
hochladen
oder
per
Post
an
die
Verbraucherzentrale
in
Hannover
schicken.
„
Oft
verstecken
sich
die
Preiserhöhungen
da,
wo
Kunden
sie
am
wenigsten
erwarten″,
sagt
Tiana
Preuschoff,
Energieexpertin
in
der
Verbraucherzentrale.
Die
Auswertung
soll
anonymisiert
im
kommenden
Jahr
vorgestellt
werden
und
Kostenfallen
aufdecken.
Mehr
Energiethemen
im
Internet
auf
noz.de/
energie
Bildtext:
Die
EEG-
Umlage
und
Netzentgelte
steigen
für
Stromlieferanten
2017
deutlich.
Aufgrund
geringerer
Beschaffungskosten,
wird
die
Erhöhung
aber
von
vielen
Anbietern
vorerst
nicht
auf
Endkunden
abgewälzt.
Eine
Preisgarantie
für
das
gesamte
kommende
Jahr
gibt
es
in
den
meisten
Fällen
jedoch
nicht
Foto:
Michael
Gründel
Strompreis
Laut
Website
der
Stadtwerke
Osnabrück
verbraucht
ein
durchschnittlicher
Osnabrücker
Haushalt
mit
Grundversorgungstarif
jährlich
3500
kWh.
Der
letztendliche
Preis
setzt
sich
aus
sechs
Komponenten
zusammen.
43,
99
Prozent
des
Preises
machen
die
Energie-
und
Transportkosten
aus.
Die
Mehrwertsteuer
schlägt
mit
15,
97
Prozent
zu
Buche.
Hinzu
kommt
die
Stromsteuer
mit
2,
05
Cent
pro
kWh
(7,
29
Prozent)
,
die
EEG-
Umlage
mit
6,
354
beziehungsweise
ab
2017
mit
6,
88
Cent
je
kWh
(22,
60
Prozent)
und
die
Offshore-
Umlage
mit
0,
04
Cent
pro
kWh.
Damit
sollen
Betreiber
von
Offshore-
Windanlagen
finanziell
abgesichert
werden,
falls
diese
durch
Verzögerungen
im
Netzanschluss
keinen
Strom
einspeisen
können.
Die
Konzessionsabgabe
liegt
bei
1,
99
Cent
je
kWh
und
macht
7,
08
Prozent
des
Endpreises
aus.
Diese
Gebühr
wird
von
Städten
und
Kommunen
für
den
Betrieb
der
Versorgungsleitungen
in
der
Stadt
erhoben.
Autor:
Bastian Rabeneck