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1.
Erscheinungsdatum:
27.05.1965
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Eine
Generalversammlung
der
Hegerlaischaft:
Nach
kontroversen
Diskussionen
wurde
mit
der
Stadt
Osnabrück
ein
Vertrag
unterzeichnet,
der
das
Anlegen
eines
Erholungsgebietes
mit
einem
See
im
Rubbenbruch
bestimmt.
Überschrift:
Laischversammlung hat jetzt die Entscheidung gefällt: Der See im Rubbenbruch-Gebiet wird kommen.
Artikel:
Originaltext:
Laischaftsversammlung
hat
jetzt
die
Entscheidung
gefällt:
Der
See
im
Rubbenbruch-
Gebiet
wird
kommen
...
Die
Heger
Laischaft
...
tritt
an
die
Stadt
ihren
gesamten
Streubesitz
im
Rubbenbruchgebiet
mit
den
darin
befindlichen
und
darüber
hinausgehenden
4,
6
ha
Wegen
und
1,
5
ha
Gräben
in
einer
Gesamtgröße
von
12,
7
ha
ab.
Grundstücke
in
der
Größe
von
9,
22
ha
gehen
dafür
in
den
Besitz
der
Heger
Laischaft
über.
Einen
wesentlichen
Teil
dieses
Grundbesitzes
mache
der
ehemalige
Witte`
sche
Hof
aus,
der
mit
den
Gebäuden
der
Laischaft
zufalle.
Die
Laischaft
übernehme
das
Wohnrecht
des
Ehepaares
Witte.
Beide
Vertragspartner
verpflichteten
sich,
betonten
Wort-
und
Buchhalter
Kühling,
das
ausgetauschte
Gelände
nicht
zu
spekulativen
Zwecken
zu
nutzen.
Es
solle
allein
als
Erholungsgelände
dienen.
Der
geplante
See
selbst
werde
sich
in
einer
Länge
von
rund
einem
Kilometer
vom
Barenteich
aus
zum
Lotterkirchweg
hin
erstrecken
und
zum
Großteil
Ruhe-
und
Erholungsgebiet
bleiben.
Von
seinem
südlichen
Schmalufer
aus
in
Richtung
Lotter
Kirchweg
werde
auf
rund
800
Meter
Länge
das
Bruchgelände
erhalten
bleiben.
Der
Tausch,
führte
Karl
Kühling
weiter
aus,
erfolge
schlicht
um
schlicht.
Da
für
die
Heger
Laischaft
in
Zukunft
die
sehr
kostspielige
und
mühevolle
Unterhaltung
eines
großen
Teils
ihrer
Wege
und
Gräben
außerhalb
des
Waldgebietes
wegfalle,
werde
der
von
der
Stadt
ausgeworfene
Unterstützungsbeitrag
entsprechend
verringert.