User Online: 2 |
Timeout: 21:20Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
17.11.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Pleite-Verleger soll fünf Jahre ins Gefängnis
Fünf Jahre Haft für Pleite-Verleger gefordert
Zwischenüberschrift:
Vorwurf: Anleger der „Osnabrücker Sonntagszeitung″ um Millionen betrogen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Staatsanwaltschaft
hat
für
den
ehemaligen
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
eine
Haftstrafe
von
fünf
Jahren
und
sechs
Monaten
beantragt.
Norbert
Fuhs
habe
sich
des
gewerbsmäßigen
Betruges
in
166
Fällen
und
der
Insolvenzverschleppung
schuldig
gemacht,
sagte
der
Staatsanwalt
in
seinem
Plädoyer
am
Mittwoch.
Fuhs
wird
vorgeworfen,
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
mit
sogenannten
Medienbriefen
im
Wert
von
je
5000
Euro
betrieben
zu
haben.
Allein
in
den
166
Fällen,
die
die
Anklagebehörde
für
erwiesen
hält,
soll
ein
Schaden
von
zwei
Millionen
Euro
entstanden
sein.
Fuhs
bestreitet
die
Vorwürfe.
Seine
Verteidiger
werden
am
kommenden
Dienstag
ihr
Plädoyer
halten.
Das
Urteil
könnte
nach
Mitteilung
der
Gerichtssprecherin
am
selben
Tag
ergehen.
Die
Staatsanwaltschaft
hat
fünfeinhalb
Jahre
Haft
für
den
ehemaligen
Verleger
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
beantragt.
Dieser
habe
sich
des
gewerbsmäßigen
Betruges
in
166
Fällen
schuldig
gemacht.
Osnabrück.
Dem
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
wird
vorgeworfen,
mit
der
Herausgabe
von
Medienbriefen
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
zur
Finanzierung
der
defizitären
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
entwickelt
zu
haben.
Angeklagt
waren
172
Fälle,
in
denen
Fuhs
den
privaten
Geldgebern
einen
falschen
Eindruck
von
der
wirtschaftlichen
Kraft
der
Enorm
Verlagsgesellschaft
vermittelt
und
das
wahre
Risiko
dieser
Geldanlage
verschwiegen
haben
soll.
In
166
Fällen
zwischen
2009
und
2015
sieht
die
Staatsanwaltschaft
diesen
Tatbestand
erfüllt.
Außerdem
hat
Fuhs
sich
nach
Ansicht
der
Anklage
der
Insolvenzverschleppung
schuldig
gemacht.
Der
Schaden
in
den
166
Fällen
liegt
bei
zwei
Millionen
Euro.
Insgesamt
sollen
Anleger
über
acht
Millionen
Euro
verloren
haben.
Für
jeden
Betrugsfall
sehe
das
Gesetz
als
Mindeststrafe
sechs
Monate
Haft
vor,
sagte
der
Staatsanwalt
in
seinem
Plädoyer
am
Mittwoch.
Das
mache
bei
166
Fällen
eine
Gesamtstrafe
von
83
Jahren.
Eine
solche
Aufrechnung
lässt
das
deutsche
Strafrecht
nicht
zu,
sondern
verlangt
die
Bildung
einer
Gesamtstrafe.
Der
Staatsanwalt
hält
eine
Gesamtstrafe
von
fünf
Jahren
und
sechs
Monaten
für
angemessen.
Der
Ankläger
erinnerte
daran,
dass
auch
ein
milderes
Urteil
möglich
gewesen
wäre,
wenn
der
Angeklagte
sich
einsichtig
gezeigt
und
ein
Geständnis
abgelegt
hätte.
Das
Strafverfahren
gegen
den
Ex-
Verleger
hat
nach
26
Verhandlungstagen
eine
für
alle
Beteiligten
überraschende
Dynamik
bekommen.
Erst
Ende
Oktober
hatte
die
Wirtschaftsstrafkammer
ein
psychiatrisches
Gutachten
über
die
Schuldfähigkeit
des
61-
jährigen
Angeklagten
in
Auftrag
gegeben.
Nach
rekordverdächtigen
zweieinhalb
Wochen
lag
das
Gutachten
vor.
Das
Ergebnis:
Der
frühere
Zeitungsherausgeber
ist
schuldfähig.
Fuhs
hatte
vorgebracht,
er
habe
2006
durch
eine
brutale
Gewalttat
so
schwere
Kopfverletzungen
erlitten,
dass
er
über
einen
langen
Zeitraum
nicht
in
der
Lage
gewesen
sei,
das
Unternehmen
in
der
notwendigen
Weise
zu
führen.
Am
kommenden
Dienstag
plädiert
die
Verteidigung.
Möglich
ist,
dass
am
selben
Tag
das
Urteil
verkündet
wird.
Alle
Berichte
über
die
Pleite
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
auf
www.noz.de/
osz
Autor:
Wilfried Hinrichs