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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Pleite-Verleger soll fünf Jahre ins Gefängnis
 
Fünf Jahre Haft für Pleite-Verleger gefordert
Zwischenüberschrift:
Vorwurf: Anleger der „Osnabrücker Sonntagszeitung″ um Millionen betrogen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft hat für den ehemaligen Verleger der Osnabrücker Sonntagszeitung″ eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt. Norbert Fuhs habe sich des gewerbsmäßigen Betruges in 166 Fällen und der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch. Fuhs wird vorgeworfen, ein betrügerisches Schneeballsystem mit sogenannten Medienbriefen im Wert von je 5000 Euro betrieben zu haben. Allein in den 166 Fällen, die die Anklagebehörde für erwiesen hält, soll ein Schaden von zwei Millionen Euro entstanden sein. Fuhs bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidiger werden am kommenden Dienstag ihr Plädoyer halten. Das Urteil könnte nach Mitteilung der Gerichtssprecherin am selben Tag ergehen.

Die Staatsanwaltschaft hat fünfeinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Verleger der Osnabrücker Sonntagszeitung″ beantragt. Dieser habe sich des gewerbsmäßigen Betruges in 166 Fällen schuldig gemacht.

Osnabrück. Dem Ex-Verleger Norbert Fuhs wird vorgeworfen, mit der Herausgabe von Medienbriefen ein betrügerisches Schneeballsystem zur Finanzierung der defizitären Osnabrücker Sonntagszeitung″ entwickelt zu haben. Angeklagt waren 172 Fälle, in denen Fuhs den privaten Geldgebern einen falschen Eindruck von der wirtschaftlichen Kraft der Enorm Verlagsgesellschaft vermittelt und das wahre Risiko dieser Geldanlage verschwiegen haben soll. In 166 Fällen zwischen 2009 und 2015 sieht die Staatsanwaltschaft diesen Tatbestand erfüllt. Außerdem hat Fuhs sich nach Ansicht der Anklage der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Der Schaden in den 166 Fällen liegt bei zwei Millionen Euro. Insgesamt sollen Anleger über acht Millionen Euro verloren haben.

Für jeden Betrugsfall sehe das Gesetz als Mindeststrafe sechs Monate Haft vor, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch. Das mache bei 166 Fällen eine Gesamtstrafe von 83 Jahren. Eine solche Aufrechnung lässt das deutsche Strafrecht nicht zu, sondern verlangt die Bildung einer Gesamtstrafe. Der Staatsanwalt hält eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für angemessen. Der Ankläger erinnerte daran, dass auch ein milderes Urteil möglich gewesen wäre, wenn der Angeklagte sich einsichtig gezeigt und ein Geständnis abgelegt hätte.

Das Strafverfahren gegen den Ex-Verleger hat nach 26 Verhandlungstagen eine für alle Beteiligten überraschende Dynamik bekommen. Erst Ende Oktober hatte die Wirtschaftsstrafkammer ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des 61-jährigen Angeklagten in Auftrag gegeben. Nach rekordverdächtigen zweieinhalb Wochen lag das Gutachten vor. Das Ergebnis: Der frühere Zeitungsherausgeber ist schuldfähig.

Fuhs hatte vorgebracht, er habe 2006 durch eine brutale Gewalttat so schwere Kopfverletzungen erlitten, dass er über einen langen Zeitraum nicht in der Lage gewesen sei, das Unternehmen in der notwendigen Weise zu führen.

Am kommenden Dienstag plädiert die Verteidigung. Möglich ist, dass am selben Tag das Urteil verkündet wird.

Alle Berichte über die Pleite der Osnabrücker Sonntagszeitung″ auf www.noz.de/ osz
Autor:
Wilfried Hinrichs


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