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1.
Erscheinungsdatum:
08.11.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Nitrat: EU verklagt Deutschland
Zwischenüberschrift:
Sorge um Grundwasser – Bundesregierung verweist auf neue Düngeverordnung
Artikel:
Originaltext:
Die
Folgen
sind
seit
Langem
bekannt:
Zu
viel
Gülle
und
Düngemittel
schaden
Böden
und
Grundwasser.
Die
Grenzwerte
für
Nitrat
hat
Deutschland
nicht
eingehalten.
Nun
kümmern
sich
die
EU-
Richter
in
Luxemburg
um
den
Fall.
Berlin.
Die
Bundesregierung
tut
nach
Ansicht
der
EU-
Kommission
zu
wenig
gegen
die
hohe
Nitratbelastung
im
Wasser
–
deshalb
hat
Brüssel
Deutschland
nun
vor
dem
Europäischen
Gerichtshof
verklagt.
Umwelt-
und
Landwirtschaftsministerium
in
Berlin
verwiesen
am
Montag
auf
die
neue
Düngeverordnung,
die
ab
dem
nächsten
Jahr
„
mittelfristig″
für
Entlastung
sorgen
soll.
Als
Hauptverursacher
für
die
Nitratbelastung
gilt
die
Landwirtschaft.
Der
Europäische
Gerichtshof
bestätigte
am
Montag
den
Eingang
der
Klage
.
Es
handelt
sich
demnach
um
eine
sogenannte
Feststellungsklage,
bei
der
die
Kommission
verlangt,
den
Verstoß
Deutschlands
gegen
die
EU-
Nitratrichtlinie
von
1991
festzustellen.
Sanktionen
sind
damit
üblicherweise
nicht
verknüpft.
Diese
könnten
erst
nach
einer
Verurteilung
in
einer
zweiten
Klage
gefordert
werden,
wenn
Deutschland
dann
weiter
nicht
reagiert.
1500
Seiten
Anklage
Die
Klageschrift
aus
Brüssel
ist
laut
WDR
über
1500
Seiten
lang
und
„
im
Ton
ungewöhnlich
scharf″.
Demnach
hätte
Deutschland
spätestens
2012
die
Vorschriften
zum
Schutz
der
Gewässer
vor
zu
viel
Nitrat
aus
der
Landwirtschaft
verschärfen
müssen.
Da
zweimalige
Aufforderungen
im
Rahmen
des
EU-
Vertragsverletzungsverfahrens
nach
Auffassung
der
EU-
Kommission
keine
Besserung
brachten,
entschied
sie
sich
im
April
zu
der
Klage.
Brüssel
kritisiert
laut
WDR
insbesondere,
dass
in
Deutschland
nach
wie
vor
erheblich
mehr
Dünger
auf
die
Äcker
aufgebracht
werden
dürfe,
als
die
Pflanzen
überhaupt
aufnehmen
können.
Kritisiert
werden
demnach
auch
die
Sperrzeiten,
in
denen
das
Ausbringen
von
Gülle
verboten
ist:
In
Deutschland
betragen
sie
derzeit
maximal
drei
Monate.
Stand
der
Wissenschaft
seien
laut
EU-
Kommission
jedoch
fünf
bis
sieben
Monate
Düngepause.
Im
aktuellen
Gewässerbericht
von
Bundesumweltministerium
und
Umweltbundesamt
von
Ende
Oktober
heißt
es
zwar,
beim
Grundwasser
erreichten
96
Prozent
der
Grundwasserkörper
einen
„
guten
mengenmäßigen
Zustand″
und
64
Prozent
einen
„
guten
chemischen
Zustand″.
Dort,
wo
der
chemische
Zustand
als
„
schlecht″
bewertet
wird,
gibt
es
aber
meistens
zu
hohe
Nitratkonzentrationen.
Entscheidung
steht
an
Die
geplanten
neuen
Vorgaben
in
der
Düngeverordnung
hatte
das
Kabinett
im
Oktober
verabschiedet;
im
Dezember
soll
die
Verordnung
an
den
Bundesrat
gehen.
Das
Landwirtschaftsministerium
betonte,
Ziel
sei
„
ein
Ausgleich
zwischen
Umweltinteressen
und
einer
praktikablen
Lösung
für
Landwirte″.
Für
das
Landvolk
Niedersachsen
erklärte
Sprecherin
Gabi
von
der
Brelie,
dass
die
Klageschrift
der
EU-
Kommission
auf
der
geltenden
Düngeverordnung
basiere,
die
in
Überarbeitung
sei.
„
Es
ist
davon
auszugehen,
dass
die
von
der
Kommission
kritisierten
Punkte
darin
abgearbeitet
werden″,
sagte
sie.
Die
überarbeitete
Fassung
dürfte
im
Frühjahr
2017
in
Kraft
treten.
Die
Landwirtschaft
sperre
sich
nicht
gegen
eine
Überarbeitung.
Nitrat
hilft
Pflanzen
beim
Wachsen
und
wird
häufig
als
Düngemittel
eingesetzt.
Überhöhte
Mengen
von
Nitrat
führen
aber
zu
Wasserverunreinigungen
und
verringern
die
biologische
Vielfalt
in
den
Gewässern.
Eine
Nitratkonzentration
von
über
50
Milligramm
pro
Liter
kann
nach
Angaben
der
EU-
Kommission
erhebliche
Auswirkungen
auf
die
Gesundheit
von
Menschen
haben,
insbesondere
auf
schwangere
Frauen
und
Kleinkinder.
Informationen
zur
Nitrat-
Debatte
auf
noz.de/
landwirtschaft
Bildtext:
Ein
Landwirt
bringt
Gülle
auf
ein
Feld
in
Niedersachsen
auf.
Zu
viel
davon
kann
die
Umwelt
schädigen.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Problem
ignoriert
Die
EU-
Kommission
hatte
gemahnt,
gewarnt
und
gedroht.
Und
doch
hat
es
Deutschland
nicht
geschafft,
die
Kontrolleure
aus
Brüssel
zu
überzeugen.
Folgerichtig
wird
die
Bundesrepublik
–
die
in
anderen
Politikfeldern
gern
als
Lehrmeister
auftritt
–
nun
wegen
der
Nitrat-
Belastung
der
Gewässer
hierzulande
verklagt.
Das
ist
beschämend.
Es
ist
jedenfalls
nicht
so,
dass
die
EU-
Kommission
die
Anforderungen
an
die
Gewässerqualität
gerade
erst
unverhältnismäßig
erhöht
hätte.
Vielmehr
ist
seit
Jahren
bekannt,
dass
Deutschland
Reformbedarf
bei
den
Düngeregeln
hat.
Insofern
ist
es
keineswegs
richtig,
allein
dem
amtierenden
Bundesagrarminister
Christian
Schmidt
(CSU)
die
Schuld
am
Rüffel
aus
Brüssel
zu
geben,
wie
es
seine
politischen
Gegner
tun.
Auch
grüne
Amtsvorgänger
hätten
die
Möglichkeit
gehabt,
das
Problem
nachhaltig
anzugehen.
Chance
vertan.
Bleibt
die
Frage,
warum
sich
die
Politik
so
lange
um
das
Thema
herumgedrückt
hat.
War
es
dessen
Komplexität?
Die
Sorge
um
die
Intensivlandwirtschaft?
Die
Geringschätzung
der
Umwelt?
Egal,
was
ursächlich
war:
Die
Folgen
sind
teuer.
Nicht
nur,
weil
eine
Geldstrafe
droht.
Auch,
weil
die
Qualität
des
Grundwassers
aufs
Spiel
gesetzt
wird.
Autor:
AFP, epd, dpa, Dirk Fisser