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1.
Erscheinungsdatum:
29.10.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
War Pleite-Verleger zu krank für den Job?
Zwischenüberschrift:
Strafprozess um Osnabrücker Sonntagszeitung: Gericht fordert Gutachten über Schuldfähigkeit an
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Strafprozess
gegen
den
früheren
Chef
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
geht
in
die
Verlängerung:
Ein
Psychiater
soll
seine
Schuldfähigkeit
prüfen.
Der
ehemalige
Zeitungsverleger
war
2006
kurz
vor
Weihnachten
von
einem
Kampfsportler
niedergeschlagen
worden.
Der
Täter
hatte
den
heute
61-
jährigen
Norbert
Fuhs
am
Verlagshaus
der
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
nach
einem
Streit
um
einen
Parkplatz
mit
einem
Kampftritt
am
Kopf
verletzt.
Fuhs
trug
nach
eigenen
Angaben
ein
schweres
Hirntrauma
davon,
das
ihn
in
den
Folgemonaten
stark
belastete,
dauerhafte
Gesundheitsschäden
hinterließ
und
ursächlich
für
eine
schwere
Depression
war.
Nach
den
ärztlichen
Diagnosen,
die
seine
Anwältin
am
Mittwoch
vor
der
Wirtschaftsstrafkammer
vortrug,
blieb
ein
„
Hirnsubstanzdefekt″
zurück,
der
sich
zum
Beispiel
in
mangelnder
Merkfähigkeit,
Gedächtnislücken,
Antriebslosigkeit
oder
der
Unfähigkeit
zur
„
prozessorientierten
Problemlösung″
äußerte.
Herr
Fuhs
habe
nach
der
Attacke
seinen
Beruf
nur
noch
eingeschränkt
ausüben
können,
sagte
Verteidigerin
Kristina
Straube.
Damit
stelle
sich
automatisch
die
Frage
nach
der
Schuldfähigkeit.
Zuvor
hatte
der
Vorsitzende
Richter
diese
Frage
in
den
Raum
geworfen
und
das
Einholen
eines
psychiatrischen
Gutachtens
thematisiert.
Auch
der
Staatsanwalt
nickte:
Diese
Frage
sei
„
zwingend″
zu
klären,
„
auch
im
Hinblick
auf
mögliche
Revisionsgründe″.
Prozess
zieht
sich
hin
Damit
wird
sich
der
Strafprozess
gegen
den
ehemaligen
Zeitungsverleger
weiter
in
die
Länge
ziehen.
Über
30
Verhandlungstage
sind
es
bisher,
ein
Ende
ist
nicht
abzusehen.
Ursprünglich
sollte
am
Mittwoch
mit
der
Vernehmung
eines
Steuerberaters
die
Beweisaufnahme
geschlossen
werden.
Der
46-
jährige
Steuerexperte
aus
Osnabrück
hatte
im
Herbst
2013,
als
sich
die
„
Osnabrücker
Sonntagszeitung″
nach
der
Kündigung
zahlreicher
Medienbriefe
im
Sturzflug
befand,
dem
Verlag
eine
positive
„
Bescheinigung″
ausgestellt:
„
Unter
der
Prämisse
des
Gelingens
der
bisherigen
Sanierungsmaßnahmen″,
so
zitierte
der
Richter
aus
der
„
Bescheinigung″
des
Steuerberaters
vom
28.
November
2013,
sei
„
derzeit
(noch)
keine
Überschuldung″
festzustellen.
Wenig
später
allerdings
war
diese
Aussage
nichts
mehr
wert:
Der
Verlag
stellte
im
Januar
2014
Insolvenzantrag.
Das
sei
eine
„
Momentaufnahme″,
eine
„
Einschätzung″
gewesen,
sagte
der
Steuerberater
im
Zeugenstand.
Schon
kurz
danach
habe
sich
seine
„
Erkenntnislage
weiter
erhellt″,
und
das
Insolvenzantragsverfahren
sei
eingeleitet
worden.
Gefälligkeit?
Die
bohrenden
Nachfragen
des
Vorsitzenden
Richters
drehten
sich
um
die
Fragen:
War
die
„
Bescheinigung″
eine
Gefälligkeit,
in
welchem
Verhältnis
stand
der
Steuerberater
zu
Fuhs?
Er
soll
dem
Zeitungsmann
auch
beim
Verkauf
einer
Immobilie
an
der
Bohmter
Straße
behilflich
gewesen
sein
–
was
der
Steuerberater
aber
energisch
bestreitet.
Der
Richter
ließ
nicht
locker:
Ein
„
solide
arbeitender
Steuerberater″
hätte
wohl
nicht
eine
nur
zweiseitige
„
Bescheinigung″
ausgestellt,
in
der
wesentliche
Fakten
fehlten.
Der
Richter
hielt
dem
Steuerberater
vor,
in
der
„
Bescheinigung″
nicht
ausdrücklich
erklärt
zu
haben,
dass
zur
Sanierung
des
Verlages
alle
Medienbriefinhaber
auf
einen
Großteil
ihrer
Einlagen
hätten
verzichten
müssen.
Er
habe
darin
auch
das
Risiko
verschwiegen,
dass
Fuhs
die
von
ihm
geforderten
1,
6
Millionen
Euro
nicht
an
den
Verlag
würde
zahlen
können.
Und
die
angeblich
„
erheblichen
stillen
Reserven″
des
Verlages
seien
in
der
„
Bescheinigung″
weder
erklärt
noch
beziffert
worden.
Laut
Anklage
hatte
Norbert
Fuhs
mit
der
Herausgabe
von
immer
mehr
Medienbriefen
im
Wert
von
5000
Euro
ein
betrügerisches
Schneeballsystem
betrieben,
um
den
Verlag
am
Leben
zu
erhalten.
Fuhs
soll
den
Eindruck
erweckt
haben,
es
handele
sich
um
sichere,
festverzinsliche
Anlagen
mit
hoher
Rendite
von
bis
zu
sechs
Prozent.
In
Wahrheit
waren
es
stille
Beteiligungen
mit
hohem
Verlustrisiko,
da
der
Verlag
seit
mindestens
2001
keine
Gewinne
mehr
abwarf.
Autor:
hin