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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
War Pleite-Verleger zu krank für den Job?
Zwischenüberschrift:
Strafprozess um Osnabrücker Sonntagszeitung: Gericht fordert Gutachten über Schuldfähigkeit an
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Strafprozess gegen den früheren Chef der Osnabrücker Sonntagszeitung″ geht in die Verlängerung: Ein Psychiater soll seine Schuldfähigkeit prüfen.

Der ehemalige Zeitungsverleger war 2006 kurz vor Weihnachten von einem Kampfsportler niedergeschlagen worden. Der Täter hatte den heute 61-jährigen Norbert Fuhs am Verlagshaus der Osnabrücker Sonntagszeitung″ nach einem Streit um einen Parkplatz mit einem Kampftritt am Kopf verletzt. Fuhs trug nach eigenen Angaben ein schweres Hirntrauma davon, das ihn in den Folgemonaten stark belastete, dauerhafte Gesundheitsschäden hinterließ und ursächlich für eine schwere Depression war.

Nach den ärztlichen Diagnosen, die seine Anwältin am Mittwoch vor der Wirtschaftsstrafkammer vortrug, blieb ein Hirnsubstanzdefekt″ zurück, der sich zum Beispiel in mangelnder Merkfähigkeit, Gedächtnislücken, Antriebslosigkeit oder der Unfähigkeit zur prozessorientierten Problemlösung″ äußerte. Herr Fuhs habe nach der Attacke seinen Beruf nur noch eingeschränkt ausüben können, sagte Verteidigerin Kristina Straube. Damit stelle sich automatisch die Frage nach der Schuldfähigkeit.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter diese Frage in den Raum geworfen und das Einholen eines psychiatrischen Gutachtens thematisiert. Auch der Staatsanwalt nickte: Diese Frage sei zwingend″ zu klären, auch im Hinblick auf mögliche Revisionsgründe″.

Prozess zieht sich hin

Damit wird sich der Strafprozess gegen den ehemaligen Zeitungsverleger weiter in die Länge ziehen. Über 30 Verhandlungstage sind es bisher, ein Ende ist nicht abzusehen. Ursprünglich sollte am Mittwoch mit der Vernehmung eines Steuerberaters die Beweisaufnahme geschlossen werden.

Der 46-jährige Steuerexperte aus Osnabrück hatte im Herbst 2013, als sich die Osnabrücker Sonntagszeitung″ nach der Kündigung zahlreicher Medienbriefe im Sturzflug befand, dem Verlag eine positive Bescheinigung″ ausgestellt: Unter der Prämisse des Gelingens der bisherigen Sanierungsmaßnahmen″, so zitierte der Richter aus der Bescheinigung″ des Steuerberaters vom 28. November 2013, sei derzeit (noch) keine Überschuldung″ festzustellen. Wenig später allerdings war diese Aussage nichts mehr wert: Der Verlag stellte im Januar 2014 Insolvenzantrag.

Das sei eine Momentaufnahme″, eine Einschätzung″ gewesen, sagte der Steuerberater im Zeugenstand. Schon kurz danach habe sich seine Erkenntnislage weiter erhellt″, und das Insolvenzantragsverfahren sei eingeleitet worden.

Gefälligkeit?

Die bohrenden Nachfragen des Vorsitzenden Richters drehten sich um die Fragen: War die Bescheinigung″ eine Gefälligkeit, in welchem Verhältnis stand der Steuerberater zu Fuhs? Er soll dem Zeitungsmann auch beim Verkauf einer Immobilie an der Bohmter Straße behilflich gewesen sein was der Steuerberater aber energisch bestreitet. Der Richter ließ nicht locker: Ein solide arbeitender Steuerberater″ hätte wohl nicht eine nur zweiseitige Bescheinigung″ ausgestellt, in der wesentliche Fakten fehlten. Der Richter hielt dem Steuerberater vor, in der Bescheinigung″ nicht ausdrücklich erklärt zu haben, dass zur Sanierung des Verlages alle Medienbriefinhaber auf einen Großteil ihrer Einlagen hätten verzichten müssen. Er habe darin auch das Risiko verschwiegen, dass Fuhs die von ihm geforderten 1, 6 Millionen Euro nicht an den Verlag würde zahlen können. Und die angeblich erheblichen stillen Reserven″ des Verlages seien in der Bescheinigung″ weder erklärt noch beziffert worden.

Laut Anklage hatte Norbert Fuhs mit der Herausgabe von immer mehr Medienbriefen im Wert von 5000 Euro ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben, um den Verlag am Leben zu erhalten. Fuhs soll den Eindruck erweckt haben, es handele sich um sichere, festverzinsliche Anlagen mit hoher Rendite von bis zu sechs Prozent. In Wahrheit waren es stille Beteiligungen mit hohem Verlustrisiko, da der Verlag seit mindestens 2001 keine Gewinne mehr abwarf.
Autor:
hin


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