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1.
Erscheinungsdatum:
31.10.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Auf Gehwegen sind Hauseigentümer in der Pflicht
Zwischenüberschrift:
Wohin mit dem Herbstlaub? – Osnabrücker Servicebetrieb gibt Auskunft
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Herbst
ist
da,
die
Blätter
fallen.
Das
welke
Laub
ist
beliebter
Stoff
für
Gedichte,
aber
als
nasser
Klumpatsch
auf
Straßen
und
Gehwegen
auch
eine
Gefahr
im
Straßenverkehr.
Also:
weg
damit.
Aber
wohin,
und
wer
ist
überhaupt
zuständig?
Katrin
Hofmann
vom
Osnabrücker
Servicebetrieb
gibt
Auskunft.
„
Für
die
Straßen
sind
wir
zuständig,
aber
für
die
Gehwege
sind
es
die
Eigentümer
der
entsprechenden
Häuser.″
Das
heißt
allerdings
nicht,
dass
der
Vermieter
verpflichtet
ist,
im
Oktober
und
November
regelmäßig
mit
dem
Rechen
vorbeizuschauen
und
das
Laub
persönlich
zu
beseitigen.
Er
muss
aber
das
Säubern
des
Gehwegs
organisieren.
Das
heißt
im
Klartext:
Der
Eigentümer
des
Hauses
kann
das
Säubern
an
die
Mieter
weitergeben
–
das
Gleiche
gilt
für
den
Winterdienst.
Von
welchen
Bäumen
die
Blätter
stammen,
ist
übrigens
egal:
Vor
wessen
Haus
es
liegt,
der
muss
harken.
Auch
wenn
Laub
von
Nachbars
Garten
im
eigenen
landet,
ist
das
zumutbar
und
muss
hingenommen
werden.
Das
nasse,
faulende
Laub
bildet
einen
schmierigen
Belag.
Autos
können
darauf
ins
Rutschen
kommen,
Fußgänger
und
Radfahrer
können
stürzen.
Man
muss
es
also
von
Straßen
und
Wegen
entfernen.
Aber
wem
sein
Rasen
lieb
ist,
der
sollte
größere
Mengen
auch
aus
dem
Garten
beseitigen.
Unter
der
dichten
Laubdecke
gedeihen
sonst
Pilze
und
Moos,
und
wegen
des
Sauerstoffmangels
beginnt
das
Gras
zu
faulen.
Das
führt
zu
unschönen,
gelben
Stellen
statt
sattgrünen
Rasens
im
Frühjahr.
Wer
das
Laub
einem
edlen
Zweck
zuführen
möchte,
kann
es
als
Haufen
liegen
lassen:
Die
Chancen
stehen
dann
nicht
schlecht,
dass
Frösche
oder
Igel
diesen
als
Winterquartier
nutzen.
Keinesfalls
darf
Laub
einfach
auf
die
Straße
oder
in
den
Rinnstein
gefegt
werden.
Das
hätte
zur
Folge,
dass
Gullys
verstopfen.
Luxuriös:
In
Münster
gibt
es
die
Möglichkeit,
Grünabfälle,
also
auch
Laub,
einmal
im
Monat
kostenlos
als
Sperrgut
abholen
zu
lassen.
Das
ist
in
Osnabrück
leider
nicht
möglich,
dafür
gibt
es
hier
deutlich
mehr
Anlaufstellen:
Fünfzehn
Gartenabfallplätze
gibt
es
in
Osnabrück,
dazu
kommen
drei
Recyclinghöfe
und
das
Abfallwirtschaftszentrum
Piesberg.
„
Was
reinpasst,
darf
auch
in
die
Biotonne″,
sagt
Katrin
Hofmann,
„
aber
dort
kann
es
einfrieren
oder
gären
und
verkleben.″
Darum
die
Empfehlung:
Die
Biotonne
mit
Zeitungspapier
auskleiden,
damit
der
Inhalt
leichter
ins
Rutschen
kommt,
wenn
die
Müllabfuhr
anrückt.
Denn
wenn
sich
die
Tonne
nicht
nach
zweimaligem
Anschlagen
leert,
bleibt
sie
stehen.
Bildtext:
Schön
anzusehen,
die
Beseitigung
des
Herbstlaubs
aber
macht
viel
Arbeit.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
mstr