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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt rechnet nicht mit vielen Elternklagen
Zwischenüberschrift:
Schon lange vor dem BGH-Urteil begannen Planungen für weitere Betreuungsplätze
Artikel:
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Originaltext:
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes rechnet die Stadt Osnabrück nicht mit vielen Klagen auf Schadenersatz von Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind erhalten haben.

Osnabrück. Ein Anspruch auf finanziellen Ersatz setzt ein Mitverschulden der Kommune voraus. Davon könne in Osnabrück keine Rede sein, sagte Hermann Schwab, Leiter des städtischen Fachbereiches für Kinder, Jugendliche und Familien, auf Anfrage unserer Redaktion.

Kurz nach Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes habe der Rat 2009 ein Konzept zur Umsetzung der Ausbaustufen zur Kleinkinderbetreuung verabschiedet. Anfangs seien die Planungen von einem 40-prozentigen Bedarf ausgegangen. 2012 wurde die Zahl auf 60 Prozent korrigiert. Seit August 2013 haben Kleinkinder nach dem ersten Geburtstag das gesetzlich verbriefte Recht auf einen Betreuungsplatz Krippe und Tagespflege sind dabei gleichrangig. Seither habe es in Osnabrück noch keine Klagen gegeben, fuhr Schwab fort.

Das vom Rat beschlossene Ausbauprogramm läuft Ende dieses Jahres aus. Allerdings habe sich bereits im Frühjahr abgezeichnet, dass die angestrebte Quote von 60 Prozent Kleinkinderbetreuung nicht erfüllt werden könne. Der Grund sei erfreulich: Die Stadtbevölkerung ist angewachsen. Konkret fehlen für die Ein- und Zweijährigen 106 Plätze.

Bei den Kindern ab drei Jahren ist das Defizit mit 159 Plätzen noch höher. Das liegt unter anderem daran, dass in Kindertagesstätten Krippengruppen eingerichtet wurden und dadurch Plätze für Ältere entfielen. Außerdem gab es in den vergangenen Jahren keinerlei investive Mittel zur Schaffung neuer Kita-Plätze″, erläuterte Schwab. Die Bezuschussung habe sich ausschließlich auf Kleinkinder konzentriert.

Parallel dazu seien die städtischen Kosten in dem Bereich explodiert. Von 2010 bis 2016 sei der Zuschussbedarf für die Betreuung der Vorschulkinder von 24, 22 Millionen Euro auf 47, 94 Millionen Euro angestiegen: Die Kosten machen inzwischen 54 Prozent des gesamten Budgets unseres Fachbereiches aus″, rechnete Schwab vor.

In einer ausführlichen Mitteilung hat die Verwaltung in der letzten Sitzung des alten Jugendhilfeausschusses die Platzdefizite erläutert. Schon jetzt werde an einer Fortschreibung des Ausbaukonzeptes gearbeitet, die dann den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werde.

Wir machen unsere Hausaufgaben″, betonte Schwab mit Blick auf das Gerichtsurteil, nach dem klagende Eltern nachweisen müssen, dass die Kommune den Engpass bei Betreuungsplätzen mitverschuldet hat. Ständig würden an allen möglichen Standorten Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten geprüft.

Leere öffentliche Kassen sind laut Gericht keine Entschuldigung. Wenn die Stadt in den kommenden Jahren weiter viel Geld für die Kleinkinderbetreuung ausgeben werde, müssten sich auch die Eltern stärker finanziell beteiligen, kündigte Schwab an. Nach den bisherigen Gesprächen zeichne sich die Einführung einer Einkommensstaffel ab: Besser verdienende Eltern zahlen mehr als Eltern mit geringem Einkommen.

Bildtext:

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Ein- und Zweijährige ist weiterhin groß. In Osnabrück fehlen aktuell 106 Plätze. Das Foto entstand in der Großtagespflege Eulennest der Unternehmensgruppe NOZ Medien. Foto: David Ebener

Kommentar:

Höhere Beiträge

Seit Jahren haben in der Stadt Verwaltung, Politik und freie Träger an einem Strang gezogen, um das Anrecht auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Dazu haben die Verantwortlichen ihre Planung auf einen Bedarf von 60 Prozent ausgelegt, doppelt so hoch wie die Schätzungen beim Inkrafttreten des Gesetzes.

Dass nun dennoch Plätze fehlen, liegt daran, dass Osnabrück stärker gewachsen ist, als vor sieben Jahren absehbar war. Die Verwaltung hat noch vor der Wahl der Politik das Defizit erläutert. Der neue Rat wird nun über den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung entscheiden.

Parallel dazu müssen sich Eltern darauf einstellen, künftig mehr für die Kinderbetreuung zu zahlen. Eltern von Grundschulkindern würden für eine Betreuung sicher gerne tiefer in die Tasche greifen, wenn es überhaupt genügend Plätze gäbe. Der Rechtsanspruch auf Betreuung endet mit der Einschulung.
Autor:
Ulrike Schmidt


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