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1.
Erscheinungsdatum:
22.10.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt rechnet nicht mit vielen Elternklagen
Zwischenüberschrift:
Schon lange vor dem BGH-Urteil begannen Planungen für weitere Betreuungsplätze
Artikel:
Originaltext:
Nach
dem
Urteil
des
Bundesgerichtshofes
rechnet
die
Stadt
Osnabrück
nicht
mit
vielen
Klagen
auf
Schadenersatz
von
Eltern,
die
zum
Wunschtermin
keinen
Betreuungsplatz
für
ihr
Kleinkind
erhalten
haben.
Osnabrück.
Ein
Anspruch
auf
finanziellen
Ersatz
setzt
ein
Mitverschulden
der
Kommune
voraus.
Davon
könne
in
Osnabrück
keine
Rede
sein,
sagte
Hermann
Schwab,
Leiter
des
städtischen
Fachbereiches
für
Kinder,
Jugendliche
und
Familien,
auf
Anfrage
unserer
Redaktion.
Kurz
nach
Verabschiedung
des
Kinderförderungsgesetzes
habe
der
Rat
2009
ein
Konzept
zur
Umsetzung
der
Ausbaustufen
zur
Kleinkinderbetreuung
verabschiedet.
Anfangs
seien
die
Planungen
von
einem
40-
prozentigen
Bedarf
ausgegangen.
2012
wurde
die
Zahl
auf
60
Prozent
korrigiert.
Seit
August
2013
haben
Kleinkinder
nach
dem
ersten
Geburtstag
das
gesetzlich
verbriefte
Recht
auf
einen
Betreuungsplatz
–
Krippe
und
Tagespflege
sind
dabei
gleichrangig.
Seither
habe
es
in
Osnabrück
noch
keine
Klagen
gegeben,
fuhr
Schwab
fort.
Das
vom
Rat
beschlossene
Ausbauprogramm
läuft
Ende
dieses
Jahres
aus.
Allerdings
habe
sich
bereits
im
Frühjahr
abgezeichnet,
dass
die
angestrebte
Quote
von
60
Prozent
Kleinkinderbetreuung
nicht
erfüllt
werden
könne.
Der
Grund
sei
erfreulich:
Die
Stadtbevölkerung
ist
angewachsen.
Konkret
fehlen
für
die
Ein-
und
Zweijährigen
106
Plätze.
Bei
den
Kindern
ab
drei
Jahren
ist
das
Defizit
mit
159
Plätzen
noch
höher.
Das
liegt
unter
anderem
daran,
dass
in
Kindertagesstätten
Krippengruppen
eingerichtet
wurden
und
dadurch
Plätze
für
Ältere
entfielen.
„
Außerdem
gab
es
in
den
vergangenen
Jahren
keinerlei
investive
Mittel
zur
Schaffung
neuer
Kita-
Plätze″,
erläuterte
Schwab.
Die
Bezuschussung
habe
sich
ausschließlich
auf
Kleinkinder
konzentriert.
Parallel
dazu
seien
die
städtischen
Kosten
in
dem
Bereich
explodiert.
Von
2010
bis
2016
sei
der
Zuschussbedarf
für
die
Betreuung
der
Vorschulkinder
von
24,
22
Millionen
Euro
auf
47,
94
Millionen
Euro
angestiegen:
„
Die
Kosten
machen
inzwischen
54
Prozent
des
gesamten
Budgets
unseres
Fachbereiches
aus″,
rechnete
Schwab
vor.
In
einer
ausführlichen
Mitteilung
hat
die
Verwaltung
in
der
letzten
Sitzung
des
alten
Jugendhilfeausschusses
die
Platzdefizite
erläutert.
Schon
jetzt
werde
an
einer
Fortschreibung
des
Ausbaukonzeptes
gearbeitet,
die
dann
den
politischen
Gremien
zur
Beratung
vorgelegt
werde.
„
Wir
machen
unsere
Hausaufgaben″,
betonte
Schwab
mit
Blick
auf
das
Gerichtsurteil,
nach
dem
klagende
Eltern
nachweisen
müssen,
dass
die
Kommune
den
Engpass
bei
Betreuungsplätzen
mitverschuldet
hat.
Ständig
würden
an
allen
möglichen
Standorten
Ausbau-
und
Erweiterungsmöglichkeiten
geprüft.
Leere
öffentliche
Kassen
sind
laut
Gericht
keine
Entschuldigung.
Wenn
die
Stadt
in
den
kommenden
Jahren
weiter
viel
Geld
für
die
Kleinkinderbetreuung
ausgeben
werde,
müssten
sich
auch
die
Eltern
stärker
finanziell
beteiligen,
kündigte
Schwab
an.
Nach
den
bisherigen
Gesprächen
zeichne
sich
die
Einführung
einer
Einkommensstaffel
ab:
Besser
verdienende
Eltern
zahlen
mehr
als
Eltern
mit
geringem
Einkommen.
Bildtext:
Der
Bedarf
an
Betreuungsplätzen
für
Ein-
und
Zweijährige
ist
weiterhin
groß.
In
Osnabrück
fehlen
aktuell
106
Plätze.
Das
Foto
entstand
in
der
Großtagespflege
Eulennest
der
Unternehmensgruppe
NOZ
Medien.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Höhere
Beiträge
Seit
Jahren
haben
in
der
Stadt
Verwaltung,
Politik
und
freie
Träger
an
einem
Strang
gezogen,
um
das
Anrecht
auf
einen
Betreuungsplatz
erfüllen
zu
können.
Dazu
haben
die
Verantwortlichen
ihre
Planung
auf
einen
Bedarf
von
60
Prozent
ausgelegt,
doppelt
so
hoch
wie
die
Schätzungen
beim
Inkrafttreten
des
Gesetzes.
Dass
nun
dennoch
Plätze
fehlen,
liegt
daran,
dass
Osnabrück
stärker
gewachsen
ist,
als
vor
sieben
Jahren
absehbar
war.
Die
Verwaltung
hat
noch
vor
der
Wahl
der
Politik
das
Defizit
erläutert.
Der
neue
Rat
wird
nun
über
den
weiteren
Ausbau
der
Kinderbetreuung
entscheiden.
Parallel
dazu
müssen
sich
Eltern
darauf
einstellen,
künftig
mehr
für
die
Kinderbetreuung
zu
zahlen.
Eltern
von
Grundschulkindern
würden
für
eine
Betreuung
sicher
gerne
tiefer
in
die
Tasche
greifen,
wenn
es
überhaupt
genügend
Plätze
gäbe.
Der
Rechtsanspruch
auf
Betreuung
endet
mit
der
Einschulung.
Autor:
Ulrike Schmidt