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1.
Erscheinungsdatum:
12.10.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zensus 2011: Osnabrück entgehen Millioneneinnahmen
Zwischenüberschrift:
Warten auf das Bundesverfassungsgericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
entgehen
durch
den
Zensus
2011
jährlich
Einnahmen
in
Millionenhöhe.
Ob
die
Stadt
das
Geld
jemals
sieht,
hängt
mittlerweile
vom
Bundesverfassungsgericht
ab.
Doch
Karlsruhe
lässt
sich
mit
seiner
Entscheidung
Zeit.
Osnabrück.
Nach
den
im
Mai
2013
veröffentlichten
Zahlen
des
Zensus
2011
leben
in
Osnabrück
weitaus
weniger
Menschen
als
vermutet.
So
ermittelte
das
niedersächsische
Landesamt
für
Statistik
(LSN)
zum
Stichtag
9.
Mai
2011
eine
Einwohnerzahl
von
153
699,
während
das
städtische
Melderegister
zum
selben
Zeitpunkt
156
240
Personen
mit
Hauptwohnsitz
Osnabrück
auswies.
Ein
teurer
Unterschied:
Denn
die
beständig
fortgeschriebene,
landesamtliche
Einwohnerzahl
ist
maßgeblich
bei
der
Verteilung
des
Steueraufkommens
auf
die
Kommunen.
Je
kleiner
sie
ausfällt,
desto
weniger
Geld
gibt
es.
Osnabrück
hat
deshalb
nach
dem
Zensus
2011
fristgerecht
beim
hiesigen
Verwaltungsgericht
geklagt:
erstens
gegen
die
Feststellung
der
Einwohnerzahl
durch
das
LSN,
zweitens
gegen
daraus
resultierende
Finanzausgleichsbescheide.
Beide
Verfahren
ruhen
allerdings
mit
Verweis
auf
Musterprozesse
an
anderen
Verwaltungsgerichten,
die
wiederum
ausgesetzt
wurden,
bis
eine
im
Juli
2015
vom
Berliner
Senat
eingereichte
Verfassungsklage
höchstrichterlich
entschieden
ist.
Denn
auch
das
Land
Berlin
zweifelt
–
wie
Osnabrück
–
die
Erhebungsmethode
an.
Erstmals
sei
beim
Zensus
2011
eine
Formel
angewandt
worden,
die
eine
Auswertung
der
Melderegister
mit
einer
Hochrechnung
von
Stichproben
kombiniert.
Osnabrück
entgehen
dadurch
horrende,
sogar
Jahr
für
Jahr
wachsende
Beträge
bei
der
Mittelzuweisung.
Allein
für
2014
könnten
der
Stadt
1,
08
Millionen
Euro
zustehen,
sollten
ihre
Klagen
erfolgreich
sein.
Das
gehe
aus
einer
Vergleichberechnung
hervor,
die
das
LSN
im
Zuge
der
Streitwertermittlung
erstellt
habe,
sagte
Kämmerer
Thomas
Fillep
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion.
Dabei
sei
eine
Einwohnerdifferenz
von
1500
angenommen
worden.
Verluste
vervielfacht
„
Im
Folgejahr
2015
haben
wir
eine
Vergleichsberechnung
erstellt,
die
einen
Differenzbetrag
von
2,
35
Millionen
Euro
ergab.″
Denn
in
der
Zwischenzeit
sei
der
Unterschied
zwischen
landesamtlicher
Zensus-
Fortschreibung
und
städtischem
Melderegister
größer
geworden
(2090
Einwohner)
.
Unterm
Strich
ergibt
das
einen
möglichen
Fehlbetrag
von
3,
43
Millionen
Euro.
Und
die
Verluste
könnten
sich
weiter
vervielfachen:
Zwar
ist
laut
Fillep
für
2016
bisher
keine
Berechnung
erfolgt.
Doch
die
Einwohnerdifferenz
nimmt
rasant
zu:
Nach
Angaben
des
Kämmerers
lag
der
landesamtliche
Wert
am
30.
Juni
2015
bei
159
581.
„
Unser
Melderegister
wies
demgegenüber
162
554
Einwohner
aus,
was
einer
Differenz
von
2973
entspricht.″
Es
kommt
noch
dicker:
Zum
31.
Dezember
2015
erreichte
die
Einwohnerzahl
laut
Melderegister
mit
165
626
einen
historischen
Höchststand.
Das
LSN
verzeichnet
dagegen
162
403
Einwohner
–
minus
3223.
Vor
diesem
Hintergrund
richten
sich
alle
Blicke
nach
Karlsruhe.
Das
dortige
Normenkontrollverfahren
soll
klären,
ob
das
den
landesamtlichen
Statistiken
zugrunde
liegende
Zensusgesetz
mit
dem
deutschen
Grundgesetz
vereinbar
ist.
Der
Ausgang
der
Berliner
Verfassungsklage
wird
also
sämtliche
anhängigen
Verfahren
nachhaltig
beeinflussen
–
vielleicht
sogar
überflüssig
machen.
So
heißt
es
beim
Verwaltungsgericht
Lüneburg,
wo
allein
fünf
Zensus-
Verfahren
ruhen
–
darunter
auch
jene,
die
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
zum
Maßstab
nehmen
will:
„
Die
Entscheidung
des
Bundesverfassungsgerichts
soll
abgewartet
werden.
Wir
erhoffen
uns,
dass
wir
dann
nicht
mehr
streitig
entscheiden
müssen.″
Die
Richter
in
den
roten
Roben
lassen
sich
jedoch
Zeit
mit
ihrem
wegweisenden
Urteil.
Ein
Entscheidungstermin
sei
„
derzeit
nicht
absehbar″,
sagte
Pressesprecher
Michael
Allmendinger
auf
Nachfrage.
Ein
Erklärvideo
zum
Zensus
2011
und
eine
interaktive
Grafik
finden
Sie
auf
noz.de/
os
Kommentar
Teurer
Schock
Der
Zensus
2011
war
für
Osnabrück
ein
Schock.
Die
landesamtlich
festgestellte
Verringerung
der
Einwohnerzahl
um
einige
Tausend
kratzte
nicht
nur
gewaltig
am
Ego
der
Stadt,
die
sich
für
die
drittgrößte
in
Niedersachsen
hält.
Vor
allem
finanziell
hat
sich
Osnabrück
von
der
statistischen
Dezimierung
noch
nicht
erholt
–
im
Gegenteil:
Resultierende
Einnahmeverluste
aus
Steuertöpfen,
von
denen
alle
Kommunen
entsprechend
ihrer
Größe
profitieren,
gehen
hier
in
die
Millionen
und
vervielfachen
sich
von
Jahr
zu
Jahr.
Dass
den
bei
Gericht
formulierten
Regressansprüchen
der
Stadt
eines
Tages
stattgegeben
wird,
ist
zudem
keineswegs
sicher.
Entscheidend
wird
sein,
was
die
höchsten
Verfassungsrichter
vom
Zensusgesetz
halten.
Und
in
Karlsruhe
ist
ein
Urteil,
an
dem
andere
Gerichte
sich
orientieren
können
und
wollen,
nicht
in
Sicht:
Sorgfalt
geht
dort
vor
Schnelligkeit
–
zu
Recht.
Autor:
Sebastian Stricker