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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zensus 2011: Osnabrück entgehen Millioneneinnahmen
Zwischenüberschrift:
Warten auf das Bundesverfassungsgericht
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück entgehen durch den Zensus 2011 jährlich Einnahmen in Millionenhöhe. Ob die Stadt das Geld jemals sieht, hängt mittlerweile vom Bundesverfassungsgericht ab. Doch Karlsruhe lässt sich mit seiner Entscheidung Zeit.

Osnabrück. Nach den im Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Zensus 2011 leben in Osnabrück weitaus weniger Menschen als vermutet. So ermittelte das niedersächsische Landesamt für Statistik (LSN) zum Stichtag 9. Mai 2011 eine Einwohnerzahl von 153 699, während das städtische Melderegister zum selben Zeitpunkt 156 240 Personen mit Hauptwohnsitz Osnabrück auswies. Ein teurer Unterschied: Denn die beständig fortgeschriebene, landesamtliche Einwohnerzahl ist maßgeblich bei der Verteilung des Steueraufkommens auf die Kommunen. Je kleiner sie ausfällt, desto weniger Geld gibt es.

Osnabrück hat deshalb nach dem Zensus 2011 fristgerecht beim hiesigen Verwaltungsgericht geklagt: erstens gegen die Feststellung der Einwohnerzahl durch das LSN, zweitens gegen daraus resultierende Finanzausgleichsbescheide. Beide Verfahren ruhen allerdings mit Verweis auf Musterprozesse an anderen Verwaltungsgerichten, die wiederum ausgesetzt wurden, bis eine im Juli 2015 vom Berliner Senat eingereichte Verfassungsklage höchstrichterlich entschieden ist. Denn auch das Land Berlin zweifelt wie Osnabrück die Erhebungsmethode an. Erstmals sei beim Zensus 2011 eine Formel angewandt worden, die eine Auswertung der Melderegister mit einer Hochrechnung von Stichproben kombiniert.

Osnabrück entgehen dadurch horrende, sogar Jahr für Jahr wachsende Beträge bei der Mittelzuweisung. Allein für 2014 könnten der Stadt 1, 08 Millionen Euro zustehen, sollten ihre Klagen erfolgreich sein. Das gehe aus einer Vergleichberechnung hervor, die das LSN im Zuge der Streitwertermittlung erstellt habe, sagte Kämmerer Thomas Fillep auf Nachfrage unserer Redaktion. Dabei sei eine Einwohnerdifferenz von 1500 angenommen worden.

Verluste vervielfacht

Im Folgejahr 2015 haben wir eine Vergleichsberechnung erstellt, die einen Differenzbetrag von 2, 35 Millionen Euro ergab.″ Denn in der Zwischenzeit sei der Unterschied zwischen landesamtlicher Zensus-Fortschreibung und städtischem Melderegister größer geworden (2090 Einwohner). Unterm Strich ergibt das einen möglichen Fehlbetrag von 3, 43 Millionen Euro.

Und die Verluste könnten sich weiter vervielfachen: Zwar ist laut Fillep für 2016 bisher keine Berechnung erfolgt. Doch die Einwohnerdifferenz nimmt rasant zu: Nach Angaben des Kämmerers lag der landesamtliche Wert am 30. Juni 2015 bei 159 581. Unser Melderegister wies demgegenüber 162 554 Einwohner aus, was einer Differenz von 2973 entspricht.″ Es kommt noch dicker: Zum 31. Dezember 2015 erreichte die Einwohnerzahl laut Melderegister mit 165 626 einen historischen Höchststand. Das LSN verzeichnet dagegen 162 403 Einwohner minus 3223.

Vor diesem Hintergrund richten sich alle Blicke nach Karlsruhe. Das dortige Normenkontrollverfahren soll klären, ob das den landesamtlichen Statistiken zugrunde liegende Zensusgesetz mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Der Ausgang der Berliner Verfassungsklage wird also sämtliche anhängigen Verfahren nachhaltig beeinflussen vielleicht sogar überflüssig machen.

So heißt es beim Verwaltungsgericht Lüneburg, wo allein fünf Zensus-Verfahren ruhen darunter auch jene, die das Verwaltungsgericht Osnabrück zum Maßstab nehmen will: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll abgewartet werden. Wir erhoffen uns, dass wir dann nicht mehr streitig entscheiden müssen.″ Die Richter in den roten Roben lassen sich jedoch Zeit mit ihrem wegweisenden Urteil. Ein Entscheidungstermin sei derzeit nicht absehbar″, sagte Pressesprecher Michael Allmendinger auf Nachfrage.

Ein Erklärvideo zum Zensus 2011 und eine interaktive Grafik finden Sie auf noz.de/ os

Kommentar
Teurer Schock

Der Zensus 2011 war für Osnabrück ein Schock. Die landesamtlich festgestellte Verringerung der Einwohnerzahl um einige Tausend kratzte nicht nur gewaltig am Ego der Stadt, die sich für die drittgrößte in Niedersachsen hält. Vor allem finanziell hat sich Osnabrück von der statistischen Dezimierung noch nicht erholt im Gegenteil: Resultierende Einnahmeverluste aus Steuertöpfen, von denen alle Kommunen entsprechend ihrer Größe profitieren, gehen hier in die Millionen und vervielfachen sich von Jahr zu Jahr.

Dass den bei Gericht formulierten Regressansprüchen der Stadt eines Tages stattgegeben wird, ist zudem keineswegs sicher. Entscheidend wird sein, was die höchsten Verfassungsrichter vom Zensusgesetz halten. Und in Karlsruhe ist ein Urteil, an dem andere Gerichte sich orientieren können und wollen, nicht in Sicht: Sorgfalt geht dort vor Schnelligkeit zu Recht.
Autor:
Sebastian Stricker


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