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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Tor zum Ringlokschuppen ist nicht immer offen
Zwischenüberschrift:
Stadt verzichtet bisher auf Nutzung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Mehr als drei Jahre ist es her, dass die Stadt im Juni 2013 durch Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts den rund 26 000 Quadratmeter großen Bereich des Ringlokschuppens für rund 2, 3 Millionen Euro erworben hat. Seit dem Frühjahr ist auch die Zufahrt per Gerichtsurteil geregelt. Genutzt wird das Areal aber bisher nicht.

Kaum zu glauben: Der sich für zahlreiche Nutzungen als Location mit traumhaften Industriecharme-Ambiente anbietende denkmalgeschützte Ringlokschuppen auf dem alten Güterbahnhofsgelände bietet weiter ein tristes Bild. Dabei ist der Rechtsstreit mit der Zion Immobiliengesellschaft über die Zufahrt zu dem Areal seit dem Frühjahr beendet, da die Zion GmbH die Berufung beim Oberlandesgericht in Oldenburg zurückgenommen hat.

Neuer Streit droht

Bisher hat die Stadt aber drauf verzichtet, ihr Zufahrtsrecht auch durchzusetzen. Pressesprecher Sven Jürgensen: Oberbürgermeister Wolfgang Griesert hat entschieden, dass zunächst der Bebauungsplan für das Güterbahnhofgelände rechtskräftig werden soll, bevor
die weitere Nutzung des Ringlokschuppens Thema wird.″ Doch jetzt scheint Bewegung in das Thema zu kommen.

Denn der Rosenhof hat zum Beispiel das Gelände im Visier, um dort im kommenden Sommer einige Wochen in einem 1000-Mann-Zelt Veranstaltungen durchzuführen. Der Zeitraum, in dem das Club-Domizil am Rosenplatz saniert wird. Die Überlegungen könnten mit dazu beitragen, dass sich Stadt und Zion GmbH demnächst erneut vor Gericht treffen.

Denn die nach dem OLG-Urteil eingeräumte Zufahrtsmöglichkeit über die südliche Hauptzuwegung zwischen dem Club Kleine Freiheit″ und der ehemaligen Güterabfertigung, wo seit einigen Monaten unter anderem ein türkisches Restaurant betrieben wird, lässt nur eine eingeschränkte Nutzung zu. So hat die Zion GmbH hier die Zufahrt nur für Autos gestattet, während Fußgänger und Fahrradfahrer einen unbefestigten sowie nicht beleuchteten knapp zwei Meter breiten Weg entlang der Hase nehmen müssten. Zweite Zugangshürde: Die Vorgabe der Zion GmbH, dass das Tor gleich wieder abgeschlossen werden muss, nachdem Fahrzeuge durchgefahren sind.

Für Stadtbaurat Frank Otte alles Vorgaben, die eine Nutzung des Ringlokschuppens praktisch unmöglich machen: Bei solchen Regelungen winkt jeder Veranstalter sofort ab, und das entspricht nach meiner Auffassung auch nicht der Rechtslage.″

Derzeit nur Tristesse

Es könnte am Ende auf einen neuen Rechtsstreit hinauslaufen, falls die Zion GmbH nicht für eine von allen Verkehrsteilnehmern zu nutzende Zufahrt zum Ringlokschuppen sorgt. Erst dann wären dort wieder Großveranstaltungen wie die Design-Messe Osnabrück″ möglich, kurz DeMo″, die im Juni 2014 das letzte Mal mehrere Tausend Besucher auf das Gelände brachte. Seither ist es aus mit dem Veranstaltungszauber auf dem Areal, und statt Aufbruchstimmung prägt Tristesse den Bereich um das Industriekultur-Gebäude, das bei Veranstaltungen locker mehr als 5000 Besuchern Platz bieten würde eine Kapazität, über die keine Location in Osnabrück verfügt.

Ideen für eine künftige Nutzung gibt es viele, wie zuletzt im Juni 2015 auch der zweite Workshop der Stadt zum Stand der Dinge und zur Zukunft des Areals gezeigt hat. Doch vor allem im Hinblick auf Ideen für Kultur-Projekte lässt der Bebauungsplan Nr. 370 für den Güterbahnhof wenig Spielraum. Hier ist rein gewerbliche Nutzung festgeschrieben.
Autor:
we


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