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1.
Erscheinungsdatum:
17.08.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Tor zum Ringlokschuppen ist nicht immer offen
Zwischenüberschrift:
Stadt verzichtet bisher auf Nutzung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Mehr
als
drei
Jahre
ist
es
her,
dass
die
Stadt
im
Juni
2013
durch
Ausübung
des
gesetzlichen
Vorkaufsrechts
den
rund
26
000
Quadratmeter
großen
Bereich
des
Ringlokschuppens
für
rund
2,
3
Millionen
Euro
erworben
hat.
Seit
dem
Frühjahr
ist
auch
die
Zufahrt
per
Gerichtsurteil
geregelt.
Genutzt
wird
das
Areal
aber
bisher
nicht.
Kaum
zu
glauben:
Der
sich
für
zahlreiche
Nutzungen
als
Location
mit
traumhaften
Industriecharme-
Ambiente
anbietende
denkmalgeschützte
Ringlokschuppen
auf
dem
alten
Güterbahnhofsgelände
bietet
weiter
ein
tristes
Bild.
Dabei
ist
der
Rechtsstreit
mit
der
Zion
Immobiliengesellschaft
über
die
Zufahrt
zu
dem
Areal
seit
dem
Frühjahr
beendet,
da
die
Zion
GmbH
die
Berufung
beim
Oberlandesgericht
in
Oldenburg
zurückgenommen
hat.
Neuer
Streit
droht
Bisher
hat
die
Stadt
aber
drauf
verzichtet,
ihr
Zufahrtsrecht
auch
durchzusetzen.
Pressesprecher
Sven
Jürgensen:
„
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
hat
entschieden,
dass
zunächst
der
Bebauungsplan
für
das
Güterbahnhofgelände
rechtskräftig
werden
soll,
bevor
die
weitere
Nutzung
des
Ringlokschuppens
Thema
wird.″
Doch
jetzt
scheint
Bewegung
in
das
Thema
zu
kommen.
Denn
der
Rosenhof
hat
zum
Beispiel
das
Gelände
im
Visier,
um
dort
im
kommenden
Sommer
einige
Wochen
in
einem
1000-
Mann-
Zelt
Veranstaltungen
durchzuführen.
Der
Zeitraum,
in
dem
das
Club-
Domizil
am
Rosenplatz
saniert
wird.
Die
Überlegungen
könnten
mit
dazu
beitragen,
dass
sich
Stadt
und
Zion
GmbH
demnächst
erneut
vor
Gericht
treffen.
Denn
die
nach
dem
OLG-
Urteil
eingeräumte
Zufahrtsmöglichkeit
über
die
südliche
Hauptzuwegung
zwischen
dem
Club
„
Kleine
Freiheit″
und
der
ehemaligen
Güterabfertigung,
wo
seit
einigen
Monaten
unter
anderem
ein
türkisches
Restaurant
betrieben
wird,
lässt
nur
eine
eingeschränkte
Nutzung
zu.
So
hat
die
Zion
GmbH
hier
die
Zufahrt
nur
für
Autos
gestattet,
während
Fußgänger
und
Fahrradfahrer
einen
unbefestigten
sowie
nicht
beleuchteten
knapp
zwei
Meter
breiten
Weg
entlang
der
Hase
nehmen
müssten.
Zweite
Zugangshürde:
Die
Vorgabe
der
Zion
GmbH,
dass
das
Tor
gleich
wieder
abgeschlossen
werden
muss,
nachdem
Fahrzeuge
durchgefahren
sind.
Für
Stadtbaurat
Frank
Otte
alles
Vorgaben,
die
eine
Nutzung
des
Ringlokschuppens
praktisch
unmöglich
machen:
„
Bei
solchen
Regelungen
winkt
jeder
Veranstalter
sofort
ab,
und
das
entspricht
nach
meiner
Auffassung
auch
nicht
der
Rechtslage.″
Derzeit
nur
Tristesse
Es
könnte
am
Ende
auf
einen
neuen
Rechtsstreit
hinauslaufen,
falls
die
Zion
GmbH
nicht
für
eine
von
allen
Verkehrsteilnehmern
zu
nutzende
Zufahrt
zum
Ringlokschuppen
sorgt.
Erst
dann
wären
dort
wieder
Großveranstaltungen
wie
die
„
Design-
Messe
Osnabrück″
möglich,
kurz
„
DeMo″,
die
im
Juni
2014
das
letzte
Mal
mehrere
Tausend
Besucher
auf
das
Gelände
brachte.
Seither
ist
es
aus
mit
dem
Veranstaltungszauber
auf
dem
Areal,
und
statt
Aufbruchstimmung
prägt
Tristesse
den
Bereich
um
das
Industriekultur-
Gebäude,
das
bei
Veranstaltungen
locker
mehr
als
5000
Besuchern
Platz
bieten
würde
–
eine
Kapazität,
über
die
keine
Location
in
Osnabrück
verfügt.
Ideen
für
eine
künftige
Nutzung
gibt
es
viele,
wie
zuletzt
im
Juni
2015
auch
der
zweite
Workshop
der
Stadt
zum
Stand
der
Dinge
und
zur
Zukunft
des
Areals
gezeigt
hat.
Doch
vor
allem
im
Hinblick
auf
Ideen
für
Kultur-
Projekte
lässt
der
Bebauungsplan
Nr.
370
für
den
Güterbahnhof
wenig
Spielraum.
Hier
ist
rein
gewerbliche
Nutzung
festgeschrieben.
Autor:
we