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1.
Erscheinungsdatum:
21.09.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt stellt Weichen für Wohnprojekte
Zwischenüberschrift:
Neuer Bebauungsplan für den Berliner Platz liegt öffentlich aus
Artikel:
Originaltext:
Der
Berliner
Platz
könnte
Osnabrücks
nächste
Großbaustelle
werden.
Mit
dem
neuen
Bebauungsplan
„
Westlich
Wittekindplatz″
will
die
Stadt
den
Weg
dafür
frei
machen.
Osnabrück.
Zwei
Investoren
stehen
in
den
Startlöchern,
um
neue
Wohnprojekte
entlang
der
Wittekindstraße
zu
realisieren.
Dabei
geht
es
um
das
grüne
Hochhaus
Berliner
Platz
1
und
das
ehemalige
Tankstellengrundstück
nebenan.
Im
Einvernehmen
mit
der
Stadt
haben
die
Eigentümer
beider
Grundstücke
gemeinsam
ein
Architekturbüro
mit
der
Planung
beauftragt.
Dieser
Entwurf,
an
dem
noch
immer
gefeilt
wird,
soll
Grundlage
des
Bebauungsplans
Nr.
614
werden.
Vor
einem
Jahr
hatte
die
Stadt
die
Entwicklung
am
Berliner
Platz
mit
einem
Ideenwettbewerb
für
mehrere
Architektenteams
ins
Rollen
gebracht.
Am
Ende
stand
die
Empfehlung,
den
in
die
Jahre
gekommenen
Wohnturm
Berliner
Platz
1
abzureißen,
um
ein
Gebäudeensemble
entstehen
zu
lassen,
dessen
Proportionen
besser
aufeinander
abgestimmt
sind.
Nach
langen
Verhandlungen
mit
dem
Eigentümer
nahmen
die
Stadtplaner
davon
jedoch
Abstand.
Aus
„
wirtschaftlichen
Gründen″
einigte
man
sich
darauf,
das
Hochhaus
zu
sanieren
und
in
eine
neue
Blockrandbebauung
einzufügen,
die
bis
zur
Karlstraße
reicht.
Mit
dem
Bebauungsplan
618
soll
auch
festgelegt
werden,
wie
hoch
in
der
Nachbarschaft
des
Hannoverschen
Bahnhofs
gebaut
werden
darf.
Offen
ist
derzeit
noch,
welche
verkehrliche
Bedeutung
die
Karlstraße
in
Zukunft
haben
soll.
Bei
den
Überlegungen
zum
Masterplan
Berliner
Platz
war
auch
erwogen
worden,
sie
für
den
Durchgangsverkehr
zu
schließen.
Bürgerbeteiligung:
Bis
zum
30.
September
liegt
der
Entwurf
für
den
Bebauungsplan
Nr.
618
„
Westlich
Wittekindplatz″
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de
und
im
Fachbereich
Städtebau,
Hasemauer
1,
Osnabrück,
öffentlich
aus.
Änderungsvorschläge
und
Einwendungen
können
bis
zu
diesem
Termin
schriftlich
oder
per
Mail
abgegeben
werden.
Es
handelt
sich
um
einen
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
im
beschleunigten
Verfahren.
Autor:
R. Lahmann-Lammert