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1.
Erscheinungsdatum:
21.09.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Vorrang für Elektroautos
Zwischenüberschrift:
Sonderrechte an Ladesäulen und Parkplätzen
Artikel:
Originaltext:
Mit
dem
Elektromobili
tätsgesetz
(Emog)
hat
der
Bund
Vorrechte
für
Elektrofahrzeuge
geregelt.
Den
Kommunen
ist
freigestellt,
welche
Regelungen
des
Gesetzes
sie
umsetzen
wollen.
In
Osnabrück
geht
es
vor
allem
mit
der
Ausweisung
von
bevorzugten
Parkplätzen
los.
Osnabrück.
Eines
der
strategischen
Ziele
der
Stadt
heißt
„
Nachhaltige
Mobilität″.
Politik
und
Verwaltung
haben
sich
damit
auf
die
Fahnen
geschrieben,
umweltfreundliche
Formen
der
Mobilität
zu
fördern
und
zu
unterstützen.
Als
Erstes
wird
nun
ein
drängendes
Problem
aus
der
Welt
geschafft:
Bislang
war
es
der
Stadt
unmöglich,
die
Parkplätze
an
Ladesäulen
im
öffentlichen
Raum
nur
für
Elektrofahrzeuge
auszuweisen.
Eine
solche
Einschränkung
war
auf
private
Flächen
begrenzt.
Mit
dem
Emog
hat
der
Gesetzgeber
die
Grundlage
geschaffen,
rein
benzin-
oder
dieselgetriebene
Autos
von
diesen
Stellplätzen
zu
verbannen.
Zudem
haben
die
Kommunen
nun
die
Möglichkeit,
Parkplätze
nur
für
Elektrofahrzeuge
auszuweisen.
In
Osnabrück
wird
der
vordere
Bereich
der
Bierstraße
hier
den
Anfang
machen.
Elektrofahrzeuge
mit
besonderer
Kennzeichnung
(zum
Beispiel
mit
dem
„
E″
auf
dem
Kennzeichen)
dürfen
diese
Parkplätze
kostenfrei
und
unbefristet
nutzen.
„
Elektrofahrzeuge
leisten
einen
wesentlichen
Beitrag
zur
Verringerung
der
Umweltbelastungen
und
zur
Aufrechterhaltung
der
Mobilität.
Daher
fördern
wir
diese
Art
der
Mobilität″,
erläutert
Stadtbaurat
Frank
Otte
die
Umsetzung
des
Emog
in
Osnabrück.
In
weiteren
Schritten
soll
es
eine
kostenfreie
Nutzung
von
Parkplätzen
in
der
zentralen
Innenstadt,
für
die
üblicherweise
ein
Parkschein
zu
ziehen
ist,
für
Elektrofahrzeuge
für
drei
Stunden
(Nachweis
über
Parkscheibe)
geben.
Außerdem
sollen
die
Bewohnerparkgebiete,
die
als
Parkraumbewirtschaftungszone
eingerichtet
worden
sind,
für
zehn
Stunden
(Nachweis
ebenfalls
über
Parkscheibe)
mit
Elektroautos
kostenfrei
nutzbar
sein.
Damit
werden
in
Osnabrück
einige
wesentliche
Bestandteile
des
Emog
umgesetzt.
Ein
klares
„
Nein″
erteilt
die
Stadt
aber
der
Möglichkeit,
die
Busspuren
für
Elektroautos
freizugeben.
Otte
hält
die
Freigabe
von
Busspuren
für
kontraproduktiv.
Die
Stadt
wolle
den
öffentlichen
Personennahverkehr
fördern.
Das
könne
nicht
gelingen,
wenn
E-
Autos
den
Busverkehr
zum
Beispiel
an
Kreuzungen
in
seinem
Fluss
behinderten.
Stephan
Rolfes,
Vorstand
der
Stadtwerke,
teilt
Ottes
Sicht
der
Dinge:
„
Ich
halte
diese
Entscheidung
des
Bundesgesetzgebers
für
völlig
falsch.
Wir
bedauern
das
sehr.″
Für
Rolfes
steht
die
Infrastruktur
der
Stromversorgung
an
vorderster
Stelle.
„
Elektromobilität
muss
vor
allem
eins
sein
–
attraktiv
für
die
Menschen
in
der
Stadt.
Dazu
gehört
eine
breite
und
leicht
verfügbare
Ladeinfrastruktur.
So
ist
für
uns
der
nächste
wichtige
Schritt,
die
Osnabrücker
Parkhäuser
mit
Ladesäulen
auszurüsten″,
so
Rolfes.
„
Doch
nicht
nur
das.
Langfristig
machen
wir
uns
Gedanken,
wie
Menschen
in
Zukunft
noch
einfacher
ihre
Fahrzeuge
laden
können,
denkbar
ist
zum
Beispiel
das
Laden
an
Straßenlaternen
am
Straßenrand.″
Denn
gerade
für
Stadtbewohner
stellten
Elektroautos
eine
echte
Alternative
dar.
Allerdings
verfügten
nicht
alle
über
eine
Garage
mit
Stromanschluss.
Insofern
sei
es
wichtig,
dass
Netz
möglichst
breit
auszubauen,
aber
auch
den
Zugang
zum
Strom
an
den
Ladesäulen
zum
Beispiel
durch
bundesweit
einsetzbare
Ladekarten
zu
vereinheitlichen.
Bildtext:
Stellplätze
an
Ladesäulen
mit
dieser
Kennzeichnung,
wie
sie
(v.l.)
Stephan
Lolfes,
Norbert
Obermeyer
und
Frank
Otte
jetzt
am
Stadthaus
vorstellten,
sind
allein
Elektrofahrzeugen
vorbehalten.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Dietmar Kröger
Themenlisten:
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