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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Vorrang für Elektroautos
Zwischenüberschrift:
Sonderrechte an Ladesäulen und Parkplätzen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Mit dem Elektromobili tätsgesetz (Emog) hat der Bund Vorrechte für Elektrofahrzeuge geregelt. Den Kommunen ist freigestellt, welche Regelungen des Gesetzes sie umsetzen wollen. In Osnabrück geht es vor allem mit der Ausweisung von bevorzugten Parkplätzen los.
Osnabrück. Eines der strategischen Ziele der Stadt heißt Nachhaltige Mobilität″. Politik und Verwaltung haben sich damit auf die Fahnen geschrieben, umweltfreundliche Formen der Mobilität zu fördern und zu unterstützen. Als Erstes wird nun ein drängendes Problem aus der Welt geschafft: Bislang war es der Stadt unmöglich, die Parkplätze an Ladesäulen im öffentlichen Raum nur für Elektrofahrzeuge auszuweisen. Eine solche Einschränkung war auf private Flächen begrenzt. Mit dem Emog hat der Gesetzgeber die Grundlage geschaffen, rein benzin- oder dieselgetriebene Autos von diesen Stellplätzen zu verbannen.
Zudem haben die Kommunen nun die Möglichkeit, Parkplätze nur für Elektrofahrzeuge auszuweisen. In Osnabrück wird der vordere Bereich der Bierstraße hier den Anfang machen. Elektrofahrzeuge mit besonderer Kennzeichnung (zum Beispiel mit dem E″ auf dem Kennzeichen) dürfen diese Parkplätze kostenfrei und unbefristet nutzen.
Elektrofahrzeuge leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen und zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Daher fördern wir diese Art der Mobilität″, erläutert Stadtbaurat Frank Otte die Umsetzung des Emog in Osnabrück. In weiteren Schritten soll es eine kostenfreie Nutzung von Parkplätzen in der zentralen Innenstadt, für die üblicherweise ein Parkschein zu ziehen ist, für Elektrofahrzeuge für drei Stunden (Nachweis über Parkscheibe) geben. Außerdem sollen die Bewohnerparkgebiete, die als Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet worden sind, für zehn Stunden (Nachweis ebenfalls über Parkscheibe) mit Elektroautos kostenfrei nutzbar sein.
Damit werden in Osnabrück einige wesentliche Bestandteile des Emog umgesetzt. Ein klares Nein″ erteilt die Stadt aber der Möglichkeit, die Busspuren für Elektroautos freizugeben. Otte hält die Freigabe von Busspuren für kontraproduktiv. Die Stadt wolle den öffentlichen Personennahverkehr fördern. Das könne nicht gelingen, wenn E-Autos den Busverkehr zum Beispiel an Kreuzungen in seinem Fluss behinderten.
Stephan Rolfes, Vorstand der Stadtwerke, teilt Ottes Sicht der Dinge: Ich halte diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers für völlig falsch. Wir bedauern das sehr.″ Für Rolfes steht die Infrastruktur der Stromversorgung an vorderster Stelle. Elektromobilität muss vor allem eins sein attraktiv für die Menschen in der Stadt. Dazu gehört eine breite und leicht verfügbare Ladeinfrastruktur. So ist für uns der nächste wichtige Schritt, die Osnabrücker Parkhäuser mit Ladesäulen auszurüsten″, so Rolfes. Doch nicht nur das. Langfristig machen wir uns Gedanken, wie Menschen in Zukunft noch einfacher ihre Fahrzeuge laden können, denkbar ist zum Beispiel das Laden an Straßenlaternen am Straßenrand.″ Denn gerade für Stadtbewohner stellten Elektroautos eine echte Alternative dar. Allerdings verfügten nicht alle über eine Garage mit Stromanschluss. Insofern sei es wichtig, dass Netz möglichst breit auszubauen, aber auch den Zugang zum Strom an den Ladesäulen zum Beispiel durch bundesweit einsetzbare Ladekarten zu vereinheitlichen.

Bildtext:

Stellplätze an Ladesäulen mit dieser Kennzeichnung, wie sie (v.l.) Stephan Lolfes, Norbert Obermeyer und Frank Otte jetzt am Stadthaus vorstellten, sind allein Elektrofahrzeugen vorbehalten.
Foto: Jörn Martens
Autor:
Dietmar Kröger
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