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1.
Erscheinungsdatum:
28.08.1964
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Eine
Stellungnahme
des
Wort-
und
Buchhalters
Karl
Kühling
zum
Thema
Rubbenbruch(
-
see)
.
Überschrift:
Warum ein See im Rubbenbruchgebiet?
Zwischenüberschrift:
Schutzmaßnahme zur Erhaltung des Heger Holzes.
Artikel:
Originaltext:
Warum
ein
See
im
Rubbenbruch?
-
Schutzmaßnahme
zur
Erhaltung
des
Heger
Holzes
-
von
Karl
Kühling
...
Es
ist
bereits
ausgeführt
worden,
welche
landschaftspflegerischen
und
naturschützerischen
Gedanken
die
Heger
Laischaft
bei
ihrer
Zustimmung
zum
Seeprojekt
im
Rubbenbruch
bewogen
hat.
Daß
sie
dabei
auch
ausdrücklich
den
Schutz
des
Heger
Holzes
im
Auge
hatte,
mag
im
Nachstehenden
ausgeführt
werden.
Die
Heger
Laischaft
hat
sich
immer
gegen
Planungen
ausgesprochen,
die
mit
der
Erstellung
eines
Sees
im
Rubbenbruch
so
etwas
wie
einen
"
Osnabrücker
Maschsee"
im
Auge
hatten.
Nicht
nur,
weil
die
Voraussetzungen
hier
ganz
andere
sind
als
in
Hannover,
sondern
auch,
weil
sie
sonst
ihre
mit
der
Erhaltung
des
Holzes
systematisch
verfolgte
Zielsetzung
der
Schaffung
eines
Ruhe-
und
Erholungsgeländes
selbst
beeinträchtigen
würde.
Das
zu
schaffende
Seegebiet
sieht
sie
als
Vervollständigung
und
sinnvolle
Ergänzung
an.
In
ihren
Bemühungen
um
das
Heger
Holz
hat
die
Heger
Laischaft
niemals
verheimlicht,
daß
es
ihr
angebracht
erscheine,
wenn
der
Schutzgürtel
um
den
Wald
nach
Möglichkeit
vergrößert
werde,
damit
nicht
durch
allmähliches
Einsichern
von
Bauten
bis
an
den
Waldrand
das
Heger
Holz
geschädigt
werde.
Sie
macht
auch
keinen
Hehl
daraus,
daß
ihr
das
Seeprojekt
in
seiner
jetzigen
Gestalt
gerade
für
ihre
Zielsetzung
entgegenzukommen
scheint.
Sie
hat
nicht
vergessen,
daß
das
gesamte
Gebiet
des
Rubbenbruches,
das
zunächst
in
den
Stadtplanungen
während
der
Zeit
des
Hitler-
Regimes
wirklich
ein
"
Maschsee"
werden
sollte,
später
dann
als
Siedlungsgebiet
ausgewiesen
und
die
Siedlung
selbst
beschlossen
war.
In
der
Laischaftsversammlung
vom
Montag,
den
23,
Mai
1938,
mußten
sich
die
Interessenten
mit
der
Tatsache
vertraut
machen,
daß
-
wie
im
Bericht
des
Osnabrücker
Tageblattes
vom
25.5.38
verzeichnet
stand
-
das
"
Rubbenbruch"
,
hart
am
Westrand
der
Stadtfeldmark
hinter
dem
Heger
Holz
gelegen,
Weidegründe,
die
zu
dem
ältesten
Grundbesitz
der
Heger
Laischaft
zählen,
die
schon
im
ältesten
Protokollbuch
von
1560
aufgeführt
wurden"
,
nunmehr
besiedelt
würde.
Weiter
wurde
ausgeführt:
"
Mit
dem
Projekt
einer
großen
Siedlung
im
Rubbenbruch
machte
Vorsteher
Hölscher
näher
bekannt.
Das
Siedlungsgelände
beginnt
bei
Barenteich,
läuft
am
Heger
Holz
entlang
(Grenzgraben)
bis
zur
Kuhweide
bei
Witte,
über
die
Wilhelmstraße
hinweg
bis
Münsterjohann.
Weiter
wird
der
Rubbenbruchgraben
geschnitten,
wo
die
hohen
Pappeln
stehen.
Einbezogen
sind
die
Domgrundstücke
und
andere
Flächen,
weiterlaufend
bis
in
die
Gegend
zum
Hakenhof.
Um
den
dort
angesetzten
Siedlern
einen
Ausweg
zu
geben,
soll
die
Heger
Laischaft
einen
öffentlichen
Durchgang
nach
der
Wersener
Straße
hin
ermöglichen.
Die
Laischaft
muß
abgeben
4,
34
Hektar
Grundstücke,
4,
40
Hektar
Wege
und
Gräben,
die
grundbuchamtlich
eingetragen
sind
und
zum
Teil
in
das
Siedlungsgebiet
einbezogen
werden.
Ebenso
auch
einen
kleinen
Streifen
vom
Holz
am
Hakenhof.
Die
Laischaft
gibt
rund
9
Hektar
oder
ein
Zehntel
ihrer
Liegenschaft
ab.
Da
das
Moor
im
Rubbenbruch
stellenweise
ein
bis
eineinhalb
Meter
Mächtigkeit
hat,
ist
eine
Entwässerung
des
betreffenden
Geländes
vorgesehen
mit
dem
Ziele
einer
Senkung
des
Wasserspiegels"
.
Das
war
zur
Zeit
des
Dritten
Reiches.
Weder
die
Heger
Laischaft
noch
die
anderen
Grundbesitzer
brauchten
damals
nach
ihrer
Meinung
gefragt
zu
werden.
In
der
Laischaftsversammlung
wurde
jedoch
bei
der
Besprechung
des
Siedlungsvorhabens
dem
Bedauern
darüber
Ausdruck
gegeben,
daß
der
Landbesitz
so
geschmälert
werde,
ohne
daß
durch
einen
damals
leicht
möglichen
Grundstückstausch
der
Flächenbestand
erhalten
bliebe,
und
es
wurde
nachdrücklich
darauf
hingewiesen,
daß
die
Osnabrücker
Laischaften
in
ihrer
jahrhundertealten
Geschichte
ihren
Sinn
für
das
Wohl
der
Allgemeinheit
in
sehr
vielen
Fällen
bewiesen
hätten.
Entscheidendes
konnte
die
Heger
Laischaft
gegen
das
Siedlungsvorhaben
nicht
unternehmen,
da
der
Wille
der
NSDAP
maßgebend
war,
durch
dilatorische
Behandlung
wirkte
sie
aber
daran
mit,
daß
es
nicht
zustande
kam.
In
Zeiten
der
Gesetzlosigkeit
und
Unordnung
ist
vorher
und
nachher
manches
geschehen,
was
die
Heger
Laischaft
verhindert
hätte,
wenn
die
Gesetze
Kraft
gehabt
hätten.
Es
erheben
sich
heute
an
Straßen
und
Wegen
der
Laischaft
Bauten,
zu
denen
diese
niemals
ihre
Einwilligung
gegeben
hätte.
Als
aber
Jahre
nach
dem
zweiten
Weltkrieg
endlich
gesetzliche
Ordnung
wieder
Geltung
gewann,
trug
sie
zu
ihrem
nicht
unwesentlichen
Teil
dazu
bei,
daß
keine
wilden
Bebauungen
den
sinnvollen
Planungen
entgegenstanden
und
die
Schutzmaßnahmen
für
das
Heger
Holz
beeinträchtigt
hätten,
stattfanden.
Als
Eigentümerin
der
betreffenden
Straßen
brachte
sie
mit
ihrem
Einspruch
in
vielen
Fällen
die
Entscheidung.
Wie
sie
mit
dem
Vorrücken
der
Stadt
in
immer
größere
Vorsicht
und
Sorgfalt
jeden
Einzelfall
prüfte,
um
einen
letztlich
die
ganze
Stadt
treffenden
irreparablen
Schaden
zu
verhüten,
so
wird
sie
auch
in
Zukunft
als
Hüter
des
Heger
Holzes
und
als
Schützer
der
Landschaft
auf
dem
Posten
sein,
um
der
Stadt
und
ihren
Menschen
zu
dienen.
Daß
sie
dabei
Vertrauen
haben
darf
und
daß
Rat
und
Verwaltung
heute
von
anderen
Voraussetzungen
ausgehen
als
vor
Jahrzehnten,
beweist
die
Tatsache
-
und
das
ist
der
entscheidende
Punkt
für
die
Heger
Laischaft
-,
daß
das
Seeprojekt
diesmal
nicht
auf
dem
Wege
der
Enteignung
durchgeführt
werden
soll,
sondern
der
Laischaft
ein
Flächentausch
vorgeschlagen
ist,
der
ihr
an
unmittelbar
das
Heger
Holz
berührender
Fläche
wiedergibt,
was
sie
an
zerstreuten,
vom
Wald
getrennten
Grundstücken,
Wegen
und
Gräben
an
anderer
Stelle
für
das
Seeprojekt
zur
Verfügung
stellt.
Damit
aber
ist
der
Schutzgürtel
um
das
Holz
gerade
nach
der
am
ehesten
für
Bauvorhaben
in
Frage
kommenden
Ost-
und
Südseite
außerordentlich
verstärkt.