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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ermittlungen gegen Zoolotterie-Chef eingestellt
Zwischenüberschrift:
Mann soll auf Nachtflohmarkt 2015 Frau angegriffen haben – Wegen Geringfügigkeit keine weitere Verfolgung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter der Osnabrücker Zoolotterie eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, auf dem Nachtflohmarkt im Mai 2015 eine Frau angegriffen und verletzt zu haben.

Nach Recherchen unserer Redaktion wurde das Ermittlungsverfahren gegen den 74-Jährigen am 1. August wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beruft sich auf Paragraf 153 der Strafprozessordnung. Demnach kann von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht″.

Eine Anklage droht hingegen einer Frau aus Fürstenau, die nach dem Vorfall auf dem Nachtflohmarkt 2015 öffentlich zu einer Straftat aufgerufen haben soll. Ihr wird ein Kommentar auf der Facebook-Seite der mutmaßlichen Geschädigten zugeschrieben, in dem sie die Steinigung″ des Beschuldigten forderte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück will das Ermittlungsverfahren gegen die Urheberin nach unseren Informationen nur dann endgültig einstellen, wenn sie 200 Euro an die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen überweist zahlbar bis zum 15. August.

Auf dem Osnabrücker Nachtflohmarkt am 2. Mai 2015 war es zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen dem früheren Leiter der Zoolotterie und einer türkischstämmigen Flohmarktverkäuferin gekommen. Sie hatte ihren Verkaufsstand direkt neben der Losbude des Mannes aufgebaut. Der Streit entzündete sich dann an der Frage, inwiefern dadurch die Tür blockiert worden sei.

In der Folge verloren anscheinend beide die Beherrschung, gingen sich über Gebühr verbal an und ließen sich sogar zu Tätlichkeiten hinreißen. Wer zuerst und in welchem Ausmaß, bleibt unklar. Fakt ist: Die Situation eskalierte.

Am Ende zeigte die Frau den Mann an und erhob auch öffentlich den Vorwurf, sie sei von ihm angegriffen, verletzt und rassistisch beleidigt worden. Der Zoolotterie-Leiter stellte das Geschehen laut Polizei anders dar. Wie es genau war, lässt sich offenbar auch nach 15 Monaten Ermittlung nicht rekonstruieren. Ein nennenswertes Verschulden des 74-Jährigen liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht vor.

Der Berg kreißte und gebar eine Maus″, stellte Verteidiger Manfred Kubillus am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion mit Blick auf Dauer und Umfang des Verfahrens fest. Die Einstellung belege, dass der Vorwurf gegen seinen Mandanten unwahr″ und eine daraus resultierende Vorverurteilung als Ausländerfeind unzutreffend″ sei. Das vermeintlich ausschließliche Opfer habe mit falschen Behauptungen gezielt Stimmung gemacht″, was den 74-Jährigen nicht nur den Job gekostet, sondern auch als Privatperson öffentlich diskreditiert habe. Ausdrücklich begrüßte Kubillus deshalb die Strafverfolgung jener Facebook-Nutzerin, die in seinen Augen zum Mord an seinem Mandanten aufgerufen habe auch wenn die Behörden hier erst spät aktiv geworden seien.

Dass der Nachtflohmarkt-Streit selbst kein Fall fürs Gericht werden würde, hatte sich bereits Ende 2015 angedeutet. Im Dezember erklärte die Staatsanwaltschaft Osnabrück erstmals, eine alleinige Schuld des Zoolotterie-Leiters an der Eskalation sei höchstwahrscheinlich nicht gegeben. Im April sagte Sprecher Alexander Retemeyer unserer Redaktion dann, dass nach den Angaben aller unbeteiligten Zeugen der Mitarbeiter der Zoolotterie völlig zu Unrecht beschuldigt worden ist″. Auch nachfolgende Zeugenbefragungen förderten nun offensichtlich nichts mehr zutage, was den Mann hinreichend belastet hätte.

Juristisch ist die Sache für den Beschuldigten damit ausgestanden. Gescheitert scheinen die Ermittler allerdings in ihrem Bemühen, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Wegen der besonderen Bedeutung″ für den 74-Jährigen hatte Retemeyer dies zuletzt zum Ziel erklärt. Für eine aktuelle Stellungnahme war die Staatsanwaltschaft Osnabrück zunächst nicht erreichbar, ebenso die Rechtsanwältin der Flohmarktverkäuferin.

Bildtext:
Die Zoolotterie war nach dem Vorfall auf dem Nachtflohmarkt monatelang unterbrochen.
Foto:
NOZ-Archiv/ Gert Westdörp
Autor:
sst


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