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1.
Erscheinungsdatum:
08.08.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ermittlungen gegen Zoolotterie-Chef eingestellt
Zwischenüberschrift:
Mann soll auf Nachtflohmarkt 2015 Frau angegriffen haben – Wegen Geringfügigkeit keine weitere Verfolgung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Staatsanwaltschaft
hat
ein
Ermittlungsverfahren
gegen
den
früheren
Leiter
der
Osnabrücker
Zoolotterie
eingestellt.
Dem
Mann
war
vorgeworfen
worden,
auf
dem
Nachtflohmarkt
im
Mai
2015
eine
Frau
angegriffen
und
verletzt
zu
haben.
Nach
Recherchen
unserer
Redaktion
wurde
das
Ermittlungsverfahren
gegen
den
74-
Jährigen
am
1.
August
wegen
Geringfügigkeit
eingestellt.
Die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
beruft
sich
auf
Paragraf
153
der
Strafprozessordnung.
Demnach
kann
von
einer
Verfolgung
abgesehen
werden,
„
wenn
die
Schuld
des
Täters
als
gering
anzusehen
wäre
und
kein
öffentliches
Interesse
an
der
Verfolgung
besteht″.
Eine
Anklage
droht
hingegen
einer
Frau
aus
Fürstenau,
die
nach
dem
Vorfall
auf
dem
Nachtflohmarkt
2015
öffentlich
zu
einer
Straftat
aufgerufen
haben
soll.
Ihr
wird
ein
Kommentar
auf
der
Facebook-
Seite
der
mutmaßlichen
Geschädigten
zugeschrieben,
in
dem
sie
die
„
Steinigung″
des
Beschuldigten
forderte.
Die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
will
das
Ermittlungsverfahren
gegen
die
Urheberin
nach
unseren
Informationen
nur
dann
endgültig
einstellen,
wenn
sie
200
Euro
an
die
Stiftung
Opferhilfe
Niedersachsen
überweist
–
zahlbar
bis
zum
15.
August.
Auf
dem
Osnabrücker
Nachtflohmarkt
am
2.
Mai
2015
war
es
zu
einer
handfesten
Auseinandersetzung
zwischen
dem
früheren
Leiter
der
Zoolotterie
und
einer
türkischstämmigen
Flohmarktverkäuferin
gekommen.
Sie
hatte
ihren
Verkaufsstand
direkt
neben
der
Losbude
des
Mannes
aufgebaut.
Der
Streit
entzündete
sich
dann
an
der
Frage,
inwiefern
dadurch
die
Tür
blockiert
worden
sei.
In
der
Folge
verloren
anscheinend
beide
die
Beherrschung,
gingen
sich
über
Gebühr
verbal
an
und
ließen
sich
sogar
zu
Tätlichkeiten
hinreißen.
Wer
zuerst
und
in
welchem
Ausmaß,
bleibt
unklar.
Fakt
ist:
Die
Situation
eskalierte.
Am
Ende
zeigte
die
Frau
den
Mann
an
und
erhob
auch
öffentlich
den
Vorwurf,
sie
sei
von
ihm
angegriffen,
verletzt
und
rassistisch
beleidigt
worden.
Der
Zoolotterie-
Leiter
stellte
das
Geschehen
laut
Polizei
anders
dar.
Wie
es
genau
war,
lässt
sich
offenbar
auch
nach
15
Monaten
Ermittlung
nicht
rekonstruieren.
Ein
nennenswertes
Verschulden
des
74-
Jährigen
liegt
nach
Ansicht
der
Staatsanwaltschaft
jedenfalls
nicht
vor.
„
Der
Berg
kreißte
und
gebar
eine
Maus″,
stellte
Verteidiger
Manfred
Kubillus
am
Freitag
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
mit
Blick
auf
Dauer
und
Umfang
des
Verfahrens
fest.
Die
Einstellung
belege,
dass
der
Vorwurf
gegen
seinen
Mandanten
„
unwahr″
und
eine
daraus
resultierende
Vorverurteilung
als
Ausländerfeind
„
unzutreffend″
sei.
Das
vermeintlich
ausschließliche
Opfer
habe
mit
falschen
Behauptungen
„
gezielt
Stimmung
gemacht″,
was
den
74-
Jährigen
nicht
nur
den
Job
gekostet,
sondern
auch
als
Privatperson
öffentlich
diskreditiert
habe.
Ausdrücklich
begrüßte
Kubillus
deshalb
die
Strafverfolgung
jener
Facebook-
Nutzerin,
die
in
seinen
Augen
zum
Mord
an
seinem
Mandanten
aufgerufen
habe
–
auch
wenn
die
Behörden
hier
erst
spät
aktiv
geworden
seien.
Dass
der
Nachtflohmarkt-
Streit
selbst
kein
Fall
fürs
Gericht
werden
würde,
hatte
sich
bereits
Ende
2015
angedeutet.
Im
Dezember
erklärte
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
erstmals,
eine
alleinige
Schuld
des
Zoolotterie-
Leiters
an
der
Eskalation
sei
höchstwahrscheinlich
nicht
gegeben.
Im
April
sagte
Sprecher
Alexander
Retemeyer
unserer
Redaktion
dann,
„
dass
nach
den
Angaben
aller
unbeteiligten
Zeugen
der
Mitarbeiter
der
Zoolotterie
völlig
zu
Unrecht
beschuldigt
worden
ist″.
Auch
nachfolgende
Zeugenbefragungen
förderten
nun
offensichtlich
nichts
mehr
zutage,
was
den
Mann
hinreichend
belastet
hätte.
Juristisch
ist
die
Sache
für
den
Beschuldigten
damit
ausgestanden.
Gescheitert
scheinen
die
Ermittler
allerdings
in
ihrem
Bemühen,
den
Sachverhalt
vollständig
aufzuklären.
„
Wegen
der
besonderen
Bedeutung″
für
den
74-
Jährigen
hatte
Retemeyer
dies
zuletzt
zum
Ziel
erklärt.
Für
eine
aktuelle
Stellungnahme
war
die
Staatsanwaltschaft
Osnabrück
zunächst
nicht
erreichbar,
ebenso
die
Rechtsanwältin
der
Flohmarktverkäuferin.
Bildtext:
Die
Zoolotterie
war
nach
dem
Vorfall
auf
dem
Nachtflohmarkt
monatelang
unterbrochen.
Foto:
NOZ-
Archiv/
Gert
Westdörp
Autor:
sst