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1.
Erscheinungsdatum:
20.08.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Wilderei im Landkreis Osnabrück
Zwischenüberschrift:
Bisher sieben Fälle entdeckt – Jägerschaft Osnabrück-Land setzt Belohnung aus
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nein,
es
gibt
sie
nicht
nur
in
Heimatromanen,
in
denen
die
Wälder
ewig
rauschen
und
hinterhältige
Wilddiebe
nachts
auf
Pirsch
gehen:
Wilderer
sind
auch
im
Osnabrücker
Land
unterwegs.
Auch
in
den
Revieren
der
Jägerschaft
Osnabrücker
Land
gab
es
inzwischen
mehrere
Fälle:
„
Rehe
fanden
in
heimtückisch
ausgelegten
Schlingen
einen
qualvollen
Tod″,
ärgert
sich
Kreisjägermeister
Joachim
Nieberg
aus
Bissendorf,
„
so
etwas
habe
ich
hier
noch
nicht
erlebt,
wir
sind
zutiefst
bestürzt.″
Seit
einiger
Zeit
häufen
sich
die
Fälle
von
Wilderei
mit
der
Schlinge.
Daneben
wurden
auch
von
Kleinkaliberschüssen
verletzte
Rehe
verendet
aufgefunden.
Bisher
entdeckten
die
Jäger
sieben
Fälle
von
Wilderei
.
„
Hier
sind
eindeutig
Wilddiebe
am
Werk,
und
wir
wollen
uns
nun
an
die
Öffentlichkeit
wenden.
Wilderei
ist
eine
Straftat″,
so
der
Vorsitzende
der
Jägerschaft
Osnabrück-
Land,
Reinhard
Korbel.
Inzwischen
hat
die
Jägerschaft
auch
Anzeige
gegen
unbekannt
gestellt.
Außerdem
haben
die
Jäger
eine
Belohnung
von
200
Euro
für
Hinweise
ausgesetzt,
die
zur
Ergreifung
der
Täter
führen.
Hinweise
nimmt
Reinhard
Korbel,
Telefon
0
54
03/
45
53,
entgegen.
Auch
unabhängig
davon,
dass
den
Tieren
mit
den
Schlingen
unnötiges
Leid
zugefügt
und
die
Schlingenjagd
deshalb
nach
dem
Bundesjagdschutzgesetz
verboten
ist:
Wilderei
ist
kein
Kavaliersdelikt.
Wer
unter
Verletzung
fremden
Jagdrechts
oder
Jagdausübungsrechts
Wild
nachstellt,
es
fängt,
erlegt
oder
sich
oder
einem
Dritten
zueignet,
wird
mit
Freiheitsstrafe
bis
zu
drei
Jahren
oder
mit
Geldstrafe
bestraft,
in
besonders
schweren
Fällen
reicht
das
Strafmaß
von
drei
Monaten
bis
zu
fünf
Jahren.
Bildtext:
Etliche
Rehe
fanden
in
den
in
den
Revieren
ausgelegten
Schlingen
einen
qualvollen
Tod.
Foto:
Jägerschaft
Osnabrück-
Land
Autor:
pm