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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
525 000 Euro mehr für die Stadtkasse
Zwischenüberschrift:
Konzeptionelle Ausschreibung für Studentenwohnheim bringt höheren Kaufpreis
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Um das Albert-Einstein-Studentenwohnheim″ in direkter Nachbarschaft zum Wissenschaftspark hatte es schon heiße Diskussionen gegeben, bevor das Kind überhaupt geboren war. Jetzt machte Fritz Brickwedde im Rat das Fass im Streit um die juristische Bewertung von SPD-Anträgen noch einmal auf.
Osnabrück. Der CDU-Fraktionsvorsitzende erinnerte in der Diskussion um die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Thema Neumarkt daran, dass der vermeintliche Deal von SPD und Grünen mit dem Studentenwerk über den Verkauf eines Grundstücks an der Sedanstraße auch schon vom Rechtsamt als nicht zulässig bewertet worden war. Der Stadt wäre ein immenser finanzieller Schaden entstanden, wenn der Verkauf des Grundstückes so gelaufen wäre, wie von Rot/ Grün vorgesehen.
Zur Vorgeschichte: Ende 2014 war die Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen vorgeprescht und hatte eine Beschlussvorlage präsentiert, die den Verkauf ohne Ausschreibung an das Studentenwerk Osnabrück zu einem Preis von 120 Euro pro Quadratmeter vorsah. Sowohl Oberbürgermeister Wolfgang Griesert als auch die CDU hielten diese Vorgehensweise für juristisch nicht haltbar. Der Verkaufsmotor kam ins Stottern und bedurfte der Generalüberholung.
Ausschreibung
Dabei herausgekommen ist eine konzeptionelle Ausschreibung, die im Juni dieses Jahres mit der Vergabe des Grundstücks endete. Zwar ist das Studentenwerk auch nach dem Ausschreibungsergebnis Käufer der 3500 Quadratmeter großen Fläche, allerdings muss es deutlich tiefer in die Tasche greifen als es beim Direkt-Deal nach Rot/ Grün-Muster der Fall gewesen wäre. Der nunmehr erzielte Verkaufspreis beläuft sich auf 270 Euro pro Quadratmeter. Das ergibt einen Gesamtpreis von 945 000 Euro für die Fläche in bester Lage am Fuße des Westerberges. Unter dem Strich verbucht die Stadt durch die Ausschreibung eine Mehreinnahme in Höhe von 525 000 Euro. Zwar hatte es auf der Zielgeraden vor der Ausschreibung noch einen Flächentausch gegeben, der dazu führte, dass das neue Grundstück 700 Quadratmeter größer ist, auf den Quadratmeterpreis hätte das aber letztendlich wohl keine Auswirkungen gehabt. Zwar hatten zwei weitere Bieter noch erheblich mehr Geld für die Fläche geboten (dem Vernehmen nach 2, 5 bzw. 1, 3 Millionen Euro), dabei aber nicht den Vergabekriterien entsprochen.
Die konzeptionelle Ausschreibung, so Kämmerer Thomas Fillep (SPD), habe sich als Erfolg erwiesen. Dabei wurden im Bieterverfahren Punkte für die jeweiligen Angebote vergeben. Der Grundstückskaufpreis spielte mit 400 möglichen Punkten oder 40 Prozent am Gesamtkonzept eine untergeordnete Rolle. Insgesamt 600 Punkte gab es für die Bewertungskriterien Wohnungspolitische Zielsetzung″ (400 Punkte) sowie Städtebau und Architektur″ (200 Punkte). Unter acht Bewerbern machte das Konzept des Studentenwohnheims mit 124 Plätzen das Rennen. Das Studentenwerk hat mit 5, 30 Euro die geforderte Höchstmiete von 8, 50 Euro pro Quadratmeter deutlich unterschritten. Dieser Kaltmietpreis gilt 15 Jahre. Zudem muss das Gebäude mindestens 50 Jahre als Studentenwohnheim genutzt werden.
Aufgrund eines Gutachtens des Rechtsamtes sowie der deutlichen Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und der CDU konnte ein sehr großer finanzieller Schaden zulasten der Stadt Osnabrück verhindert werden″, bilanziert Brickwedde auf Nachfrage unserer Redaktion die Diskussion um das Stundentenwohnheim. Der Versuch von SPD und Grünen, ein sehr wertvolles städtisches Grundstück ohne Ausschreibung zu einem deutlich zu niedrigen Preis durch Ratsbeschluss zu verkaufen, stelle einen besonders krassen Fall von Kungelei und Parteipolitik dar. Dass der Fraktionsvorsitzende der SPD und die ehemalige SPD-Oberbürgermeisterkandidatin (gemeint ist Birgit Bornemann, die seinerzeit noch Geschäftsführerin des Studentenwerks war und heute im Ruhestand ist, Anm. d. Red.) einen politischen Preis unter Genossen aushandelten, sei skandalös. Brickwedde: Vetternwirtschaft und Mauschelei darf es auch in Osnabrück nicht geben.″
Subvention
Der angesprochene sozialdemokratische Fraktionsführer im Rat, Frank Henning, konstatiert″, dass das konzeptionelle Ausschreibungsverfahren mehr Geld in die Kasse der Stadt gespült habe. Rot/ Grün sei sich seinerzeit durchaus bewusst gewesen, dass es sich bei der damals vorgeschlagenen direkten Vergabe des Grundstückes um eine Subventionierung des Stundentenwerks gehandelt habe. Man habe angesichts der Wohnungssituation für Studenten schnell handeln wollen. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass das Studentenwerk nun wahrscheinlich mehr Eigenmittel in das Projekt stecken müsse, was seiner Meinung nach dazu führen könne, dass dieses Geld für weitere Baumaßnahmen fehlen werde.
Auf Nachfrage der Redaktion teilt die Geschäftsführerin des Studentenwerkes, Alexandra Krone, mit, das Studentenwerk finanziere den Kaufpreis vollständig aus Eigenmitteln. Um den Kauf der Fläche endgültig zu besiegeln, bedürfe es noch der Zustimmung des Verwaltungsausschusses, der wieder am 18. November tagt.

Bildtext:

Auf dem Grundstück an der Ecke Albert-Einstein-Straße und Friedrich-Janssen-Straße soll das Albert-Einstein-Studentenwohnheim entstehen.

Foto: David Ebener

Kommentar:

Grob fahrlässig

Was SPD und Grüne da in Lausbubenmanier Ende 2014 auf den Weg gebracht haben, war wohl doch ein bisschen übereilt. Wären Rat und Verwaltung dem rot-grünen Weg gefolgt, hätte die Stadt eine halbe Million Euro weniger auf dem Konto gehabt. Das geht nicht.

Die konzeptionelle Ausschreibung hat nicht nur mehr Geld in die Kasse des Kämmerers gespült, sie hat auch dafür gesorgt, dass die Stadt Einfluss nehmen konnte auf Architektur, Zahl der Wohnheimplätze, den Mietpreis und die Dauer der Preisbindung.

Ob es nun Vetternwirtschaft war, die SPD und Grüne angetrieben hat? Das ist eher unwahrscheinlich und schlicht nicht zu belegen. Unstrittig aber ist, dass der Stadt ein Schaden in Höhe von 525 000 Euro entstanden wäre, und das ist zumindest mal grob fahrlässig.

Dabei ist es fast schon unerheblich, ob das von der Zählgemeinschaft ursprünglich geplante Vorgehen juristisch haltbar gewesen wäre oder nicht. Der seinerzeit schon absehbare Schaden für die Stadt war allein Grund genug, das Verfahren zu stoppen.

Der Wunsch, schnell zu günstigem Wohnraum für Studenten zu kommen, ist legitim. Allerdings ist nicht jedes Mittel recht, um dieses Ziel zu erreichen. Zumal das Ziel nach den Querelen später als früher erreicht wurde. Und die Schadenfreude, den OB in Sachen Wohnheim überholt zu haben, war ja auch nur von kurzer Dauer.
Autor:
Dietmar Kröger


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