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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zwei neue Mitarbeiter für den Servicebetrieb
Zwischenüberschrift:
Sonntagsreinigung soll Rattenvermehrung in Osnabrück verhindern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Auf ein Neues: In seiner Sitzung am Donnerstag kommender Woche wird sich der Ausschuss für den Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) ein weiteres Mal mit der Sonntagsreinigung befassen. Die Politiker sollen die befristete Personalaufstockung im Umfang von zwei Vollzeitstellen bewilligen.
Ohne den Griff ins Portemonnaie des Kämmerers wird es nicht gehen. Mit 54 000 Euro muss Thomas Fillep aus der Tasche kommen, wenn der OSB-Betriebsausschuss am kommenden Donnerstag die personelle Aufstockung des Straßenreinigungsteams im wie es in der entsprechenden Vorlage so schön heißt – „ Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten″ beschließt. Berechnet sind die Kosten für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember. Die Einstellungen sollen zum nächstmöglichen Termin erfolgen.
Da drängelt also ein wenig die Zeit. Allerdings bedarf es für die generelle Sonntagsarbeit noch der Zustimmung des OSB-Peronalrates. Der Antrag auf Zustimmung wurde durch den OSB mit Datum vom 26.07.2016 an den Personalrat gestellt″, heißt es in der Vorlage. Eine Entscheidung, die innerhalb von zwei Wochen zu treffen ist, stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (für den Ausschuss, Anm. d. Red.) noch aus.″
Der Personalrat mag so recht nicht an die Sonntagsarbeit ran und hatte sich bereits im Juli mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die ohne seine Zustimmung angeordnete Sonntagsreinigung für sechs Wochenendveranstaltungen in der Innenstadt gewandt. Das Gericht hatte den Antrag abgewiesen und stützte sich dabei auf Stellungnahme des gemeinsamen Gesundheitsamtes von Stadt und Landkreis, das darauf hingewiesen hatte, dass nicht beseitigte Essensreste, die im Rahmen der Veranstaltungen anfielen, als zusätzliches Nahrungsangebot die Effektivität von Rattenködern zur erforderlichen Rattenbekämpfung erschwerten.
Aus diesem Umstand folgerte das Gericht, dass die Reinigung nach besonderen Veranstaltungen an Sonntagen, und damit die Anordnung der hier angegriffenen Eilmaßnahme, unabweisbar zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Stadt und des mit der Reinigung befassten Servicebetriebes erforderlich″ sei. Gleichzeitig hat das Gericht die Maßgabe angeordnet, das Einigungsverfahren zwischen Personalrat und Betriebsleitung bis zum 1. September fortzusetzen.
Nun soll die Innenstadt aber nicht nur nach Festen gereinigt werden, sondern vielmehr wieder eine generelle Sonntagsreinigung eingeführt werden. Diese Forderung sieht der OSB auch arbeitszeitrechtlich gedeckt, weil ihm das Rechtsamt der Stadt bestätigt hat, dass er nicht nur in einer akuten Gefährdungslage tätig werden muss, sondern bereits im Vorfeld. In Kombination mit der durch das Gesundheitsamt festgestellten Gefährdung durch Ratten, sei die Sonntagsreinigung zwingend erforderlich″.
Der bisherige Haushalt 2016 zur Straßenreinigung berücksichtigt nur den Personalbedarf des in der Satzung festgelegten Reinigungsumfangs. Die Satzung sieht keine Sonntagsreinigung vor. Der heutige Personalbestand lässt entsprechend keine Sonntagsreinigung zu″, resümiert der OSB in seiner Beschlussvorlage den Ist-Zustand. Ergo: Es müssen zwei neue Stellen her.
Perspektivisch mag sich der OSB aber noch nicht festlegen, ob es denn bei den zwei zusätzlichen Stellen bleibt. Derzeit erstellt das stadteigene Unternehmen ein Reinigungskonzept 2017. In diesem wird auch die sonntägliche Straßenreinigung berücksichtigt. Angedacht ist, die generelle Sonntagsreinigung wieder satzungsrechtlich zu verankern. Das setzt die Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die generelle Sonntagsreinigung voraus. In diesem Gesamtzusammenhang wird auch eine Aussage darüber getroffen werden, ob durch eine Optimierung der Straßenreinigung ein zusätzlicher Personalbedarf vermieden werden kann oder in welchem Umfang dieser auch bei Einführung der generellen Sonntagsreinigung erforderlich wird″, so die Vorlage.
Autor:
dk


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