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1.
Erscheinungsdatum:
17.08.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Sollen jetzt doch Flüchtlinge in diesen Bau?
Zwischenüberschrift:
Barenteich: Eigentümer beruft sich auf neuen Paragrafen im Baugesetz – Stadt fordert Abriss
Artikel:
Originaltext:
Im
Streit
um
die
Bauruine
am
Barenteich
setzt
der
Eigentümer
jetzt
auf
einen
Paragrafen,
der
den
Bau
von
Flüchtlingswohnungen
zum
privilegierten
Vorhaben
erklärt.
Die
Stadt
fordert
stattdessen
den
Abriss
des
halb
fertigen
Hotelneubaus.
Ein
Rechtsstreit
scheint
unausweichlich.
Osnabrück.
Spaziergängern
und
Radlern
am
Rubbenbruchsee
fällt
neuerdings
ein
Transparent
auf,
das
den
Konflikt
zum
Wahlkampfthema
machen
soll:
„
Osnabrücker
Wohnungsnot!
SPD
und
Grüne
sabotieren
seit
6
Jahren
den
Fertigbau!
″
Eigentümer
Bernd
Lingemann
macht
die
Mehrheitsgruppe
im
Rat
für
die
Scherereien
verantwortlich,
die
er
seit
Jahren
mit
der
Stadt
hat.
Nach
deren
Ansicht
hätte
das
Millionenprojekt,
ursprünglich
ein
Hotel
mit
70
Doppelzimmern,
an
dieser
Stelle
im
Naherholungsgebiet
nie
genehmigt
werden
dürfen.
Im
April
hat
der
Fachbereich
Städtebau
die
Rückbauverfügung
für
den
seit
2007
unvollendeten
Rohbau
erlassen
–
also
angeordnet,
das
45
Meter
lange
Objekt
aus
Beton
und
Poroton
dem
Erdboden
gleichzumachen.
Begründung:
Die
Arbeiten
hätten
länger
als
drei
Jahre
geruht,
und
damit
sei
die
Baugenehmigung
erloschen.
Lingemann
macht
geltend,
der
Abbruch
des
halb
fertigen
Baukörpers
würde
250
000
Euro
kosten
und
damit
seine
Alterssicherheit
und
Existenzgrundlage
gefährden.
Über
seinen
Rechtsanwalt
Heinrich
Feldkamp
hat
er
Widerspruch
eingelegt.
Weil
die
Stadt
nicht
einlenken
will,
bleibt
dem
Eigentümer
noch
der
Weg
vor
das
Verwaltungsgericht.
So
weit
müsse
es
gar
nicht
kommen,
sagt
Anwalt
Feldkamp.
Er
ist
überzeugt,
dass
die
Stadt
ihre
Abrissbauverfügung
gar
nicht
mehr
durchsetzen
könne,
weil
inzwischen
eine
andere
Nutzung
für
das
Bauprojekt
angestrebt
werde
–
die
Unterbringung
von
Flüchtlingen.
Und
dafür
gilt
eine
befristete
Sonderregelung,
die
mit
dem
Paragrafen
246
ins
Baugesetzbuch
eingeflossen
ist.
Behördliche
Schranken,
die
der
Realisierung
solcher
Vorhaben
bisher
im
Weg
standen,
sollen
damit
umgangen
werden.
Weiterbau
gefordert
Der
neue
Passus
erleichtert
auch
den
Bau
von
Flüchtlingsunterkünften
im
Außenbereich,
sofern
bestimmte
Voraussetzungen
eingehalten
werden.
Dazu
gehört,
dass
der
Standort
„
im
unmittelbaren
räumlichen
Zusammenhang
mit
bebauten
Flächen
innerhalb
eines
Siedlungsbereichs″
liegt.
Das
sei
am
Barenteich
1
der
Fall,
vermerkt
Rechtsanwalt
Feldkamp.
Und
deshalb
bleibe
der
Stadt
gar
nichts
anderes
übrig,
als
den
Weiterbau
zu
genehmigen.
Mehr
noch
–
sie
werde
auch
die
Miete
zahlen
müssen,
wenn
das
Gebäude
demnächst
von
Flüchtlingen
bewohnt
werde.
„
So
einfach
ist
die
Sachlage
nicht″,
kontert
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau
der
Stadt
Osnabrück.
Der
Paragraf
246
eigne
sich
nicht
als
Instrument,
um
begründete
Verwaltungsentscheidungen
auszuhebeln.
Die
Stadt
werde
deshalb
an
ihrer
Abbruchverfügung
festhalten.
Eigentümer
Lingemann
sieht
sich
als
Opfer
politischer
Willkür.
Nach
seiner
Auffassung
hat
die
rot-
grüne
Ratsmehrheit
den
Druck
aufgebaut,
der
auf
die
Beseitigung
seines
Rohbaus
abzielt.
Zugleich
beruft
er
sich
auf
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert,
der
ihm
2010
–
damals
in
seiner
Eigenschaft
als
Stadtbaurat
–
die
Genehmigung
für
den
Weiterbau
in
Aussicht
gestellt
habe.
Doch
dann
sei
die
Sache
zurückgestellt
worden,
weil
die
Stadt
den
Bebauungsplan
Nr.
559
auf
den
Weg
brachte.
Streit
in
der
Politik
Dieser
Plan
soll
den
Bau
eines
Parkplatzes
für
Besucher
des
Rubbenbruchsees
regeln
und
zugleich
eine
weitere
Bauzeile
zwischen
dem
Rubbenbruchweg
und
dem
Birkenweg
ermöglichen.
Das
Grundstück
mit
der
Hotelbauruine
liegt
nicht
im
Geltungsbereich
des
Bebauungsplans,
sondern
wenige
Meter
entfernt
davon
im
weniger
reglementierten
Außenbereich.
Von
der
rot-
grünen
Ratsmehrheit
kam
die
Anregung,
den
Bebauungsplan
weiter
zu
fassen
und
zugleich
für
das
Grundstück
am
Ba
renteich
1
keine
Wohnbebauung
zuzulassen.
Darüber
ist
Eigentümer
Lingemann
empört.
Unterstützung
bekommt
er
jedoch
von
der
CDU,
die
sich
stets
für
den
Weiterbau
ausgesprochen
hat.
Dieser
politische
Streit
wird
nun
schon
mehrere
Jahre
im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
ausgetragen.
Und
weil
sich
das
Bebauungsplanverfahren
derart
in
die
Länge
zieht,
wird
wohl
erst
der
nächste
Rat
eine
Entscheidung
treffen.
Bildtext:
Seinem
Ärger
auf
die
rot-
grüne
Ratsmehrheit
macht
der
Eigentümer
des
unvollendeten
Hotelbaus
am
Barenteich
mit
einem
Wahlkampftransparent
Luft.
Er
hofft
jetzt
auf
eine
Baugenehmigung
für
Flüchtlingswohnungen.
Foto:
Jörn
Martens
Kommentar:
Chance
vertan
Nein,
es
war
keine
gute
Entscheidung,
den
Bau
eines
Hotels
am
Ba-
renteich
zu
genehmigen.
Im
Naherholungsgebiet
am
Rubbenbruchsee
hat
es
davor
und
danach
manche
Begehrlichkeiten
von
Bauwilligen
gegeben,
die
allesamt
abgelehnt
wurden.
Warum
ausgerechnet
ein
Hotel
in
diese
Ruhezone
passen
sollte,
konnte
die
Verwaltung
nie
schlüssig
darlegen.
Was
auch
immer
den
Ausschlag
gegeben
haben
mag,
diesem
Bauprojekt
zuzustimmen
–
der
Investor
hat
seine
Chance
bekommen,
aber
nicht
genutzt.
Auf
einen
neuen
Anfang
wollte
sich
die
Stadt
nicht
einlassen.
Schon
gar
nicht,
als
der
Bauherr
statt
des
Hotels
ganz
andere
Projekte
für
seine
halb
fertige
Immobilie
aus
dem
Hut
zog.
Es
spricht
nichts
dagegen,
wenn
Politiker
klarstellen,
ob
sie
für
den
Weiterbau
oder
für
den
Abriss
sind.
Wichtig
in
diesem
Konflikt
ist
aber,
dass
die
Bauverwaltung
nach
den
geltenden
Bestimmungen
handelt.
Und
nicht
nach
dem,
was
ihr
bestimmte
Politiker
möglicherweise
zuflüstern.
Autor:
R. Lahmann-Lammert