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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Sollen jetzt doch Flüchtlinge in diesen Bau?
Zwischenüberschrift:
Barenteich: Eigentümer beruft sich auf neuen Paragrafen im Baugesetz – Stadt fordert Abriss
Artikel:
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Originaltext:
Im Streit um die Bauruine am Barenteich setzt der Eigentümer jetzt auf einen Paragrafen, der den Bau von Flüchtlingswohnungen zum privilegierten Vorhaben erklärt. Die Stadt fordert stattdessen den Abriss des halb fertigen Hotelneubaus. Ein Rechtsstreit scheint unausweichlich.
Osnabrück. Spaziergängern und Radlern am Rubbenbruchsee fällt neuerdings ein Transparent auf, das den Konflikt zum Wahlkampfthema machen soll: Osnabrücker Wohnungsnot! SPD und Grüne sabotieren seit 6 Jahren den Fertigbau! Eigentümer Bernd Lingemann macht die Mehrheitsgruppe im Rat für die Scherereien verantwortlich, die er seit Jahren mit der Stadt hat. Nach deren Ansicht hätte das Millionenprojekt, ursprünglich ein Hotel mit 70 Doppelzimmern, an dieser Stelle im Naherholungsgebiet nie genehmigt werden dürfen.
Im April hat der Fachbereich Städtebau die Rückbauverfügung für den seit 2007 unvollendeten Rohbau erlassen also angeordnet, das 45 Meter lange Objekt aus Beton und Poroton dem Erdboden gleichzumachen. Begründung: Die Arbeiten hätten länger als drei Jahre geruht, und damit sei die Baugenehmigung erloschen. Lingemann macht geltend, der Abbruch des halb fertigen Baukörpers würde 250 000 Euro kosten und damit seine Alterssicherheit und Existenzgrundlage gefährden. Über seinen Rechtsanwalt Heinrich Feldkamp hat er Widerspruch eingelegt. Weil die Stadt nicht einlenken will, bleibt dem Eigentümer noch der Weg vor das Verwaltungsgericht.
So weit müsse es gar nicht kommen, sagt Anwalt Feldkamp. Er ist überzeugt, dass die Stadt ihre Abrissbauverfügung gar nicht mehr durchsetzen könne, weil inzwischen eine andere Nutzung für das Bauprojekt angestrebt werde die Unterbringung von Flüchtlingen. Und dafür gilt eine befristete Sonderregelung, die mit dem Paragrafen 246 ins Baugesetzbuch eingeflossen ist. Behördliche Schranken, die der Realisierung solcher Vorhaben bisher im Weg standen, sollen damit umgangen werden.
Weiterbau gefordert
Der neue Passus erleichtert auch den Bau von Flüchtlingsunterkünften im Außenbereich, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass der Standort im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit bebauten Flächen innerhalb eines Siedlungsbereichs″ liegt. Das sei am Barenteich 1 der Fall, vermerkt Rechtsanwalt Feldkamp. Und deshalb bleibe der Stadt gar nichts anderes übrig, als den Weiterbau zu genehmigen. Mehr noch sie werde auch die Miete zahlen müssen, wenn das Gebäude demnächst von Flüchtlingen bewohnt werde.
So einfach ist die Sachlage nicht″, kontert Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau der Stadt Osnabrück. Der Paragraf 246 eigne sich nicht als Instrument, um begründete Verwaltungsentscheidungen auszuhebeln. Die Stadt werde deshalb an ihrer Abbruchverfügung festhalten.
Eigentümer Lingemann sieht sich als Opfer politischer Willkür. Nach seiner Auffassung hat die rot-grüne Ratsmehrheit den Druck aufgebaut, der auf die Beseitigung seines Rohbaus abzielt. Zugleich beruft er sich auf Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, der ihm 2010 damals in seiner Eigenschaft als Stadtbaurat die Genehmigung für den Weiterbau in Aussicht gestellt habe. Doch dann sei die Sache zurückgestellt worden, weil die Stadt den Bebauungsplan Nr. 559 auf den Weg brachte.
Streit in der Politik
Dieser Plan soll den Bau eines Parkplatzes für Besucher des Rubbenbruchsees regeln und zugleich eine weitere Bauzeile zwischen dem Rubbenbruchweg und dem Birkenweg ermöglichen. Das Grundstück mit der Hotelbauruine liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans, sondern wenige Meter entfernt davon im weniger reglementierten Außenbereich. Von der rot-grünen Ratsmehrheit kam die Anregung, den Bebauungsplan weiter zu fassen und zugleich für das Grundstück am Ba renteich 1 keine Wohnbebauung zuzulassen.
Darüber ist Eigentümer Lingemann empört. Unterstützung bekommt er jedoch von der CDU, die sich stets für den Weiterbau ausgesprochen hat. Dieser politische Streit wird nun schon mehrere Jahre im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt ausgetragen. Und weil sich das Bebauungsplanverfahren derart in die Länge zieht, wird wohl erst der nächste Rat eine Entscheidung treffen.

Bildtext:

Seinem Ärger auf die rot-grüne Ratsmehrheit macht der Eigentümer des unvollendeten Hotelbaus am Barenteich mit einem

Wahlkampftransparent Luft. Er hofft jetzt auf eine Baugenehmigung für Flüchtlingswohnungen.

Foto: Jörn Martens

Kommentar:

Chance vertan

Nein, es war keine gute Entscheidung, den Bau eines Hotels am Ba-renteich zu genehmigen. Im Naherholungsgebiet am Rubbenbruchsee hat es davor und danach manche Begehrlichkeiten von Bauwilligen gegeben, die allesamt abgelehnt wurden. Warum ausgerechnet ein Hotel in diese Ruhezone passen sollte, konnte die Verwaltung nie schlüssig darlegen.

Was auch immer den Ausschlag gegeben haben mag, diesem Bauprojekt zuzustimmen der Investor hat seine Chance bekommen, aber nicht genutzt. Auf einen neuen Anfang wollte sich die Stadt nicht einlassen. Schon gar nicht, als der Bauherr statt des Hotels ganz andere Projekte für seine halb fertige Immobilie aus dem Hut zog.

Es spricht nichts dagegen, wenn Politiker klarstellen, ob sie für den Weiterbau oder für den Abriss sind. Wichtig in diesem Konflikt ist aber, dass die Bauverwaltung nach den geltenden Bestimmungen handelt. Und nicht nach dem, was ihr bestimmte Politiker möglicherweise zuflüstern.
Autor:
R. Lahmann-Lammert


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