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1.
Erscheinungsdatum:
15.08.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ratten Thema vor Verwaltungsgericht
Zwischenüberschrift:
Sonntagsreinigung: OSB-Personalrat scheitert mit Eilantrag
Artikel:
Originaltext:
Das
Gezerre
um
die
Wochenendreinigung
der
Osnabrücker
Innenstadt
durch
den
Osnabrücker
Servicebetrieb
(OSB)
ist
wieder
eine
Runde
weiter:
Das
Verwaltungsgericht
hat
den
Antrag
auf
einstweiligen
Rechtsschutz
des
Personalrates
des
Osnabrücker
Servicebetriebes
abgelehnt.
Osnabrück.
Dagegen
sind
Wagner-
Opern
wahre
Kurzgeschichten:
Seit
über
einem
Jahr
strampelt
sich
der
Osnabrücker
Servicebetrieb
ab,
um
an
den
Wochenenden
der
Vermüllung
der
Innenstadt
und
des
Schlossgartens
Herr
zu
werden.
Mal
knapp
zusammengefasst
geht
die
Geschichte
wie
folgt:
Der
Rat
will
Geld
sparen
und
dampft
die
Standards
bei
der
Straßenreinigung
ein.
Davon
betroffen
ist
auch
die
Große
Straße.
Das
Personal
ist
knapp,
der
OSB
beschließt,
die
bislang
obligatorische
Reinigung
an
den
Wochenenden
auszusetzen.
Das
ist
auch
im
Sinne
des
Gewerbeaufsichtsamtes,
das
ohnehin
eine
routinemäßige
Sonntagsreinigung
für
unvereinbar
mit
dem
Arbeitszeitgesetz
hält.
Es
folgt
eine
längere
Diskussion
zwischen
GAA
und
OSB,
begleitet
von
Einwürfen
der
Politik,
die
der
Argumentation
des
Eigenbetriebs
nicht
immer
folgen
kann.
Die
große
Straße
und
der
Schlossgarten
sind
immer
noch
sehr
häufig
sehr
dreckig.
Zwischendurch
wendet
sich
die
Diskussion
kurz
dem
vermeintlichen
Versagen
der
Big
Bellys
zu,
den
automatisch
pressenden
und
das
Aufsichtspersonal
zur
Leerung
rufenden
Wundertonnen
aus
den
USA
in
der
Großen
Straße.
Dieser
Nebenkriegsschauplatz
ist
nach
kurzem
Geplänkel
und
umfangreicher
Modifizierung
der
Tonnen
aber
schnell
befriedet.
Es
wird
sogar
der
Wunsch
nach
mehr
Tonnen
laut.
Der
Müll
an
den
Wochenenden
und
damit
das
Reinigungsproblem
aber
bleibt,
wohl
auch,
weil
sich
noch
nicht
herumgesprochen
hat,
dass
die
Big
Bellys
sich
nicht
nach
dem
Müll
bücken
können
und
trotz
aller
Technik
nach
wie
vor
von
Menschenhand
befüllt
werden
wollen.
Der
OSB
hätte
es
gleichwohl
gerne
sauber
in
seiner
Stadt,
ist
aber
an
das
Arbeitszeitgesetz
gebunden.
Das
sieht
–
was
Gesetze
ja
gerne
tun
–
Ausnahmetatbestände
vor.
Nach
Festen
darf
ohnehin
gereinigt
werden,
gereinigt
werden
muss
aber
auch,
wenn
die
Reinigung
der
Aufrechterhaltung
der
öffentlichen
Ordnung
und/
oder
der
Gefahrenabwehr
dient.
Was
nun
könnte
zum
Beispiel
eine
Gefahr
darstellen?
Richtig:
Ratten
sind
Krankheitsüberträger
und
vermehren
sich
bei
günstigen
Bedingungen
hemmungslos.
Günstige
Bedingungen
wiederum
entstehen
durch
einen
reichhaltig
gedeckten
Tisch
mit
Leckereien
aller
Art.
Dafür
sorgt
der
Mensch,
weil
er
nicht
immer
aufisst
und
die
Reste
einfach
wegwirft.
Dabei
trifft
er
(siehe
oben)
nicht
immer
die
aufgestellten
Müllbehälter.
Und
das
tut
er
natürlich
nicht
nur
an
Werktagen,
sondern
gern
auch
an
den
Wochenenden.
Die
Konsequenz:
An
den
Wochenenden
muss
gereinigt
werden.
Nun
könnte
die
Geschichte
an
dieser
Stelle
enden,
wenn
nicht
der
Personalrat
des
OSB
ein
gewichtiges
Wörtchen
mitzureden
hätte,
sobald
es
um
die
Arbeit
an
den
Wochenenden
geht.
So
sieht
es
das
Mitbestimmungsrecht
vor.
Und
so
hat
er
zur
Sonntagsreinigung
erst
einmal
„
Nein″
gesagt,
weil
er
die
Kollegen
schützen
will,
so
der
Personalratsvorsitzende
Wilhelm
Koppelmann.
Weil
es
ihn
aber
drängte,
die
Stadt
sauber
zu
halten,
hat
OSB-
Chef
Axel
Raue
per
Verfügung
vom
8.
Juli
die
Sonntagsreinigung
im
Stadtgebiet
angeordnet,
wie
Koppelmann
sagt,
sogar
unter
dem
Druck
von
Abmahnungen,
obwohl
das
Einigungsverfahren
zwischen
Personalvertretung
und
Betriebsleitung
noch
nicht
abgeschlossen
war.
Gegen
diesen
seiner
Meinung
nach
Verstoß
gegen
das
Mitbestimmungsrecht
hat
der
Personalrat
via
Eil
antrag
einstweiligen
Rechtsschutz
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück
verlangt,
aber
nicht
bekommen.
Nun
kommen
auch
die
Ratten
wieder
ins
Spiel,
denn
das
Gericht
„
hatte
bei
der
Entscheidung
über
die
Notwendigkeit
einer
vorläufigen
Regelung
auch
eine
Stellungnahme
des
Gesundheitsamtes
zur
Verschärfung
der
Rattenproblematik
im
Stadtgebiet″
in
Betracht
zu
ziehen,
wie
es
in
einer
Mitteilung
des
Gerichts
heißt.
Weil
die
Zeit
drängte,
hat
die
Kammer
lediglich
einen
Tenorbeschluss
gefasst,
ohne
die
Ablehnung
des
Antrages
näher
zu
begründen.
Allerdings
hat
es
auch
dem
Antragsgegner,
also
der
OSB-
Betriebsleitung,
einen
Auftrag
mit
auf
den
Weg
gegeben,
nämlich
eben
jenen,
das
Einigungsverfahren
mit
dem
Personalrat
bis
zum
1.
September
fortzusetzen.
Das
solle
auch
so
geschehen,
sagt
OSB-
Sprecherin
Katrin
Hofmann.
„
Wir
versuchen,
eine
Einigung
zwischen
Personalrat
und
Betriebsleitung
zu
finden.″
Bildtext:
Personalrat
und
Betriebsleitung
des
Osnabrücker
Servicebetriebs
rangeln
derzeit
um
die
Sonntagsreinigung
der
Osnabrücker
Innenstadt.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Ohne
Personal
geht
es
nicht
Sonntags
zu
arbeiten
ist
nicht
gerade
vergnügungssteuerpflichtig.
Insofern
kann
man
verstehen,
wenn
sich
der
Personalrat
des
Osnabrücker
Servicebetriebs
gegen
die
Anordnung
einer
solchen
Maßnahme
wehrt.
Dass
das
Verwaltungsgericht
das
Rechtsschutzbegehren
des
Personalrats
negativ
beschieden
hat,
beantwortet
noch
nicht
die
Frage,
wie
die
Sonntagsreinigung
der
Innenstadt
denn
nun
personell
bewerkstelligt
werden
kann.
Das
ist
schließlich
auch
nicht
Aufgabe
des
Gerichts.
Gleichzeitig
hat
das
Verwaltungsgericht
der
OSB-
Leitung
zumindest
indirekt
ins
Stammbuch
geschrieben,
sich
an
die
Regeln
des
Mitbestimmungsrechts
zu
halten.
Anders
ist
der
Hinweis,
das
Einigungsverfahren
fortzusetzen,
wohl
kaum
zu
verstehen.
In
der
Vergangenheit
ist
der
Personalrat
nicht
müde
geworden,
dass
Fehlen
von
Mitarbeitern
zu
beklagen
und
Neueinstellungen
zu
fordern.
Das
steht
allerdings
im
krassen
Widerspruch
zum
Ziel
der
Stadt,
die
Kosten
zu
senken.
Das
Absenken
der
Standards,
um
das
Gebührenniveau
zu
halten
und
Überstunden
sowie
Personalaufstockungen
zu
vermeiden,
war
die
Karte,
auf
die
Rat
und
Verwaltung
bislang
gesetzt
haben.
Sollte
die
Einigungsstelle
gegen
den
Personalrat
entscheiden,
wird
diese
Diskussion
auf
ein
Neues
entbrennen.
Wie
lange
diese
Sparposition
noch
haltbar
ist,
bleibt
abzuwarten.
Und
wenn
die
Gebühren
dann
doch
erhöht
werden
müssen?
In
diesen
sauren
Apfel
müssen
die
Osnabrücker
wohl
beißen
–
die,
die
ihren
Müll
achtlos
wegwerfen,
und
leider
auch
die,
die
ihn
ordnungsgemäß
entsorgen.
Autor:
Dietmar Kröger