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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ratten Thema vor Verwaltungsgericht
Zwischenüberschrift:
Sonntagsreinigung: OSB-Personalrat scheitert mit Eilantrag
Artikel:
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Originaltext:
Das Gezerre um die Wochenendreinigung der Osnabrücker Innenstadt durch den Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) ist wieder eine Runde weiter: Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Personalrates des Osnabrücker Servicebetriebes abgelehnt.
Osnabrück. Dagegen sind Wagner-Opern wahre Kurzgeschichten: Seit über einem Jahr strampelt sich der Osnabrücker Servicebetrieb ab, um an den Wochenenden der Vermüllung der Innenstadt und des Schlossgartens Herr zu werden. Mal knapp zusammengefasst geht die Geschichte wie folgt: Der Rat will Geld sparen und dampft die Standards bei der Straßenreinigung ein. Davon betroffen ist auch die Große Straße. Das Personal ist knapp, der OSB beschließt, die bislang obligatorische Reinigung an den Wochenenden auszusetzen. Das ist auch im Sinne des Gewerbeaufsichtsamtes, das ohnehin eine routinemäßige Sonntagsreinigung für unvereinbar mit dem Arbeitszeitgesetz hält. Es folgt eine längere Diskussion zwischen GAA und OSB, begleitet von Einwürfen der Politik, die der Argumentation des Eigenbetriebs nicht immer folgen kann. Die große Straße und der Schlossgarten sind immer noch sehr häufig sehr dreckig.
Zwischendurch wendet sich die Diskussion kurz dem vermeintlichen Versagen der Big Bellys zu, den automatisch pressenden und das Aufsichtspersonal zur Leerung rufenden Wundertonnen aus den USA in der Großen Straße. Dieser Nebenkriegsschauplatz ist nach kurzem Geplänkel und umfangreicher Modifizierung der Tonnen aber schnell befriedet. Es wird sogar der Wunsch nach mehr Tonnen laut.
Der Müll an den Wochenenden und damit das Reinigungsproblem aber bleibt, wohl auch, weil sich noch nicht herumgesprochen hat, dass die Big Bellys sich nicht nach dem Müll bücken können und trotz aller Technik nach wie vor von Menschenhand befüllt werden wollen. Der OSB hätte es gleichwohl gerne sauber in seiner Stadt, ist aber an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Das sieht was Gesetze ja gerne tun Ausnahmetatbestände vor. Nach Festen darf ohnehin gereinigt werden, gereinigt werden muss aber auch, wenn die Reinigung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und/ oder der Gefahrenabwehr dient. Was nun könnte zum Beispiel eine Gefahr darstellen? Richtig: Ratten sind Krankheitsüberträger und vermehren sich bei günstigen Bedingungen hemmungslos. Günstige Bedingungen wiederum entstehen durch einen reichhaltig gedeckten Tisch mit Leckereien aller Art. Dafür sorgt der Mensch, weil er nicht immer aufisst und die Reste einfach wegwirft. Dabei trifft er (siehe oben) nicht immer die aufgestellten Müllbehälter. Und das tut er natürlich nicht nur an Werktagen, sondern gern auch an den Wochenenden. Die Konsequenz: An den Wochenenden muss gereinigt werden.
Nun könnte die Geschichte an dieser Stelle enden, wenn nicht der Personalrat des OSB ein gewichtiges Wörtchen mitzureden hätte, sobald es um die Arbeit an den Wochenenden geht. So sieht es das Mitbestimmungsrecht vor. Und so hat er zur Sonntagsreinigung erst einmal Nein″ gesagt, weil er die Kollegen schützen will, so der Personalratsvorsitzende Wilhelm Koppelmann. Weil es ihn aber drängte, die Stadt sauber zu halten, hat OSB-Chef Axel Raue per Verfügung vom 8. Juli die Sonntagsreinigung im Stadtgebiet angeordnet, wie Koppelmann sagt, sogar unter dem Druck von Abmahnungen, obwohl das Einigungsverfahren zwischen Personalvertretung und Betriebsleitung noch nicht abgeschlossen war. Gegen diesen seiner Meinung nach Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht hat der Personalrat via Eil antrag einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Osnabrück verlangt, aber nicht bekommen.
Nun kommen auch die Ratten wieder ins Spiel, denn das Gericht hatte bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung auch eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes zur Verschärfung der Rattenproblematik im Stadtgebiet″ in Betracht zu ziehen, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Weil die Zeit drängte, hat die Kammer lediglich einen Tenorbeschluss gefasst, ohne die Ablehnung des Antrages näher zu begründen. Allerdings hat es auch dem Antragsgegner, also der OSB-Betriebsleitung, einen Auftrag mit auf den Weg gegeben, nämlich eben jenen, das Einigungsverfahren mit dem Personalrat bis zum 1. September fortzusetzen. Das solle auch so geschehen, sagt OSB-Sprecherin Katrin Hofmann. Wir versuchen, eine Einigung zwischen Personalrat und Betriebsleitung zu finden.″

Bildtext:

Personalrat und Betriebsleitung des Osnabrücker Servicebetriebs rangeln derzeit um die Sonntagsreinigung der Osnabrücker Innenstadt.
Foto: David Ebener

Kommentar:

Ohne Personal geht es nicht

Sonntags zu arbeiten ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig. Insofern kann man verstehen, wenn sich der Personalrat des Osnabrücker Servicebetriebs gegen die Anordnung einer solchen Maßnahme wehrt.

Dass das Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbegehren des Personalrats negativ beschieden hat, beantwortet noch nicht die Frage, wie die Sonntagsreinigung der Innenstadt denn nun personell bewerkstelligt werden kann. Das ist schließlich auch nicht Aufgabe des Gerichts. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht der OSB-Leitung zumindest indirekt ins Stammbuch geschrieben, sich an die Regeln des Mitbestimmungsrechts zu halten. Anders ist der Hinweis, das Einigungsverfahren fortzusetzen, wohl kaum zu verstehen. In der Vergangenheit ist der Personalrat nicht müde geworden, dass Fehlen von Mitarbeitern zu beklagen und Neueinstellungen zu fordern. Das steht allerdings im krassen Widerspruch zum Ziel der Stadt, die Kosten zu senken. Das Absenken der Standards, um das Gebührenniveau zu halten und Überstunden sowie Personalaufstockungen zu vermeiden, war die Karte, auf die Rat und Verwaltung bislang gesetzt haben. Sollte die Einigungsstelle gegen den Personalrat entscheiden, wird diese Diskussion auf ein Neues entbrennen.

Wie lange diese Sparposition noch haltbar ist, bleibt abzuwarten. Und wenn die Gebühren dann doch erhöht werden müssen? In diesen sauren Apfel müssen die Osnabrücker wohl beißen die, die ihren Müll achtlos wegwerfen, und leider auch die, die ihn ordnungsgemäß entsorgen.
Autor:
Dietmar Kröger


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