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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Ende der Brutzeit bedeutet Lockerung der Anleinpflicht
Zwischenüberschrift:
Regelungen für Hundebesitzer im Osnabrücker Stadtgebiet
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Am vergangenen Freitag endete die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Hunde können in großen Teilen des Stadtgebiets nun nach Angaben der Stadt Osnabrück wieder ohne Leine frei laufen.
Wann gilt die Brut- und Setzzeit? Die Brut- und Setzzeit begann am 1. April und endete am 15. Juli. In diesem Zeitraum durften sich Hunde in Teilen der Stadt nur eingeschränkt ohne Leine tummeln. Betroffene Gebiete in Osnabrück waren zum Beispiel der Westerberg, größere Teile der hinteren Wüste oder auch Freiflächen im Stadtteil Darum/ Gretesch/ Lüstringen. Die Anleinpflicht in den Brut- und Setzzeiten gilt generell für Gebiete außerhalb der Bebauung und in der offenen Landschaft im Stadtgebiet, als rechtliche Grundlage für die Verordnung dient der Stadt Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG).
Wo gibt es Freilaufflächen für Hunde? In einigen Grünanlagen wie entlang des Riedenbachs sind frei laufende Hunde ganzjährig erlaubt. Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurde am Haster Weg zudem die erste umzäunte Hundewiese Osnabrücks eröffnet. Auf rund 4000 Quadratmetern können sich Hunde ohne Leine und Maulkorb tummeln und zwar das ganze Jahr über.
Welche Regelungen gibt es noch? Es gibt noch mehr Regelungen für Hundehalter und ihre Tiere: So sind auf Wochenmärkten und bei größeren Menschenansammlungen wie Volksfesten oder Umzügen Hunde generell anzuleinen. Außerdem ist die Mitnahme von Hunden auf Spiel- und Sportplätze, Schulhöfe und Kindergärten untersagt, in ihrem direkten Umfeld müssen die Tiere angeleint bleiben.
Wo müssen Hunde generell angeleint werden? Es gibt auch Gebiete in der Stadt, in denen ein ganzjähriger Leinenzwang gilt. Dazu gehören das Innere des Osnabrücker Wallrings inklusive Hauptbahnhof, die Friedhöfe, der Bürgerpark, die Waldgebiete und der Bereich des Rubbenbruchsees. Eine Karte im Internet informiert schnell und übersichtlich über die entsprechenden Bereiche″, wird Stadt-Pressesprecher Sven Jürgensen in einer Mitteilung aus dem Presseamt zitiert. Die Karte ist im Internet unter dem Link geo.osnabrueck.de/ anleinpflicht/ aufrufbar. In dem Online-Kartendienst sind auch alle Hundestationen und die Hundefreilauffläche kenntlich gemacht.
Was droht bei Missachtung der Regeln? Die Stadt Osnabrück hat die Bußgelder in der Vergangenheit erhöht, die bei der Missachtung der Leinenpflicht zum Tragen kommen. So werden je nach Fall inzwischen 55 bis 80 Euro fällig. Auch wenn ein Hund sein großes Geschäft erledigt und der Halter den Haufen einfach liegen lässt, wird ein Bußgeld erhoben. 55 Euro kostet es, wenn das Hundeherrchen dabei ertappt wird.

Bildtext:

Die Brut- und Setzzeit ist vorbei. Hundebesitzer können ihre Tiere in weiten Teilen der Stadt Osnabrück nun wieder ohne Leine laufen lassen. Foto: Archiv/ Gert Westdörp
Autor:
pm/sph


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