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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Eilantrag gegen Baustopp in Gretesch erfolglos
Zwischenüberschrift:
Mehrfamilienhaus an der Poststraße bleibt Rohbau
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ugur Özalp darf den Bau seines Mehrfamilienhauses in einem Überschwemmungsgebiet an der Poststraße in Gretesch nicht fortsetzen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einem Eilantrag gegen einen von der Stadt verhängten Baustopp nicht stattgegeben.
Damit bleibt das Haus, das eigentlich in diesem Sommer bezugsfertig sein sollte, vorerst ein Rohbau. Dass Ugur Özalps Bauprojekt sich im Überschwemmungsgebiet befindet, hatte der Fachbereich Städtebau bei der Erteilung der Baugenehmigung übersehen. Sollte es ganz hart kommen, müsste Özalp den errichteten Rohbau am Ende sogar abreißen. So oder so drohen dem Geschäftsführer der Terra Ingenieurgesellschaft aus Osnabrück Verluste in sechs- oder siebenstelliger Höhe. Deshalb hatte er gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.
Die hochwassergefährdete Baustelle liegt nicht etwa auf einer Wiese vor den Toren der Stadt, sondern inmitten eines Wohngebiets, das seit den 60er-Jahren Stück für Stück bebaut wurde. Nach heutigen Maßstäben dürften die meisten Häuser in der Nachbarschaft gar nicht mehr genehmigt werden, weil sie im Überschwemmungsgebiet des Belmer Bachs stehen. Für die vorhandenen Bauten gilt Bestandsschutz. Aber darauf kann Ugur Özalp mit seinem Bauprojekt für acht Wohnungen nicht zählen.
Im August 2010 war es dort zu Überschwemmungen gekommen, die später als 100-jähriges Hochwasser kategorisiert wurden mit der Folge, dass auf den entsprechenden Landkarten ganze Wohnquartiere rot schraffiert werden mussten, darunter auch die Wohnsiedlung an der Poststraße.
Das Gericht hält den Baustopp für rechtmäßig, da die nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderliche Genehmigung nicht vorliege, heißt es in der Begründung. Auch ein Vertrauensschutz wegen der erteilten Baugenehmigung scheidet für die Osnabrücker Verwaltungsrichter aus. Die finanziellen Einbußen des Bauunternehmens müssten hinter diesen gewichtigen Gründen″ zurücktreten. Eine etwaige Kompensation bliebe einem gesonderten Verfahren überlassen.
Für Ugur Özalp gibt es nach wie vor nur ein Ziel: so schnell wie möglich weiterzubauen. Seinen finanziellen Schaden schätzt der Geschäftsführer schon jetzt auf bis zu 150 000 Euro. Dieser Betrag könne sich aber sogar noch verdoppeln. Ende dieses Monats soll noch einmal ein Gespräch mit Verantwortlichen der Stadt stattfinden. Özalp ist nach seinen eigenen Worten bereit, auf Schadenersatz zu verzichten und der Stadt einen hohen Betrag zu spenden für den Bau einer Spundwand zum Belmer Bach. Ob das notwendig und zulässig ist, bleibt vorerst unklar. Die Stadt hatte den Kommunalen Schadensausgleich, eine Art Haftpflichtversicherung für Städte und Gemeinden, bereits Anfang dieses Jahres über ihren Fehler informiert.

Bildtext:

Seit Anfang dieses Jahres stillgelegt: Ugur Özalp möchte so schnell wie möglich weiterbauen. Der Baustopp kostet ihn viel Geld. Foto: Archiv/ Westdörp
Autor:
pm/ra


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