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1.
Erscheinungsdatum:
06.02.1964
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Ein
böser
Leserbrief
zum
Vorhaben
der
Stadt
am
Rande
des
Westerbergs
(Artikel
vom
05.02.)
.
Überschrift:
Leserbrief.
Artikel:
Originaltext:
Sehr
geehrte
Herren!
Wir
danken
Ihnen
dafür,
daß
auch
Sie
sich
des
"
Problems"
der
beabsichtigten
Errichtung
von
Mietshochhäusern
an
der
Einmündung
der
Mozartstraße
in
die
Rheiner
Landstraße
angenommen
haben.
Wir
haben
den
beigefügten
Einspruch
bei
der
Stadt
Osnabrück
eingereicht.
Die
Einspruchsschrift
ist
von
73
Grundstückseigentümern
und
Anwohnern
unterzeichnet.
Wir,
die
unterzeichneten
Grundstückseigentümer
und
Anwohner
erheben
hiermit
gegen
den
Bebauungsplan
Nr.
69
Einspruch
und
bitten
dringend
unsere
Einwendungen
zu
prüfen,
uns
notfalls
persönlich
anzuhören
und
den
Bebauungsplan
dahin
abzuändern,
daß
auf
jeden
Fall
die
vorgesehene
Errichtung
der
Mietshochhäuser
unterbleibt.
Unter
Vorbehalt
weiterer
Begründung
wird
zunächst
und
zur
Wahrung
der
Frist
folgendes
vorgebracht.
1.
Nach
dem
Bebauungsplan
der
Stadt
Osnabrück
liegt
das
Plangebiet
in
einer
großräumigen
Bauzone,
die
die
eingeschossige
offene
Bauweise
(BIO)
vorschreibt.
Es
handelt
sich
also
um
ein
Baugebiet,
das
seiner
ganzen
Planung
und
auch
tatsächlichen
Anlage
nach
dazu
bestimmt
und
geeignet
ist,
als
reines
Erholungswohngebiet
mit
seinen
villenartig
angelegten,
überwiegend
eingeschossigen
in
Gartengrundstücken
gelegenen
Einzelhäusern
den
darin
wohnenden
Personen
Ruhe
und
Erholung
zu
vermitteln.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
auch
dankenswerterweise
sorgfältig
darüber
gewacht,
daß
bei
den
Baugenehmigungen
diese
der
Planung
zugrunde
liegende
Konzeption
gewahrt
blieb.
Im
Vertrauen
darauf,
daß
dieser
Bebauungscharakter
erhalten
bleibt,
haben
wir
nicht
unerhebliche
Aufwendungen
auf
uns
genommen,
unseren
Familien,
vornehmlich
auch
unseren
Kindern,
diese
ruhigen
und
erholsamen
Wohnstätten
zu
schaffen.
Mit
Bestürzung
ersehen
wir
aus
dem
Plan
Nr.
69
nunmehr,
daß
in
diesem
eingeschossigen
und
aufgelockerten
Wohnbaugebiet
ein
für
Osnabrück
in
seiner
Ballung
einmaliges
System
von
drei
14
stöckigen
Wohnhochhäusern
mit
entsprechenden
Nebenanlagen
gebaut
werden
soll.
Nach
dem
Plan
soll
jedes
der
Hochhäuser
über
50
m
hoch
werden
und
jeweils
etwa
60
Wohnungseinheiten
umfassen.
Das
führt
zu
einer
Zusammenballung
von
180
Wohnungen
auf
engstem
Raum.
Das
Plangebiet
liegt
auf
dem
ansteigenden
Westerberg.
Der
Aufbau
dieses
Hochhauskomplexes
an
dieser
exponierten
Stelle
führt
zu
einer
regelrechten
und
untragbaren
Verunstaltung
unseres
Wohngebietes.
Soweit
wir
ersehen,
handelt
es
sich
bei
diesen
Hochhäusern
um
die
höchsten
Häuser
der
Stadt
Osnabrück.
Das
Hochhaus
der
Mannheimer
Versicherung
am
Berliner
Platz
umfaßt
nur
elf
Stockwerke.
Bei
dessen
Planung
ist
zur
Erledigung
der
dagegen
vorgebrachten
Einwendungen
ausgeführt
worden,
es
werde
ein
optisches
Gegengewicht
zu
dem
unschönen
Gasometerzylinder
geschaffen;
zudem
liege
das
Hochhaus
in
der
ohnehin
hochgebauten
City
der
Stadt.
All
diese
Erwägungen
scheiden
bei
den
in
unserem
Wohngebiet
geplanten
drei
Einzelhochhäusern
vollständig
aus.
Es
stellt
eine
durch
nichts
zu
rechtfertigende
Verunstaltun
unseres
hier
noch
schönen
und
homogenen
Wohngebietes
dar,
wenn
ausgerechnet
hier
mit
14
Stockwerken
die
höchsten
Gebäude
der
Stadt
Osnabrück
gebaut
werden
sollen.
Dafür
haben
wir
kein
Verständnis.
2.
Noch
unverständlicher
wird
uns
diese
Planung,
wenn
berücksichtigt
wird,
daß
im
unmittelbaren
Anschluß
das
von
der
Stadt
schon
seit
langem
geplante
und
propagierte
großzügige
mit
recht
erheblichen
Kosten
verbundene
Erholungsgebiet
"
am
Rubbenbruch
und
Heger
Holz"
geschaffen
werden
soll.
Statt
dem
jetzt
durch
unser
eingeschossig
und
aufgelockert
gebautes
Wohngebiet
vorhandenen
gleitenden
Übergang
von
der
dreigeschossig
bebauten
Zone
an
der
Rheiner
Landstraße
zu
erhalten,
um
einen
Übergang
in
das
geplante
Erholungsgebiet
zu
finden,
soll
ein
Komplex
von
drei
14
stöckigen,
50
m
über
den
Hügel
des
Westerbergs
aufragenden
Wohnhochhäusern
geschaffen
werden;
ein
unser
Wohngebiet
verunstaltendes
und
störendes
Bauwerk,
gegen
dessen
Errichtung
wir
uns
schärfstens
wenden.
Osnabrück
Namen
und
Anschriften
sind
der
Redaktion
bekannt.