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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt will Limit für Bauhöhe am Westerberg
Zwischenüberschrift:
Richard-Strauss-Weg: Bebauungsplanentwurf nach erneuter Überarbeitung in der Bürgerbeteiligung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Wenn es um die Bauhöhe geht, tricksen Bauherren und Architekten die Stadt gerne aus. Am Westerberg, wo dieses Spielchen besondere Blüten treibt, will die Stadt klare Grenzen setzen. Die Planer haben ihren Entwurf für eine Bauhöhenbegrenzung am Richard-Strauss-Weg noch einmal überarbeitet.
Osnabrück. Vor zwei Jahren hatte ein Neubau die Diskussion in Gang gebracht. Dort, wo kurz zuvor noch ein älteres Gebäude gestanden hatte, wurde ein Wohnhaus errichtet, das die Nachbardächer deutlich überragt. Dabei durfte am Richard-Strauss-Weg auch bislang nicht hemmungslos in den Himmel gebaut werden. Um die Höhenentwicklung zu begrenzen, hatte die Stadt bislang eine eingeschossige Bauweise vorgeschrieben. Wir haben aber leidvoll erlebt, dass das nicht funktioniert″, sagt Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau.
Der Neubau, über den sich nicht nur die Nachbarn aufregen, ist formal eingeschossig, aber durch geschickte Ausnutzung der Hanglage sind zwei zusätzliche Ebenen entstanden, die ganz und gar nicht wie Nebengeschosse erscheinen. Nach dem neuen Bebauungsplan, der jetzt in der Bürgerbeteiligung ist, wäre ein solches Projekt nicht mehr genehmigungsfähig. Die Stadt will künftig zwei Vollgeschosse erlauben. Im Gegenzug schreibt sie aber Bauhöhen vor, die sich auf die Bordsteinkante beziehen.
Wegen der Hanglage wurde die Grundstücksreihe in drei Stufen eingeteilt. Im vorderen Bereich entlang der Straße darf zehn Meter hoch gebaut werden, in der mittleren Zone sind 9, 50 Meter zulässig, weiter oben nur noch 7, 50 Meter. Die Festsetzung gilt aber nur für die nördliche Seite des Richard-Strauss-Weges.
Mit der Begrenzung will die Stadt erreichen, dass der Blick vom Kammweg des Westerberges nicht verbaut wird. Wir haben den Rahmen klarer und deutlich enger abgesteckt für künftige Bauvorhaben″, sagt Stadtplaner Schürings. Der Bebauungsplan geht nicht das erste Mal in die Bürgerbeteiligung. Als Ergebnis der Diskussion hat sich ergeben, dass die Grundstücke nicht in zwei, sondern in drei Zonen für die Höhenfestlegungen aufgeteilt werden.
Bürgerbeteiligung: bis zum 24. Juni liegt der Entwurf für den Bebauungsplan 154 (1) Westerberg-West öffentlich aus. Zu sehen sind die Unterlagen im Internet unter www.osnabrueck.de und im Fachbereich Städtebau, Hasemauer 1. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen und Änderungsvorschläge schriftlich oder per Mail abgegeben werden. Sie werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgelegt, bevor der Rat die endgültige Entscheidung über den Bebauungsplan trifft.

Bildtext:

Die Höhenbegrenzung gilt nur für die nördliche Seite des Richard-Strauss-Weges am Westerberg (rechts). Foto: Michael Gründel
Autor:
R. Lahmann-Lammert


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