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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Plan B für neue Brücke am Bahnhof
Zwischenüberschrift:
Rechtsstreit zwischen Stadt und Zion GmbH noch immer nicht entschieden
Artikel:
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Originaltext:
Die Stadt will die marode Brücke an der Hamburger Straße erneuern, auch wenn sich im Rechtsstreit mit der Zion GmbH noch keine Lösung anbahnt. Nach den neuen Plänen soll das Bauwerk ausschließlich auf städtischem Grund entstehen mit der Option einer späteren Erweiterung.
Osnabrück. Die Brücke über die Bahnstrecke nach Hannover hat ihre Lebensdauer schon überschritten. Dass sie nicht längst eingestürzt ist, verdankt sie einer Tragkonstruktion aus Beton und Stahl, die ihr eigenes Gewicht und das der Fahrzeuge auffangen soll. Inzwischen droht aber auch die Zeit des Provisoriums abzulaufen. Seit März 2015 darf der Verkehr die Überführung nur noch einspurig befahren, Lkw über 7, 4 Tonnen müssen andere Wege nehmen. Das gilt auch für sämtliche Busse.
Seit Jahren will die Stadt eine neue Brücke für die Hamburger Straße errichten, die Entwürfe liegen in der Schublade. Aber eine Auseinandersetzung mit der Zion GmbH zwang die Planer, eine Warteschleife einzulegen. Der Stadt geht es nicht allein um die Brücke, sondern auch um einen Fußgängertunnel zum Hauptbahnhof, der den Hasepark, den Güterbahnhof und den Ringlokschuppen besser anbinden soll.
Für dieses Bauvorhaben braucht sie jedoch mehr Platz. Im März 2013 schloss die Stadt mit der Zion GmbH einen Vertrag über ein entsprechendes Grundstücksgeschäft. Als sich das Verhältnis zwischen den beiden Partnern kurze Zeit später abkühlte, weigerte die sich, ihre Fläche herauszugeben. Über die Rechtmäßigkeit des Vertrages muss jetzt das Landgericht befinden. Verhandelt wurde die Angelegenheit zuletzt im Juni 2015. Seitdem wartet die Kammer auf das Gutachten eines Sachverständigen.
Um nicht tatenlos zusehen zu müssen, wie die Brücke noch maroder wird, will die Stadt jetzt einen Plan B ausarbeiten, der sich auch ohne das Zion-Grundstück realisieren lässt. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt stellten Stadtbaurat Frank Otte und seine Planer eine mehrstufige Lösung″ vor.
Das neue Bauwerk würde ausschließlich auf städtischem Boden errichtet, und es dürfte anders als die derzeitige Stahlbrücke die Zion-Fläche nicht überragen. Sobald die Stadt über das Grundstück verfügt, könnte sie an der Ostseite eine sogenannte Kappe anflanschen, das ist ein Ausleger für den Fuß- und Radweg.
Technisch wäre das Problem damit lösbar, machte Brückenbauspezialist Lutz Vorreyer deutlich. Allerdings wäre dieser Plan B auch teurer als der erste Entwurf. Von einer zügigen Realisierung kann ohnehin keine Rede sein, denn die Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG erfordert lange Vorlaufzeiten. Allein die auf wenige Stunden begrenzten Sperrzeiten für den Zugverkehr müssen zwei Jahre im Voraus beantragt werden.
Die Planer sprachen sich dafür aus, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Brücke in einem zweistufigen Verfahren zu errichten. Für den Fall, dass die Stadt bis zum Baubeginn doch noch über das Grundstück verfügen, lasse sich Plan A wieder in Kraft setzen. Diesem Vorschlag stimmten die Politiker aus dem Ausschuss einstimmig zu.
Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob die 100 Jahre alte Brücke das Gewicht von Autos und Kleinlastern noch eine Weile erträgt. Lutz Vorreyer drückte es so aus: Wenn sie bis 2019 noch hält, haben wir alle Glück!

Bildtext:

100 Jahre alt und ziemlich marode: Die Brücke über die Bahnlinie nach Hannover muss neu gebaut werden.

Foto: David Ebener

Kommentar:

Enteignen kostet noch mehr Zeit

Das wäre ein klassischer Fall für ein Enteignungsverfahren: Seit Jahren blockiert der Eigentümer des Güterbahnhofs den Bau der Brücke an der Hamburger Straße. Busse erreichen nicht mehr den Hasepark, schwere Lkw, aber auch Autos fahren Umwege und nerven die Anlieger von Wohnstraßen. Die Stadt muss ihre Pläne für den Bahnhofstunnel zurückstellen und Mehrkosten für die Brücke in Kauf nehmen. Alles nur, weil ihr ein 1300 qm großes Grundstück fehlt. Und weil sich die Zion GmbH auf einen Formfehler beruft, der vielleicht gar keiner ist.

Gemeinnutz geht vor Eigennutz, deshalb wäre ein Enteignungsverfahren angebracht, um die Schikanen eines Störenfrieds zu beenden. Aber die Juristen wissen, dass damit ein noch längerer Rechtsstreit droht. Acht bis zehn Jahre gelten als normal. Vor diesem Hintergrund ist es vernünftiger, wenn die Stadt auf Plan B setzt. So ist zumindest eine Perspektive für die neue Brücke zu erkennen.
Autor:
R. Lahmann-Lammert


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