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1.
Erscheinungsdatum:
08.06.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Plan B für neue Brücke am Bahnhof
Zwischenüberschrift:
Rechtsstreit zwischen Stadt und Zion GmbH noch immer nicht entschieden
Artikel:
Originaltext:
Die
Stadt
will
die
marode
Brücke
an
der
Hamburger
Straße
erneuern,
auch
wenn
sich
im
Rechtsstreit
mit
der
Zion
GmbH
noch
keine
Lösung
anbahnt.
Nach
den
neuen
Plänen
soll
das
Bauwerk
ausschließlich
auf
städtischem
Grund
entstehen
–
mit
der
Option
einer
späteren
Erweiterung.
Osnabrück.
Die
Brücke
über
die
Bahnstrecke
nach
Hannover
hat
ihre
Lebensdauer
schon
überschritten.
Dass
sie
nicht
längst
eingestürzt
ist,
verdankt
sie
einer
Tragkonstruktion
aus
Beton
und
Stahl,
die
ihr
eigenes
Gewicht
und
das
der
Fahrzeuge
auffangen
soll.
Inzwischen
droht
aber
auch
die
Zeit
des
Provisoriums
abzulaufen.
Seit
März
2015
darf
der
Verkehr
die
Überführung
nur
noch
einspurig
befahren,
Lkw
über
7,
4
Tonnen
müssen
andere
Wege
nehmen.
Das
gilt
auch
für
sämtliche
Busse.
Seit
Jahren
will
die
Stadt
eine
neue
Brücke
für
die
Hamburger
Straße
errichten,
die
Entwürfe
liegen
in
der
Schublade.
Aber
eine
Auseinandersetzung
mit
der
Zion
GmbH
zwang
die
Planer,
eine
Warteschleife
einzulegen.
Der
Stadt
geht
es
nicht
allein
um
die
Brücke,
sondern
auch
um
einen
Fußgängertunnel
zum
Hauptbahnhof,
der
den
Hasepark,
den
Güterbahnhof
und
den
Ringlokschuppen
besser
anbinden
soll.
Für
dieses
Bauvorhaben
braucht
sie
jedoch
mehr
Platz.
Im
März
2013
schloss
die
Stadt
mit
der
Zion
GmbH
einen
Vertrag
über
ein
entsprechendes
Grundstücksgeschäft.
Als
sich
das
Verhältnis
zwischen
den
beiden
Partnern
kurze
Zeit
später
abkühlte,
weigerte
die
sich,
ihre
Fläche
herauszugeben.
Über
die
Rechtmäßigkeit
des
Vertrages
muss
jetzt
das
Landgericht
befinden.
Verhandelt
wurde
die
Angelegenheit
zuletzt
im
Juni
2015.
Seitdem
wartet
die
Kammer
auf
das
Gutachten
eines
Sachverständigen.
Um
nicht
tatenlos
zusehen
zu
müssen,
wie
die
Brücke
noch
maroder
wird,
will
die
Stadt
jetzt
einen
Plan
B
ausarbeiten,
der
sich
auch
ohne
das
Zion-
Grundstück
realisieren
lässt.
Im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
stellten
Stadtbaurat
Frank
Otte
und
seine
Planer
eine
„
mehrstufige
Lösung″
vor.
Das
neue
Bauwerk
würde
ausschließlich
auf
städtischem
Boden
errichtet,
und
es
dürfte
–
anders
als
die
derzeitige
Stahlbrücke
–
die
Zion-
Fläche
nicht
überragen.
Sobald
die
Stadt
über
das
Grundstück
verfügt,
könnte
sie
an
der
Ostseite
eine
sogenannte
Kappe
anflanschen,
das
ist
ein
Ausleger
für
den
Fuß-
und
Radweg.
Technisch
wäre
das
Problem
damit
lösbar,
machte
Brückenbauspezialist
Lutz
Vorreyer
deutlich.
Allerdings
wäre
dieser
Plan
B
auch
teurer
als
der
erste
Entwurf.
Von
einer
zügigen
Realisierung
kann
ohnehin
keine
Rede
sein,
denn
die
Abstimmung
mit
der
Deutschen
Bahn
AG
erfordert
lange
Vorlaufzeiten.
Allein
die
auf
wenige
Stunden
begrenzten
Sperrzeiten
für
den
Zugverkehr
müssen
zwei
Jahre
im
Voraus
beantragt
werden.
Die
Planer
sprachen
sich
dafür
aus,
alle
notwendigen
Schritte
einzuleiten,
um
die
Brücke
in
einem
zweistufigen
Verfahren
zu
errichten.
Für
den
Fall,
dass
die
Stadt
bis
zum
Baubeginn
doch
noch
über
das
Grundstück
verfügen,
lasse
sich
Plan
A
wieder
in
Kraft
setzen.
Diesem
Vorschlag
stimmten
die
Politiker
aus
dem
Ausschuss
einstimmig
zu.
Jetzt
stellt
sich
nur
noch
die
Frage,
ob
die
100
Jahre
alte
Brücke
das
Gewicht
von
Autos
und
Kleinlastern
noch
eine
Weile
erträgt.
Lutz
Vorreyer
drückte
es
so
aus:
„
Wenn
sie
bis
2019
noch
hält,
haben
wir
alle
Glück!
″
Bildtext:
100
Jahre
alt
und
ziemlich
marode:
Die
Brücke
über
die
Bahnlinie
nach
Hannover
muss
neu
gebaut
werden.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Enteignen
kostet
noch
mehr
Zeit
Das
wäre
ein
klassischer
Fall
für
ein
Enteignungsverfahren:
Seit
Jahren
blockiert
der
Eigentümer
des
Güterbahnhofs
den
Bau
der
Brücke
an
der
Hamburger
Straße.
Busse
erreichen
nicht
mehr
den
Hasepark,
schwere
Lkw,
aber
auch
Autos
fahren
Umwege
und
nerven
die
Anlieger
von
Wohnstraßen.
Die
Stadt
muss
ihre
Pläne
für
den
Bahnhofstunnel
zurückstellen
und
Mehrkosten
für
die
Brücke
in
Kauf
nehmen.
Alles
nur,
weil
ihr
ein
1300
qm
großes
Grundstück
fehlt.
Und
weil
sich
die
Zion
GmbH
auf
einen
Formfehler
beruft,
der
vielleicht
gar
keiner
ist.
Gemeinnutz
geht
vor
Eigennutz,
deshalb
wäre
ein
Enteignungsverfahren
angebracht,
um
die
Schikanen
eines
Störenfrieds
zu
beenden.
Aber
die
Juristen
wissen,
dass
damit
ein
noch
längerer
Rechtsstreit
droht.
Acht
bis
zehn
Jahre
gelten
als
normal.
Vor
diesem
Hintergrund
ist
es
vernünftiger,
wenn
die
Stadt
auf
Plan
B
setzt.
So
ist
zumindest
eine
Perspektive
für
die
neue
Brücke
zu
erkennen.
Autor:
R. Lahmann-Lammert