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1.
Erscheinungsdatum:
31.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
OSB-Personalrat und Behörde einig
Zwischenüberschrift:
Straßenreinigung am Wochenende
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Personalrat
des
Osnabrücker
Servicebetriebs
(OSB)
unterstützt
die
Auffassung
des
Gerwerbeaufsichtsamtes
(GAA)
,
dass
eine
Straßenreinigung
an
Wochenenden
nur
in
Ausnahmefällen
möglich
ist.
In
einer
Stellungnahme
sagt
der
Vorsitzende
des
Gremiums,
Wilhelm
Koppelmann,
dass
der
Feststellungsbescheid
„
natürlich
immer
in
Verbindung
mit
dem
Gesetz
zu
sehen″
sei
und
deshalb
immer
die
Notwendigkeit
beinhalte,
anlassbezogen
zu
handeln.
„
Die
Klarstellung
des
GAA
entspricht
der
rechtlichen
Auffassung
des
Personalrates.″
Es
habe
bislang
keine
Vereinbarung
des
Personalrates
mit
dem
OSB
gegeben,
die
vom
GAA
gekippt
worden
sei.
Koppelmann
nimmt
das
GAA
aus
der
Schusslinie.
Kern
der
Diskussion
um
die
Vermüllung
der
Innenstadt
und
des
Schlossgartens
an
den
Wochenenden
sei
nicht
die
Sonntagsarbeit.
„
Anlass
der
Schwierigkeiten
in
der
Straßenreinigung
ist
eine
Vorgabe
des
Verwaltungsvorstandes,
den
Standard
in
der
Straßenreinigung
durch
eine
Reduzierung
der
Reinigungshäufigkeit
zu
senken
und
dem
Betrieb
für
eine
Umorganisation
keine
ausreichende
Vorlaufzeit
hierfür
gegeben
zu
haben″,
so
der
OSB-
Personalratsvorsitzende.
Mit
dem
GAA
sei
deshalb
der
ganz
falsche
Akteur
als
Verursacher
dieser
Schwierigkeiten
in
den
Fokus
geraten.
Nicht
eine
Ausweitung
der
Sonntagsarbeit
sei
notwendig,
sondern
wieder
eine
Eindämmung.
Dafür
habe
sich
bundesweit
ein
Bündnis
zwischen
Gewerkschaften,
Kirchen
und
anderen
gesellschaftlichen
Gruppen
gebildet,
führt
Koppelmann
auch
eine
generelle
Diskussion
über
das
Arbeitszeitgesetz
ins
Feld.
„
Von
daher
sind,
wenn
man
Veränderungen
beim
Arbeitszeitgesetz
denn
möchte,
genau
die
Ausnahmetatbestände
für
Sonntagsarbeit
wieder
auf
ein
Maß
zurückzuschrauben,
das
die
Schutzfunktion
für
die
Beschäftigten
und
ihre
Familien
in
den
Mittelpunkt
der
Betrachtung
stellt″,
so
Koppelmann.
Autor:
dk