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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
OSB-Personalrat und Behörde einig
Zwischenüberschrift:
Straßenreinigung am Wochenende
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Personalrat des Osnabrücker Servicebetriebs (OSB) unterstützt die Auffassung des Gerwerbeaufsichtsamtes (GAA), dass eine Straßenreinigung an Wochenenden nur in Ausnahmefällen möglich ist.

In einer Stellungnahme sagt der Vorsitzende des Gremiums, Wilhelm Koppelmann, dass der Feststellungsbescheid natürlich immer in Verbindung mit dem Gesetz zu sehen″ sei und deshalb immer die Notwendigkeit beinhalte, anlassbezogen zu handeln. Die Klarstellung des GAA entspricht der rechtlichen Auffassung des Personalrates.″

Es habe bislang keine Vereinbarung des Personalrates mit dem OSB gegeben, die vom GAA gekippt worden sei. Koppelmann nimmt das GAA aus der Schusslinie. Kern der Diskussion um die Vermüllung der Innenstadt und des Schlossgartens an den Wochenenden sei nicht die Sonntagsarbeit. Anlass der Schwierigkeiten in der Straßenreinigung ist eine Vorgabe des Verwaltungsvorstandes, den Standard in der Straßenreinigung durch eine Reduzierung der Reinigungshäufigkeit zu senken und dem Betrieb für eine Umorganisation keine ausreichende Vorlaufzeit hierfür gegeben zu haben″, so der OSB-Personalratsvorsitzende. Mit dem GAA sei deshalb der ganz falsche Akteur als Verursacher dieser Schwierigkeiten in den Fokus geraten.

Nicht eine Ausweitung der Sonntagsarbeit sei notwendig, sondern wieder eine Eindämmung. Dafür habe sich bundesweit ein Bündnis zwischen Gewerkschaften, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen gebildet, führt Koppelmann auch eine generelle Diskussion über das Arbeitszeitgesetz ins Feld. Von daher sind, wenn man Veränderungen beim Arbeitszeitgesetz denn möchte, genau die Ausnahmetatbestände für Sonntagsarbeit wieder auf ein Maß zurückzuschrauben, das die Schutzfunktion für die Beschäftigten und ihre Familien in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt″, so Koppelmann.
Autor:
dk


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