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1
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1.
Erscheinungsdatum:
31.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Unfassbar
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Gericht:
Küken-
Töten
ist
rechtens″
(Ausgabe
vom
21.
Mai)
.
„
Das
OVG
Münster
urteilte,
dass
das
millionenfache
Schreddern
und
Vergasen
männlicher
Eintagsküken
nicht
gegen
das
Tierschutzgesetz
verstößt.
Es
ist
schockierend
und
unfassbar,
dass
diese
Art
der
Tötung
bedenkenlos
fortgesetzt
werden
darf,
obwohl
sie
eine
Tierquälerei
darstellt.
50
Millionen
männlicher
Küken
werden,
da
sie
für
die
Industrie
wertlos
sind
und
als
Abfallprodukte
gehandelt
werden,
jährlich
grausam
am
Tag
des
Schlüpfens
geschreddert.
Wie
ist
diese
Vorgehensweise
mit
dem
Tierschutz
vereinbar?
§
1
des
TSchG
beinhaltet,
dass
Tiere
,
Mitgeschöpfe
sind,
denen
ohne
vernünftigen
Grund
keine
Leiden,
Schmerzen
oder
Schäden
zugefügt
werden
dürfen′.
Der
Tötungsakt
stellt
aber
zweifellos
eine
tierquälerische
Praxis
dar.
Das
OVG
Münster
begründet
sein
Urteil
damit,
dass
die
Tötung
der
Küken
aus
wirtschaftlicher
Sicht
unabdingbar
ist,
da
männliche
Küken
nicht
vermarket
werden
können.
Es
bedarf
dringend
einer
Gesetzesänderung
zugunsten
eines
humanen
Umgangs
mit
dem
Lebewesen
Tier.
Zurzeit
wird
ein
Verfahren
getestet,
das
das
Geschlecht
der
Küken
schon
im
Ei
bestimmen
kann,
sodass
männliche
Küken
erst
gar
nicht
schlüpfen.
Es
bleibt
nur
zu
hoffen,
dass
marktpolitische
Interessen
nicht
über
dem
Tierwohl
angesiedelt
werden.″
Angelika
May-
Johann
Osnabrück
Autor:
Angelika May-Johann