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1.
Erscheinungsdatum:
21.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt: Lokal hat keine Genehmigung
Neuer Ärger auf dem Güterbahnhof
„Lebensquelle″ wirft der Stadt Diskriminierung vor
Zwischenüberschrift:
Stadt: Baugenehmigung für türkisches Restaurant Nokta ungültig
Stellungnahme zum Bebauungsplan – Freikirche befürchtet Enteignung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Auf
dem
Güterbahnhof
bahnt
sich
neuer
Ärger
an.
Das
türkische
Restaurant
Nokta
ist
nach
Auffassung
der
Stadt
ohne
gültige
Baugenehmigung
eröffnet
worden.
Gegen
die
Betreiber
wurde
ein
Anhörungsverfahren
eingeleitet.
Anschließend
soll
über
Konsequenzen
entschieden
werden.
Schlimmstenfalls
droht
dem
Lokal
die
Schließung.
Die
Inhaberin
und
ihr
Partner
berufen
sich
auf
eine
unbefristete
Baugenehmigung
aus
dem
Jahr
2006.
Die
sei
jedoch
nicht
mehr
gültig,
sagt
Stadtbaurat
Otte,
und
das
sei
den
Betreibern
auch
ausdrücklich
mitgeteilt
worden.
Auf
dem
Güterbahnhof
gibt
es
weitere
Nutzungen,
die
aus
Sicht
der
Stadt
nicht
genehmigt
sind.
Dabei
handelt
es
sich
um
Büros
und
einen
Musikclub
in
einem
Gebäude,
das
der
Zion
GmbH
gehört.
Das
neue
Restaurant
Nokta
am
Güterbahnhof
hätte
aus
Sicht
der
Stadt
gar
nicht
eröffnet
werden
dürfen.
Für
das
Lokal
gebe
es
keine
gültige
Baugenehmigung,
moniert
Stadtbaurat
Frank
Otte.
Die
Betreiber
sehen
das
anders,
aber
jetzt
müssen
sie
sich
einer
Anhörung
stellen.
Osnabrück.
Sie
wollen
die
erste
Adresse
für
die
Liebhaber
der
türkischen
Küche
sein,
aber
jetzt
droht
ihrem
gerade
erst
eröffneten
Restaurant
an
der
Hamburger
Straße
22a
die
Schließung.
Inhaberin
Natalia
Bassauer
und
ihr
Partner
Sedat
Müstak
haben
die
Räume
für
ihren
Gastro-
Tempel
von
der
„
Lebensquelle″
angemietet.
Mit
dem
seit
fast
drei
Jahren
gärenden
Konflikt
zwischen
der
Freikirche
und
der
Stadt
wollen
sie
zwar
nichts
zu
tun
haben,
aber
nun
sind
sie
geradewegs
hineingestolpert.
Das
Lokal
befindet
sich
im
Nordflügel
der
früheren
Güterabfertigung,
einem
Fünfziger-
Jahre-
Bau,
den
die
„
Lebensquelle″
trotz
einer
von
der
Stadt
erlassenen
Veränderungssperre
saniert
und
umgebaut
hat.
Als
die
Freikirche
vor
knapp
einem
Jahr
auf
die
Suche
nach
einem
Mieter
ging,
legte
sie
eine
unbefristete
Baugenehmigung
für
eine
„
Schank-
und
Speisewirtschaft″
vor,
ausgestellt
von
der
Stadt
Osnabrück
für
einen
früheren
Eigentümer.
Das
war
allerdings
schon
2006.
Nach
Auffassung
der
Bauverwaltung
ist
das
Papier
nicht
mehr
gültig,
weil
es
längere
Zeit
keine
Nutzung
gab,
wie
Stadtbaurat
Otte
auf
Anfrage
erklärte.
Die
Betreiber
hätten
sich
offenbar
auf
die
„
Lebensquelle″
verlassen,
aber
sie
könnten
sich
nicht
einfach
auf
Unkenntnis
berufen.
Die
Stadt
habe
ihnen
ausdrücklich
ihre
Rechtsauffassung
mitgeteilt
und
auf
die
Notwendigkeit
einer
erneuten
Baugenehmigung
hingewiesen,
vermerkt
der
Vorstand
für
Städtebau.
Doch
diesen
Rat
hätten
Müstak
und
Bassauer
nicht
angenommen.
„
Persönlicher
Streit″
Auf
die
Betreiber
des
Restaurants
kommt
nun
ein
Anhörungsverfahren
mit
ungewissem
Ausgang
zu.
Sedat
Müstak
gibt
sich
kämpferisch.
Er
habe
sich
von
Juristen
beraten
lassen
und
bewusst
auf
die
Baugenehmigung
von
2006
gesetzt,
sagt
der
Gastronom:
„
Nach
meiner
Auffassung
ist
die
niemals
erloschen.″
Demgegenüber
hätte
ein
neuer
Antrag
kaum
Chancen
auf
eine
rasche
Bewilligung
gehabt.
Müstak
betont,
seine
Partnerin
und
er
hätten
alle
Voraussetzungen
erfüllt,
die
zum
Betrieb
eines
Restaurants
erforderlich
seien,
von
der
Schank-
und
Speisekonzession
über
die
Anmeldung
beim
Gewerbeamt
bis
zur
Steuernummer.
Die
Sache
mit
der
Baugenehmigung
sei
doch
nur
deshalb
hochgekocht,
weil
es
die
Kontroverse
zwischen
der
Stadt
und
der
„
Lebensquelle″
gebe,
die
mittlerweile
auf
einer
„
persönlichen″
Ebene
ausgetragen
werde.
„
Da
haben
wir
nichts
mit
zu
tun″,
lautete
sein
Kommentar
gegenüber
unserer
Redaktion.
Die
Stadt
geht
gegen
weitere
Nutzungen
auf
dem
Güterbahnhofsgelände
vor,
die
nach
ihrer
Auffassung
unzulässig
sind.
Schon
seit
über
zwei
Jahren
gibt
es
Streit
um
das
ehemalige
Bahngebäude
Hamburger
Straße
22,
das
der
Zion
GmbH
gehört
und
von
ihr
selbst
als
Büro
genutzt
wird.
Außerdem
sind
Teile
davon
an
den
Connection
Music
Club,
die
Partei
Bibeltreuer
Christen
und
ein
Rechtsanwaltsbüro
vermietet.
Auch
hier
berufen
sich
die
Nutzer
auf
eine
ältere
Baugenehmigung,
die
nach
Auffassung
von
Stadtbaurat
Otte
längst
ihre
Wirksamkeit
verloren
hat.
Die
Stadt
habe
deshalb
–
ebenso
wie
beim
Nachbargebäude
der
„
Lebensquelle″
–
eine
Anhörung
auf
den
Weg
gebracht,
doch
die
sei
noch
nicht
abgeschlossen.
Die
Zion
spiele
auf
Zeit,
sagt
Stadtbaurat
Otte
zu
den
Gründen.
Ortstermine
seien
abgesagt
und
verschoben
worden,
und
wenn
es
darauf
angekommen
sei,
habe
die
Gegenseite
angeblich
gerade
nicht
den
passenden
Schlüssel
dabeigehabt.
Wenn
es
nach
der
Stadt
geht,
sind
die
Tage
für
das
weiß
getünchte
Haus
ohnehin
schon
gezählt.
Nach
dem
aktuellen
Entwurf
für
den
Bebauungsplan
Nr.
570
soll
es
abgerissen
werden.
Die
Planer
haben
die
Fläche
für
einen
Kreisverkehr
vorgesehen.
„
Lebensquelle″:
Alle
Berichte
auf
noz.de/
lebensquelle
Bildtext:
Anfang
Mai
eröffnet:
das
Restaurant
Nokta
in
der
ehemaligen
Güterabfertigung.
Das
Gebäude
an
der
Hamburger
Straße
22a
gehört
der
Freikirche
„
Lebensquelle″.
Foto:
Michael
Gründel
Kommentar
Mittendrin
im
Konflikt
null
Baugenehmigung?
Auf
dieses
Wort
reagieren
manche
Menschen,
als
hätten
sie
es
mit
einem
Barterlass
aus
der
Kaiserzeit
zu
tun.
Aber
die
Vorschriften
haben
ihren
Sinn.
Wenn
sich
in
einem
Lokal
150
Personen
aufhalten
können,
ist
es
keine
Nebensache,
ob
die
Brandschutzvorschriften
angewendet
und
die
Fluchtwege
frei
gehalten
werden.
Von
einem
Restaurantbetreiber
darf
sich
die
Stadt
nicht
auf
der
Nase
herumtanzen
lassen.
Jeder
weiß,
dass
der
Güterbahnhof
ein
Konfliktherd
ist.
Ein
Gastronom,
der
sein
Lokal
im
Haus
der
„
Lebensquelle″
eröffnet,
muss
damit
rechnen,
in
einen
Strudel
zu
geraten.
Das
wollten
die
Inhaberin
des
Nokta
und
ihr
Partner
wohl
nicht
wahrhaben.
Mit
ihrer
Weigerung,
einen
neuen
Bauantrag
zu
stellen,
haben
sie
sich
selbst
zur
Konfliktpartei
gemacht.
Ein
Restaurantbetreiber
sollte
sich
an
die
Vorschriften
halten,
statt
herumzutricksen.
Und
die
Stadt
muss
alles
dafür
tun,
dass
es
in
diesem
Verfahren
nach
Recht
und
Gesetz
zugeht.
Konsequent
und
frei
von
Willkür.
Osnabrück.
Die
Freikirche
„
Lebensquelle″
will
sich
gegen
die
Umwandlung
des
Güterbahnhofs
in
ein
reines
Gewerbegebiet
wehren.
Sie
wirft
der
Stadt
Osnabrück
Enteignung,
Diskriminierung
und
den
Bruch
des
Grundrechtes
der
freien
Religionsausübung
vor.
Die
Lebensquelle
ist
Eigentümerin
der
ehemaligen
Abfertigungshalle
und
einer
angrenzenden
Fläche.
In
eine
Stellungnahme
zur
geplanten
Änderung
des
Bebauungsplans
Nr.
370
wirft
sie
der
Stadt
vor,
Zusagen
gebrochen
zu
haben
und
mit
dem
geplanten
Ausschluss
kirchlicher
Nutzungen
die
evangelische
Freikirche
zu
diskriminieren.
„
Das
gesamte
Verfahren
stellt
sich
aus
unserer
Sicht
unter
mehreren
Gesichtspunkten
als
rechtswidrig
und
nicht
korrekt
dar″,
heißt
es
in
der
Stellungnahme.
Es
werde
mit
„
Scheinargumenten″
wie
Schallschutz
und
„
Gebietscharakter″
versucht,
die
Mitglieder
der
Freikirche
an
der
Ausübung
ihres
Glaubens
zu
hindern
und
die
Gemeinschaft
in
ihrer
Existenz
anzugreifen.
Am
gestrigen
Freitag
endete
die
öffentliche
Auslegung
des
Planentwurfs.
Im
Rat
gibt
es
eine
Mehrheit
für
die
Ausweisung
eines
reines
Gewerbegebietes.
Wohnungen
und
Einzelhandel
sollen
ausgeschlossen
werden.
Auch
zielt
die
Änderung
darauf,
den
Bau
einer
Kirche
zu
verhindern,
die
die
Lebensquelle
dort
plant.
Zusagen
gebrochen?
Die
Freikirche
fühlt
sich
von
der
Stadtverwaltung
schwer
getäuscht
und
pocht
auf
Vertrauensschutz.
2012
habe
die
Verwaltung
selbst
der
Lebensquelle
das
Grundstück
zum
Kauf
angeboten.
Rat
und
Verwaltung
hätten
zunächst
keine
Bedenken
gegen
den
Bau
einer
Kirche
geäußert.
Im
Gegenteil:
Im
Aufstellungsbeschluss
für
den
Flächennutzungsplan
sei
ausdrücklich
eine
„
kirchliche
und
kulturelle
Nutzung″
als
Ziel
definiert
worden.
Als
später
in
der
öffentlichen
Debatte
der
–
falsche
–
Eindruck
entstanden
sei,
die
Freikirche
sei
eine
„
gesellschaftsferne
Sekte″,
habe
der
Rat
seine
Zusagen
gebrochen.
Die
Lebensquelle
fordert
die
Ausweisung
eines
Mischgebietes,
das
neben
Gewerbe
auch
kleinere
Geschäfte,
Arztpraxen,
Apotheken
und
Wohnungen
erlauben
würde.
Dass
wegen
der
angeblich
hohen
Lärmbelastung
keine
Wohnungen
zulässig
sein
sollen,
hält
die
„
Lebenquelle″
für
ein
Scheinargument.
Ein
von
ihr
2013
beauftragtes
Lärmgutachten
sei
von
der
Stadtverwaltung
zunächst
ignoriert
und
später
durch
ein
eigenes
Gutachten
konterkariert
worden.
Die
ermittelten
Daten
seien
weitgehend
identisch,
die
Bewertung
allerdings
gegensätzlich.
Die
„
Lebenquelle″
hält
die
schallschutztechnischen
Einwendungen
der
Stadt
gegen
ein
Mischgebiet
für
„
vollumfänglich
widerlegt″.
Die
Freikirche
hält
dem
Stadtrat
darüber
hinaus
das
selbst
gesteckte
Ziel
vor,
möglichst
rasch
mehr
bezahlbaren
Wohnraum
in
Osnabrück
zu
schaffen.
Die
Ausweisung
als
reines
Gewerbegebiet
käme
einer
Enteignung
gleich,
so
die
„
Lebenquelle″
weiter.
Sie
schließt
Schadenersatzforderungen
nicht
aus,
sollte
die
Stadt
aus
der
„
Hochwertfläche″,
wie
sie
ein
Mischgebiet
darstelle,
ein
weniger
wertvolles
Gewerbegebiet
machen.
Die
geplante
Kirche
würde
nach
Ansicht
der
Pfingstgemeinde
den
Gebietscharakter
keineswegs
verändern.
Die
kirchliche
Nutzung
würde
nur
1,
2
Prozent
der
Gesamtfläche
betreffen,
argumentiert
die
Lebensquelle.
Dass
diese
1,
2
Prozent
den
von
der
Stadt
„
angestrebten
Gebietscharakter″
beeinflussten,
sei
„
schwer
vorstellbar″.
Bildtext:
Teil
der
ehemaligen
Güterabfertigung.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert, hin