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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt: Lokal hat keine Genehmigung
 
Neuer Ärger auf dem Güterbahnhof
 
„Lebensquelle″ wirft der Stadt Diskriminierung vor
Zwischenüberschrift:
Stadt: Baugenehmigung für türkisches Restaurant Nokta ungültig
 
Stellungnahme zum Bebauungsplan – Freikirche befürchtet Enteignung
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Auf dem Güterbahnhof bahnt sich neuer Ärger an. Das türkische Restaurant Nokta ist nach Auffassung der Stadt ohne gültige Baugenehmigung eröffnet worden. Gegen die Betreiber wurde ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Anschließend soll über Konsequenzen entschieden werden. Schlimmstenfalls droht dem Lokal die Schließung. Die Inhaberin und ihr Partner berufen sich auf eine unbefristete Baugenehmigung aus dem Jahr 2006. Die sei jedoch nicht mehr gültig, sagt Stadtbaurat Otte, und das sei den Betreibern auch ausdrücklich mitgeteilt worden. Auf dem Güterbahnhof gibt es weitere Nutzungen, die aus Sicht der Stadt nicht genehmigt sind. Dabei handelt es sich um Büros und einen Musikclub in einem Gebäude, das der Zion GmbH gehört.

Das neue Restaurant Nokta am Güterbahnhof hätte aus Sicht der Stadt gar nicht eröffnet werden dürfen. Für das Lokal gebe es keine gültige Baugenehmigung, moniert Stadtbaurat Frank Otte. Die Betreiber sehen das anders, aber jetzt müssen sie sich einer Anhörung stellen.

Osnabrück. Sie wollen die erste Adresse für die Liebhaber der türkischen Küche sein, aber jetzt droht ihrem gerade erst eröffneten Restaurant an der Hamburger Straße 22a die Schließung. Inhaberin Natalia Bassauer und ihr Partner Sedat Müstak haben die Räume für ihren Gastro-Tempel von der Lebensquelle″ angemietet. Mit dem seit fast drei Jahren gärenden Konflikt zwischen der Freikirche und der Stadt wollen sie zwar nichts zu tun haben, aber nun sind sie geradewegs hineingestolpert.

Das Lokal befindet sich im Nordflügel der früheren Güterabfertigung, einem Fünfziger-Jahre-Bau, den die Lebensquelle″ trotz einer von der Stadt erlassenen Veränderungssperre saniert und umgebaut hat. Als die Freikirche vor knapp einem Jahr auf die Suche nach einem Mieter ging, legte sie eine unbefristete Baugenehmigung für eine Schank- und Speisewirtschaft″ vor, ausgestellt von der Stadt Osnabrück für einen früheren Eigentümer.

Das war allerdings schon 2006. Nach Auffassung der Bauverwaltung ist das Papier nicht mehr gültig, weil es längere Zeit keine Nutzung gab, wie Stadtbaurat Otte auf Anfrage erklärte. Die Betreiber hätten sich offenbar auf die Lebensquelle″ verlassen, aber sie könnten sich nicht einfach auf Unkenntnis berufen. Die Stadt habe ihnen ausdrücklich ihre Rechtsauffassung mitgeteilt und auf die Notwendigkeit einer erneuten Baugenehmigung hingewiesen, vermerkt der Vorstand für Städtebau. Doch diesen Rat hätten Müstak und Bassauer nicht angenommen.

Persönlicher Streit″

Auf die Betreiber des Restaurants kommt nun ein Anhörungsverfahren mit ungewissem Ausgang zu. Sedat Müstak gibt sich kämpferisch. Er habe sich von Juristen beraten lassen und bewusst auf die Baugenehmigung von 2006 gesetzt, sagt der Gastronom: Nach meiner Auffassung ist die niemals erloschen.″ Demgegenüber hätte ein neuer Antrag kaum Chancen auf eine rasche Bewilligung gehabt.

Müstak betont, seine Partnerin und er hätten alle Voraussetzungen erfüllt, die zum Betrieb eines Restaurants erforderlich seien, von der Schank- und Speisekonzession über die Anmeldung beim Gewerbeamt bis zur Steuernummer. Die Sache mit der Baugenehmigung sei doch nur deshalb hochgekocht, weil es die Kontroverse zwischen der Stadt und der Lebensquelle″ gebe, die mittlerweile auf einer persönlichen″ Ebene ausgetragen werde. Da haben wir nichts mit zu tun″, lautete sein Kommentar gegenüber unserer Redaktion.

Die Stadt geht gegen weitere Nutzungen auf dem Güterbahnhofsgelände vor, die nach ihrer Auffassung unzulässig sind. Schon seit über zwei Jahren gibt es Streit um das ehemalige Bahngebäude Hamburger Straße 22, das der Zion GmbH gehört und von ihr selbst als Büro genutzt wird. Außerdem sind Teile davon an den Connection Music Club, die Partei Bibeltreuer Christen und ein Rechtsanwaltsbüro vermietet.

Auch hier berufen sich die Nutzer auf eine ältere Baugenehmigung, die nach Auffassung von Stadtbaurat Otte längst ihre Wirksamkeit verloren hat. Die Stadt habe deshalb ebenso wie beim Nachbargebäude der Lebensquelle″ eine Anhörung auf den Weg gebracht, doch die sei noch nicht abgeschlossen. Die Zion spiele auf Zeit, sagt Stadtbaurat Otte zu den Gründen. Ortstermine seien abgesagt und verschoben worden, und wenn es darauf angekommen sei, habe die Gegenseite angeblich gerade nicht den passenden Schlüssel dabeigehabt.

Wenn es nach der Stadt geht, sind die Tage für das weiß getünchte Haus ohnehin schon gezählt. Nach dem aktuellen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 570 soll es abgerissen werden. Die Planer haben die Fläche für einen Kreisverkehr vorgesehen.

Lebensquelle″: Alle Berichte auf noz.de/ lebensquelle
Bildtext:
Anfang Mai eröffnet: das Restaurant Nokta in der ehemaligen Güterabfertigung. Das Gebäude an der Hamburger Straße 22a gehört der Freikirche Lebensquelle″.
Foto:
Michael Gründel

Kommentar
Mittendrin im Konflikt null

Baugenehmigung? Auf dieses Wort reagieren manche Menschen, als hätten sie es mit einem Barterlass aus der Kaiserzeit zu tun. Aber die Vorschriften haben ihren Sinn. Wenn sich in einem Lokal 150 Personen aufhalten können, ist es keine Nebensache, ob die Brandschutzvorschriften angewendet und die Fluchtwege frei gehalten werden. Von einem Restaurantbetreiber darf sich die Stadt nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Jeder weiß, dass der Güterbahnhof ein Konfliktherd ist. Ein Gastronom, der sein Lokal im Haus der Lebensquelle″ eröffnet, muss damit rechnen, in einen Strudel zu geraten. Das wollten die Inhaberin des Nokta und ihr Partner wohl nicht wahrhaben. Mit ihrer Weigerung, einen neuen Bauantrag zu stellen, haben sie sich selbst zur Konfliktpartei gemacht.

Ein Restaurantbetreiber sollte sich an die Vorschriften halten, statt herumzutricksen. Und die Stadt muss alles dafür tun, dass es in diesem Verfahren nach Recht und Gesetz zugeht. Konsequent und frei von Willkür.

Osnabrück. Die Freikirche Lebensquelle″ will sich gegen die Umwandlung des Güterbahnhofs in ein reines Gewerbegebiet wehren. Sie wirft der Stadt Osnabrück Enteignung, Diskriminierung und den Bruch des Grundrechtes der freien Religionsausübung vor.

Die Lebensquelle ist Eigentümerin der ehemaligen Abfertigungshalle und einer angrenzenden Fläche. In eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Nr. 370 wirft sie der Stadt vor, Zusagen gebrochen zu haben und mit dem geplanten Ausschluss kirchlicher Nutzungen die evangelische Freikirche zu diskriminieren. Das gesamte Verfahren stellt sich aus unserer Sicht unter mehreren Gesichtspunkten als rechtswidrig und nicht korrekt dar″, heißt es in der Stellungnahme. Es werde mit Scheinargumenten″ wie Schallschutz und Gebietscharakter″ versucht, die Mitglieder der Freikirche an der Ausübung ihres Glaubens zu hindern und die Gemeinschaft in ihrer Existenz anzugreifen. Am gestrigen Freitag endete die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Im Rat gibt es eine Mehrheit für die Ausweisung eines reines Gewerbegebietes. Wohnungen und Einzelhandel sollen ausgeschlossen werden. Auch zielt die Änderung darauf, den Bau einer Kirche zu verhindern, die die Lebensquelle dort plant.

Zusagen gebrochen?

Die Freikirche fühlt sich von der Stadtverwaltung schwer getäuscht und pocht auf Vertrauensschutz. 2012 habe die Verwaltung selbst der Lebensquelle das Grundstück zum Kauf angeboten. Rat und Verwaltung hätten zunächst keine Bedenken gegen den Bau einer Kirche geäußert. Im Gegenteil: Im Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sei ausdrücklich eine kirchliche und kulturelle Nutzung″ als Ziel definiert worden. Als später in der öffentlichen Debatte der falsche Eindruck entstanden sei, die Freikirche sei eine gesellschaftsferne Sekte″, habe der Rat seine Zusagen gebrochen. Die Lebensquelle fordert die Ausweisung eines Mischgebietes, das neben Gewerbe auch kleinere Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken und Wohnungen erlauben würde.

Dass wegen der angeblich hohen Lärmbelastung keine Wohnungen zulässig sein sollen, hält die Lebenquelle″ für ein Scheinargument. Ein von ihr 2013 beauftragtes Lärmgutachten sei von der Stadtverwaltung zunächst ignoriert und später durch ein eigenes Gutachten konterkariert worden. Die ermittelten Daten seien weitgehend identisch, die Bewertung allerdings gegensätzlich. Die Lebenquelle″ hält die schallschutztechnischen Einwendungen der Stadt gegen ein Mischgebiet für vollumfänglich widerlegt″. Die Freikirche hält dem Stadtrat darüber hinaus das selbst gesteckte Ziel vor, möglichst rasch mehr bezahlbaren Wohnraum in Osnabrück zu schaffen.

Die Ausweisung als reines Gewerbegebiet käme einer Enteignung gleich, so die Lebenquelle″ weiter. Sie schließt Schadenersatzforderungen nicht aus, sollte die Stadt aus der Hochwertfläche″, wie sie ein Mischgebiet darstelle, ein weniger wertvolles Gewerbegebiet machen. Die geplante Kirche würde nach Ansicht der Pfingstgemeinde den Gebietscharakter keineswegs verändern. Die kirchliche Nutzung würde nur 1, 2 Prozent der Gesamtfläche betreffen, argumentiert die Lebensquelle. Dass diese 1, 2 Prozent den von der Stadt angestrebten Gebietscharakter″ beeinflussten, sei schwer vorstellbar″.
Bildtext:
Teil der ehemaligen Güterabfertigung.
Foto:
Michael Gründel
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert, hin


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