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1.
Erscheinungsdatum:
27.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Behörde stoppt Sonntagsreinigung
Zwischenüberschrift:
OSB darf nur in Ausnahmefällen an den Wochenenden Große Straße und Schlossgarten säubern
Artikel:
Originaltext:
Das
war
wohl
nix:
Eine
regelmäßige
Reinigung
der
Innenstadt
und
des
Schlossgartens
an
den
Wochenenden
kann
es
nicht
geben.
Das
Gewerbeaufsichtsamt
(GAA)
hat
Bedenken
angemeldet.
Osnabrück.
Das
Hin
und
Her
um
die
Müllbeseitigung
in
Osnabrücks
Innenstadt
an
den
Wochenenden
–
außerhalb
von
Veranstaltungen
wie
Maiwoche,
Weihnachtsmarkt
oder
ähnlichen
–
fand
im
Betriebsausschuss
des
Osnabrücker
Servicebetriebs
nun
eine
Fortsetzung.
Zwar
hatte
der
Rat
in
seiner
jüngsten
Sitzung
schon
beschlossen,
das
Thema
noch
einmal
im
Fachausschuss
aufzugreifen,
allerdings
unter
anderen
Vorzeichen.
Die
CDU
hatte
in
einem
Antrag
gefordert,
„
zentrale
und
öffentlichkeitswirksame
Orte″
an
den
Wochenenden
wieder
zu
reinigen.
Eigentlich
kein
Problem,
hatte
der
OSB
doch
zuvor
schon
gemeldet,
dass
eine
Einigung
mit
dem
Gewerbeaufsichtsamt
eine
regelmäßige
Reinigung
wieder
zulasse.
Das
GAA
habe
nun
aber
seinen
Bescheid
konkretisiert,
so
OSB-
Betriebsleiter
Axel
Raue
im
Ausschuss.
Demnach
ist
eine
Reinigung
laut
GAA
nur
in
Ausnahmefällen
möglich
–
zum
Beispiel,
wenn
die
Arbeiten
notwendig
werden,
weil
Sicherheit
und
Ordnung
in
Gefahr
sind.
Damit
ist
der
GAA-
Freifahrtschein
für
eine
institutionalisierte
Reinigung,
so
wie
sie
in
der
Vergangenheit
stattfand,
von
der
Behörde
wieder
einkassiert
worden.
Und
nun?
Raue
schlägt
eine
Zusammenarbeit
mit
dem
Fachdienst
Bürger
und
Ordnung
vor.
Das
Ganze
dann
in
Verbindung
mit
einer
OSB-
Rufbereitschaft
„
Straßenreinigung″,
die,
sobald
der
Tatbestand
der
Gefährdung
festgestellt
ist,
ausrückt.
Der
OSB
wird
also
nicht
umhinkommen,
jeden
einzelnen
Sonntagseinsatz
zu
dokumentieren.
Ein
nach
Raues
Worten
durchaus
aufwendiges
Prozedere.
„
Wir
müssen
in
einen
Dialog
treten″,
fordert
Raue
zusätzliche
Maßnahmen
zur
Müllvermeidung
und
schließt
hier
die
Gastronomie
ein.
Als
Beispiel
nennt
er
die
Coffee-
to-
go-
Becher,
die
mittlerweile
einen
großen
Teil
des
Mülls
ausmachen.
Der
OSB-
Chef
setzt
auch
auf
Prävention,
die
den
Osnabrückern
und
ihren
Gästen
klarmacht,
dass
der
Müll
in
die
dafür
vorgesehenen
Behälter
gehört.
Das
war
denn
auch
das
Stichwort
für
den
Auftritt
der
Big
Bellys.
Die
acht
Hightech-
Tonnen
in
der
Großen
Straße,
die
den
ihnen
einverleibten
Müll
selbst
komprimieren
und
ein
Signal
senden,
wenn
sich
ihr
Füllstand
der
Obergrenze
nähert,
waren
wegen
technischer
Probleme
in
die
Kritik
geraten.
Raue
verteidigte
die
Tonnen
als
betriebswirtschaftlich
sinnvoll.
Man
müsse
den
Osnabrückern
Zeit
lassen,
sich
an
die
Technik
zu
gewöhnen.
Der
Hersteller
werde
Mittel
für
die
Öffentlichkeitsarbeit
zur
Verfügung
stellen,
kündigte
Raue
an.
So
solle
an
der
Akzeptanz
der
Tonnen
gearbeitet
werden.
Offenbar
konnte
Raue
mit
seinen
Argumenten
überzeugen.
„
Ich
möchte
mich
von
unserem
Änderungsantrag
distanzieren″,
so
Thomas
Klein
(Grüne)
.
Dem
schlossen
sich
seine
SPD-
Kollegen
im
Ausschuss
an.
Die
Zählgemeinschaft
hatte
gefordert,
die
Big
Bellys
wenn
möglich
an
den
Hersteller
zurückzugeben.
Anette
Meyer
zu
Strohen
(CDU)
konnte
sich
im
Gegensatz
dazu
sogar
vorstellen,
die
Zahl
der
Big
Bellys
zu
erhöhen.
Die
CDU
setzte
sich
per
einstimmigen
Beschluss
mit
ihrem
Antrag
durch,
der
um
den
Zusatz,
dass
die
Big
Bellys
bleiben,
ergänzt
wurde.
Bildtext:
Straßenreinigung
gibt
es
an
den
Wochenenden
nur
noch
bei
Veranstaltungen
und
wenn
Gefahr
in
Verzug
ist.
Foto:
David
Ebener
Kommentar:
Arbeitszeitgesetz
verhindert
Müllbeseitigung
Was
war
denn
das
nun
wieder?
Erst
sagt
das
Gewerbeaufsichtsamt
(GAA)
,
die
Innenstadt
und
der
Schlossgarten
dürfen
an
den
Wochenenden
wieder
regelmäßig
gereinigt
werden,
dann
gilt
urplötzlich
„
Kommando
zurück″.
Nun
sind
wieder
für
jede
Wochenendreinigung
Ausnahmegenehmigungen
erforderlich.
Am
Osnabrücker
Servicebetrieb
liegt
das
offensichtlich
nicht.
Der
erste
Bescheid
des
GAA
war
eindeutig.
Erst
die
mündliche
Konkretisierung
zu
Beginn
der
Woche
rückte
das
Ganze
in
ein
anderes
Licht.
Es
ist
peinlich
genug,
dass
nunmehr
fast
ein
Jahr
seit
Beginn
der
Diskussion
um
die
Sonntagsarbeit
ins
Land
gegangen
ist,
bevor
es
zu
einem
Ergebnis
kam.
Dass
darunter
nun
die
Sauberkeit
der
Innenstadt
leidet
und
der
OSB
einen
Sack
voll
Mehrarbeit
und
eine
nicht
unerhebliche
Papierflut
zu
stemmen
hat,
bevor
er
einmal
außer
der
Reihe
zum
Besen
greifen
darf,
macht
die
Sache
nicht
besser.
Nach
einem
Schuldigen
für
dieses
Trauerspiel
in
ungezählten
Akten
zu
suchen
ist
müßig.
Die
Frage,
ob
das
Arbeitszeitschutzgesetz
in
seiner
derzeitigen
Form
noch
zeitgemäß
ist,
muss
allerdings
erlaubt
sein.
Es
ist
ohne
Frage
eine
sehr
gute
und
überaus
sinnvolle
Einrichtung
zum
Schutz
der
Arbeitnehmer.
Wenn
sich
nun
aber
Arbeitgeber-
und
Arbeitnehmerseite
einig
sind
und
beide
gleichberechtigt
einer
Wochenendarbeit
unter
gemeinsam
definierten
Rahmenbedingungen
zustimmen,
ist
nicht
mehr
einzusehen,
dass
an
Sonn-
und
Feiertagen
die
Straßen
nicht
gekehrt
werden
dürfen.
Das
ist
ein
Anachronismus,
der
beseitigt
gehört.
In
zahllosen
Branchen
wird
an
den
Wochenenden
gearbeitet
–
warum
nicht
auch
in
der
Straßenreinigung?
Natürlich
nur
unter
einer
Voraussetzung:
einer
angemessenen
Entlohnung
und
einem
vernünftigen
Freizeitausgleich.
Autor:
Dietmar Kröger