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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Behörde stoppt Sonntagsreinigung
Zwischenüberschrift:
OSB darf nur in Ausnahmefällen an den Wochenenden Große Straße und Schlossgarten säubern
Artikel:
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Originaltext:
Das war wohl nix: Eine regelmäßige Reinigung der Innenstadt und des Schlossgartens an den Wochenenden kann es nicht geben. Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) hat Bedenken angemeldet.
Osnabrück. Das Hin und Her um die Müllbeseitigung in Osnabrücks Innenstadt an den Wochenenden außerhalb von Veranstaltungen wie Maiwoche, Weihnachtsmarkt oder ähnlichen fand im Betriebsausschuss des Osnabrücker Servicebetriebs nun eine Fortsetzung. Zwar hatte der Rat in seiner jüngsten Sitzung schon beschlossen, das Thema noch einmal im Fachausschuss aufzugreifen, allerdings unter anderen Vorzeichen. Die CDU hatte in einem Antrag gefordert, zentrale und öffentlichkeitswirksame Orte″ an den Wochenenden wieder zu reinigen. Eigentlich kein Problem, hatte der OSB doch zuvor schon gemeldet, dass eine Einigung mit dem Gewerbeaufsichtsamt eine regelmäßige Reinigung wieder zulasse. Das GAA habe nun aber seinen Bescheid konkretisiert, so OSB-Betriebsleiter Axel Raue im Ausschuss. Demnach ist eine Reinigung laut GAA nur in Ausnahmefällen möglich zum Beispiel, wenn die Arbeiten notwendig werden, weil Sicherheit und Ordnung in Gefahr sind. Damit ist der GAA-Freifahrtschein für eine institutionalisierte Reinigung, so wie sie in der Vergangenheit stattfand, von der Behörde wieder einkassiert worden.
Und nun? Raue schlägt eine Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bürger und Ordnung vor. Das Ganze dann in Verbindung mit einer OSB-Rufbereitschaft Straßenreinigung″, die, sobald der Tatbestand der Gefährdung festgestellt ist, ausrückt. Der OSB wird also nicht umhinkommen, jeden einzelnen Sonntagseinsatz zu dokumentieren. Ein nach Raues Worten durchaus aufwendiges Prozedere.
Wir müssen in einen Dialog treten″, fordert Raue zusätzliche Maßnahmen zur Müllvermeidung und schließt hier die Gastronomie ein. Als Beispiel nennt er die Coffee-to-go-Becher, die mittlerweile einen großen Teil des Mülls ausmachen. Der OSB-Chef setzt auch auf Prävention, die den Osnabrückern und ihren Gästen klarmacht, dass der Müll in die dafür vorgesehenen Behälter gehört.
Das war denn auch das Stichwort für den Auftritt der Big Bellys. Die acht Hightech-Tonnen in der Großen Straße, die den ihnen einverleibten Müll selbst komprimieren und ein Signal senden, wenn sich ihr Füllstand der Obergrenze nähert, waren wegen technischer Probleme in die Kritik geraten. Raue verteidigte die Tonnen als betriebswirtschaftlich sinnvoll. Man müsse den Osnabrückern Zeit lassen, sich an die Technik zu gewöhnen. Der Hersteller werde Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellen, kündigte Raue an. So solle an der Akzeptanz der Tonnen gearbeitet werden.
Offenbar konnte Raue mit seinen Argumenten überzeugen. Ich möchte mich von unserem Änderungsantrag distanzieren″, so Thomas Klein (Grüne). Dem schlossen sich seine SPD-Kollegen im Ausschuss an. Die Zählgemeinschaft hatte gefordert, die Big Bellys wenn möglich an den Hersteller zurückzugeben. Anette Meyer zu Strohen (CDU) konnte sich im Gegensatz dazu sogar vorstellen, die Zahl der Big Bellys zu erhöhen.
Die CDU setzte sich per einstimmigen Beschluss mit ihrem Antrag durch, der um den Zusatz, dass die Big Bellys bleiben, ergänzt wurde.

Bildtext:

Straßenreinigung gibt es an den Wochenenden nur noch bei Veranstaltungen und wenn Gefahr in Verzug ist.

Foto: David Ebener

Kommentar:

Arbeitszeitgesetz verhindert Müllbeseitigung

Was war denn das nun wieder? Erst sagt das Gewerbeaufsichtsamt (GAA), die Innenstadt und der Schlossgarten dürfen an den Wochenenden wieder regelmäßig gereinigt werden, dann gilt urplötzlich Kommando zurück″.

Nun sind wieder für jede Wochenendreinigung Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Am Osnabrücker Servicebetrieb liegt das offensichtlich nicht. Der erste Bescheid des GAA war eindeutig. Erst die mündliche Konkretisierung zu Beginn der Woche rückte das Ganze in ein anderes Licht. Es ist peinlich genug, dass nunmehr fast ein Jahr seit Beginn der Diskussion um die Sonntagsarbeit ins Land gegangen ist, bevor es zu einem Ergebnis kam. Dass darunter nun die Sauberkeit der Innenstadt leidet und der OSB einen Sack voll Mehrarbeit und eine nicht unerhebliche Papierflut zu stemmen hat, bevor er einmal außer der Reihe zum Besen greifen darf, macht die Sache nicht besser.

Nach einem Schuldigen für dieses Trauerspiel in ungezählten Akten zu suchen ist müßig. Die Frage, ob das Arbeitszeitschutzgesetz in seiner derzeitigen Form noch zeitgemäß ist, muss allerdings erlaubt sein.

Es ist ohne Frage eine sehr gute und überaus sinnvolle Einrichtung zum Schutz der Arbeitnehmer. Wenn sich nun aber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite einig sind und beide gleichberechtigt einer Wochenendarbeit unter gemeinsam definierten Rahmenbedingungen zustimmen, ist nicht mehr einzusehen, dass an Sonn- und Feiertagen die Straßen nicht gekehrt werden dürfen. Das ist ein Anachronismus, der beseitigt gehört. In zahllosen Branchen wird an den Wochenenden gearbeitet warum nicht auch in der Straßenreinigung? Natürlich nur unter einer Voraussetzung: einer angemessenen Entlohnung und einem vernünftigen Freizeitausgleich.
Autor:
Dietmar Kröger


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