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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Archäologen machen den ersten Spatenstich
Zwischenüberschrift:
Bauvoranfrage in den letzten Zügen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Wann geht′s denn los mit den Bauarbeiten? Auf diese Frage antwortet der Centerentwickler stereotyp: in diesem Jahr. Sicher ist nur, dass die Archäologen die Ehre des ersten Spatenstichs im Juli haben werden. Die Bauvoranfrage für das Einkaufscenter ist in der abschließenden Bearbeitung″, wie es aus dem Rathaus heißt.
Chef-Archäologe Bodo Zehm und sein Team werden auf dem Parkplatz an der Großen Rosenstraße einen langen Grabungsschnitt in West-Ost-Richtung ziehen. Sie erhoffen sich tiefer gehende Erkenntnisse über die spätmittelalterliche Bebauung in der Osnabrücker Neustadt. Wir wissen relativ wenig über die soziotopografischen Verhältnisse in dem Bereich″, sagt Zehm. Das heißt: Wer lebte eigentlich im 13. bis 15. Jahrhundert in diesem Teil der Stadt? War das ein Viertel für arme oder wohlhabende Menschen, und wie lebten sie hier? Ein erster Sondierungsschnitt vor einem Jahr habe die Hoffnung genährt, an dieser Stelle relativ gut erhaltende Überreste freilegen zu können, sagt Zehm. Die Grabungen sollen vier Monate dauern.
Die Bauvoranfrage für das Einkaufszentrum ist offenbar so gut wie durch. Es seien noch Kleinigkeiten″ zu klären, sagte Stadtbaurat Frank Otte. Fachbereichsleiter Franz Schürings nennt als Ziel, die Bauvoranfrage bis Ende Mai zu beantworten. Bei einem positiven Bescheid kann Unibail Rodamco dann einen Bauantrag stellen, der in den nächsten Monaten″ folgen soll, wie Geschäftsführer Ulrich Wölfer kürzlich sagte.
Normenkontrollklagen
Offen ist der Ausgang von insgesamt vier Normenkontrollklagen gegen die Bebauungspläne 525 (Neumarkt) und 600 (Einkaufszentrum). Eigentümer von Nachbarimmobilien sind nicht damit einverstanden, dass der B-Plan 525 keine Wohnungen oberhalb des ersten Obergeschosses zulässt. Die Verfahren sind beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig, das noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt hat, wie eine Sprecherin mitteilte. Diese Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Aber: Die Klagen bewirken, dass die im Vertrag zwischen Stadt und Investor vereinbarten Fristen zum Beispiel für den Baubeginn noch nicht greifen.
Im Klageverfahren des Unternehmers Ferdinand Herkenhoff laufen im Hintergrund weiter Verhandlungen. Herkenhoff, Eigentümer eines Nachbarhauses, fühlt sich in seinen Eigentumsrechten berührt, weil die Stadt einen Teil seines Grundstücks für einen Wendehammer überplant
Autor:
hin


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