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1.
Erscheinungsdatum:
26.05.2016
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt begrenzt Werbung am Bahnhof
Zwischenüberschrift:
Neue Satzung soll Wildwuchs eindämmen – Bürgerbeteiligung bis 24. Juni
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Mit
einer
Satzung
will
die
Stadt
gegen
den
Wildwuchs
in
der
Werbung
am
Hauptbahnhof
vorgehen.
Bis
zum
24.
Juni
wird
der
Entwurf
dafür
in
einer
Bürgerbeteiligung
veröffentlicht.
„
Wir
möchten
nicht,
dass
das
überdimensionierte
Züge
annimmt″,
sagt
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau.
Die
Stadt
wolle
keineswegs
die
Werbung
verbieten,
aber
einen
Rahmen
festsetzen,
damit
das
„
erträgliche
Maß″
nicht
überschritten
wird.
Der
Hauptbahnhof
ist
ein
Kulturdenkmal,
und
die
Stadt
hat
viel
Mühe
und
Geld
investiert,
um
den
Platz
ansprechend
zu
gestalten.
Schon
in
der
Vergangenheit
gab
es
gelegentlich
Beanstandungen,
etwa
als
ein
fahrbarer
Brathähnchenstand
vor
dem
Nordflügel
aufgestellt
wurde.
Die
Satzung
beschränkt
sich
nicht
auf
großflächige
Werbeanlagen
oder
aufdringliche
Leuchtreklame,
auch
Papierkörbe
und
Aufsteller
sind
erfasst.
Für
vorhandene
Installationen
gilt
allerdings
Bestandsschutz.
Doch
die
Stadtplaner
setzen
auf
Fluktuation.
Unzulässig
soll
es
künftig
sein,
wenn
Fremdwerbung
mit
einer
Ansichtsfläche
von
mehr
als
2,
5
qm
angebracht
wird.
Auch
Markisen
mit
mehrfarbiger
Werbung,
Fremdwerbung
an
Einfriedigungen
und
Absperreinrichtungen
sollen
künftig
tabu
sein.
Auf
dem
Index
stehen
außerdem
Leuchtreklamen
mit
wechselndem,
sich
bewegendem
oder
blinkendem
Licht,
ebenso
Transparente,
Planen,
Textilien
oder
Netze.
Doch
keine
Regel
ohne
Ausnahme:
Bei
Geschäftseröffnungen
oder
Firmenjubiläen
kann
davon
abgewichen
werden.
Stadtplaner
Lars
Bielefeld,
der
die
Satzung
ausgearbeitet
hat,
ist
sehr
ins
Detail
gegangen.
So
gilt
der
Grundsatz,
dass
bei
Schaufensterbeklebungen
maximal
30
Prozent
der
Glasfläche
bedeckt
werden
dürfen.
Auf
einer
Außenwand
darf
die
Summe
aller
Werbeanlagen
nicht
mehr
als
30
Prozent
der
Ansichtsfläche
verdecken.
Und
Fahrradständer,
Papierkörbe
oder
Bäume
im
öffentlichen
Verkehrsraum
sollen
in
Zukunft
ganz
von
Werbung
verschont
werden.
Der
Entwurf
für
die
Werbeanlagensatzung
geht
mit
einigen
Änderungen
zum
zweiten
Mal
in
die
Bürgerbeteiligung.
Die
Rückmeldungen
aus
der
ersten
Offenlegung
seien
positiv
gewesen,
vermerkt
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau.
Bürgerbeteiligung:
Bis
zum
24.
Juni
liegt
der
Entwurf
zur
Werbeanlagensatzung
für
den
Bereich
des
Hauptbahnhofs
öffentlich
aus.
Zu
sehen
sind
die
Unterlagen
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de
und
im
Fachbereich
Städtebau,
Hasemauer
1,
Osnabrück.
In
diesem
Zeitraum
können
Stellungnahmen
und
Änderungsvorschläge
schriftlich
oder
per
Mail
abgegeben
werden.
Sie
werden
dem
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
vorgelegt,
bevor
der
Rat
die
endgültige
Entscheidung
trifft.
Bildtext:
Nicht
gerade
ein
geordnetes
Bild:
Auf
solche
Ansammlungen
zielt
die
neue
Satzung
der
Stadt
Osnabrück.
Foto:
Michael
Gründel
Autor:
rll