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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt begrenzt Werbung am Bahnhof
Zwischenüberschrift:
Neue Satzung soll Wildwuchs eindämmen – Bürgerbeteiligung bis 24. Juni
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Mit einer Satzung will die Stadt gegen den Wildwuchs in der Werbung am Hauptbahnhof vorgehen. Bis zum 24. Juni wird der Entwurf dafür in einer Bürgerbeteiligung veröffentlicht.
Wir möchten nicht, dass das überdimensionierte Züge annimmt″, sagt Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau. Die Stadt wolle keineswegs die Werbung verbieten, aber einen Rahmen festsetzen, damit das erträgliche Maß″ nicht überschritten wird.
Der Hauptbahnhof ist ein Kulturdenkmal, und die Stadt hat viel Mühe und Geld investiert, um den Platz ansprechend zu gestalten. Schon in der Vergangenheit gab es gelegentlich Beanstandungen, etwa als ein fahrbarer Brathähnchenstand vor dem Nordflügel aufgestellt wurde.
Die Satzung beschränkt sich nicht auf großflächige Werbeanlagen oder aufdringliche Leuchtreklame, auch Papierkörbe und Aufsteller sind erfasst. Für vorhandene Installationen gilt allerdings Bestandsschutz. Doch die Stadtplaner setzen auf Fluktuation.
Unzulässig soll es künftig sein, wenn Fremdwerbung mit einer Ansichtsfläche von mehr als 2, 5 qm angebracht wird. Auch Markisen mit mehrfarbiger Werbung, Fremdwerbung an Einfriedigungen und Absperreinrichtungen sollen künftig tabu sein.
Auf dem Index stehen außerdem Leuchtreklamen mit wechselndem, sich bewegendem oder blinkendem Licht, ebenso Transparente, Planen, Textilien oder Netze. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Bei Geschäftseröffnungen oder Firmenjubiläen kann davon abgewichen werden.
Stadtplaner Lars Bielefeld, der die Satzung ausgearbeitet hat, ist sehr ins Detail gegangen. So gilt der Grundsatz, dass bei Schaufensterbeklebungen maximal 30 Prozent der Glasfläche bedeckt werden dürfen. Auf einer Außenwand darf die Summe aller Werbeanlagen nicht mehr als 30 Prozent der Ansichtsfläche verdecken. Und Fahrradständer, Papierkörbe oder Bäume im öffentlichen Verkehrsraum sollen in Zukunft ganz von Werbung verschont werden.
Der Entwurf für die Werbeanlagensatzung geht mit einigen Änderungen zum zweiten Mal in die Bürgerbeteiligung. Die Rückmeldungen aus der ersten Offenlegung seien positiv gewesen, vermerkt Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau.
Bürgerbeteiligung: Bis zum 24. Juni liegt der Entwurf zur Werbeanlagensatzung für den Bereich des Hauptbahnhofs öffentlich aus. Zu sehen sind die Unterlagen im Internet unter www.osnabrueck.de und im Fachbereich Städtebau, Hasemauer 1, Osnabrück. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen und Änderungsvorschläge schriftlich oder per Mail abgegeben werden. Sie werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgelegt, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

Bildtext:

Nicht gerade ein geordnetes Bild: Auf solche Ansammlungen zielt die neue Satzung der Stadt Osnabrück. Foto: Michael Gründel
Autor:
rll


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