User Online: 1 | Timeout: 03:54Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Osnabrücks Baugebiete reichen für Jahrzehnte
 
Wald und Bauernhöfe erhalten
 
Zusätzliche Baugebiete nicht erforderlich
 
Soll man die Freiflächen verringern?
 
800 Kleingärtner müßten räumen
Zwischenüberschrift:
Bausenator Cromme vor dem Rat
 
In einigen Gebieten könnte sich eine Verdichtung als nützlich erweisen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
In den schon ausgewiesenen Gebieten können noch 40 000 Menschen untegebracht werden - Es bleibt ein Bedarf an 6 000 Kleingärten - Eine Laischaft für den Schinkelberg? - Das Einfamilien-Reihenhaus hat Zukunft - Entplanung: Platz für 185 000 Einwohner

In der gestrigen Sondersitzung des Rates referierte Bausenator Cromme über zwei Themen, die für die künftige Entwicklung der Stadtvon außerordentlicher Bedeutung sind. Er befaßte sich zunächst mit der Kleingartenausweisung im Rahmen der Grünflächenplanung und teilte dann das Ergebnis von Untersuchungen mit, die über die Abgrenzung und Abnutzung der Baugebiete innerhalb der Stadt angestellt wurden. Die wichtigste Feststellung in beiden Referaten dürfte die sein, daß die bisher ausgewiesenen Baugebiete ausreichend seien, um zusätzlich noch 40 000 Personen unterzubringen. Dabei, so stellte Bausenator Cromme fest, müsse es doch sehr zweifelhaft erscheinen, ob Osnabrück jemals die Einwohnerzahl von 185 000 erreichen würde, weil immer mehr Menschen dazu neigten, sich außerhalb des Stadtgebietes ansiedeln, auch wenn dabei eine größere Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz in Kauf genommen werden müsse. Eine zweite Feststellung: der echte Bedarf an Dauerkleingärten wird auch in den nächsten Jahrzehnten bei 6 000 liegen. Für diese Flächen muß innerhalb des Stadtgebietes im Rahmen der Grünlandplanung ein Areal von etwa 300 Hektar bereitgehalten werden.

Der Bausenator befaßte sich zunächst mit der Grünflächenplanung im allgemeinen, da die Erhaltung und Schaffung von Kleingärten am besten im Rahmen dieser Gesamtplanung zu erläutern seien. Nach dem Grünflächenplan wird im Entstadium die Hälfte des Stadtgebietes grün sein, wobei dann für jeden Einwohner ein freier Grünraum von 167 qm bereitstehen soll. Bei dieser Berechnung ist bereits eine Einwohnerzahl von 185 000 zugrunde gelegt.

Die Einzelpläne

Der Grünflächenplan für die Stadt Osnabrück ist in einzelne Sparten aufgeteilt. Bausenator Cromme befaßte sich zunächst mit dem Sportflächenplan, der die Schaffung folgender Anlagen vorsieht: sieben zentrale Sportanlagen, 13 Schulsportanlagen, 15 sonstige Anlagen. 17 Tummelplätze, sechs Tennisanlagen, vier Freibadanlagen, zwei Hallenbäder und 14 Turnhallen. Damit seien die anerkannten Richtzahlen der Deutschen Olympischen Gesellschaft und des Deutschen Städtetages zwar nicht voll, aber doch annähernd erfüllt.
Bei der Friedhofsflächenplanung wurde auf der 185 000 Einwohner abgestimmte Flächenbedarf exakt berechnet. In diese Berechnung ist die notwendige Schließung des Hasefriedhofs und des Johannisfriedhofes einbezogen wurden.

Bildtext:
Der Zuwachs der Bevölkerung durch Wanderungsgewinn und Geburtenüberschuß hat - wie Senator Cromme in seinem Referat ausführte - in den letzten Jahren immer mehr abgenommen.
 
Die Erhaltung und Sicherung des in der Stadt vorhandenen Waldbesitzes und der Bauerhöfe ist ein besonders schwieriges Kapitel der Grünflächenpolitik. Hierzu erklärt der Bausenator:
" Der letzte und warscheinlich schwierigste Teil unserer Grünflächenpolitik ist die Erhaltung und Sicherung der Land- und Forstwirtschaft im Stadtbereich. Die landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt z. Z. 30 Prozent, künftig 21 Prozent des Stadtgebietes: die forstwirtschaftliche Fläche also der Wald, 13 Prozent. Es Gibt in Osnabrück noch 57 bauerlich Betriebe, davon 24 Pachthöfe. Ein Fünftel der landwirtschaftlichen Flächen ist im öffentlichen, kirchlichen oder Stiftungsbesitz, vom Wald sogar die Hälfte. Dazu kommt noch der große Waldbesitz vom Gut Honeburg. Gefährtet erscheint das Fünftel der Waldfläche, das im Einzelbesitz steht.
Ich nene als Beispiel den bäuerlichen Waldbesitz auf dem Schinkelberg, der 15 verschiedenen Bauern gehört. Sollten sich nicht Bürger finden, die mit den jetztgen Besitzern eine Schinkler Laischaft zustande bringen? Ich nehme an, daß jedenfalls ein Teil der Waldbesitzer bereit ist, mit sich reden zu lassen. Sonst müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen, wie dieser Waldbesitz erhalten, in Ordnung gehalten und gepflegt werden kann.
Die Verkaufserlöse oder Erbpachten, die sich für Bauland erzielen lassen, stehen in einem grotesken Verhöltnis zu den Erträgen, die sich bei harter Arbeit aus der Landwirtschaft erzielen lassen. Der Erbbauzins für Bauland liegt 10- bis 20fach so hoch wie der landwirtschaftliche Ertrag. Welche Fehlentwicklungen und Verzerrungen sich daraus ergeben, kann jeder unschwer erkennen. Unser Ziel muß sein, im Stadtbereich, und zwar außerhalb der Baugebiete, eine Anzahl gut arrondierter Höfe zu erhalten, die so groß sein und bleiben müssen, daß sie einne reichliche Existenz bieten."
 
Den Untersuchungen über die Abgrenzung und Ausnutzung der Baugebiete lagen mehrere Fragen und Anregungen zugrunde. Dazu sagte Bausenator Cromme:
· " Es ist gefragt worden, ob die ausgeweisenen Baugebiete höher gezont werden können, um die Aufnahmefähigkeit an Einwohnern zu erhöhen, und ob nicht wegen des geringeren Wohnwertes anstelle von Dachgeschoßwohnungen, die im sozialen Wohnungsbau nicht bezuschußt werden, ein Vollgeschoß zugelassen werden könne."
· Es ist die Ausweisung weiterer Baugebiete angeregt worden, u. a. auch mit der Begründung, daß das ausgewiesene Bauland nicht zum Verkauf kommt.
· Es ist in mehreren Einzelfällen angeregt worden, den Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern in den Bebauungsplänen zu erhöhen, was allerdings eine Reduzierung der Aufnahmefähigkeit mit sich bringen würde.

Entscheidend in all diesen Fragen ist, wieweit es städtebaulich und wirtschaftlich vertretbar oder notwendig ist, die in den ausgewiesenen Baugebieten mögliche Einwohnerzahl von 185 000 Einwohnern zu erhöhen oder neue Baugebiete auszuweisen und durch das Verhältnis von Freiflächen zu Bauflächen zu verschlechtern.
Vwrweg müssen wir erortern, ob und in welchem Tempo die Eihnwohnerzahl Osnabrücks weiter zunehmen wird. In den vergangenen Jahrzenten hat sie - abgesehen von den Kriegs- und Nachkriegsjahren - sprunghaft zugenommen. Die Kurve zeigt aber seit 1951 eine kräftige Abflachung. Während der Geburtenüberschuß in Zukunft sich etwa auf der jetzugen geringen Höhe halten wird, wird der Wanderungsgewinn abnehmen. Das Schaubild zeigt, daß der Wanderungsgewinn in den letzten Jahren im wesendlichen durch den Zuzug von Flüchtlingen und, nachdem diese QUellen versiegte, weitgehend durch den zuzug von Fremdarbeitern bedingt ist.

Raum für 40 000

Wie schon gesagt, ist es möglich, in den ausgewiesenen Baugebieten 40 000 Menschen unterzubringen. Ein solcher Zuwachs wird, so wie die Dinge liegen, lange Zeit in Anspruch nehemen, wenn er aus den schon angedeuteten Gründen überhaupt je erreicht wird. Denn vviele Menschen werden sich außerhalb des Stadtgebietes ansiedeln, da eine größere Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz, insbesondere von Eigenheimern, durchaus in Kauf genommen wird.
Die Einpentlerstatistik zeigt, daß nur ein geringer Anteil Pentler umzuseigen ist. Gerhardus schätz die Zahl einschließlich Angehöriger auf 8 000 Personen. Von der Bevölkerungsbewegung her ist es nach menschlichem Ermessen nicht nötig, in der Stadt zusätzliche Baugebiete auszuweisen, da die hier und in den Umlandgemeinden ausgewiesenen Baugebiete für viele Jahrzehnte, vielleicht für immer, reichen. Die Zahl von 40 000 Personen, die zusätzlich noch in Osnabrück Platz finden, ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie ist auf Grund einer sorgfälligen Überprüfung aller Baugebiete, vorhandener und geplanter einschließlich der Baulücken, errechnet.
Bebauungspläne vorbereitet und beschlossen worden. In diesen Gebieten können unmittelbar für etwa 10 000 Einwohner und nach Neuordnung des Grundbesitzes für weitere 10 000 Einwohner Wohnungen gebaut werden. Für die zuerst genannten Flächen besteht begründete Aussicht, daß sie zu einem großen Teil in der nächsten Zeit auf den Grundstücksmarkt kommen bzw. bebaut werden. Der richtige Weg, für Bauland zu sorgen, scheint mit für Osnabrück zu sein, nicht weiteres Bauland auszuweisen, sondern tatkräftig und energisch darauf hinzuwirken, daß das vorhandene Bauland bebaut wird. Von der Stadt aus müssen wir die größten Anstrengungen unternehmen, die Erschließung und Kanalisation solcher Baugebiete voranzutreiben.

Eigenheimbau fördern

Alles im allem sind wir durch Berechnungen und Überlegungen der begründeten Auffassung, daß auf Jahrzehnte hinaus ausreichend Bauland ausgewiesen ist und auch in den nächsten Jahren, wenn wir genügend Gelände erschließen und Grundstücksneuordnungen vornehmen, so viel Bauland da ist, daß es den Anforderungen genügt.
Es bleibt als letztes dann noch die Frage zu erörtern, in welchem Umfange bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Zukunft Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen werden sollen. Gerade weil ich weiß, daß es in den nächsten Jahren darauf ankommt, den Bau von Eigenheimen zu fördern. glaube ich, daß das freistehende Einfamilienhaus hier nicht die richtige Wohnform sein kann. Ein solches Haus nimmt eine Grundstücksgröße von mindestens 700 qm in Anspruch und erfordert dadurch auch einen hohen Erschließungs- und Kanalisationsaufwand. Selbstverständlich wird man diese Wohn- und Hausform nicht gänzlich vernachlässigen können und wollen, aber man wird hierfür nur immer einen kleinen Prozentsatz vorsehen können.
Das freistehende Einfamilienhaus wird schon wegen der geringeren Grundstücks- und Erschließungskosten nach meiner Auffassung in Zukunft mehr jeseits der Stadtgrenze im Stadtumland errichtet werden. Das Reihenhaus, wie es in der letzten Zeit vielfach gebaut wurde, hat gewisse Nachteile, da die Gärten schmal sind und sich nicht voll abschirmen lassen. Es gibt aber Bauformen - durch Schachtelbildung oder Staffelung, Teppich- und Innenhofbebauung - bei denen auf 250 bis 350 qm großen Grundstücken ein ungestörtes, intimes Wohnen in Haus und Garten gegeben ist.
 
Prüfen wir nun weiter, ob es ratsam ist, durch zusätzliche Baugebietsausweisungen die Freiflächen zu verringern. Nach Durchführung der Panung wird von der 5 650 ha großen Stadtfläche noch 53, 5 Prozent Grün- und Freifläche und 46, 5 Prozent Bau- und Verkehrsfläche sein. Nach Erfahrungssätzen und Vergleichszahlen ist das Verhältnis nicht ideal, aber noch erträglich. Wie ich schon eingangs sagte, stehen dann jedem der 185 000 Einwohner noch 167 qm Freiraum zur Verfügung. Das ist in Anbetracht dessen, daß wir im Umland noch große Grüngebiete haben und , durch die Regionalplanung gesichert - auch wohl behalten werden, ausreichend. Sicher kommt uns zugute, daß wir in Osnabrück große 3- und 4stöckige Miethausgebiete, für die Ausgleich geschaffen werden müßte, nicht haben. Andererseits ist die für Gewerbe an Industrie ausgewiesene Fläche im Vergleich zu anderen Städten relativ groß. Dadurch wird der Bedarf an grünen Regenerationsflächen stärker.

Baugebiete verdichten

Die nächste Frage zielt auf eine Verdichtung der BAugebiete ab. An sich haben wir in den vergangenen zehn Jahren in den vorhandenen und geplanten Baugebieten eine nicht unerhebliche Verdichtung zugelassen bzw. vorgeseen. Wir haben nun im Endzustand eine Wohndichte (31 WE je ha brutto Bauland), die ebenfalls nicht überzogen werden darf. Das bedeutet natürlich nicht, daß nicht diese oder jene Starße noch um ein Stockwerk höher ausgebaut werden könnte. Es ist mir klar, daß man in 2geschossiger Bauweise keinen rentablen Mietwohnungbau betreiben kann. Außerdem ist es sicher besser, statt ausgebauter Stelldächer Vollgeschosse mit flach geneigtem Dach zu errichten. Wir sind gern bereit, sobald wir mit der Durchplanung von Neubaugebieten nicht mehr so stark in Anspruch genommen sind, systematisch das Stadtgebiet auf solche Möglichkeiten durchkämmen. Allerdings sollt man die Bebauung an Verkehrsstraßen nicht erhöhen und auch von vierten Stockwerken möglichst absehen, weil man Menschen, die dort wohnen müssen, keinen besonderen Gefallen tut.

Erschließung vorantreiben

Nun wird man sicher fragen, wenn wir uns gegen Ausweitung von Baugebieten und Verdichtung der ausgewiesenen Gebiete aussprechen, ob uns denn nicht die große Nachfrage nach Baugelände und der Bedarf an Wohnungen bekannt sind.
Für einen großen Teil der vorgesehenen Bebauungsfläche sind, wie ich Ihnen schon erläuterte, in den letzten zwei Jahren ...... (Text endet hier)
 
Sehr ausführlich befaßte sich Bausenator Cromme mit der künftigen Entwicklung im Kleingartenwesen. Er führte u. a. aus:
" Das Kleingartenwesen ist ein brennendes Problem, das der Bauverwaltungseitdem wir vor 2 bis 3 Jahren die Federführung übernommen haben, und vorher dem Liegenschaftamt viel Sorge gemacht hat. Sie werden verstehen, wenn ich Ihnen sage, daß mindestens 800 Kleingärtner, davon mehr als die Hälfte in sogenannten Kleingartendaueranlagen, in den letzten zehn Jahren ihren Garten räumen mußten. Ich meine, daß alle Mitbürger, die einen Garten haben und pflegen wollen, auch dazu die Möglichkeit haben sollten. Es ist eine politische Aufgabe, unter unseren Bürgern durch die Bereitstellung von Kleingärten die Lebensfreude und Zufriedenheit zu heben und damit die Arbeitskraft zu stärken.
Wir haben uns mit dem Kleingartenbezirksverband zusammengetan und Erhebungen angestellt. Diese haben wir an Hand von mehrern wissenschaftlichen Berechnungsmethoden überprüft. Bei dieser Untersuchung durch den Kleingartenbezirksverband ergaben sich interessante Einblicke hinsichtlich der Wohnverhältnisse, des Einkommens und der Sozialschichtung, der Kinderzahl, des Lebensalters von Kleingärtnern und Bewebern.

Keine " Alten-Beschäftigung"

Vor den derzeitigen Kleingärtern sind 40 Prozent Arbeiter, 25 Prozent Rentner und 28 Prozent Angestellte und Beamte. Bei den Bewerbern verschiebt sich der Prozentsatz. Unterschiedlich nach Stadtteilen nimmt der Anteil der Arbeiter und Rentner ab, der Anteil der Beamten, Angestellten, der selbstständigen und freien Berufe erheblich zu. Man merkt daraus (was man auch durch Augenschein feststellen kann), daß die Gärten in zunehmenden Maße mehr der Erholung dienen als dem Erwerb. Es trifft nicht zu, daß die Kleingärten im besonderen von alten Leuten betrieben werden; dagegen finden sich sehr viele Leute mit Kindern unter den Kleingärtnern und den Bewerbern. Über 80 Prozent aller Kleingärten wohnen in Mietwohnungen. Viele Leute aus Reihenhauswohnungen wünschen nebenbei den Kleingarten.
Nach der Mehrzahl der Berechnungsmethoden sind für die möglichen 185 000 Einwohner etwa 7 000 Kleingärten erforderlich. Wir glauben aber, nach der Osnabrücker Erhebung und anderen Überlegungen, mit 6 000 Kleingärten auskommen zu können. Für so viel Gärten liegt aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein echter Bedarf vor. Dafür werden insgesamt 300 ha, das sind fast 6 Prozentder Stadtfläche, in anspruch genommen. Wie Sie aus dem Plan sehen, müssen als Ersatz für die aufgegebenen und noch aufzugebenen Kleingärten erhebliche Flächen wieder bereitgestellt werden. Bei 5 000 Kleingärten ist es möglich jede 8. Mietwohnung, für jedes 16. Reihenhaus und für jede 22. Wohnung in Ein- und Zweifamilienhäusern Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Dabei ist berücksichtigt, daß der Anteil der Eigenheime im Rahmen der Neubautätigkeit wahrscheinlich runehmen wird.
Größere zusammenhängende Kleingartenflächen sollen innerhalb der grünen Zonen am Rande der Baugebiete geschaffen werden.Entscheidend ist, daß Kleingärten, wenn als noch der Planung bleiben, oder neu angelegt werden sollen, auch wirklich immer bestehen bleiben. Wir haben die Vorstellung, daß die Anlagen so ausgebildet und betrieben werden, daß sie der ganzen Bürgerschaft Freude machen.

Zuerst Ersatz schaffen

Ich möchte dem Rat den Vorschlag machen, folgenden Beschluß zu fassen:
Der Rat erkennt die Notwendigkeit einer Festlegung der Kleingartenflächen in den von der Bauverwaltung berechneten Umfange an. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Flächen in Einzelvorlagen verfahrensmäßig zu sichern. Sollte sich dabei in der Beratung ergeben, daß Lage und Größe der in der vorliegenden Kleingartenplanung vorgesehenen Anlagen geändert werden müssen, muß zunächst Ersatz an anderer Stelle nachgwéwiesen werden. Im übrigen erneuert der Rat seine Zusicherung, daß in Zukunft ein Kleingarten nur aufgegeben werden soll, wenn als Ersatz ein bezugsfertiger Garten vorhanden ist"
Diesem Vorschlag stimmt der Rat zu.
Autor:
-jo-
Themenlisten:


Anfang der Liste Ende der Liste