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1.
Erscheinungsdatum:
04.12.1963
aus Zeitung:
Neue Tagespost / NT
Inhalt:
Ein
langes
Referat
von
Bausenator
Cromme
über
die
künftige
Entwicklung
der
Stadt,
bezogen
auf
zwei
Themen:
1.
Die
zukünftige
Kleingartenausweisung
im
Rahmen
der
Grünflächenplanung.
2.
Untersuchungen
über
Abgrenzung
und
Ausnutzung
von
Baugebieten
mit
der
eventuellen
Verringerung
von
Freiflächen.
Überschrift:
Osnabrücks Baugebiete reichen für Jahrzehnte
Wald und Bauernhöfe erhalten
Zusätzliche Baugebiete nicht erforderlich
Soll man die Freiflächen verringern?
800 Kleingärtner müßten räumen
Zwischenüberschrift:
Bausenator Cromme vor dem Rat
In einigen Gebieten könnte sich eine Verdichtung als nützlich erweisen
Artikel:
Originaltext:
In
den
schon
ausgewiesenen
Gebieten
können
noch
40
000
Menschen
untegebracht
werden
-
Es
bleibt
ein
Bedarf
an
6
000
Kleingärten
-
Eine
Laischaft
für
den
Schinkelberg?
-
Das
Einfamilien-
Reihenhaus
hat
Zukunft
-
Entplanung:
Platz
für
185
000
Einwohner
In
der
gestrigen
Sondersitzung
des
Rates
referierte
Bausenator
Cromme
über
zwei
Themen,
die
für
die
künftige
Entwicklung
der
Stadtvon
außerordentlicher
Bedeutung
sind.
Er
befaßte
sich
zunächst
mit
der
Kleingartenausweisung
im
Rahmen
der
Grünflächenplanung
und
teilte
dann
das
Ergebnis
von
Untersuchungen
mit,
die
über
die
Abgrenzung
und
Abnutzung
der
Baugebiete
innerhalb
der
Stadt
angestellt
wurden.
Die
wichtigste
Feststellung
in
beiden
Referaten
dürfte
die
sein,
daß
die
bisher
ausgewiesenen
Baugebiete
ausreichend
seien,
um
zusätzlich
noch
40
000
Personen
unterzubringen.
Dabei,
so
stellte
Bausenator
Cromme
fest,
müsse
es
doch
sehr
zweifelhaft
erscheinen,
ob
Osnabrück
jemals
die
Einwohnerzahl
von
185
000
erreichen
würde,
weil
immer
mehr
Menschen
dazu
neigten,
sich
außerhalb
des
Stadtgebietes
ansiedeln,
auch
wenn
dabei
eine
größere
Entfernung
vom
Wohnort
zum
Arbeitsplatz
in
Kauf
genommen
werden
müsse.
Eine
zweite
Feststellung:
der
echte
Bedarf
an
Dauerkleingärten
wird
auch
in
den
nächsten
Jahrzehnten
bei
6
000
liegen.
Für
diese
Flächen
muß
innerhalb
des
Stadtgebietes
im
Rahmen
der
Grünlandplanung
ein
Areal
von
etwa
300
Hektar
bereitgehalten
werden.
Der
Bausenator
befaßte
sich
zunächst
mit
der
Grünflächenplanung
im
allgemeinen,
da
die
Erhaltung
und
Schaffung
von
Kleingärten
am
besten
im
Rahmen
dieser
Gesamtplanung
zu
erläutern
seien.
Nach
dem
Grünflächenplan
wird
im
Entstadium
die
Hälfte
des
Stadtgebietes
grün
sein,
wobei
dann
für
jeden
Einwohner
ein
freier
Grünraum
von
167
qm
bereitstehen
soll.
Bei
dieser
Berechnung
ist
bereits
eine
Einwohnerzahl
von
185
000
zugrunde
gelegt.
Die
Einzelpläne
Der
Grünflächenplan
für
die
Stadt
Osnabrück
ist
in
einzelne
Sparten
aufgeteilt.
Bausenator
Cromme
befaßte
sich
zunächst
mit
dem
Sportflächenplan,
der
die
Schaffung
folgender
Anlagen
vorsieht:
sieben
zentrale
Sportanlagen,
13
Schulsportanlagen,
15
sonstige
Anlagen.
17
Tummelplätze,
sechs
Tennisanlagen,
vier
Freibadanlagen,
zwei
Hallenbäder
und
14
Turnhallen.
Damit
seien
die
anerkannten
Richtzahlen
der
Deutschen
Olympischen
Gesellschaft
und
des
Deutschen
Städtetages
zwar
nicht
voll,
aber
doch
annähernd
erfüllt.
Bei
der
Friedhofsflächenplanung
wurde
auf
der
185
000
Einwohner
abgestimmte
Flächenbedarf
exakt
berechnet.
In
diese
Berechnung
ist
die
notwendige
Schließung
des
Hasefriedhofs
und
des
Johannisfriedhofes
einbezogen
wurden.
Bildtext:
Der
Zuwachs
der
Bevölkerung
durch
Wanderungsgewinn
und
Geburtenüberschuß
hat
-
wie
Senator
Cromme
in
seinem
Referat
ausführte
-
in
den
letzten
Jahren
immer
mehr
abgenommen.
Die
Erhaltung
und
Sicherung
des
in
der
Stadt
vorhandenen
Waldbesitzes
und
der
Bauerhöfe
ist
ein
besonders
schwieriges
Kapitel
der
Grünflächenpolitik.
Hierzu
erklärt
der
Bausenator:
"
Der
letzte
und
warscheinlich
schwierigste
Teil
unserer
Grünflächenpolitik
ist
die
Erhaltung
und
Sicherung
der
Land-
und
Forstwirtschaft
im
Stadtbereich.
Die
landwirtschaftliche
Nutzfläche
beträgt
z.
Z.
30
Prozent,
künftig
21
Prozent
des
Stadtgebietes:
die
forstwirtschaftliche
Fläche
also
der
Wald,
13
Prozent.
Es
Gibt
in
Osnabrück
noch
57
bauerlich
Betriebe,
davon
24
Pachthöfe.
Ein
Fünftel
der
landwirtschaftlichen
Flächen
ist
im
öffentlichen,
kirchlichen
oder
Stiftungsbesitz,
vom
Wald
sogar
die
Hälfte.
Dazu
kommt
noch
der
große
Waldbesitz
vom
Gut
Honeburg.
Gefährtet
erscheint
das
Fünftel
der
Waldfläche,
das
im
Einzelbesitz
steht.
Ich
nene
als
Beispiel
den
bäuerlichen
Waldbesitz
auf
dem
Schinkelberg,
der
15
verschiedenen
Bauern
gehört.
Sollten
sich
nicht
Bürger
finden,
die
mit
den
jetztgen
Besitzern
eine
Schinkler
Laischaft
zustande
bringen?
Ich
nehme
an,
daß
jedenfalls
ein
Teil
der
Waldbesitzer
bereit
ist,
mit
sich
reden
zu
lassen.
Sonst
müssen
wir
uns
etwas
anderes
einfallen
lassen,
wie
dieser
Waldbesitz
erhalten,
in
Ordnung
gehalten
und
gepflegt
werden
kann.
Die
Verkaufserlöse
oder
Erbpachten,
die
sich
für
Bauland
erzielen
lassen,
stehen
in
einem
grotesken
Verhöltnis
zu
den
Erträgen,
die
sich
bei
harter
Arbeit
aus
der
Landwirtschaft
erzielen
lassen.
Der
Erbbauzins
für
Bauland
liegt
10-
bis
20fach
so
hoch
wie
der
landwirtschaftliche
Ertrag.
Welche
Fehlentwicklungen
und
Verzerrungen
sich
daraus
ergeben,
kann
jeder
unschwer
erkennen.
Unser
Ziel
muß
sein,
im
Stadtbereich,
und
zwar
außerhalb
der
Baugebiete,
eine
Anzahl
gut
arrondierter
Höfe
zu
erhalten,
die
so
groß
sein
und
bleiben
müssen,
daß
sie
einne
reichliche
Existenz
bieten."
Den
Untersuchungen
über
die
Abgrenzung
und
Ausnutzung
der
Baugebiete
lagen
mehrere
Fragen
und
Anregungen
zugrunde.
Dazu
sagte
Bausenator
Cromme:
·
"
Es
ist
gefragt
worden,
ob
die
ausgeweisenen
Baugebiete
höher
gezont
werden
können,
um
die
Aufnahmefähigkeit
an
Einwohnern
zu
erhöhen,
und
ob
nicht
wegen
des
geringeren
Wohnwertes
anstelle
von
Dachgeschoßwohnungen,
die
im
sozialen
Wohnungsbau
nicht
bezuschußt
werden,
ein
Vollgeschoß
zugelassen
werden
könne."
·
Es
ist
die
Ausweisung
weiterer
Baugebiete
angeregt
worden,
u.
a.
auch
mit
der
Begründung,
daß
das
ausgewiesene
Bauland
nicht
zum
Verkauf
kommt.
·
Es
ist
in
mehreren
Einzelfällen
angeregt
worden,
den
Anteil
an
freistehenden
Einfamilienhäusern
in
den
Bebauungsplänen
zu
erhöhen,
was
allerdings
eine
Reduzierung
der
Aufnahmefähigkeit
mit
sich
bringen
würde.
Entscheidend
in
all
diesen
Fragen
ist,
wieweit
es
städtebaulich
und
wirtschaftlich
vertretbar
oder
notwendig
ist,
die
in
den
ausgewiesenen
Baugebieten
mögliche
Einwohnerzahl
von
185
000
Einwohnern
zu
erhöhen
oder
neue
Baugebiete
auszuweisen
und
durch
das
Verhältnis
von
Freiflächen
zu
Bauflächen
zu
verschlechtern.
Vwrweg
müssen
wir
erortern,
ob
und
in
welchem
Tempo
die
Eihnwohnerzahl
Osnabrücks
weiter
zunehmen
wird.
In
den
vergangenen
Jahrzenten
hat
sie
-
abgesehen
von
den
Kriegs-
und
Nachkriegsjahren
-
sprunghaft
zugenommen.
Die
Kurve
zeigt
aber
seit
1951
eine
kräftige
Abflachung.
Während
der
Geburtenüberschuß
in
Zukunft
sich
etwa
auf
der
jetzugen
geringen
Höhe
halten
wird,
wird
der
Wanderungsgewinn
abnehmen.
Das
Schaubild
zeigt,
daß
der
Wanderungsgewinn
in
den
letzten
Jahren
im
wesendlichen
durch
den
Zuzug
von
Flüchtlingen
und,
nachdem
diese
QUellen
versiegte,
weitgehend
durch
den
zuzug
von
Fremdarbeitern
bedingt
ist.
Raum
für
40
000
Wie
schon
gesagt,
ist
es
möglich,
in
den
ausgewiesenen
Baugebieten
40
000
Menschen
unterzubringen.
Ein
solcher
Zuwachs
wird,
so
wie
die
Dinge
liegen,
lange
Zeit
in
Anspruch
nehemen,
wenn
er
aus
den
schon
angedeuteten
Gründen
überhaupt
je
erreicht
wird.
Denn
vviele
Menschen
werden
sich
außerhalb
des
Stadtgebietes
ansiedeln,
da
eine
größere
Entfernung
vom
Wohnort
zum
Arbeitsplatz,
insbesondere
von
Eigenheimern,
durchaus
in
Kauf
genommen
wird.
Die
Einpentlerstatistik
zeigt,
daß
nur
ein
geringer
Anteil
Pentler
umzuseigen
ist.
Gerhardus
schätz
die
Zahl
einschließlich
Angehöriger
auf
8
000
Personen.
Von
der
Bevölkerungsbewegung
her
ist
es
nach
menschlichem
Ermessen
nicht
nötig,
in
der
Stadt
zusätzliche
Baugebiete
auszuweisen,
da
die
hier
und
in
den
Umlandgemeinden
ausgewiesenen
Baugebiete
für
viele
Jahrzehnte,
vielleicht
für
immer,
reichen.
Die
Zahl
von
40
000
Personen,
die
zusätzlich
noch
in
Osnabrück
Platz
finden,
ist
nicht
aus
der
Luft
gegriffen.
Sie
ist
auf
Grund
einer
sorgfälligen
Überprüfung
aller
Baugebiete,
vorhandener
und
geplanter
einschließlich
der
Baulücken,
errechnet.
Bebauungspläne
vorbereitet
und
beschlossen
worden.
In
diesen
Gebieten
können
unmittelbar
für
etwa
10
000
Einwohner
und
nach
Neuordnung
des
Grundbesitzes
für
weitere
10
000
Einwohner
Wohnungen
gebaut
werden.
Für
die
zuerst
genannten
Flächen
besteht
begründete
Aussicht,
daß
sie
zu
einem
großen
Teil
in
der
nächsten
Zeit
auf
den
Grundstücksmarkt
kommen
bzw.
bebaut
werden.
Der
richtige
Weg,
für
Bauland
zu
sorgen,
scheint
mit
für
Osnabrück
zu
sein,
nicht
weiteres
Bauland
auszuweisen,
sondern
tatkräftig
und
energisch
darauf
hinzuwirken,
daß
das
vorhandene
Bauland
bebaut
wird.
Von
der
Stadt
aus
müssen
wir
die
größten
Anstrengungen
unternehmen,
die
Erschließung
und
Kanalisation
solcher
Baugebiete
voranzutreiben.
Eigenheimbau
fördern
Alles
im
allem
sind
wir
durch
Berechnungen
und
Überlegungen
der
begründeten
Auffassung,
daß
auf
Jahrzehnte
hinaus
ausreichend
Bauland
ausgewiesen
ist
und
auch
in
den
nächsten
Jahren,
wenn
wir
genügend
Gelände
erschließen
und
Grundstücksneuordnungen
vornehmen,
so
viel
Bauland
da
ist,
daß
es
den
Anforderungen
genügt.
Es
bleibt
als
letztes
dann
noch
die
Frage
zu
erörtern,
in
welchem
Umfange
bei
der
Aufstellung
von
Bebauungsplänen
in
Zukunft
Grundstücke
für
freistehende
Einfamilienhäuser
vorgesehen
werden
sollen.
Gerade
weil
ich
weiß,
daß
es
in
den
nächsten
Jahren
darauf
ankommt,
den
Bau
von
Eigenheimen
zu
fördern.
glaube
ich,
daß
das
freistehende
Einfamilienhaus
hier
nicht
die
richtige
Wohnform
sein
kann.
Ein
solches
Haus
nimmt
eine
Grundstücksgröße
von
mindestens
700
qm
in
Anspruch
und
erfordert
dadurch
auch
einen
hohen
Erschließungs-
und
Kanalisationsaufwand.
Selbstverständlich
wird
man
diese
Wohn-
und
Hausform
nicht
gänzlich
vernachlässigen
können
und
wollen,
aber
man
wird
hierfür
nur
immer
einen
kleinen
Prozentsatz
vorsehen
können.
Das
freistehende
Einfamilienhaus
wird
schon
wegen
der
geringeren
Grundstücks-
und
Erschließungskosten
nach
meiner
Auffassung
in
Zukunft
mehr
jeseits
der
Stadtgrenze
im
Stadtumland
errichtet
werden.
Das
Reihenhaus,
wie
es
in
der
letzten
Zeit
vielfach
gebaut
wurde,
hat
gewisse
Nachteile,
da
die
Gärten
schmal
sind
und
sich
nicht
voll
abschirmen
lassen.
Es
gibt
aber
Bauformen
-
durch
Schachtelbildung
oder
Staffelung,
Teppich-
und
Innenhofbebauung
-
bei
denen
auf
250
bis
350
qm
großen
Grundstücken
ein
ungestörtes,
intimes
Wohnen
in
Haus
und
Garten
gegeben
ist.
Prüfen
wir
nun
weiter,
ob
es
ratsam
ist,
durch
zusätzliche
Baugebietsausweisungen
die
Freiflächen
zu
verringern.
Nach
Durchführung
der
Panung
wird
von
der
5
650
ha
großen
Stadtfläche
noch
53,
5
Prozent
Grün-
und
Freifläche
und
46,
5
Prozent
Bau-
und
Verkehrsfläche
sein.
Nach
Erfahrungssätzen
und
Vergleichszahlen
ist
das
Verhältnis
nicht
ideal,
aber
noch
erträglich.
Wie
ich
schon
eingangs
sagte,
stehen
dann
jedem
der
185
000
Einwohner
noch
167
qm
Freiraum
zur
Verfügung.
Das
ist
in
Anbetracht
dessen,
daß
wir
im
Umland
noch
große
Grüngebiete
haben
und
,
durch
die
Regionalplanung
gesichert
-
auch
wohl
behalten
werden,
ausreichend.
Sicher
kommt
uns
zugute,
daß
wir
in
Osnabrück
große
3-
und
4stöckige
Miethausgebiete,
für
die
Ausgleich
geschaffen
werden
müßte,
nicht
haben.
Andererseits
ist
die
für
Gewerbe
an
Industrie
ausgewiesene
Fläche
im
Vergleich
zu
anderen
Städten
relativ
groß.
Dadurch
wird
der
Bedarf
an
grünen
Regenerationsflächen
stärker.
Baugebiete
verdichten
Die
nächste
Frage
zielt
auf
eine
Verdichtung
der
BAugebiete
ab.
An
sich
haben
wir
in
den
vergangenen
zehn
Jahren
in
den
vorhandenen
und
geplanten
Baugebieten
eine
nicht
unerhebliche
Verdichtung
zugelassen
bzw.
vorgeseen.
Wir
haben
nun
im
Endzustand
eine
Wohndichte
(31
WE
je
ha
brutto
Bauland)
,
die
ebenfalls
nicht
überzogen
werden
darf.
Das
bedeutet
natürlich
nicht,
daß
nicht
diese
oder
jene
Starße
noch
um
ein
Stockwerk
höher
ausgebaut
werden
könnte.
Es
ist
mir
klar,
daß
man
in
2geschossiger
Bauweise
keinen
rentablen
Mietwohnungbau
betreiben
kann.
Außerdem
ist
es
sicher
besser,
statt
ausgebauter
Stelldächer
Vollgeschosse
mit
flach
geneigtem
Dach
zu
errichten.
Wir
sind
gern
bereit,
sobald
wir
mit
der
Durchplanung
von
Neubaugebieten
nicht
mehr
so
stark
in
Anspruch
genommen
sind,
systematisch
das
Stadtgebiet
auf
solche
Möglichkeiten
durchkämmen.
Allerdings
sollt
man
die
Bebauung
an
Verkehrsstraßen
nicht
erhöhen
und
auch
von
vierten
Stockwerken
möglichst
absehen,
weil
man
Menschen,
die
dort
wohnen
müssen,
keinen
besonderen
Gefallen
tut.
Erschließung
vorantreiben
Nun
wird
man
sicher
fragen,
wenn
wir
uns
gegen
Ausweitung
von
Baugebieten
und
Verdichtung
der
ausgewiesenen
Gebiete
aussprechen,
ob
uns
denn
nicht
die
große
Nachfrage
nach
Baugelände
und
der
Bedarf
an
Wohnungen
bekannt
sind.
Für
einen
großen
Teil
der
vorgesehenen
Bebauungsfläche
sind,
wie
ich
Ihnen
schon
erläuterte,
in
den
letzten
zwei
Jahren
......
(Text
endet
hier)
Sehr
ausführlich
befaßte
sich
Bausenator
Cromme
mit
der
künftigen
Entwicklung
im
Kleingartenwesen.
Er
führte
u.
a.
aus:
"
Das
Kleingartenwesen
ist
ein
brennendes
Problem,
das
der
Bauverwaltungseitdem
wir
vor
2
bis
3
Jahren
die
Federführung
übernommen
haben,
und
vorher
dem
Liegenschaftamt
viel
Sorge
gemacht
hat.
Sie
werden
verstehen,
wenn
ich
Ihnen
sage,
daß
mindestens
800
Kleingärtner,
davon
mehr
als
die
Hälfte
in
sogenannten
Kleingartendaueranlagen,
in
den
letzten
zehn
Jahren
ihren
Garten
räumen
mußten.
Ich
meine,
daß
alle
Mitbürger,
die
einen
Garten
haben
und
pflegen
wollen,
auch
dazu
die
Möglichkeit
haben
sollten.
Es
ist
eine
politische
Aufgabe,
unter
unseren
Bürgern
durch
die
Bereitstellung
von
Kleingärten
die
Lebensfreude
und
Zufriedenheit
zu
heben
und
damit
die
Arbeitskraft
zu
stärken.
Wir
haben
uns
mit
dem
Kleingartenbezirksverband
zusammengetan
und
Erhebungen
angestellt.
Diese
haben
wir
an
Hand
von
mehrern
wissenschaftlichen
Berechnungsmethoden
überprüft.
Bei
dieser
Untersuchung
durch
den
Kleingartenbezirksverband
ergaben
sich
interessante
Einblicke
hinsichtlich
der
Wohnverhältnisse,
des
Einkommens
und
der
Sozialschichtung,
der
Kinderzahl,
des
Lebensalters
von
Kleingärtnern
und
Bewebern.
Keine
"
Alten-
Beschäftigung"
Vor
den
derzeitigen
Kleingärtern
sind
40
Prozent
Arbeiter,
25
Prozent
Rentner
und
28
Prozent
Angestellte
und
Beamte.
Bei
den
Bewerbern
verschiebt
sich
der
Prozentsatz.
Unterschiedlich
nach
Stadtteilen
nimmt
der
Anteil
der
Arbeiter
und
Rentner
ab,
der
Anteil
der
Beamten,
Angestellten,
der
selbstständigen
und
freien
Berufe
erheblich
zu.
Man
merkt
daraus
(was
man
auch
durch
Augenschein
feststellen
kann)
,
daß
die
Gärten
in
zunehmenden
Maße
mehr
der
Erholung
dienen
als
dem
Erwerb.
Es
trifft
nicht
zu,
daß
die
Kleingärten
im
besonderen
von
alten
Leuten
betrieben
werden;
dagegen
finden
sich
sehr
viele
Leute
mit
Kindern
unter
den
Kleingärtnern
und
den
Bewerbern.
Über
80
Prozent
aller
Kleingärten
wohnen
in
Mietwohnungen.
Viele
Leute
aus
Reihenhauswohnungen
wünschen
nebenbei
den
Kleingarten.
Nach
der
Mehrzahl
der
Berechnungsmethoden
sind
für
die
möglichen
185
000
Einwohner
etwa
7
000
Kleingärten
erforderlich.
Wir
glauben
aber,
nach
der
Osnabrücker
Erhebung
und
anderen
Überlegungen,
mit
6
000
Kleingärten
auskommen
zu
können.
Für
so
viel
Gärten
liegt
aber
mit
sehr
großer
Wahrscheinlichkeit
ein
echter
Bedarf
vor.
Dafür
werden
insgesamt
300
ha,
das
sind
fast
6
Prozentder
Stadtfläche,
in
anspruch
genommen.
Wie
Sie
aus
dem
Plan
sehen,
müssen
als
Ersatz
für
die
aufgegebenen
und
noch
aufzugebenen
Kleingärten
erhebliche
Flächen
wieder
bereitgestellt
werden.
Bei
5
000
Kleingärten
ist
es
möglich
jede
8.
Mietwohnung,
für
jedes
16.
Reihenhaus
und
für
jede
22.
Wohnung
in
Ein-
und
Zweifamilienhäusern
Kleingärten
zur
Verfügung
zu
stellen.
Dabei
ist
berücksichtigt,
daß
der
Anteil
der
Eigenheime
im
Rahmen
der
Neubautätigkeit
wahrscheinlich
runehmen
wird.
Größere
zusammenhängende
Kleingartenflächen
sollen
innerhalb
der
grünen
Zonen
am
Rande
der
Baugebiete
geschaffen
werden.Entscheidend
ist,
daß
Kleingärten,
wenn
als
noch
der
Planung
bleiben,
oder
neu
angelegt
werden
sollen,
auch
wirklich
immer
bestehen
bleiben.
Wir
haben
die
Vorstellung,
daß
die
Anlagen
so
ausgebildet
und
betrieben
werden,
daß
sie
der
ganzen
Bürgerschaft
Freude
machen.
Zuerst
Ersatz
schaffen
Ich
möchte
dem
Rat
den
Vorschlag
machen,
folgenden
Beschluß
zu
fassen:
Der
Rat
erkennt
die
Notwendigkeit
einer
Festlegung
der
Kleingartenflächen
in
den
von
der
Bauverwaltung
berechneten
Umfange
an.
Er
beauftragt
die
Verwaltung
die
vorgeschlagenen
Flächen
in
Einzelvorlagen
verfahrensmäßig
zu
sichern.
Sollte
sich
dabei
in
der
Beratung
ergeben,
daß
Lage
und
Größe
der
in
der
vorliegenden
Kleingartenplanung
vorgesehenen
Anlagen
geändert
werden
müssen,
muß
zunächst
Ersatz
an
anderer
Stelle
nachgwéwiesen
werden.
Im
übrigen
erneuert
der
Rat
seine
Zusicherung,
daß
in
Zukunft
ein
Kleingarten
nur
aufgegeben
werden
soll,
wenn
als
Ersatz
ein
bezugsfertiger
Garten
vorhanden
ist"
Diesem
Vorschlag
stimmt
der
Rat
zu.
Autor:
-jo-
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